Die Abrechnung der Hämorrhoiden-Ligatur nach GOÄ 766 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Kombinationen und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 766
Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 766 umfasst die therapeutische Gummibandligatur von hämorrhoidalen Knoten. Diese minimalinvasive Methode wird vor allem bei symptomatischen Hämorrhoiden angewendet. Die für den Eingriff zwingend erforderliche Proktoskopie ist bereits in der Gebühr enthalten und darf nicht separat berechnet werden.
GOÄ 766 in der Praxis: Indikation und korrekte Anwendung
Die Gummibandligatur nach GOÄ 766 stellt den Goldstandard bei der Behandlung von Hämorrhoiden zweiten Grades dar. Auch bei ausgewählten Befunden des dritten Grades kommt dieses Verfahren regelmäßig zum Einsatz. Das Ziel der Behandlung ist es, die Durchblutung des betroffenen Knotens zu unterbinden, sodass dieser nach einigen Tagen abstirbt und abfällt.
Bei der Abrechnung ist zwingend zu beachten, dass die Ziffer nur einmal je Sitzung berechnet werden darf. Dies gilt unabhängig davon, wie viele Ligaturen der Arzt in dieser Sitzung tatsächlich anlegt. Eine Vervielfachung der Gebühr aufgrund mehrerer behandelter Knoten ist somit ausgeschlossen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 766
Fallbeispiel 1: Einfache Gummibandligatur
Ein Patient stellt sich mit rezidivierenden Blutungen bei Hämorrhoiden II. Grades vor. Der Arzt führt eine Proktoskopie durch und appliziert zwei Gummibandligaturen. In diesem Fall wird die GOÄ 766 einmal berechnet. Eine zusätzliche Abrechnung der Proktoskopie nach GOÄ 705 ist aufgrund des Abrechnungsausschlusses nicht zulässig.
Fallbeispiel 2: Kombinierte Behandlung
Bei einem Patienten liegt ein kombinierter Befund vor, der sowohl eine Ligatur als auch eine Verödung erfordert. Der Arzt führt in derselben Sitzung eine Gummibandligatur an einem Knoten und eine Sklerosierung an einem anderen Knoten durch. Hier dürfen die GOÄ 766 und die GOÄ 764 nebeneinander berechnet werden, da diese Kombinationstherapie explizit erlaubt ist.
Fallbeispiel 3: Diagnostische Abklärung vor Ligatur
Vor der geplanten Ligaturbehandlung erfolgt eine eigenständige, diagnostisch indizierte digitale Untersuchung des Enddarms. Anschließend wird die Gummibandligatur durchgeführt. Neben der GOÄ 766 kann die digitale Tastuntersuchung nach GOÄ 11 zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 766: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die mehrfache Berechnung der GOÄ 766 innerhalb einer Sitzung. Da der Leistungstext die Formulierung „je Sitzung“ enthält, führt das Anlegen mehrerer Ligaturen nicht zu einer Mehrfachabrechnung der Ziffer. Private Krankenversicherungen kürzen solche Rechnungen konsequent.
Ein weiterer Streitpunkt ist die zusätzliche Abrechnung der diagnostischen Proktoskopie. Da die Proktoskopie integraler Bestandteil der GOÄ 766 ist, greift hier ein strikter Ausschluss der Ziffer 705. Dies gilt selbst dann, wenn die Proktoskopie primär zu diagnostischen Zwecken durchgeführt wurde.
Achtung: Die Proktoskopie nach GOÄ 705 darf unter keinen Umständen neben der GOÄ 766 abgerechnet werden, da sie bereits in der Leistung enthalten ist.
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Dokumentation der GOÄ 766: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren. Im Krankenblatt müssen die genaue Lokalisation der behandelten Knoten sowie das Stadium der Hämorrhoiden dokumentiert werden. Auch die Durchführung der Proktoskopie und die Anzahl der applizierten Gummibänder sollten präzise erfasst werden, um die Dokumentationspflicht vollständig zu erfüllen.
Dokumentation: Proktoskopische Darstellung des Analkanals. Nachweis von Hämorrhoiden II. Grades bei 3 und 7 Uhr in SSL. Erfolgreiche Gummibandligatur des Knotens bei 3 Uhr. Keine sofortigen Komplikationen, Patient beschwerdefrei entlassen.
Zusätzlich empfiehlt es sich, eventuelle Besonderheiten wie eine erschwerte anatomische Übersicht oder eine starke Blutungsneigung zu vermerken. Diese Angaben dienen als wichtige Grundlage für eine spätere Faktorsteigerung.
GOÄ 766: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starker Abwehrspannung des Patienten oder ausgeprägter Blutungsneigung kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 ist mit einer patientenindividuellen Begründung möglich. Typische Begründungen sind beispielsweise ein extrem enger Analkanal oder ein stark erhöhtes Blutungsrisiko.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 766 mit der GOÄ 11 (digitale Untersuchung) oder der GOÄ 690 (Rektoskopie) kombiniert. Während die digitale Untersuchung bei eigenständiger Indikation zulässig ist, darf eine Rektoskopie nur dann zusätzlich berechnet werden, wenn sie aus einer anderen Indikation heraus erforderlich war. Eine sinnvolle Ziffernkombination erhöht den Honorarumsatz bei rechtssicherer Gestaltung.
Tipp: Nutzen Sie bei erschwerten Bedingungen konsequent die Faktorsteigerung und dokumentieren Sie die medizinischen Gründe hierfür detailliert im Behandlungsblatt.
Ziffer 766 in der neuen GOÄ
Der Entwurf differenziert bei der Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung nach der genauen Leistungserbringung — zwei Konstellationen:
- Bei Durchstechungsligatur von Haemorrhoidalarterien: 10910 „Durchstechungsligaturen von bis zu drei Hämorrhoidalarterien, ggf. einschließlich - ultraschallgesteuert -Sphinkter-Dehnung und Sondierung -Reinigung und Spülung -Gewebeentnahme(n) durch Aspiration -Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) -Tamponadeneinlage" (188,63 €)
- Sonst: 3318 „Behandlung von Hämorrhoiden mittels elastischer Ligatur oder Entfernen eines Schleimhautvorfalls, ggf. einschließlich rektal digitaler Untersuchung, je Sitzung" (59,83 €, je Sitzung)
Die Spanne der Festpreise reicht von 59,83 € bis 188,63 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 30,15 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 766
Was hat nicht gestimmt?