GOÄ 763: Perianalthrombose richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 763
Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expression – gegebenenfalls einschließl. Naht
Punktzahl 148  
Einfachsatz 8,63 € 1,0x
Regelhöchstsatz 19,85 € 2,3x
Höchstsatz 30,21 € 3,5x

Die GOÄ-Ziffer 763 ist der Schlüssel zur Abrechnung bei der Inzision von Perianalthrombosen. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Steigerungen und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 763

Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expression – gegebenenfalls einschließl. Naht

Die Leistungslegende beschreibt zwei unterschiedliche interventionelle Maßnahmen. Während die Spaltung oberflächlicher Venen an den Extremitäten in der modernen Gefäßchirurgie kaum noch eine Rolle spielt, ist die Entlastung von sogenannten Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expression von hoher praktischer Relevanz. Medizinisch korrekt handelt es sich bei Letzterem meist um die Inzision einer akut aufgetretenen, schmerzhaften Perianalthrombose.

Die Leistung umfasst die Inzision der betroffenen Stelle, das Exprimieren des Thrombus und eine eventuell erforderliche Wundversorgung. Eine gegebenenfalls notwendige Hautnaht ist ebenfalls mit der Gebühr abgegolten und darf nicht separat berechnet werden.

GOÄ 763 in der Praxis: Korrekte Anwendung bei Perianalthrombosen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 763 fast ausschließlich für die chirurgische Entlastung einer perianalen Thrombose herangezogen. Diese stellt eine schmerzhafte Schwellung im Analbereich dar, die durch ein Blutgerinnsel in den oberflächlichen Venen des Plexus haemorrhoidalis caudalis entsteht. Die rasche Entlastung mittels Inzision führt zu einer sofortigen Schmerzlinderung beim Patienten.

Wichtig für die Abrechnung ist die Abgrenzung zu echten Hämorrhoidalbehandlungen. Obwohl die Leistungslegende den Begriff Hämorrhoidalknoten verwendet, ist die anatomische Struktur bei einer klassischen Perianalthrombose eine andere. Die Abrechnung der GOÄ 763 bleibt dennoch vollumfänglich korrekt, da die Ziffer analog für diese perianalen Venenthrombosen etabliert ist.

Tipp: Liegen mehrere voneinander getrennte Perianalthrombosen vor, die jeweils durch eine eigene Inzision gespalten werden müssen, ist die GOÄ 763 für jede Spaltung separat berechnungsfähig. Dies muss in der Rechnung durch die Angabe der Anzahl oder eine entsprechende Begründung verdeutlicht werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 763

Fallbeispiel 1: Entlastung einer solitären Perianalthrombose

Ein Patient stellt sich mit einer akut aufgetretenen, stark schmerzhaften Schwellung am Anusrand vor. Nach lokaler Infiltrationsanästhesie erfolgt die Inzision der solitären Perianalthrombose und die vollständige Expression des Thrombus. Die Wunde wird offengelassen. Abgerechnet werden die symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5), die Lokalanästhesie (GOÄ 490) sowie die Spaltung nach GOÄ 763 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Behandlung multipler Thrombosen

Bei einer Patientin zeigen sich zwei getrennte, schmerzhafte Thromboseknoten im perianalen Bereich. Beide Knoten werden in getrennten Schnitten inzidiert und entleert. Die Abrechnung erfolgt durch den zweifachen Ansatz der GOÄ 763 unter Angabe der Begründung Inzision von zwei getrennten perianalen Thrombosen.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Thrombus-Expression bei älterer Thrombose

Ein Patient stellt sich erst drei Tage nach Schmerzbeginn vor, weshalb das Gerinnsel bereits teilweise organisiert und mit der Venenwand verklebt ist. Die Expression erfordert eine vorsichtige Präparation und dauert deutlich länger als üblich. Die Abrechnung der GOÄ 763 erfolgt hier mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5-fach unter Angabe der medizinischen Begründung erschwerte Präparation bei organisiertem Thrombus.

Häufige Fehler bei der GOÄ 763: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Kombination mit chirurgischen Exzisionsziffern. Wird die Thrombose nicht nur gespalten und ausgedrückt, sondern die gesamte betroffene Vene mitsamt dem Thrombus exzidiert, ist die GOÄ 763 nicht die richtige Wahl. In solchen Fällen ist eher an die Abrechnung einer Exzision nach GOÄ 2407 oder GOÄ 3228 zu denken.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig den mehrfachen Ansatz der Ziffer am selben Tag, wenn die Dokumentation nicht eindeutig belegt, dass es sich um anatomisch getrennte Befunde handelte. Die bloße Expression mehrerer Thromben aus einer einzigen Inzisionsöffnung rechtfertigt keinen mehrfachen Ansatz der GOÄ 763.

