GOÄ 3827.H2: Immunfluoreszenz-Abrechnung leicht gemacht

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3827.H2
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand
Punktzahl 290  
Einfachsatz 16,90 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,44 € 1,1x
Höchstsatz 21,97 € 1,3x
Ausschlüsse

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3827.H2

Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand

Die GOÄ-Ziffer 3827.H2 beschreibt eine qualitative Laboruntersuchung unter Verwendung der Immunfluoreszenztechnik oder vergleichbar aufwendiger Verfahren. Diese Methode dient dem Nachweis spezifischer Antikörper im Serum oder anderen Körperflüssigkeiten des Patienten. Die Leistung ist auf maximal zwei Titerstufen begrenzt, was den qualitativen Charakter dieser diagnostischen Maßnahme unterstreicht.

Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist die Verpflichtung, die konkret untersuchten Parameter auf der Liquidation anzugeben. Ohne diese Spezifizierung ist die Abrechnung formal unvollständig. Die Ziffer ist dem Abschnitt M III (Spezielle Laboruntersuchungen) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet.

GOÄ 3827.H2 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 3827.H2 häufig Anwendung bei der Erstdiagnostik von Autoimmunerkrankungen oder spezifischen Infektionskrankheiten. Typische Indikationen sind das Screening auf antinukleäre Antikörper (ANA) oder der qualitative Nachweis von Antikörpern gegen Erreger wie Treponema pallidum oder Borrelien. Die qualitative Bestimmung dient hierbei als wegweisender Suchtest.

Grenzt sich der klinische Verdacht ein oder ist eine quantitative Verlaufskontrolle notwendig, stößt diese Ziffer an ihre Grenzen. Sobald mehr als zwei Titerstufen bestimmt werden oder eine exakte quantitative Aussage erforderlich ist, muss auf andere Ziffern ausgewichen werden. Die präzise Indikationsstellung sichert somit eine rechtssichere Abrechnung gegenüber den Kostenträgern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3827.H2

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Kollagenose (ANA-Screening)

Ein Patient stellt sich mit unklaren Gelenkbeschwerden und einem Erythem im Gesicht vor. Zum Ausschluss einer systemischen Autoimmunerkrankung veranlasst der Arzt ein qualitatives Screening auf antinukleäre Antikörper (ANA) mittels Immunfluoreszenztest. Die Untersuchung erfolgt bis zur zweiten Titerstufe und liefert ein positives Ergebnis. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3827.H2 unter Angabe des Parameters "ANA".

Fallbeispiel 2: Lues-Diagnostik mittels FTA-ABS-Test

Bei einem Patienten besteht der klinische Verdacht auf eine Syphilis-Infektion. Zur Bestätigung wird ein qualitativer Fluoreszenz-Treponema-Antikörper-Absorptionstest (FTA-ABS) durchgeführt. Da es sich um eine qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung handelt, erfolgt die Abrechnung über die Ziffer 3827.H2. Der Parameter "FTA-ABS" wird auf der Rechnung explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Abklärung einer rheumatoiden Arthritis

Zur differenzialdiagnostischen Abklärung einer rheumatoiden Arthritis wird die qualitative Bestimmung von Antikeratin-Antikörpern (AKA) veranlasst. Die Durchführung erfolgt im Labor mittels indirekter Immunfluoreszenz. Die Abrechnung dieser Spezialuntersuchung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 3827.H2 mit dem Rechnungszusatz "AKA".

Häufige Fehler bei der GOÄ 3827.H2: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3827.H2 ist das Fehlen der konkreten Parameterbezeichnung auf der Liquidation. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen regelmäßig, wenn der untersuchte Antikörper nicht namentlich genannt wird. Die bloße Angabe der Ziffernummer reicht für eine fällige Vergütung nicht aus.

Ein weiterer Konfliktpunkt ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 3852 für denselben Parameter. Die Ziffer 3852 regelt die quantitative Bestimmung, welche die qualitative Untersuchung konsumiert, sofern sie am selben Untersuchungsmaterial für denselben Analyten durchgeführt wird. Eine parallele Abrechnung wird von Prüfstellen als Doppelabrechnung gewertet.

Achtung: Die Ziffer 3827.H2 darf niemals neben der Ziffer 3852 für denselben Antikörper abgerechnet werden. Dies führt unweigerlich zur Beanstandung und Kürzung des Honorars durch die Kostenträger.

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Dokumentation der GOÄ 3827.H2: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Honorardurchsetzung. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, der spezifisch angeforderte Antikörper sowie das methodische Vorgehen dokumentiert sein. Auch das Testergebnis inklusive der maximal untersuchten Titerstufe muss zweifelsfrei aus den Aufzeichnungen hervorgehen.

