GOÄ 2206: Alte Finger-/Zehenluxation korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2206
Einrenkung der alten Luxation eines Finger- oder Zehengelenks
Punktzahl 140  
Einfachsatz 8,16 € 1,0x
Regelhöchstsatz 18,77 € 2,3x
Höchstsatz 28,56 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung einer alten Luxation nach GOÄ 2206 erfordert Präzision. Dieser Leitfaden zeigt, wie Behandler die Ziffer rechtssicher anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2206

GOÄ-Ziffer 2206: Einrenkung der alten Luxation eines Finger- oder Zehengelenks (140 Punkte).

Die Leistung beschreibt die therapeutische Reposition eines verrenkten Finger- oder Zehengelenks, bei dem das Trauma bereits längere Zeit zurückliegt. Im Gegensatz zur frischen Luxation erfordert dieser Eingriff meist einen deutlich höheren Kraft- und Zeitaufwand. Die anatomische Reposition muss durch gezielten Zug und Druck erfolgen, um die normale Gelenkfunktion wiederherzustellen.

Unter einer "alten" Luxation versteht die GOÄ eine Verrenkung, die zum Zeitpunkt der Behandlung bereits älter als acht Tage ist. Alternativ müssen bereits narbige Veränderungen oder Verwachsungen vorliegen, welche die Einrenkung erschweren. Diese zeitliche und pathologische Abgrenzung ist für die korrekte Honorierung von zentraler Bedeutung.

GOÄ 2206 in der Praxis: Indikation und klinischer Alltag

Im klinischen Alltag begegnet Behandlern die GOÄ 2206 meist dann, wenn Patienten Verletzungen zunächst bagatellisieren. Häufig stellen sich Betroffene erst nach Tagen oder Wochen vor, wenn anhaltende Schmerzen und Bewegungseinschränkungen den Alltag belasten. Typische Indikationen sind veraltete Luxationen der Interphalangealgelenke oder der Metakarpophalangealgelenke.

Die Abgrenzung zur frischen Luxation nach GOÄ 2205 ist essenziell. Während die frische Reposition meist rasch gelingt, erfordert die alte Luxation oft eine präoperative Vorbereitung oder spezielle Mobilisationstechniken. Nicht selten müssen verklebte Sehnenstrukturen oder Gelenkkapseln vorsichtig gedehnt werden, um eine erfolgreiche Reposition zu ermöglichen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2206

Fallbeispiel 1: Veraltete PIP-Gelenkluxation am Zeigefinger

Ein Patient stellt sich zehn Tage nach einem Sportunfall mit einem schmerzhaft blockierten Fingermittelgelenk vor. Die klinische und radiologische Diagnostik zeigt eine dorsale Luxation des PIP-Gelenks des Zeigefingers. Nach Durchführung einer Leitungsanästhesie erfolgt die manuelle Reposition durch vorsichtige Extension und Druck. Abgerechnet wird die GOÄ 2206 neben der Anästhesie und den Röntgenaufnahmen.

Fallbeispiel 2: Alte Luxation des Großzehengrundgelenks

Eine Patientin stürzte vor zwei Wochen und klagt über eine Fehlstellung der Großzehe. Die Untersuchung offenbart eine veraltete Luxation des Großzehengrundgelenks mit deutlicher Weichteilkontraktur. Unter lokaler Betäubung gelingt die geschlossene Einrenkung erst nach wiederholten, vorsichtigen Mobilisationsversuchen. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ 2206 mit erhöhtem Steigerungsfaktor aufgrund des erschwerten Repositionsmanövers.

Fallbeispiel 3: Veraltete DIP-Gelenkluxation des Mittelfingers

Ein Handwerker ignorierte eine Gelenkfehlstellung am Endglied des Mittelfingers für neun Tage. Die Reposition des Gelenks gestaltet sich aufgrund von fibrösen Verklebungen als äußerst schwierig. Nach erfolgreicher Einrenkung wird das Gelenk mittels einer Schiene immobilisiert. Neben der GOÄ 2206 wird die entsprechende Schienenversorgung separat in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2206: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit der GOÄ-Ziffer 2205 für frische Luxationen. Private Krankenversicherungen prüfen das Unfalldatum genau, um eine unberechtigte Abrechnung der GOÄ 2206 auszuschließen. Liegt das Trauma weniger als acht Tage zurück, muss zwingend die Ziffer 2205 gewählt werden, es sei denn, es liegen nachweisbare chronische Veränderungen vor.