Achtung: Die in der Leistungslegende erwähnte Naht ist explizit Bestandteil der Ziffer. Die zusätzliche Abrechnung einer Wundnaht nach den Ziffern 2001 bis 2005 für denselben operativen Zugang ist unzulässig und führt regelmäßig zu Kürzungen bei der Rechnungsprüfung.

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Dokumentation der GOÄ 763: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Krankenblatt müssen die genaue Lokalisation, die Anzahl der behandelten Thrombosen sowie der Ablauf des Eingriffs detailliert festgehalten werden. Auch die Durchführung und die Art der Lokalanästhesie müssen dokumentiert sein, um die Nebeneinanderberechnung zu rechtfertigen.

Besonders bei der Abrechnung eines erhöhten Steigerungssatzes oder bei mehrfachem Ansatz der Ziffer ist eine präzise Beschreibung der Erschwernisse oder der getrennten Lokalisationen unerlässlich. Dies erleichtert die Argumentation gegenüber den Kostenträgern erheblich.

Dokumentationsbeispiel:
Lokale Infiltrationsanästhesie (1% Scandicain) bei 6 Uhr in Steinschnittlage. Radiale Inzision einer prall elastischen, schmerzhaften Perianalthrombose. Expression eines kaffeebohnengroßen, frischen Thrombus. Blutstillung durch Kompression, Wunde bleibt zur Sekundärheilung offen. Keine Naht erforderlich.

GOÄ 763: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung sind ein stark organisierter, adhärenter Thrombus, der eine scharfe Präparation erfordert, oder eine erschwerte Zugänglichkeit bei ausgeprägter Adipositas. Auch eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten unter Antikoagulation kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 763 können weitere Leistungen am selben Behandlungstag anfallen. Häufig kombiniert wird die Ziffer mit der GOÄ 490 (Infiltrationsanästhesie kleinerer Bezirke) für die Schmerzausschaltung. Auch die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 sowie Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sind bei der Erstvorstellung des Patienten regelhaft ansetzbar. Postoperative Kontrollen und Verbandswechsel werden meist über die GOÄ 2006 abgerechnet.

Ziffer 763 in der neuen GOÄ

Wenn die Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expression – gegebenenfalls einschließl. Naht mit vollständiger Dokumentation durchgeführt wird, gilt künftig Nummer 10906 (Spaltung bei Perianalvenenthrombose mit Thrombus-Expression(en), ggf. einschließlich Naht) — Festpreis 67,89 €, heute beim 2,3-fachen Satz: 19,85 €.

Ist die vollständige Durchführung nicht dokumentiert, sieht der Entwurf keine eigenständige Abrechnungsziffer vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 763

Ja, die GOÄ 763 ist bei der Inzision von mehr als einer perianalen Thrombose mehrfach berechnungsfähig. Voraussetzung ist, dass es sich um anatomisch getrennte Befunde handelt, die jeweils eine eigene Inzision erfordern. Dies muss in der Dokumentation und auf der Rechnung klar begründet werden.
Nein, die Lokalanästhesie ist nicht in der GOÄ 763 enthalten. Eine zusätzlich durchgeführte Infiltrationsanästhesie kann separat nach der GOÄ-Ziffer 490 berechnet werden.
Nein, eine eventuell erforderliche Naht ist laut Leistungslegende bereits in der GOÄ 763 enthalten. Der zusätzliche Ansatz von chirurgischen Nahtziffern wie GOÄ 2001 für denselben Eingriff ist daher nicht zulässig.
Die GOÄ 763 beschreibt die bloße Spaltung (Inzision) mit anschließender Thrombus-Expression. Wird hingegen die gesamte betroffene Vene mitsamt dem Thrombus operativ exzidiert, ist die GOÄ 2407 für eine Exzision anzuwenden.
Ein Steigern über den Regelsatz hinaus ist bei erschwerten Bedingungen wie stark adhärenten, organisierten Thromben oder ausgeprägter Adipositas des Patienten möglich. Auch eine erhöhte Blutungsneigung unter medikamentöser Antikoagulation stellt eine valide Begründung dar.
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