GOÄ A1863: Endopyelotomie korrekt abrechnen

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GOÄ A1863
Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie Transurethrale Endopyelotomie, einschließlich Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung, ggf. einschließlich der retrograden Darstellung des Ureters und des Nierenbeckens mittels Kontrastmittel und Durchleuchtung, ggf. einschließlich Einlage eines transureteralen Katheters oder transkutane Endopyelotomie, einschließlich Punktion des Nierenbeckens und Bougierung der Nierenfistel sowie Pyeloskopie, ggf. einschließlich der Darstellung des Nierenbeckens mittels Kontrastmittel und Durchleuchtung, ggf. einschließlich Einlage eines Nierenfistelkatheters,
Punktzahl 1500  
Einfachsatz 128,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 294,93 € 2,3x
Höchstsatz 448,81 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer A1863 (Endopyelotomie): Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Steigerungsfaktoren und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A1863

Transurethrale oder perkutane Endopyelotomie Transurethrale Endopyelotomie, einschließlich Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung, ggf. einschließlich der retrograde Darstellung des Ureters und des Nierenbeckens mittels Kontrastmittel und Durchleuchtung, ggf. einschließlich Einlage eines transureteralen Katheters oder transkutane Endopyelotomie, einschließlich Punktion des Nierenbeckens und Bougierung der Nierenfistel sowie Pyeloskopie, ggf. einschließlich der Darstellung des Nierenbeckens mittels Kontrastmittel und Durchleuchtung, ggf. einschließlich Einlage eines Nierenfistelkatheters

Die GOÄ-Ziffer A1863 beschreibt ein komplexes urologisches OP-Verfahren zur Behebung von Verengungen am Übergang vom Nierenbecken zum Harnleiter. Diese Ziffer wurde als Analogbewertung eingeführt, um moderne endourologische OP-Techniken sachgerecht abzubilden. Als Referenz dient hierbei die Gebührenordnungsnummer 1827 analog.

Die Leistungsbeschreibung ist bewusst umfassend gestaltet und deckt sowohl den retrograden (transurethralen) als auch den antegraden (perkutanen) Zugangsweg ab. Alle typischen Teilschritte wie die Endoskopie, die Bougierung, die radiologische Kontrastmitteldarstellung sowie die abschließende Schienung sind bereits in der Ziffer enthalten. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist daher nicht zulässig.

GOÄ A1863 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Haupteinsatzbereich der GOÄ A1863 ist die operative Therapie der primären oder sekundären Nierenbeckenabgangsstenose (ureteropelvine Stenose). Das Ziel des Eingriffs ist die dauerhafte Erweiterung des verengten Lumens, um den ungehinderten Harnabfluss aus der Niere wiederherzustellen. Dadurch lassen sich chronische Flankenschmerzen, rezidivierende Harnwegsinfekte und eine drohende Hydronephrose effektiv behandeln.

Die Wahl des operativen Zugangs hängt von den individuellen anatomischen Gegebenheiten des Patienten ab. Der transurethrale Zugang erfolgt retrograd mittels Ureterorenoskopie (URS), während der perkutane Zugang antegrad durch eine direkte Punktion des Nierenbeckens von außen realisiert wird. Beide Verfahren erfordern ein hohes Maß an endourologischer Expertise und eine präzise intraoperative Durchleuchtungskontrolle.

Tipp: Da die Ziffer A1863 als Analogbewertung auf der Nr. 1827 basiert, kann bei besonders aufwendigen perkutanen Eingriffen zusätzlich die Nr. 1852 analog herangezogen werden. Dies muss jedoch im Einzelfall medizinisch begründet und transparent auf der Liquidation ausgewiesen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A1863

Fallbeispiel 1: Retrograde Endopyelotomie bei primärer UPJ-Stenose

Ein Patient stellt sich mit einer symptomatischen, primären Nierenbeckenabgangsstenose vor. Der Operateur führt eine retrograde transurethrale Endopyelotomie mittels Holmium-Laser durch. Nach erfolgreicher Schlitzung erfolgt die Einlage einer Harnleiterschiene (Doppel-J-Katheter) zur Absicherung des Heilungsverlaufs. Abgerechnet wird die Ziffer A1863 zum Regelsatz (2,3-fach), wobei die Kathetereinlage nach Nr. 1812 als abgegolten gilt.

Fallbeispiel 2: Antegrade perkutane Endopyelotomie bei Rezidivstenose

Bei einer Patientin liegt eine ausgeprägte Rezidivstenose nach vorangegangener offener Pyeloplastik vor. Aufgrund der anatomischen Verhältnisse entscheidet sich das urologische Team für einen perkutanen, antegraden Zugang. Nach Punktion des Nierenbeckens, Bougierung des Kanals und Pyeloskopie wird die Stenose erfolgreich inzidiert. Neben der Ziffer A1863 wird für den erhöhten zeitlichen Aufwand aufgrund von Vernarbungen ein Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt.

