Die morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs nach GOÄ-Ziffer 3671. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3671
Morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs, mikroskopisch
Punktzahl: 160 Punkte
Einfachsatz: 9,33 € | Regelhöchstsatz (1,15-fach): 10,73 € | Höchstsatz (1,3-fach): 12,13 €
Die Leistung nach GOÄ-Ziffer 3671 umfasst die qualitative und quantitative Beurteilung der im Liquor cerebrospinalis enthaltenen Zellen. Ziel ist die Ermittlung des prozentualen Anteils verschiedener Leukozytenformen wie Granulozyten, Lymphozyten, Plasmazellen und Monozyten an der Gesamtzellzahl. Darüber hinaus dient die Untersuchung dem Nachweis oder Ausschluss von Tumorzellen.
Die mikroskopische Auswertung erfolgt direkt am gefärbten Präparat durch den Untersucher. Da der Liquor physiologischerweise sehr zellarm ist, erfordert die Methode eine vorherige Zellanreicherung. Diese Anreicherung sowie die anschließende Ausstrich- und Färbeprozedur sind integraler Bestandteil der Leistung.
GOÄ 3671 in der Praxis: Diagnostische Relevanz und Indikationen
Die morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs ist klinisch immer dann indiziert, wenn im Rahmen einer orientierenden Liquoruntersuchung eine erhöhte Zellzahl (Pleozytose) festgestellt wurde. Die genaue Verteilung der Zellreihen liefert entscheidende Hinweise auf die zugrundeliegende Pathologie. So lässt sich beispielsweise eine bakterielle von einer viralen Infektion des Zentralnervensystems abgrenzen.
Je nach dominierender Zellart werden in der Praxis verschiedene Zellreaktionen unterschieden. Eine granulozytäre Reaktion mit über 50 Prozent polymorphkernigen Granulozyten deutet meist auf eine bakterielle Meningitis hin. Eine lymphozytäre Reaktion mit über 80 Prozent Lymphozyten spricht hingegen primär für eine virale Genese oder chronisch-entzündliche Prozesse.
Tipp: Die Bestimmung der Zellzahl nach den GOÄ-Ziffern 3669 oder 3670 geht der Differenzierung nach Ziffer 3671 logischerweise voraus. Beide Leistungen können im selben Behandlungsfall nebeneinander abgerechnet werden, wenn die Indikation zur Differenzierung durch den zellulären Befund gegeben ist.
Bei gemischtzelligen oder monozytären Reaktionen liegt der Fokus oft auf tuberkulösen Prozessen, Neurosyphilis oder meningealen Reizungen nach Subarachnoidalblutungen. Auch die gezielte Suche nach atypischen Zellen bei Verdacht auf eine Meningeosis neoplastica rechtfertigt die Durchführung dieser aufwendigen Untersuchung.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3671
Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Meningitis
Ein Patient stellt sich mit akutem Fieber, Nackensteifigkeit und Bewusstseinstrübung vor. Nach Durchführung einer Lumbalpunktion zeigt die Liquor-Zellzahlbestimmung eine massive Pleozytose. Es erfolgt die morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs zur schnellen Erregerabgrenzung.
Die mikroskopische Untersuchung zeigt eine ausgeprägte granulozytäre Reaktion mit über 70 Prozent neutrophilen Granulozyten. Neben der Ziffer 3671 (1,15-fach) wird die Zellzahlbestimmung nach Ziffer 3669 abgerechnet. Die Liquorgewinnung selbst wird mit der entsprechenden Punktionsziffer liquidiert.
Fallbeispiel 2: Ausschluss einer Meningeosis neoplastica
Bei einer Patientin mit bekanntem Mammakarzinom treten neurologische Ausfallserscheinungen auf. Zum Ausschluss einer Metastasenbildung im Subarachnoidalraum wird Liquor entnommen und zytologisch aufgearbeitet. Die Präparation erfolgt mittels Zytozentrifugation und anschließender Pappenheim-Färbung.
Die anschließende mikroskopische Durchmusterung dient primär der Identifikation von Tumorzellen. Da die Suche in dem zellarmen Präparat besonders zeitaufwendig ist, wird die Ziffer 3671 mit einem erhöhten Steigerungssatz von 1,3-fach abgerechnet. Die Begründung dokumentiert den erhöhten Zeitaufwand bei extremer Zellarmut.
Fallbeispiel 3: Abklärung bei chronisch-entzündlicher ZNS-Erkrankung
Zur Abklärung einer vermuteten Multiplen Sklerose wird eine Liquoranalytik durchgeführt. Neben der Bestimmung der oligoklonalen Banden erfolgt die morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs. Es zeigt sich eine leichte lymphozytäre Pleozytose.
