GOÄ 765: Marisquen entfernen – Abrechnung & Analogbewertung

5 Min. Lesezeit
GOÄ 765
Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen)
Punktzahl 280  
Einfachsatz 16,32 € 1,0x
Regelhöchstsatz 37,54 € 2,3x
Höchstsatz 57,12 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 765 birgt durch Analogbewertungen wie bei perianalen Thrombosen viel Potenzial. Erfahren Sie, wie Sie Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 765

Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen) - 280 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 765 beschreibt die operative Entfernung von vergrößerten, ringförmig um den After gelegenen Hautfalten, den sogenannten Marisquen. Diese gutartigen Hautveränderungen verursachen häufig hygienische Probleme oder Juckreiz und erfordern eine chirurgische Exzision. Die Leistung umfasst die vollständige Abtragung des Gewebes sowie die anschließende Wundversorgung.

Im Gebührenverzeichnis ist diese Ziffer im Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) verortet. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Hautfalten mittels scharfer Exzision (z. B. mit Skalpell oder Schere) entfernt werden. Eine bloße Verätzung oder Kryotherapie fällt nicht unter diese Leistungsziffer.

GOÄ 765 in der Praxis: Indikationen und Analogabrechnung

In der proktologischen und dermatologischen Praxis ist die GOÄ 765 eine der am häufigsten herangezogenen Ziffern. Die primäre Indikation ist die störende Marisque, die zu perianalen Ekzemen oder chronischem Pruritus führt. Neben dieser direkten Anwendung bietet die Ziffer jedoch ein breites Spektrum an Analogbewertungen.

Gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ ist die Ziffer 765 analog für die Exzision von perianalen Thrombosen berechnungsfähig. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zur bloßen Inzision dar, die nach Ziffer 763 berechnet wird. Auch die operative Entfernung von oberflächlichen Hämorrhoidalknoten kann analog über die 765 abgerechnet werden, sofern keine komplexeren Verfahren angewendet werden.

Tipp: Achten Sie bei der Analogabrechnung darauf, die Ziffer auf der Rechnung explizit als "analog" zu kennzeichnen und die tatsächlich erbrachte Leistung (z. B. Exzision einer perianalen Thrombose) verständlich zu beschreiben.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 765

Fallbeispiel 1: Entfernung multipler Marisquen

Ein Patient stellt sich mit drei ausgeprägten, juckenden Marisquen vor. Diese werden in Lokalanästhesie mittels Skalpell exzidiert, die Wundränder werden adaptiert. Die Abrechnung erfolgt durch den ansatzweisen Erhalt der GOÄ 765 für jede getrennt exzidierte Hautfalte. Da drei separate Exzisionen stattfanden, wird die Ziffer 765 dreimal in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 2: Exzision einer schmerzhaften perianalen Thrombose

Eine Patientin leidet unter einer akut aufgetretenen, schmerzhaften perianalen Thrombose. Der Befund wird nach Lokalanästhesie komplett exzidiert (nicht nur inzidiert). Die Abrechnung erfolgt analog nach GOÄ 765, da die vollständige Exzision des Thrombus mitsamt der betroffenen Gefäßwand erbracht wurde.

Fallbeispiel 3: Abtragung eines solitären Hämorrhoidalknotens

Bei einem Patienten wird ein prolabierter, isolierter Hämorrhoidalknoten (Stadium II) operativ abgetragen. Da keine aufwendige plastische Rekonstruktion oder hohe intraanale Exzision vorliegt, wird die Leistung analog nach GOÄ 765 abgerechnet. Dies ist zulässig, da die Ziffer 2402 für diesen kleineren Eingriff nicht adäquat wäre.

Häufige Fehler bei der GOÄ 765: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der Verwechslung von Inzision und Exzision bei der perianalen Thrombose. Wird ein Thrombus lediglich gespalten und ausgedrückt, darf nur die GOÄ 763 (Inzision) berechnet werden. Die analoge GOÄ 765 setzt zwingend die vollständige chirurgische Exzision des gesamten Befundes voraus.

Zudem führen Mehrfachansätze ohne genaue Dokumentation regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen. Wenn mehrere Marisquen in einer Sitzung entfernt werden, müssen die unterschiedlichen Lokalisationen (z. B. nach der Uhrzeiger-Methode) exakt dokumentiert sein. Andernfalls unterstellen Prüfer eine einzige, zusammenhängende Abtragung.

Achtung: Die analoge Abrechnung der GOÄ 765 für Hämorrhoidalknoten ist ausgeschlossen, wenn gleichzeitig eine radikalere Operation nach Milligan-Morgan (GOÄ 3241) oder eine Hämorrhoidenligatur nach GOÄ 2402 erfolgt.

