GOÄ 2711: Kieferresektion korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2711
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach den Nummern  oder
Punktzahl 750  
Einfachsatz 43,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 100,56 € 2,3x
Höchstsatz 153,02 € 3,5x

Ein Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2711 (Kieferteilresektion/Segmentosteotomie) bei Dysgnathie-Eingriffen für MKG-Chirurgen und Abrechnungsteams.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2711

Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach den Nummern 2640 oder 2642

Die GOÄ-Ziffer 2711 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Sie umfasst die partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers sowie die Durchführung einer Segmentosteotomie. Diese knochenchirurgischen Maßnahmen dienen der Mobilisation und Neupositionierung von Kiefersegmenten.

Ein wesentliches Merkmal dieser Ziffer ist ihre obligate Kopplung an andere Leistungen. Die Abrechnung ist laut Leistungslegende explizit nur in Verbindung mit den Nummern 2640 (Operative Korrektur einer Dysgnathie im Bereich eines Kiefers) oder 2642 (Operative Korrektur einer Dysgnathie im Bereich beider Kiefer) zulässig. Die Ziffer 2711 bildet somit den zusätzlichen knöchernen Aufwand ab, der über die reine Dysgnathie-Korrektur hinausgeht.

GOÄ 2711 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die klinische Anwendung der GOÄ 2711 ist eng mit der Korrektur komplexer Kieferfehlstellungen (Dysgnathien) verbunden. Typische Indikationen umfassen ausgeprägte skelettale Anomalien, bei denen eine einfache Verlagerung des gesamten Kiefers nicht ausreicht. In solchen Fällen ist eine Aufteilung des Kieferbogens in einzelne Segmente erforderlich, um eine harmonische Okklusion und Ästhetik zu erreichen.

Häufige Szenarien betreffen die Korrektur eines offenen Bisses oder transversaler Diskrepanzen im Oberkiefer mittels einer mehrteiligen Le-Fort-I-Osteotomie. Auch im Unterkiefer kann eine Segmentierung, beispielsweise zur Nivellierung der Spee-Kurve, die Abrechnung dieser Ziffer begründen. Die präzise Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 2710 (Kieferresektion ohne Kopplung) ist hierbei essenziell, da die Ziffer 2711 ausschließlich für Dysgnathie-Eingriffe reserviert ist.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die Dokumentation der Segmentosteotomie die genaue Anzahl und Lokalisation der Segmente beschreibt, um Rückfragen von Kostenträgern präventiv zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2711

Fallbeispiel 1: Dreiteilige Oberkieferosteotomie bei transversalem Defizit

Ein Patient stellt sich mit einer kombinierten skelettalen Dysgnathie und einem ausgeprägten transversalen Defizit des Oberkiefers vor. Im Rahmen des operativen Eingriffs erfolgt eine Le-Fort-I-Osteotomie, die zur transversalen Erweiterung in drei Segmente unterteilt wird. Die Abrechnung erfolgt über die Hauptleistung nach GOÄ 2640, kombiniert mit der GOÄ 2711 für die Segmentosteotomie des Oberkiefers.

Fallbeispiel 2: Bimaxilläre Umstellung mit Segmentierung im Unterkiefer

Bei einer bimaxillären Dysgnathie-Operation wird der Oberkiefer verlagert und der Unterkiefer mittels sagittaler Spaltung sowie einer zusätzlichen vorderen Segmentosteotomie zur Engstandsbehebung korrigiert. Neben der Hauptleistung nach GOÄ 2642 wird für die partielle Resektion beziehungsweise Segmentierung im Unterkiefer die GOÄ-Ziffer 2711 in Ansatz gebracht. Die medizinische Notwendigkeit der Segmentierung wird im OP-Bericht detailliert begründet.

Fallbeispiel 3: Korrektur eines skelettal offenen Bisses

Zur Schließung eines extremen skelettal offenen Bisses ist eine posteriore Impaktierung des Oberkiefers in Verbindung mit einer Segmentierung notwendig. Der Chirurg führt die Osteotomie durch und entfernt Knochenkeile im Seitenzahnbereich, um die Segmente wunschgemäß zu positionieren. Diese partielle Resektion zur vertikalen Korrektur berechtigt zur Abrechnung der GOÄ 2711 neben der Ziffer 2640.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2711: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die isolierte Ansetzung der GOÄ 2711. Da die Leistungslegende diese Ziffer zwingend an die Nummern 2640 oder 2642 koppelt, führt eine Abrechnung ohne diese Hauptleistungen unweigerlich zur Zurückweisung durch die privaten Krankenversicherungen (PKV) oder Beihilfestellen. Eine selbstständige Kieferteilresektion außerhalb von Dysgnathie-Eingriffen muss stattdessen nach GOÄ 2710 liquidiert werden.

