GOÄ 4065: GnRH-Bestimmung abrechnen – Tipps für die Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ 4065
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Gonadotropin-releasing-Hormon (GnRH)
Punktzahl 750  
Einfachsatz 43,72 € 1,0x
Regelhöchstsatz 50,27 € 1,1x
Höchstsatz 56,83 € 1,3x

Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4065

Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -Gonadotropin-releasing-Hormon (GnRH)

Die GOÄ-Ziffer 4065 beschreibt eine hochspezifische Laborleistung aus dem Bereich der Ligandenassays. Diese Methode dient dem quantitativen Nachweis des Gonadotropin-releasing-Hormons (GnRH) im Blutserum oder Plasma. Die Leistung umfasst zwingend die Durchführung einer Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve zur Qualitätssicherung.

Gemäß den Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte ist der untersuchte Parameter zwingend auf der Liquidation anzugeben. Dies dient der Transparenz gegenüber dem Patienten und den privaten Krankenversicherungen. Da es sich um eine Leistung des Abschnitts M (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, gelten hierbei die spezifischen Honorarregelungen für Laborleistungen.

GOÄ 4065 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung von GnRH ist ein zentraler Baustein in der endokrinologischen Diagnostik. Hauptsächlich wird diese Untersuchung bei Verdacht auf Störungen der hypothalamisch-hypophysären Achse eingesetzt. Typische klinische Szenarien umfassen die Abklärung einer Pubertas praecox oder einer Pubertas tarda bei Jugendlichen.

Auch in der Fertilitätsdiagnostik bei Erwachsenen spielt die Ziffer eine Rolle, insbesondere bei der Abklärung einer hypogonadotropen Ovarialinsuffizienz oder testikulären Störungen. Durch den Nachweis des basalen GnRH-Spiegels oder im Rahmen eines GnRH-Stimulationstests lassen sich Funktionsstörungen präzise lokalisieren. Die Indikationsstellung muss in der Patientenakte sorgfältig dokumentiert werden.

Tipp: Bei der Durchführung eines Funktionstests (z. B. GnRH-Test) sind die Blutentnahmen und die Applikation der Testsubstanz separat nach den entsprechenden GOÄ-Ziffern (z. B. GOÄ 250, GOÄ 252) berechenbar.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4065

Fallbeispiel 1: Abklärung einer Pubertas praecox

Ein 7-jähriges Mädchen stellt sich mit Anzeichen einer vorzeitigen Pubertätsentwicklung vor. Zur Differenzierung zwischen einer zentralen und peripheren Genese wird eine basale GnRH-Bestimmung durchgeführt. Die Blutentnahme erfolgt in der Praxis, die Analyse im angeschlossenen Labor.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 4065 zum 1,15-fachen Regelsatz (50,27 €). Zusätzlich wird die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 und die Blutentnahme nach GOÄ 250 liquidiert.

Fallbeispiel 2: Diagnostik bei sekundärer Amenorrhö

Eine 28-jährige Patientin klagt über eine seit sechs Monaten bestehende Amenorrhö. Zum Ausschluss einer hypothalamischen Ursache wird die Konzentration von GnRH mittels Ligandenassay bestimmt. Die Analyse erfolgt im Speziallabor.

Neben den gynäkologischen Basisuntersuchungen wird die GOÄ 4065 für die Hormonanalyse in Ansatz gebracht. Auf der Rechnung wird der Parameter GnRH explizit ausgewiesen.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf hypogonadotropen Hypogonadismus

Ein 35-jähriger Mann stellt sich mit Libidoverlust und Abgeschlagenheit vor. Die laborchemische Untersuchung zeigt erniedrigte Testosteronwerte. Zur weiteren Abklärung wird die GOÄ-Ziffer 4065 für die GnRH-Bestimmung genutzt.

Die Abrechnung erfolgt korrekt unter Angabe des Parameters. Da die Analyse aufgrund von Probeninterferenzen wiederholt werden musste, wird ein erhöhter Steigerungsfaktor gewählt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4065: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4065 ist das Fehlen der konkreten Parameterangabe auf der Rechnung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Erstattung regelmäßig, wenn der Begriff GnRH oder Gonadotropin-releasing-Hormon nicht explizit aufgeführt ist. Die bloße Nennung der Ziffernummer reicht nicht aus.

