Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2705 erfordert Präzision. Dieser Leitfaden bietet wertvolle Einblicke in Fallbeispiele, Kombinationen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2705
Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Mittelgesicht – einschließlich Osteosynthese –
Die Gebührennummer 2705 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Der Leistungsinhalt umfasst die operative Korrektur von Gesichtsfrakturen, die in einer funktionell oder ästhetisch ungünstigen Position verheilt sind. Hierbei wird durch eine gezielte Knochendurchtrennung, die sogenannte Osteotomie, zunächst wieder eine knöcherne Mobilität hergestellt.
Nach der erfolgreichen Mobilisierung erfolgt die anatomisch korrekte Wiedereinrichtung der Knochenfragmente. Die anschließende Fixierung in der gewünschten Zielposition wird mittels Osteosynthese durchgeführt. Diese stabilisierende Maßnahme ist explizit in der Ziffer 2705 enthalten und darf nicht gesondert berechnet werden.
GOÄ 2705 in der Praxis: Korrektur komplexer Fehlstellungen
Die Anwendung der GOÄ 2705 ist in der rekonstruktiven Gesichtschirurgie von zentraler Bedeutung. Typische Indikationen sind veraltete, disloziert verheilte Mittelgesichtsfrakturen, die zu funktionellen Einschränkungen führen. Dazu gehören unter anderem Sehstörungen durch eine Dislokation des Orbitabodens oder Einschränkungen der Kieferbewegung nach Jochbogenfrakturen.
Auch ausgeprägte Asymmetrien des Gesichtsschädels nach traumatischen Ereignissen rechtfertigen den Einsatz dieser Ziffer. Die Abgrenzung zu frischen Frakturversorgungen ist hierbei essenziell, da die GOÄ 2705 ausschließlich bei bereits konsolidierten Fehlstellungen zur Anwendung kommt. Für die Versorgung frischer Frakturen stehen eigenständige Ziffern zur Verfügung.
Tipp: Bei der Planung des Eingriffs sollte die präoperative Bildgebung mittels CT oder digitaler Volumentomographie (DVT) stets dokumentiert werden, um die Indikation der dislozierten Verheilung zweifelsfrei nachzuweisen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2705
Fallbeispiel 1: Korrektur einer disloziert verheilten Jochbeinfraktur
Ein Patient stellt sich mit einer asymmetrischen Gesichtskontur und einer Einschränkung der Mundöffnung nach einer unversorgten Jochbeinfraktur vor. Die radiologische Diagnostik zeigt eine knöchern fest konsolidierte, aber stark nach kaudal dislozierte Jochbeinkörperfraktur. Es erfolgt die Osteotomie zur Mobilisierung des Jochbeins und die anschließende Refixation mittels Miniplatten-Osteosynthese. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2705, da der Eingriff im Bereich des Mittelgesichts stattfindet.
Fallbeispiel 2: Posttraumatische Korrektur nach Le-Fort-I-Fraktur
Nach einer unzureichend stabilisierten Le-Fort-I-Fraktur leidet eine Patientin unter einer ausgeprägten Okklusionsstörung mit offenem Biss. Zur Wiederherstellung der Kaufunktion wird eine chirurgische Korrektur des Oberkiefers notwendig. Der Oberkiefer wird im Sinne einer Le-Fort-I-Osteotomie mobilisiert, in die korrekte Okklusion eingestellt und mittels Plattenosteosynthese fixiert. Neben der GOÄ-Ziffer 2705 können in diesem Fall auch die Leistungen für die intraoperative Modell- und Schablonenherstellung anfallen.
Fallbeispiel 3: Komplexe Mittelgesichtsrekonstruktion mit Knochentransplantation
Bei einer komplexen, disloziert verheilten Trümmerfraktur des Mittelgesichts zeigt sich intraoperativ ein erheblicher knöcherner Defekt im Bereich der Kieferhöhlenvorderwand. Nach der Osteotomie und Osteosynthese (GOÄ 2705) wird zur Defektdeckung ein freies Knochentransplantat aus dem Beckenkamm eingebracht. In dieser Konstellation ist die zusätzliche Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2255 für die freie Knochenverpflanzung neben der GOÄ 2705 vollkommen berechtigt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2705: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2705 ist die zusätzliche Berechnung von Osteosyntheseverfahren. Da die Osteosynthese ein integraler Bestandteil des Leistungstextes ist, führt eine separate Ansetzung von Ziffern wie der GOÄ 2695 regelmäßig zu Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen. Nur bei räumlich völlig getrennten Operationsgebieten im Gesichtsbereich ist eine separate Abrechnung denkbar.
