Die Einrenkung eines Finger- oder Zehengelenks nach GOÄ 2205 richtig abrechnen: Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2205
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2205 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) wie folgt:
GOÄ-Ziffer 2205: Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks (93 Punkte)
Diese Leistung umfasst die geschlossene Reposition eines luxierten Interphalangeal- oder Metakarpophalangealgelenks an Hand oder Fuß. Die Reposition erfolgt in der Regel durch manuellen Zug und Druck unter Berücksichtigung der anatomischen Achsen. Die Leistung beinhaltet die klinische Überprüfung der Gelenkstabilität unmittelbar nach dem Einrenken.
GOÄ 2205 in der Praxis: Indikation und klinischer Alltag
Die Abrechnung der GOÄ 2205 setzt eine klinisch oder radiologisch gesicherte Gelenkluxation voraus. Typische Indikationen im Praxisalltag sind Sportverletzungen, Stürze oder direkte Gewalteinwirkungen auf die Extremitäten. Häufig sind die Interphalangealgelenke der Finger betroffen, seltener die Zehengelenke.
Vor der Durchführung der Reposition erfolgt meist eine diagnostische Abklärung, um Begleitfrakturen auszuschließen. Die Einrenkung selbst erfordert Fingerspitzengefühl und oft eine adäquate Schmerzausschaltung. Nach erfolgreicher Reposition ist eine klinische Stabilitätsprüfung sowie eine anschließende Ruhigstellung obligat.
Tipp: Begleitende diagnostische Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen in zwei Ebenen vor und nach der Reposition sind eigenständige Leistungen und werden separat nach den entsprechenden Ziffern des Abschnitts O abgerechnet.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2205
Fallbeispiel 1: Geschlossene Reposition eines Fingermittelgelenks
Ein Patient stellt sich nach einem Sportunfall mit einer sichtbaren Fehlstellung des rechten Zeigefingers vor. Nach klinischer Untersuchung und Röntgen wird eine isolierte Luxation des proximalen Interphalangealgelenks (PIP II) diagnostiziert. Unter einer Leitungsanästhesie nach Oberst erfolgt die geschlossene Einrenkung.
Die Abrechnung umfasst die symptombezogene Untersuchung, die Anästhesie, die Reposition nach GOÄ 2205 sowie die anschließende Anlage eines immobilisierenden Verbandes. Die Dokumentation muss die genaue Lokalisation und den Erfolg der Reposition festhalten.
Fallbeispiel 2: Reposition einer Zehenluxation nach häuslichem Unfall
Eine Patientin stößt barfuß gegen eine Bettkante und luxiert das Grundgelenk der vierten Zehe. Die geschlossene Reposition gelingt ohne Komplikationen durch manuellen Längszug. Anschließend wird ein Pflasterzügelverband zur Stabilisierung angelegt.
Neben der GOÄ 2205 für die Einrenkung kann der stabilisierende Verband (z. B. nach GOÄ 200) gesondert in Rechnung gestellt werden. Da keine Anästhesie notwendig war, entfällt diese Position in der Liquidation. Die Dokumentation der Gelenkstabilität sichert den Abrechnungsanspruch.
Fallbeispiel 3: Multiple Luxationen an einer Hand
Ein Patient stürzt beim Fahrradfahren und zieht sich Luxationen an zwei unterschiedlichen Fingern der linken Hand zu (Mittelgelenk Digitus III und IV). Beide Gelenke werden in gleicher Sitzung nacheinander geschlossen eingerenkt.
In diesem Fall darf die GOÄ 2205 zweifach berechnet werden, da es sich um zwei anatomisch getrennte Gelenke handelt. Zur Vermeidung von Rückfragen der Kostenträger sollten die betroffenen Finger in der Rechnung explizit angegeben werden. Eine Steigerung des Faktors ist bei unkompliziertem Verlauf hierbei meist nicht notwendig.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2205: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation ist die fehlerhafte Kombination mit anderen Repositionsziffern. Die GOÄ schließt das Nebeneinanderberechnen der Ziffer 2205 mit den Ziffern 2206 bis 2210 für dasselbe Gelenk explizit aus. Diese Ziffern betreffen größere Gelenke und dürfen nicht fälschlicherweise addiert werden.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Abgrenzung zur bloßen Distorsion. Wenn keine echte Luxation (vollständige Kontaktlosigkeit der Gelenkflächen) vorlag, sondern lediglich eine Verstauchung, ist die GOÄ 2205 nicht berechenbar. In solchen Fällen ist die Untersuchung und Beratung anzusetzen.
Achtung: Die bloße Reposition einer Subluxation, die ohne gezielte manuelle Einrenkung spontan zurückgleitet, rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ 2205 im Regelfall nicht. Eine aktive therapeutische Einrenkung durch den Arzt muss stattgefunden haben.
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Dokumentation der GOÄ 2205: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Der Behandlungsverlauf muss die Diagnose der Luxation, die angewandte Repositionstechnik und das Ergebnis klar widerspiegeln. Auch die Überprüfung der Durchblutung, Motorik und Sensibilität (pDMS) vor und nach dem Eingriff gehört zwingend in die Akte.
Zusätzlich sollte dokumentiert werden, ob und welche Form der Anästhesie angewendet wurde. Die Angabe des betroffenen Gelenks unter Verwendung anatomischer Bezeichnungen (z. B. DIP III links) verhindert Unklarheiten bei der Rechnungsprüfung.
Dokumentationsbeispiel: Diagnose: Luxation PIP-Gelenk Digitus II rechts nach Sturz. pDMS intakt. Lokalanästhesie (Oberst-Block) durchgeführt. Geschlossene Reposition mittels vorsichtigem Längszug und dorsalem Druck. Gelenk stabil, pDMS post-repositionell unauffällig. Anlage einer Stack-Schiene.
GOÄ 2205: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Regelsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 2205 bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind ein erheblicher Weichteilmantel, starke Schwellungen, eine ausgeprägte Abwehrspannung des Patienten oder eine verzögerte Reposition aufgrund einer veralteten Luxation. Auch die Notwendigkeit mehrerer Repositionsversuche kann als medizinische Begründung dienen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2205 lässt sich hervorragend mit begleitenden Leistungen kombinieren. Häufig berechnet werden die GOÄ 490 (Infiltrationsanästhesie/Leitungsanästhesie) sowie die Ziffern für die radiologische Diagnostik (z. B. GOÄ 5010). Für die anschließende Ruhigstellung kann eine Schiene oder ein Verband nach den Ziffern des Abschnitts K (z. B. GOÄ 200 oder GOÄ 2007) angesetzt werden.
Ziffer 2205 in der neuen GOÄ
Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7546 — „Geschlossene Reposition der Luxation eines Grund-, Mittel- oder Endgelenks einer Zehe …“. Der Festpreis liegt bei 32,30 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 12,47 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2205
Was hat nicht gestimmt?