Ein weiteres Problem stellt die unzulässige separate Berechnung der Doppelbestimmung dar. Da diese laut Leistungsbeschreibung bereits in der Ziffer 4065 enthalten ist, darf kein zusätzlicher Zuschlag oder eine zweite Ziffer für dieselbe Messung abgerechnet werden. Dies führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen unweigerlich zu Honorarkürzungen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Durchführung von Stimulationstests die Ziffer 4065 nur für die tatsächlich gemessenen Probenwerte berechnet wird. Jede Bestimmung aus einer separaten Blutentnahme (z. B. vor und nach Stimulation) ist jedoch als eigene Leistung anzusehen und darf entsprechend mehrfach liquidiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 4065: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament einer erfolgreichen Abrechnung und schützt vor Regressen. In der Patientenakte müssen die klinische Indikation, der genaue Zeitpunkt der Blutentnahme sowie die Laborergebnisse dokumentiert werden. Insbesondere bei dynamischen Funktionstests ist die exakte zeitliche Abfolge der Probenentnahme festzuhalten.

Zusätzlich sollten eventuelle Besonderheiten bei der Probenaufbereitung oder dem Transport vermerkt werden. Falls die Analyse aufgrund von Besonderheiten des Serums erschwert war, ist dies ebenfalls zu dokumentieren, um eine spätere Faktorerhöhung zu rechtfertigen.

Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf hypogonadotropen Hypogonadismus bei Pat. M., 35 J. Blutentnahme für basales GnRH um 08:00 Uhr. Serumzentrifugation und sofortiger Tiefkühltransport ins Labor. Analyse mittels Ligandenassay (Doppelbestimmung durchgeführt). Befund: GnRH-Wert im Normbereich.

GOÄ 4065: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 4065 unterliegt dem Gebührenrahmen für Laborleistungen des Abschnitts M. Der Regelsatz beträgt das 1,15-fache der Gebühr. Eine Steigerung bis zum 1,3-fachen Höchstsatz ist möglich, erfordert jedoch eine schriftliche, patientenbezogene Begründung auf der Rechnung.

Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ein erhöhter Zeitaufwand bei der Probenvorbereitung, schwierige Pipettierschritte bei lipämischen Proben oder die Notwendigkeit einer zeitnahen Sonderanalytik außerhalb der Routinezeiten. Allgemeine Floskeln wie erhöhter Aufwand werden von den Kostenträgern meist nicht anerkannt.

Typische Ziffernkombinationen

In der endokrinologischen Praxis wird die GOÄ 4065 selten isoliert angewendet. Häufig erfolgt die Kombination mit anderen Hormonanalysen zur Beurteilung der gesamten hormonellen Achse. Typische Kombinationspartner sind die Bestimmungen von LH (GOÄ 4062) und FSH (GOÄ 4063).

Auch die Abrechnung von Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sowie der körperlichen Untersuchung nach GOÄ 5 oder GOÄ 6 ist im selben Behandlungsfall zulässig, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Die logistischen Schritte der Blutentnahme werden über die GOÄ 250 abgerechnet.

Ziffer 4065 in der neuen GOÄ

Die Bestimmung des Gonadotropin-releasing-Hormons (GnRH) mittels Ligandenassay (heute beim 2,3-fachen Satz: 50,28 €) entfällt in der neuen GOÄ ersatzlos. Der Entwurf sieht für GnRH als Einzelparameterbestimmung keinen Nachfolger vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4065

Die GOÄ-Ziffer 4065 wird für die quantitative Bestimmung von Gonadotropin-releasing-Hormon (GnRH) mittels Ligandenassay berechnet. Dies ist typischerweise bei der Diagnostik von Pubertätsstörungen oder Fertilitätsstörungen der Fall. Die Abrechnung setzt eine Indikation zur Abklärung der hypothalamisch-hypophysären Achse voraus.
Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt ein reduzierter Gebührenrahmen. Der einfache Gebührensatz beträgt 43,72 €, der Regelhöchstsatz (1,15-fach) liegt bei 50,27 € und der Höchstsatz (1,3-fach) bei 56,83 €. Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 1,15 erfordert eine medizinische Begründung.
Ja, die Doppelbestimmung sowie die Erstellung einer aktuellen Bezugskurve sind obligate Bestandteile der Leistung nach GOÄ 4065. Diese Teilschritte dürfen daher nicht separat berechnet werden. Eine mehrfache Abrechnung für dieselbe Probe ist ausgeschlossen.
Die GOÄ-Ziffer 4065 darf nicht neben anderen Ziffern für identische Hormonanalysen aus derselben Probe berechnet werden, wenn diese bereits abgegolten sind. Zudem sind allgemeine Laborausschlüsse gemäß den Vorbemerkungen des Abschnitts M zu beachten. Insbesondere sind grundlegende logistische und administrative Laborschritte mit der Gebühr abgegolten.
Eine Steigerung über den Schwellenwert von 1,15-fach hinaus erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind ein ungewöhnlich hoher Analyseaufwand durch störende Begleitsubstanzen oder schwierige Probenaufbereitungen bei Säuglingen. Die Begründung muss auf der Rechnung verständlich dargelegt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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