Zudem beanstanden Prüfer regelmäßig die mehrfache Abrechnung der Ziffer 2711 je Kiefer oder je Segment innerhalb einer Sitzung. Die Ziffer ist als Zusatzleistung pro Kiefer konzipiert, in dem die Segmentierung stattfindet. Werden in beiden Kiefern Segmentosteotomien durchgeführt, kann die Ziffer entsprechend zweimal (unter Angabe der jeweiligen Lokalisation) berechnet werden.

Achtung: Die bloße Osteotomie zur Spaltung des Kiefers ohne tatsächliche Segmentierung oder partielle Resektion erfüllt nicht den Leistungsinhalt der GOÄ 2711 und darf nicht fälschlicherweise abgerechnet werden.

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Dokumentation der GOÄ 2711: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den Verlauf der Osteotomielinien, die Anzahl der gebildeten Segmente sowie die Art und das Ausmaß der partiellen Resektion exakt beschreiben. Auch die anschließende Fixierung der Segmente mittels Osteosynthesematerial sollte detailliert aufgeführt werden.

Zusätzlich empfiehlt es sich, die präoperative Planung (z. B. 3D-Simulationen oder Modelloperationen) in der Patientenakte zu hinterlegen. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der Segmentierung gegenüber den Kostenträgern und erleichtert die Argumentation bei etwaigen Prüfverfahren erheblich.

Dokumentationsbeispiel: ...Nach Durchführung der Le-Fort-I-Osteotomie erfolgt die geplante Segmentierung des Oberkiefers in drei Teile (Schnittführung paramedian beidseits). Partielle Resektion von störenden Knochenkontakten im Bereich der posterioren Segmente zur Ermöglichung der vertikalen Impaktierung um 3 mm. Fixierung der Segmente mittels Miniplatten-Osteosynthese...

GOÄ 2711: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 2711 bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung sind eine stark sklerosierte Knochenstruktur, die den Sägevorgang erheblich verzögert, oder ein erhöhtes Risiko für Gefäß- und Nervenverletzungen bei extrem grazilen anatomischen Verhältnissen. Auch ausgeprägte Vernarbungen nach kieferorthopädisch-chirurgischen Vorbehandlungen können herangezogen werden.

Typische Ziffernkombinationen

Neben den obligaten Hauptleistungen nach GOÄ 2640 oder 2642 lassen sich weitere chirurgische und anästhesiologische Leistungen kombinieren. Häufig wird der Zuschlag für die Verwendung eines Operationsmikroskops nach GOÄ 443 angesetzt, sofern die Präparation feinster Strukturen mikroskopisch unterstützt wurde. Ebenso sind Osteosyntheseverfahren (z. B. nach GOÄ 2680 oder 2685) für die Stabilisierung der Segmente in der Regel separat berechnungsfähig, sofern die allgemeinen Bestimmungen der GOÄ beachtet werden.

Ziffer 2711 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2711 (Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers – auch Segmentosteotomie –, in Verbindung mit den Leistungen nach den Nummern 2640 oder 2642, heute 100,56 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 8734 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8729 für die partielle Oberkieferresektion oder die funktionell indizierte knöcherne Ausformung des Nasenbodens, ggf. einschließlich - knöcherne Ausformung des Nasenseptums -Adaptierungsnaht der Nasenflügel zur Verhinderung einer Breitnase, je Kieferhälfte“ (158,24 €) — bei: Dysgnathieoperation am Oberkiefer
  • 8735 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 8730 für die partielle Unterkieferresektion, je Kieferhälfte“ (176,46 €) — bei: Dysgnathieoperation am Unterkiefer

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 158,24 € bis 176,46 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2711

Die GOÄ-Ziffer 2711 wird für eine partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers beziehungsweise eine Segmentosteotomie berechnet. Dies erfolgt zwingend in Verbindung mit operativen Eingriffen zur Korrektur von Dysgnathien nach den Nummern 2640 oder 2642.
Die GOÄ-Ziffer 2711 ist primär an die Hauptleistungen nach den Nummern 2640 und 2642 gekoppelt. Eine selbstständige Abrechnung ohne diese Hauptleistungen ist nicht zulässig, zudem müssen Überschneidungen mit anderen knochenchirurgischen Leistungen wie der Nr. 2710 vermieden werden.
Ja, der Zuschlag nach der GOÄ-Nummer 443 für die Anwendung eines Operationsmikroskops ist neben der Ziffer 2711 berechnungsfähig. Dies setzt voraus, dass der operative Eingriff unter Verwendung eines Mikroskops durchgeführt und dies entsprechend dokumentiert wurde.
Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 2711 liegt beim 2,3-fachen Gebührensatz bei 100,56 Euro. Der einfache Gebührensatz beträgt 43,72 Euro, während der Höchstsatz beim 3,5-fachen Steigerungsfaktor mit 153,02 Euro beziffert wird.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes kann durch einen erhöhten zeitlichen Aufwand oder besondere anatomische Schwierigkeiten begründet werden. Typische Beispiele sind ausgeprägte Narbenbildung nach Voroperationen, eine ungewöhnliche Knochenhärte oder die unmittelbare Nähe zu sensiblen Nervenbahnen.
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