Für die Abrechnungsprüfung empfiehlt es sich, das Laborblatt oder den elektronischen Laborbefund direkt mit der Patientenakte zu verknüpfen. Dies erleichtert den Nachweis der Leistungserbringung im Falle von Rückfragen durch den medizinischen Dienst oder private Versicherer.

Dokumentation: V. a. systemischen Lupus erythematodes. Anforderung qualitatives ANA-Screening mittels indirekter Immunfluoreszenz (IFT). Ergebnis: ANA positiv (Titer 1:80, homogenes Muster). Parameter für Abrechnung: ANA.

GOÄ 3827.H2: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Als Leistung des Abschnitts M III unterliegt die GOÄ-Ziffer 3827.H2 einem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Satz, der Höchstsatz beim 1,3-fachen Satz. Eine Überschreitung des Schwellenwertes auf den Höchstsatz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung. Relevante Gründe sind beispielsweise schwierige Probenverhältnisse durch starke Lipämie oder das Vorliegen seltener, schwer abgrenzbarer Fluoreszenzmuster, die eine zeitaufwendige Differenzierung erfordern.

Tipp: Nutzen Sie bei der Steigerung auf den 1,3-fachen Satz präzise, patientenbezogene Begründungen wie "erhöhter Zeitaufwand bei der Beurteilung durch atypisches Fluoreszenzmuster".

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 3827.H2 wird häufig im Rahmen eines größeren diagnostischen Profils erbracht. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit grundlegenden Laborleistungen aus den Abschnitten M I und M II, wie etwa einer Blutsenkungsreaktion (BSR) nach Ziffer 3501 oder einem Blutbild nach Ziffer 3550. Auch die Kombination mit klinischen Untersuchungsleistungen wie der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 ist am selben Behandlungstag möglich, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 3827.H2 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3827.H2 (Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden -Untersuchungen mit ähnlichem Aufwand) war eine Auffangziffer. Im Entwurf der neuen GOÄ gibt es keinen einheitlichen Nachfolger; stattdessen treten 6 substratspezifische Leistungen an ihre Stelle (bisher beim 2,3-fachen Satz: 19,43 €):

  • 11125 Basalmembran/Tubulus, IFT qualitativ Autoantikörpernachweis (25,63 €)
  • 11127 Becherzellen/Colon, IFT qualitativ Autoantikörpernachweis (25,63 €)
  • 11147 Myelin-assoziiertes Glykoprotein (MAG), IFT qualitativ Autoantikörpernachweis (25,63 €)
  • 11153 Onkoneuronale Antigene (ONA [z.B. Hu, Ri, Yo, Ma, Tr, Amphiphysin]), je Ansatz, IFT qualitativ Autoantikörpernachweis (25,63 €)
  • 11155 Ovar, IFT qualitativ Autoantikörpernachweis (22,22 €)
  • 11157 Pankreas/Acinusepithel (PAK), IFT qualitativ Autoantikörpernachweis (25,63 €)

Die Festpreise liegen zwischen 22,22 € und 25,63 €. Das Substrat bzw. der untersuchte Parameter entscheidet über die korrekte Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3827.H2

Ja, die Ziffer 3827.H2 kann für verschiedene Antikörperparameter am selben Tag mehrfach berechnet werden. Voraussetzung ist, dass es sich um unterschiedliche Zielantigene handelt. Die jeweiligen Parameter müssen auf der Rechnung einzeln angegeben werden.
Die Ziffer 3827.H2 gilt für qualitative Immunfluoreszenzuntersuchungen bis zu zwei Titerstufen. Die Ziffer 3852 hingegen wird für quantitative Bestimmungen oder Untersuchungen ab der dritten Titerstufe herangezogen. Beide Ziffern dürfen für denselben Parameter nicht nebeneinander abgerechnet werden.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 1,3 ist bei Laborleistungen der Abschnitte M II und M III nur in Ausnahmefällen möglich. Als Begründung dienen besondere Schwierigkeiten bei der Probenaufbereitung oder das Vorliegen störender Begleitfaktoren wie starker Hämolyse. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar auf der Rechnung dargelegt werden.
Ja, die Angabe der untersuchten Parameter ist eine zwingende Voraussetzung für die Abrechnung der GOÄ 3827.H2. Ohne diese Spezifikation ist die Rechnung formal fehlerhaft. Dies dient der Transparenz für den Kostenträger und den Patienten.
Ja, die Erbringung und Abrechnung von Laborleistungen nach Ziffer 3827.H2 schließt die Abrechnung einer klinischen Beratung nach GOÄ 1 nicht aus. Beide Leistungen müssen jedoch medizinisch notwendig und entsprechend dokumentiert sein. Es gelten die allgemeinen Kombinationsregeln der GOÄ.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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