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Dokumentation der GOÄ 765: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht muss die Indikation, die genaue anatomische Lage und die chirurgische Technik detailliert festgehalten werden. Insbesondere bei der Analogabrechnung ist die präzise Beschreibung des Exzisionsvorgangs unerlässlich.

Für die Abrechnung mehrerer Einheiten der GOÄ 765 in einer Sitzung ist der Nachweis getrennter Schnitte und Wundgebiete entscheidend. Eine pauschale Erwähnung wie "Marisquen entfernt" reicht für eine rechtssichere Begründung gegenüber Kostenträgern nicht aus.

Dokumentationsbeispiel: "Lokalanästhesie mit 5 ml Scandicain 1% perianal bei 3 und 9 Uhr in Steinschnittlage. Scharfe Exzision von zwei hypertrophierten Marisquen bei 3 Uhr (Größe 1,5 cm) und bei 9 Uhr (Größe 2,0 cm) mittels Skalpell. Vollständige Blutstillung durch bipolare Koagulation. Wundversorgung mit steriler Kompresse."

GOÄ 765: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 765 liegt bei 37,54 Euro (2,3-facher Satz). Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz (57,12 Euro) ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Vernarbung des Gewebes, starke intraoperative Blutungen oder ein besonders großer Befund, der eine plastische Wundrandadaptation erfordert.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 765 zusammen mit der Lokalanästhesie nach GOÄ 490 oder 491 abgerechnet. Auch die vorausgehende proktoskopische Untersuchung nach GOÄ 705 oder die Symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sind regelmäßige Bestandteile des Behandlungsfalles. Die postoperative Wundbehandlung in Folgesitzungen wird über die GOÄ 2007 abgerechnet.

Ziffer 765 in der neuen GOÄ

Wo heute eine einzige Ziffer steht, unterscheidet der Entwurf zwei Konstellationen:

  • Bei Exzision eines kleineren perianalen Tumors ohne ausgedehnte Mastdarmresektion: 10915 „Exzision eines perianalen Tumors, ggf. einschließlich -Exzision von Haut, Fettgewebe, Muskeln, Gefäßen und Nerven sowie plastischer Wundverschluss -Sphinkter-Dehnung und Sondierung -Reinigung und Spülung -Gewebeentnahme(n) durch Aspiration -Probeexzision(en) und/oder Probepunktion(en) -Tamponadeneinlage -Drainage" (291,46 €)
  • Sonst: 10907 „Entfernung eines Tumors im Bereich der Analregion, z.B. Fibrom, Thrombose oder Mariske, ggf. einschließlich -Sphinkter-Dehnung und Sondierung -Reinigung und Spülung des Darms -Einsatz von Diathermie -Laser oder anderen Vorrichtungen -Tamponadeneinlage -Drainagen" (163,46 €), je Sitzung bis zu dreimal

Die Spanne reicht von 163,46 € bis 291,46 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 37,54 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 765

Ja, die GOÄ-Ziffer 765 ist gemäß Paragraph 6 Absatz 2 GOÄ analog für die Exzision einer perianalen Thrombose berechnungsfähig. Für die bloße Inzision oder Spaltung ist hingegen die Ziffer 763 heranzuziehen. Die Dokumentation muss die vollständige Exzision des Thrombus klar belegen.
Die GOÄ 765 kann je operativ entfernter Marisque einmal berechnet werden, sofern es sich um getrennte Exzisionen handelt. Bei mehreren Abtragungen in einer Sitzung ist auf eine präzise Dokumentation der Lokalisationen zu achten. Gegebenenfalls kann auch ein erhöhter Steigerungsfaktor gerechtfertigt sein.
Die analoge Anwendung der GOÄ 765 für die Entfernung von Hämorrhoidalknoten ist ausgeschlossen, wenn die Leistung nach Ziffer 2402 oder eine hohe intraanale Exzision nach Ziffer 3241 erbracht wurde. Doppeltabrechnungen für denselben operativen Zugangsweg werden von den Kassen regelmäßig beanstandet.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ-Ziffer 765 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 37,54 Euro entspricht. Bei besonders großen Marisquen, starker Blutung oder anatomischen Besonderheiten kann die Ziffer mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden.
Nein, die Lokalanästhesie ist nicht in der GOÄ-Ziffer 765 enthalten und kann gesondert berechnet werden. Hierfür kommt in der Regel die GOÄ-Ziffer 490 oder 491 für die Infiltrationsanästhesie in Betracht. Auch das verwendete Anästhetikum ist als Sachkosten erstattungsfähig.
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