Fallbeispiel 3: Transurethrale Endopyelotomie mit zusätzlicher Zystourethrografie

Im Rahmen einer geplanten retrograden Endopyelotomie ist präoperativ eine zusätzliche Abklärung der Harnblase und der Harnröhre medizinisch indiziert. Der Behandler führt eine retrograde Zystourethrografie durch. In diesem Fall ist neben der Ziffer A1863 auch die Ziffer 5230 für die Darstellung von Harnblase und Urethra separat berechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ A1863: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ A1863 ist die zusätzliche Anrechnung von operativen Einzelschritten. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen sehr genau, ob die Ziffern für die Katheterisierung oder die radiologische Darstellung fälschlicherweise separat aufgeführt wurden. Insbesondere die Ziffern 1812, 1851 und 5220 dürfen unter keinen Umständen neben der A1863 auf der Rechnung erscheinen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu einfachen Ureterorenoskopien ohne endopyelotomische Schlitzung. Wird lediglich eine diagnostische URS oder eine einfache Bougierung ohne Inzision des Nierenbeckenabgangs durchgeführt, darf die A1863 nicht herangezogen werden. In solchen Fällen müssen die spezifischen, niedriger bewerteten Ziffern des Abschnitts K gewählt werden.

Achtung: Die retrograde Darstellung des Ureters und des Nierenbeckens mittels Kontrastmittel (Nr. 5220) ist explizit in der Leistungsbeschreibung der A1863 enthalten. Eine Nebeneinanderberechnung führt in der Praxis fast immer zu einer sofortigen Kürzung der Liquidation durch die Kostenträger.

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Dokumentation der GOÄ A1863: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen alle Teilschritte des Eingriffs detailliert beschrieben werden. Dazu gehören die genaue Angabe des gewählten Zugangsweges, die Methode der Stenoseinzision (z. B. Laser oder Kaltes Messer) sowie die Dokumentation der Durchleuchtungszeiten.

Auch die Verwendung von Kontrastmitteln und die Platzierung von Drainagen oder Schienen müssen im Protokoll exakt erfasst werden. Bei einer geplanten Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) ist die medizinische Begründung bereits im OP-Bericht stichhaltig vorzubereiten. Dies erleichtert die spätere Rechnungsstellung und minimiert den Verwaltungsaufwand bei Rückfragen.

Dokumentation: Transurethraler Zugang, retrograde URS links. Darstellung der hochgradigen UPJ-Stenose. Einbringen des Holmium-Lasers, radiologisch kontrollierte Schlitzung der Stenose bei 6 Uhr unter Durchleuchtung. Einlage eines Mono-J-Katheters zur Schienung. Keine intraoperativen Komplikationen.

GOÄ A1863: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ A1863 gut begründbar, wenn außergewöhnliche Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind ausgeprägte Gewebevernarbungen nach Voroperationen, anatomische Varianten wie ein atypischer Gefäßverlauf oder starke intraoperative Blutungen, die die Sicht erheblich beeinträchtigen. Auch eine extreme Adipositas des Patienten kann den perkutanen Zugang massiv erschweren und rechtfertigt einen erhöhten Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung A1863 können selbstverständlich die begleitenden Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen liquidiert werden. Die radiologische Darstellung der Harnblase und Urethra nach Ziffer 5230 ist bei entsprechender Indikation ebenfalls neben der Endopyelotomie berechnungsfähig. Nicht zulässig ist hingegen die zusätzliche Abrechnung von Standard-Instrumenten oder Verbrauchsmaterialien, die bereits mit den allgemeinen Praxiskosten abgegolten sind.

Ziffer A1863 in der neuen GOÄ

Die Endopyelotomie (transurethral oder perkutan) wird in der neuen GOÄ nach Zugangsweg differenziert, in beiden Fällen als Basisleistung plus Zuschlag.

  • Transurethrale Endopyelotomie: 10118 „Endoskopie des Harntrakts …" — 164,46 €, plus 10124 „Zuschlag … für die endoskopische retrograde Harnleiterbougierung und/oder Harnleiterschlitzung …" — 45,94 €
  • Perkutane Endopyelotomie: 10125 „Perkutane Nierenbeckenspiegelung …" — 434,48 €, plus 10128 „Zuschlag … für die endoskopische antegrade transrenale Endopyelotomie …" — 61,04 €

Der bisherige 2,3-fache Satz der Analogziffer lag bei 294,93 €. Der operative Zugangsweg (transurethral vs. perkutan) entscheidet über die gesamte Leistungskombination und muss aus der OP-Dokumentation hervorgehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A1863

Die GOÄ-Ziffer A1863 beschreibt die transurethrale oder perkutane Endopyelotomie zur Behebung von Nierenbeckenabgangsstenosen. Es handelt sich um eine analoge Bewertung, die auf der Gebührenordnungsnummer 1827 basiert. Sie umfasst alle typischen Teilschritte wie Endoskopie, Bougierung und Schienung.
Die Ziffern 1812 (Harnleiterkatheter), 1851 (Nierenfistelkatheter) und 5220 (Kontrastmitteldarstellung von Ureter/Nierenbecken) sind explizit ausgeschlossen. Diese Leistungen sind bereits integraler Bestandteil der A1863. Eine separate Berechnung ist daher nicht zulässig.
Ja, die Darstellung von Harnblase und Urethra nach Nr. 5230 GOÄ ist neben der A1863 berechnungsfähig. Dies gilt jedoch nur, wenn die Untersuchung medizinisch indiziert und erforderlich war. Sie muss entsprechend in der Patientenakte dokumentiert werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer A1863 beträgt aktuell 201,09 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 87,43 €. Bei besonders schwierigen Eingriffen kann der Höchstsatz (3,5-fach) mit 306,00 € liquidiert werden.
Eine Steigerung über den Regelsatz ist bei stark vernarbtem Gewebe, anatomischen Besonderheiten oder starken Blutungen gerechtfertigt. Auch ein extrem hoher Zeitaufwand oder eine schwierige perkutane Punktion bei adipösen Patienten sind valide Begründungen. Diese Erschwernisse müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert sein.
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