Ebenfalls unzulässig ist die gesonderte Berechnung des primären Wundverschlusses. Der Verschluss der Operationswunde mittels einfacher Naht ist gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ mit der Hauptleistung abgegolten. Lediglich aufwendige, über den einfachen Wundverschluss hinausgehende plastische Defektdeckungen können mit den Ziffern 2381 oder 2382 zusätzlich geltend gemacht werden.
Achtung: Private Kostenträger fordern bei der Kombination von GOÄ 2705 mit plastischen Rekonstruktionen häufig den Operationsbericht an. Eine präzise Abgrenzung der Weichteilrekonstruktion vom reinen Wundverschluss ist hier zwingend erforderlich.
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Dokumentation der GOÄ 2705: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation des Operationsverlaufs ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen die genaue Lokalisation der Osteotomie sowie die angewandten Mobilisierungstechniken präzise beschrieben werden. Auch die Anzahl, Art und Dimensionen der verwendeten Osteosynthesematerialien wie Platten und Schrauben sind exakt zu protokollieren.
Zudem sollte die medizinische Notwendigkeit der Korrektur, insbesondere die funktionellen Beeinträchtigungen wie Doppelbilder oder Okklusionsstörungen, klar aus der Krankenakte hervorgehen. Dies erleichtert die Argumentation bei eventuellen Rückfragen der Prüfstellen erheblich.
Dokumentation: Nach Darstellung des disloziert verheilten Jochbeinkörpers erfolgt die Osteotomie entlang der alten Frakturlinien mittels oszillierender Säge. Vollständige Mobilisierung des Fragments und Reposition in die anatomische Soll-Lage. Fixierung des Jochbeins mittels zweier Miniplatten und insgesamt acht monokortikalen Schrauben.
GOÄ 2705: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Abrechnung der GOÄ 2705 mit einem erhöhten Steigerungssatz über dem 2,3-fachen Regelsatz ist bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen, eine extreme Knochenatrophie oder die unmittelbare Nähe zu vulnerablen Strukturen wie dem Nervus infraorbitalis. Auch ein außergewöhnlich hoher zeitlicher Aufwand bei der Mobilisierung der Fragmente rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2705 können verschiedene ergänzende Leistungen berechnet werden, sofern sie eigenständige operative Schritte darstellen. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit der GOÄ 2254 für die Implantation von Knochen oder der GOÄ 2255 für freie Knochentransplantate. Bei Beteiligung des Nasengerüsts kommen zudem die Ziffern 1445 bis 1448 für Eingriffe am Nasenseptum in Betracht. Auch der Operationszuschlag nach der GOÄ-Ziffer 445 ist bei ambulanter Durchführung ansetzbar.
Ziffer 2705 in der neuen GOÄ
Die Leistung „Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Mittelgesicht – einschließlich Osteosynthese –“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 8779 „Versorgung einer Mittelgesichts- oder Orbitafraktur, ggf. einschließlich - eines primären Zugangs -Reposition -Fixation durch Osteosynthese im Bereich dieses Zugangs -Verwendung von intraoral gewonnenem Knochenmaterial ohne gesonderte Fixation -Kieferhöhlenrevision zur Sanierung traumabedingter Veränderungen, je Gesichtshälfte“ mit einem festen Satz von 708,74 € — ein Plus von rund 211 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 227,91 €) (Berechnungseinheit: je Gesichtshälfte).
8779 bildet die Versorgung der Mittelgesichts- oder Orbitafraktur einschließlich Reposition und Osteosynthese ab; 8782 ist der spezifische Zuschlag zu 8780 für die Korrekturosteotomie nach disloziert verheilter Fraktur und deckt damit den charakteristischen Leistungsinhalt der alten Nr. 2705.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2705
Was hat nicht gestimmt?