Zudem ist die Nebeneinanderberechnung mit anderen Repositionsziffern für dasselbe Gelenk ausgeschlossen. Die Ziffern 2208 bis 2210 betreffen größere Gelenke und dürfen nicht fälschlicherweise für Finger oder Zehen herangezogen werden. Eine fehlerhafte Kombination führt in der Regel zur sofortigen Kürzung der Liquidation durch die Erstattungsstellen.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass das genaue Unfalldatum oder der Nachweis von Gewebeveränderungen aus der Dokumentation hervorgeht. Fehlen diese Angaben, stufen Kostenträger die Leistung regelmäßig auf die schlechter bewertete GOÄ 2205 zurück.

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Dokumentation der GOÄ 2206: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das genaue Alter der Luxation sowie die klinischen Zeichen der Gelenksteife detailliert festgehalten werden. Auch die angewandte Repositionstechnik und der Erfolg der Maßnahme sollten präzise beschrieben werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die prä- und postoperativen Durchblutungs-, Motorik- und Sensibilitätsprüfungen (DMS-Kontrolle) zu dokumentieren. Dies sichert nicht nur die Abrechnung ab, sondern dient auch der forensischen Absicherung des behandelnden Arztes.

Dokumentation: Veraltete Luxation des PIP-Gelenks D3 links seit 11 Tagen mit deutlicher Kapselschrumpfung und Bewegungssperre. Erfolgreiche geschlossene Reposition nach GOÄ 2206 unter Oberst-Blockade. Postoperativ zeigt sich eine freie Beweglichkeit bei intakter DMS-Kontrolle sowie eine regelrechte Gelenkstellung im Kontrollröntgen.

GOÄ 2206: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Abrechnung über den Regelsatz von 2,3 hinaus ist bei der GOÄ 2206 häufig medizinisch begründbar. Erschwerende Faktoren wie ausgeprägte Weichteilinterpositionen, extreme Schmerzhaftigkeit oder die Notwendigkeit mehrerer Repositionsversuche rechtfertigen einen höheren Faktor. Auch eine extreme Adipositas oder mangelnde Compliance des Patienten können als Begründung für den 3,5-fachen Satz dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Die Einrenkung erfolgt selten isoliert, weshalb verschiedene Begleitdokumente kombiniert werden können. Typischerweise wird die GOÄ 2206 zusammen mit einer Leitungsanästhesie nach GOÄ 490 oder 491 berechnet. Auch die radiologische Diagnostik zur Kontrolle des Repositionsbefundes (z. B. GOÄ 5010) sowie anschließende Verbände oder Schienen (z. B. GOÄ 200) sind eigenständig abrechenbar.

Tipp: Vergessen Sie nicht, die postoperative Röntgenkontrolle separat abzurechnen. Diese ist medizinisch geboten und stellt eine eigenständige Leistung dar, die nicht mit der GOÄ 2206 abgegolten ist.

Ziffer 2206 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7546 — „Geschlossene Reposition der Luxation eines Grund-, Mittel- oder Endgelenks einer Zehe …“. Der Festpreis liegt bei 32,30 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 18,77 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2206

Eine Luxation gilt als alt, wenn das ursächliche Trauma zum Zeitpunkt der Behandlung bereits länger als acht Tage zurückliegt. Alternativ müssen bereits nachweisbare narbige Veränderungen oder Verwachsungen vorliegen, die die Reposition erschweren. Diese Kriterien müssen für eine korrekte Abrechnung dokumentiert werden.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2206 und der GOÄ 2205 für dasselbe Gelenk ist ausgeschlossen. Die GOÄ 2205 ist ausschließlich für frische Luxationen vorgesehen, während die GOÄ 2206 alte Luxationen abdeckt. Bei der Behandlung verschiedener Gelenke ist eine getrennte Abrechnung unter Angabe der Lokalisation jedoch möglich.
Neben der GOÄ 2206 können lokale Anästhesieverfahren wie eine Leitungsanästhesie nach GOÄ 490 oder 491 gesondert berechnet werden. Da die Reposition einer alten Luxation oft sehr schmerzhaft ist, ist diese Kombination im Praxisalltag die Regel. Die Dokumentation der Anästhesie muss in der Patientenakte erfolgen.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor kann durch einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand oder besondere Schwierigkeiten bei der Reposition begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte Weichteilinterpositionen, starke narbige Verklebungen oder eine extreme Abwehrspannung des Patienten. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung angegeben werden.
Nein, postoperative Röntgenaufnahmen zur Kontrolle der Gelenkstellung sind nicht in der GOÄ 2206 enthalten und können separat abgerechnet werden. Hierfür kommen in der Regel die Ziffern GOÄ 5010 oder GOÄ 5012 zur Anwendung. Diese Kontrollen sind aus medizinischen und forensischen Gründen dringend zu empfehlen.
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