Abgerechnet werden die Ziffer 3670 für die quantitative Zellzahlbestimmung sowie die Ziffer 3671 für die morphologische Differenzierung. Da keine Besonderheiten vorlagen, erfolgt die Liquidation der Ziffer 3671 zum Regelsatz mit dem Faktor 1,15.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3671: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung der Zellanreicherung oder der Ausstrichpräparation. Verfahren wie die Zytozentrifugation oder die Nutzung einer Sedimentierkammer sind zwingende methodische Voraussetzungen. Sie sind mit der Gebühr nach Ziffer 3671 bereits vollständig abgegolten und dürfen nicht analog oder über andere Ziffern separat in Rechnung gestellt werden.
Ebenso verhält es sich mit der panoptischen Färbung nach Pappenheim. Diese Standardfärbung ist Teil der Leistungsbeschreibung der Ziffer 3671. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn für diese Färbung zusätzliche Gebührenpositionen angesetzt werden.
Achtung: Nur zusätzliche Spezialfärbungen, die über die Pappenheim-Färbung hinausgehen, sind gesondert berechnungsfähig. Hierzu zählen beispielsweise die Eisenfärbung nach GOÄ-Ziffer 3682 oder mikrobiologische Färbungen wie die Gramfärbung nach GOÄ-Ziffer 4511.
Ein weiterer Beanstandungspunkt ist das Fehlen einer dokumentierten Indikation. Die Differenzierung des Liquorzellausstrichs setzt in der Regel den Nachweis einer erhöhten Zellzahl voraus. Erfolgt die Abrechnung der Ziffer 3671 bei einer unauffälligen, normalen Zellzahl ohne klinische Begründung, wird dies von Prüfstellen häufig hinterfragt.
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Dokumentation der GOÄ 3671: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen sowohl die angewandte Methodik als auch die detaillierten Ergebnisse der Differenzierung festgehalten werden. Dazu gehört die Angabe der prozentualen Verteilung der einzelnen Leukozytenpopulationen.
Auch das Vorhandensein oder Fehlen von atypischen Zellen, Erythrozyten oder Phagozyten (z. B. Siderophagen bei stattgehabten Blutungen) muss explizit dokumentiert werden. Falls eine Spezialfärbung durchgeführt wurde, ist deren Indikation und Ergebnis gesondert aufzuführen.
Dokumentationsbeispiel:
Liquor-Zellausstrich nach Zytozentrifugation, Pappenheim-Färbung. Mikroskopische Differenzierung: 65% Lymphozyten, 20% Monozyten, 15% Granulozyten. Keine atypischen Zellen oder Tumorzellen nachweisbar. Befund spricht für eine lymphozytäre Pleozytose.
GOÄ 3671: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3671 kann bei erhöhtem Aufwand bis zum Höchstsatz von 1,3-fach gesteigert werden. Ein typischer Grund für eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes ist eine extreme Zellarmut des Liquors. Dies erfordert eine zeitintensive und mühsame Suche auf dem gesamten Objektträger, um überhaupt differenzierbare Zellen zu finden.
Auch das Vorliegen stark veränderter, degenerierter oder atypischer Zellbilder, die eine differenzialdiagnostisch schwierige Abgrenzung verlangen, rechtfertigt den erhöhten Faktor. Die Begründung auf der Rechnung muss diese patienten- oder präparatespezifischen Besonderheiten nachvollziehbar darlegen.
Typische Ziffernkombinationen
In der neurologischen und labormedizinischen Praxis wird die Ziffer 3671 selten isoliert erbracht. Sie steht fast immer im Kontext einer umfassenden Liquordiagnostik. Typische Kombinationspartner sind die Bestimmung der Zellzahl nach Ziffer 3669 oder 3670 sowie die Bestimmung von Gesamteiweiß, Glucose und Lactat im Liquor.
Bei Verdacht auf infektiöse Prozesse kommen häufig mikrobiologische Untersuchungen hinzu. Die Kombination mit der Gramfärbung nach Ziffer 4511 oder Ziffer 3510 ist bei bakterieller Symptomatik regelhaft und zulässig. Auch immunzytologische Untersuchungen zur weiteren Charakterisierung von Lymphomzellen können parallel anfallen.
Ziffer 3671 in der neuen GOÄ
Die morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs wird zur neuen Nummer 12823 „Zellausstrich" mit einem Festpreis von 9,20 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,73 €). Die neue Legende erfasst Liquor und Synovia, schließt gegebenenfalls eine Zytozentrifugation ein und sieht Färbung (z. B. nach Pappenheim) sowie Hellfeldmikroskopie mit qualitativ-deskriptiver Auswertung vor. 12823 ist neben 11035 nicht berechnungsfähig, wenn aus dem gleichen Probenmaterial.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3671
Was hat nicht gestimmt?