GOÄ 3814.H2: Kollagen-Antikörper korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 3814.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Kollagen
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3814.H2

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Kollagen

Die Ziffer 3814.H2 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie dient der qualitativen Bestimmung von Antikörpern gegen Kollagene oder kollagenassoziierte Strukturen mittels der Methode der Immunfluoreszenz (IFT) oder vergleichbarer qualitativer Verfahren.

Die Leistung umfasst die Durchführung der Analyse bis zu zwei Titerstufen. Gemäß den Abrechnungsbestimmungen ist die Angabe der konkret untersuchten Parameter auf der Rechnung eine zwingende Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.

GOÄ 3814.H2 in der Praxis: Diagnostik von Kollagenosen und Autoimmunprozessen

In der rheumatologischen und dermatologischen Praxis spielt die Bestimmung von Autoantikörpern eine zentrale Rolle. Die Ziffer 3814.H2 wird herangezogen, wenn der klinische Verdacht auf eine Kollagenose wie den Systemischen Lupus erythematodes (SLE), das Sjögren-Syndrom oder die Sklerodermie besteht.

Die qualitative Bestimmung dient als initialer Suchtest, um das Vorhandensein spezifischer Antikörper im Serum des Patienten nachzuweisen. Grenzt man die Ziffer von quantitativen Verfahren ab, so steht hier die Ja/Nein-Aussage beziehungsweise eine grobe Titer-Einschätzung im Vordergrund.

Tipp: Bei der Erstdiagnostik empfiehlt sich die präzise Dokumentation der klinischen Symptome wie Gelenkschmerzen, Raynaud-Syndrom oder typischer Hautveränderungen, um die medizinische Notwendigkeit der Laboranforderung zweifelsfrei zu belegen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3814.H2

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Systemischen Lupus erythematodes (SLE)

Eine Patientin stellt sich mit Gelenkschmerzen und einem schmetterlingsförmigen Erythem im Gesicht vor. Zur Abklärung wird eine qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung auf Antikörper gegen Doppelstrang-DNA (dsDNA) veranlasst. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die Ziffer 3814.H2 unter Angabe des Parameters "Anti-dsDNA-Antikörper".

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Sjögren-Syndroms

Ein Patient klagt über ausgeprägte Mund- und Augentrockenheit (Sicca-Symptomatik). Der Verdacht auf ein Sjögren-Syndrom soll laborchemisch erhärtet werden. Es erfolgt die qualitative Bestimmung von SS-A- und SS-B-Antikörpern, welche über die Ziffer 3814.H2 liquidiert wird.

Fallbeispiel 3: Vaskulitis-Ausschluss bei Nierenbeteiligung

Bei einem Patienten mit unklarer Nephritis besteht der Verdacht auf eine autoimmune Vaskulitis. Die Praxis führt eine qualitative Bestimmung von ANCA (antineutrophile cytoplasmatische Antikörper) mittels IFT durch. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3814.H2 mit dem Rechnungszusatz "ANCA-Qualitativ".

Häufige Fehler bei der GOÄ 3814.H2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die parallele Anforderung von qualitativen und quantitativen Tests für denselben Antikörper am selben Untersuchungstag. Die Ziffer 3814.H2 ist explizit nicht neben der Ziffer 3852 (quantitative Immunfluoreszenz) für denselben Parameter abrechenbar.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig Rechnungen, auf denen die konkreten Parameter nicht explizit genannt sind. Die bloße Angabe "GOÄ 3814.H2" ohne den Zusatz des untersuchten Kollagen-Antikörpers verstößt gegen die Rechnungslegungsvorschriften.

Achtung: Wird ein Screening-Test positiv befundet und am selben Tag eine quantitative Differenzierung desselben Antikörpers angeschlossen, darf nur die höher bewertete quantitative Leistung nach Ziffer 3852 abgerechnet werden.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 3814.H2: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung muss die Dokumentation in der Patientenakte lückenlos sein. Neben der medizinischen Indikation müssen das Datum der Probenentnahme, die angewandte Methode (z. B. indirekte Immunfluoreszenz) und das qualitative Ergebnis (positiv/negativ sowie ggf. die Titerstufe) dokumentiert werden.

Auch die schriftliche Befundmitteilung an den Patienten oder den überweisenden Arzt sollte diese Angaben exakt widerspiegeln. Dies schützt die Praxis bei nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Dokumentation: Verdacht auf Kollagenose bei Arthralgien. Serum-Entnahme am 15.10.2023. Qualitative IFT auf ANA (Antinukleäre Antikörper): Positiv (Titer 1:160, gesprenkeltes Muster). Parameter auf Liquidation: ANA-Qualitativ.

GOÄ 3814.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der Ziffer 3814.H2 um eine Leistung des Abschnitts MII/MIII handelt, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach. Ein Überschreiten dieses Faktors bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Als Begründung dienen beispielsweise stark störende Begleitfaktoren im Serum (z. B. extreme Lipämie), die eine aufwendige Vorbehandlung der Probe erforderten.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer 3814.H2 zusammen mit anderen laborchemischen Basiszuständen wie der Blutsenkungsgeschwindigkeit (BSG, Ziffer 3501) oder dem C-reaktiven Protein (CRP, Ziffer 3524) kombiniert. Auch die Kombination mit klinischen Untersuchungsziffern wie der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) ist am selben Tag zulässig, sofern die entsprechenden Leistungsinhalte vollumfänglich erbracht wurden.

Ziffer 3814.H2 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 3814.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Kollagen) findet ihre Entsprechung in der neuen GOÄ unter Nummer 11203: Kollagen, IA Autoantikörpernachweis. Der Festpreis liegt bei 17,09 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €). Die Leistung ist 1 berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3814.H2

Die GOÄ-Ziffer 3814.H2 wird mit 290 Punkten bewertet, was im Einfachsatz einer Gebühr von 16,90 € entspricht. Unter Anwendung des medizinischen Regelsatzes von 1,15-fach beläuft sich der Betrag auf 19,44 €. Der Höchstsatz mit dem Faktor 1,3-fach beträgt 21,97 €.
Die Ziffer 3814.H2 darf nicht am selben Behandlungstag neben der Ziffer 3852 abgerechnet werden. Die Ziffer 3852 beschreibt die quantitative Immunfluoreszenzuntersuchung, weshalb eine parallele qualitative und quantitative Bestimmung desselben Antikörpers ausgeschlossen ist.
Ja, gemäß den Bestimmungen der GOÄ müssen die konkret untersuchten Parameter zwingend auf der Liquidation aufgeführt werden. Eine bloße Nennung der Ziffernnummer ohne Angabe des spezifischen Kollagen-Antikörpers führt häufig zu Beanstandungen durch Kostenträger.
Ein Überschreiten des Regelsatzes bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig. Diese müssen auf der Rechnung patientenbezogen begründet werden, beispielsweise durch einen ungewöhnlich hohen zeitlichen Aufwand bei der Differenzierung komplexer Antikörpermuster.
Die Ziffer kann mehrfach berechnet werden, wenn verschiedene, voneinander unabhängige Kollagen-Antikörper qualitativ bestimmt werden. In diesem Fall ist eine genaue Dokumentation der unterschiedlichen Parameter und der medizinischen Notwendigkeit auf der Rechnung unerlässlich.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich