Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 765 birgt durch Analogbewertungen wie bei perianalen Thrombosen viel Potenzial. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 765
Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen) - 280 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 765 beschreibt die operative Entfernung von vergrößerten, ringförmig um den After gelegenen Hautfalten, den sogenannten Marisquen. Diese gutartigen Hautveränderungen verursachen häufig hygienische Probleme oder Juckreiz und erfordern eine chirurgische Exzision. Die Leistung umfasst die vollständige Abtragung des Gewebes sowie die anschließende Wundversorgung.
Im Gebührenverzeichnis ist diese Ziffer im Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) verortet. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Hautfalten mittels scharfer Exzision (z. B. mit Skalpell oder Schere) entfernt werden. Eine bloße Verätzung oder Kryotherapie fällt nicht unter diese Leistungsziffer.
GOÄ 765 in der Praxis: Indikationen und Analogabrechnung
In der proktologischen und dermatologischen Praxis ist die GOÄ 765 eine der am häufigsten herangezogenen Ziffern. Die primäre Indikation ist die störende Marisque, die zu perianalen Ekzemen oder chronischem Pruritus führt. Neben dieser direkten Anwendung bietet die Ziffer jedoch ein breites Spektrum an Analogbewertungen.
Gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ ist die Ziffer 765 analog für die Exzision von perianalen Thrombosen berechnungsfähig. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zur bloßen Inzision dar, die nach Ziffer 763 berechnet wird. Auch die operative Entfernung von oberflächlichen Hämorrhoidalknoten kann analog über die 765 abgerechnet werden, sofern keine komplexeren Verfahren angewendet werden.
Tipp: Achten Sie bei der Analogabrechnung darauf, die Ziffer auf der Rechnung explizit als "analog" zu kennzeichnen und die tatsächlich erbrachte Leistung (z. B. Exzision einer perianalen Thrombose) verständlich zu beschreiben.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 765
Fallbeispiel 1: Entfernung multipler Marisquen
Ein Patient stellt sich mit drei ausgeprägten, juckenden Marisquen vor. Diese werden in Lokalanästhesie mittels Skalpell exzidiert, die Wundränder werden adaptiert. Die Abrechnung erfolgt durch den ansatzweisen Erhalt der GOÄ 765 für jede getrennt exzidierte Hautfalte. Da drei separate Exzisionen stattfanden, wird die Ziffer 765 dreimal in Rechnung gestellt.
Fallbeispiel 2: Exzision einer schmerzhaften perianalen Thrombose
Eine Patientin leidet unter einer akut aufgetretenen, schmerzhaften perianalen Thrombose. Der Befund wird nach Lokalanästhesie komplett exzidiert (nicht nur inzidiert). Die Abrechnung erfolgt analog nach GOÄ 765, da die vollständige Exzision des Thrombus mitsamt der betroffenen Gefäßwand erbracht wurde.
Fallbeispiel 3: Abtragung eines solitären Hämorrhoidalknotens
Bei einem Patienten wird ein prolabierter, isolierter Hämorrhoidalknoten (Stadium II) operativ abgetragen. Da keine aufwendige plastische Rekonstruktion oder hohe intraanale Exzision vorliegt, wird die Leistung analog nach GOÄ 765 abgerechnet. Dies ist zulässig, da die Ziffer 2402 für diesen kleineren Eingriff nicht adäquat wäre.
Häufige Fehler bei der GOÄ 765: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung von Inzision und Exzision bei der perianalen Thrombose. Wird ein Thrombus lediglich gespalten und ausgedrückt, darf nur die GOÄ 763 (Inzision) berechnet werden. Die analoge GOÄ 765 setzt zwingend die vollständige chirurgische Exzision des gesamten Befundes voraus.
Zudem führen Mehrfachansätze ohne genaue Dokumentation regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Wenn mehrere Marisquen in einer Sitzung entfernt werden, müssen die unterschiedlichen Lokalisationen (z. B. nach der Uhrzeiger-Methode) exakt dokumentiert sein. Andernfalls unterstellen Prüfer eine einzige, zusammenhängende Abtragung.
Achtung: Die analoge Abrechnung der GOÄ 765 für Hämorrhoidalknoten ist ausgeschlossen, wenn gleichzeitig eine radikalere Operation nach Milligan-Morgan (GOÄ 3241) oder eine Hämorrhoidenligatur nach GOÄ 2402 erfolgt.
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Dokumentation der GOÄ 765: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht muss die Indikation, die genaue anatomische Lage und die chirurgische Technik detailliert festgehalten werden. Insbesondere bei der Analogabrechnung ist die präzise Beschreibung des Exzisionsvorgangs unerlässlich.
Für die Abrechnung mehrerer Einheiten der GOÄ 765 in einer Sitzung ist der Nachweis getrennter Schnitte und Wundgebiete entscheidend. Eine pauschale Erwähnung wie "Marisquen entfernt" reicht für eine rechtssichere Begründung gegenüber Kostenträgern nicht aus.
Dokumentationsbeispiel: "Lokalanästhesie mit 5 ml Scandicain 1% perianal bei 3 und 9 Uhr in Steinschnittlage. Scharfe Exzision von zwei hypertrophierten Marisquen bei 3 Uhr (Größe 1,5 cm) und bei 9 Uhr (Größe 2,0 cm) mittels Skalpell. Vollständige Blutstillung durch bipolare Koagulation. Wundversorgung mit steriler Kompresse."
GOÄ 765: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 765 liegt bei 37,54 Euro (2,3-facher Satz). Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz (57,12 Euro) ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Vernarbung des Gewebes, starke intraoperative Blutungen oder ein besonders großer Befund, der eine plastische Wundrandadaptation erfordert.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 765 zusammen mit der Lokalanästhesie nach GOÄ 490 oder 491 abgerechnet. Auch die vorausgehende proktoskopische Untersuchung nach GOÄ 705 oder die Symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sind regelmäßige Bestandteile des Behandlungsfalles. Die postoperative Wundbehandlung in Folgesitzungen wird über die GOÄ 2007 abgerechnet.
Ziffer 765 in der neuen GOÄ
Wo heute eine einzige Ziffer steht, unterscheidet der Entwurf zwei Konstellationen:
- Bei Exzision eines kleineren perianalen Tumors ohne ausgedehnte Mastdarmresektion: 10915 „Exzision eines perianalen Tumors, ggf. einschließlich -Exzision von Haut, Fettgewebe, Muskeln, Gefäßen und Nerven sowie plastischer Wundverschluss -Sphinkter-Dehnung und Sondierung -Reinigung und Spülung -Gewebeentnahme(n) durch Aspiration -Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) -Tamponadeneinlage -Drainage" (291,46 €)
- Sonst: 10907 „Entfernung eines Tumors im Bereich der Analregion, z.B. Fibrom, Thrombose oder Mariske, ggf. einschließlich -Sphinkter-Dehnung und Sondierung -Reinigung und Spülung des Darms -Einsatz von Diathermie -Laser oder anderen Vorrichtungen -Tamponadeneinlage -Drainagen" (163,46 €), je Sitzung bis zu dreimal
Die Spanne reicht von 163,46 € bis 291,46 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 37,54 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 765
Was hat nicht gestimmt?