Die Reposition eines luxierten Daumengelenks nach GOÄ 2207 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerung und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2207
Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks
Die GOÄ-Ziffer 2207 ist mit 148 Punkten bewertet. Dies entspricht im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 8,63 € und im 2,3-fachen Regelhöchstsatz 19,85 €. Bei besonders schwierigen Fällen kann der 3,5-fache Höchstsatz mit 30,21 € geltend gemacht werden.
Die Leistung umfasst die geschlossene Reposition eines luxierten Daumengelenks. Hierunter fallen sowohl das Daumengrundgelenk als auch das Daumenendgelenk. Die Ziffer 2207 deckt die manuelle Einrichtung sowie die unmittelbare klinische Erfolgskontrolle ab.
GOÄ 2207 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Luxation eines Daumengelenks tritt häufig im Rahmen von Sportunfällen oder Stürzen auf. Eine besonders bekannte Verletzung in diesem Bereich ist der sogenannte Skidaumen, bei dem das ulnare Seitenband reißt. Geht diese Verletzung mit einer Subluxation oder vollständigen Luxation einher, ist die geschlossene Einrenkung nach GOÄ 2207 indiziert.
Im klinischen Alltag muss die Reposition schnellstmöglich erfolgen, um bleibende Schäden an Nerven und Gefäßen zu verhindern. Die Ziffer 2207 ist spezifisch für den Daumen reserviert. Für die übrigen Fingergelenke kommen stattdessen die Ziffern 2205 oder 2206 zur Anwendung, da der Daumen anatomisch eine Sonderstellung einnimmt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2207
Fallbeispiel 1: Sportverletzung beim Handball
Ein Patient stellt sich nach einem Balltrauma mit einer schmerzhaften Fehlstellung des rechten Daumengrundgelenks vor. Die klinische und radiologische Diagnostik sichert eine dorsale Luxation. Nach Durchführung einer Leitungsanästhesie erfolgt die geschlossene Reposition durch vorsichtigen Längszug und Druck.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2207 für die Einrenkung. Zusätzlich werden die Leitungsanästhesie nach GOÄ 490 sowie die Röntgenaufnahmen des Daumens in zwei Ebenen abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Sturz im Haushalt mit Daumenendgelenkluxation
Eine ältere Patientin stürzt auf die ausgestreckte Hand und luxiert das Daumenendgelenk. Die Reposition gelingt ohne Anästhesie durch raschen, gezielten Zug. Nach erfolgreicher Einrichtung wird das Gelenk mittels einer Schiene immobilisiert.
In diesem Fall wird die GOÄ 2207 für die Einrenkung angesetzt. Die anschließende Anlage des fixierenden Verbandes kann mit einer entsprechenden Zuschlags- oder Verbandsziffer kombiniert werden.
Fallbeispiel 3: Skidaumen mit begleitender Subluxation
Ein Skifahrer zieht sich ein Distorsionstrauma des Daumens zu, das zu einer ulnaren Instabilität und einer Subluxation im Grundgelenk führt. Der Arzt führt die geschlossene Reposition des teilverrenkten Gelenks durch. Die anschließende Stabilitätsprüfung bestätigt den Verdacht auf eine Ruptur des Seitenbandes.
Die Reposition der Subluxation rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 2207. Die weiterführende konservative oder operative Versorgung des Bandrisses muss in den Folgetagen separat geplant und codiert werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2207: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von ausgeschlossenen Leistungen. Die GOÄ-Ziffer 2207 darf explizit nicht neben den Ziffern 2205 und 2206 am selben Daumen berechnet werden. Auch die Kombination mit der operativen, offenen Einrenkung nach Ziffer 2208 ist ausgeschlossen.
Achtung: Wird eine Luxation operativ durch eine offene Freilegung des Gelenks eingerichtet, ist die GOÄ 2207 nicht anwendbar. In diesem Fall muss die höher bewertete Ziffer 2208 für die offene Reposition gewählt werden.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig den Ansatz der Ziffer 2207 bei reinen Distorsionen. Ohne den Nachweis einer echten Luxation oder Subluxation in den Behandlungsunterlagen ist die Abrechnung dieser Ziffer nicht zulässig.
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Dokumentation der GOÄ 2207: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. In der Patientenakte müssen die genaue Richtung der Luxation sowie der neurologische und vaskuläre Status vor und nach dem Eingriff festgehalten werden. Dies sichert die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme ab.
Auch die angewandte Repositionsmethode und das Ergebnis der anschließenden Stabilitätsprüfung sollten präzise dokumentiert werden. Ein postoperatives oder postinterventionelles Kontrollröntgen dient als objektiver Nachweis der erfolgreichen Reposition.
Dokumentation: Geschlossene Reposition des rechten Daumengrundgelenks nach dorsaler Luxation. DMS-Kontrolle (Durchblutung, Motorik, Sensibilität) vor und nach Reposition intakt. Stabilitätstest zeigt ulnare Instabilität. Post-Repositions-Röntgen veranlasst.
GOÄ 2207: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 2207 gut begründbar. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad liegt beispielsweise vor, wenn eine ausgeprägte Weichteilschwellung die Reposition erschwert. Auch eine erhebliche muskuläre Gegenspannung oder eine verzögerte Vorstellung des Patienten rechtfertigen den Faktor bis 3,5.
Tipp: Formulieren Sie die Begründung für den erhöhten Steigerungsfaktor stets patientenindividuell. Standardfloskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne konkreten Bezug werden von Kostenträgern meist abgelehnt.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2207 können begleitende diagnostische und therapeutische Leistungen abgerechnet werden. Typisch ist die Kombination mit der Röntgendiagnostik (z. B. GOÄ 5010) zur Absicherung der Diagnose und zur Verlaufskontrolle. Auch die Anästhesie wie die Leitungsanästhesie nach GOÄ 490 ist separat berechnungsfähig.
Für die anschließende Ruhigstellung des Daumens kann eine Schienen- oder Verbandsleistung angesetzt werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Schnittstellen der GOÄ eingehalten werden und keine unzulässigen Doppelabrechnungen von Verbandmaterialien oder Fixationen erfolgen.
Ziffer 2207 in der neuen GOÄ
Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7546 — „Geschlossene Reposition der Luxation eines Grund-, Mittel- oder Endgelenks einer Zehe …“. Der Festpreis liegt bei 32,30 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 19,85 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2207
Was hat nicht gestimmt?