GOÄ A257: Intravitreale Injektion – Korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A257
Injektion in den Glaskörper (analog Nr. 257)
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,62 € 2,3x
Höchstsatz 81,60 € 3,5x

Die intravitreale Injektion (IVOM) nach GOÄ-Ziffer A257 birgt Abrechnungsklippen. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungssätzen und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A257

Analog Nr. 257: Injektion in den Glaskörper

Die Ziffer A257 wird als Analogbewertung herangezogen, da die Gebührenordnung für Ärzte die moderne intravitreale operative Medikamentenapplikation (IVOM) nicht im Originalkatalog abbildet. Als Referenz dient die Ziffer 257 (Injektion in ein großes Gelenk), die mit 400 Punkten bewertet ist. Diese Analogie ist von der Bundesärztekammer und den ophthalmologischen Fachgesellschaften anerkannt.

Die Leistung umfasst die sterile Einbringung von Medikamenten direkt in den Glaskörperraum des Auges. Alle vorbereitenden Maßnahmen wie die Lokalanästhesie des Auges, die Desinfektion und das sterile Abdecken sind mit dieser Gebühr abgegolten. Auch die unmittelbare postoperative Überwachung des Augeninnendrucks gehört zum Leistungsumfang.

GOÄ A257 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die intravitreale Injektion stellt heute eine der am häufigsten durchgeführten operativen Maßnahmen in der Augenheilkunde dar. Hauptsächliche Indikationen sind die feuchte altersabhängige Makuladegeneration (AMD) sowie das diabetische Makulaödem. Auch Netzhautvenenverschlüsse und die choroidale Neovaskularisation erfordern regelmäßig diese Therapie.

Im klinischen Alltag erfolgt der Eingriff unter streng aseptischen Bedingungen im Operationssaal oder einem sterilen Eingriffsraum. Die Abrechnung der Ziffer A257 setzt voraus, dass die Applikation des Medikaments direkt in den Glaskörper (intravitreal) erfolgt. Eine einfache subkonjunktivale oder retrobulbäre Injektion rechtfertigt diese Ziffer nicht.

Tipp: Die verwendeten Medikamente (z. B. VEGF-Hemmer oder Cortison-Präparate) sind als Sachkosten separat über das Rezept oder als Sprechstundenbedarf beziehungsweise Praxisbedarf abzurechnen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A257

Fallbeispiel 1: Standard-IVOM bei feuchter AMD

Ein Patient stellt sich zur geplanten intravitrealen Injektion eines VEGF-Inhibitors bei feuchter altersabhängiger Makuladegeneration vor. Der Eingriff verläuft komplikationslos am rechten Auge.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A257 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich können die Sachkosten für das sterile Einmalset und das Medikament liquidiert werden, sofern diese nicht direkt vom Patienten in der Apotheke bezogen wurden.

Fallbeispiel 2: Beidseitige intravitreale Injektion

Bei einer Patientin liegt ein fortgeschrittenes diabetisches Makulaödem an beiden Augen vor. Es erfolgt die Indikationsstellung zur beidseitigen IVOM in einer Sitzung unter Einhaltung strenger Sterilitätskautele für jedes Auge separat.

In diesem Fall ist die Ziffer A257 zweimal berechnungsfähig. Zur Verdeutlichung für die private Krankenversicherung muss die Kennzeichnung „rechts“ (R) und „links“ (L) auf der Rechnung erfolgen, um eine vermeintliche Doppelabrechnung auszuschließen.

Fallbeispiel 3: IVOM mit postoperativer Drucksenkung

Nach der Injektion eines Steroid-Implantats in den Glaskörper zeigt sich eine akute Steigerung des Augeninnendrucks. Der Augenarzt führt eine Parazentese der Vorderkammer zur Druckentlastung durch.

Neben der Ziffer A257 für die Injektion kann die Ziffer 1355 (Parazentese der Hornhaut) abgerechnet werden. Da es sich um eine therapeutische Intervention bei einer Komplikation handelt, ist diese Kombination zulässig und sollte gut dokumentiert werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ A257: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Lokalanästhesien. Die oberflächliche Tropfanästhesie des Auges ist mit der Ziffer A257 abgegolten und darf nicht separat nach Ziffer 490 berechnet werden. Nur aufwendigere Anästhesieverfahren wie eine Retrobulbäranästhesie (Ziffer 493) sind bei medizinischer Notwendigkeit gesondert ansetzbar.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig das Fehlen der Seitenangabe bei beidseitigen Eingriffen. Ohne die explizite Kennzeichnung mit „R“ und „L“ wird die zweite Ziffer A257 oft als Duplikat gestrichen. Die Dokumentation muss die Unabhängigkeit der beiden Eingriffe zweifelsfrei belegen.

Achtung: Die Ziffer A257 darf nicht neben operativen Haupteingriffen am selben Auge (wie einer Katarakt-Operation) berechnet werden, wenn die Injektion integraler Bestandteil oder eine unselbstständige Teilleistung des Gesamteingriffs ist.

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Dokumentation der GOÄ A257: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Operationsprotokoll müssen die Sterilitätsbedingungen, das verwendete Desinfektionsmittel (z. B. Povidon-Iod) sowie die genaue Chargennummer des injizierten Medikaments festgehalten werden. Auch die Aufklärung des Patienten muss zeitgerecht dokumentiert sein.

Zusätzlich sollte die postoperative Kontrolle des Auges dokumentiert werden. Dazu gehören die Überprüfung der Lichtscheinwahrnehmung oder des Visus unmittelbar nach dem Eingriff sowie die Messung des Augeninnendrucks zur Sicherheit des Patienten.

Dokumentationsbeispiel:
Präoperative Desinfektion des Bindehautsacks mit Povidon-Iod 5%. Steriles Abdecken, Einsetzen des Lidsperrers. Lokalanästhesie mittels Tropfen. Intravitreale Injektion von 0,05 ml Ranibizumab (Charge: 12345) 3,5 mm posterior des Limbus im temporalen unteren Quadranten. Keine Blutung, Reflux minimal. Postoperativ: Fingerzählen prompt, Augeninnendruck 15 mmHg.

GOÄ A257: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Schwellenwertes von 2,3 bis hin zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung bei der Ziffer A257 sind ein extrem unruhiger Patient, erschwerte anatomische Verhältnisse wie eine ausgeprägte Lidspaltenverengung oder ein erhöhtes Risiko bei hämorrhagischer Diathese.

Die Begründung muss auf der Rechnung für den Laien verständlich und für den medizinischen Dienst nachvollziehbar formuliert sein. Formulierungen wie „erhöhter Zeitaufwand bei starker Compliance-Störung des Patienten“ sind hierbei rechtssicher und zielführend.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer IVOM-Behandlung werden regelmäßig begleitende diagnostische Leistungen erbracht. Häufig kombiniert wird die Ziffer A257 mit der optischen Kohärenztomographie (OCT) zur Verlaufskontrolle, die analog nach Ziffer 424 berechnet wird. Auch die Spaltlampenuntersuchung (Ziffer 1240) und die Ophthalmoskopie (Ziffer 1250) sind im zeitlichen Umfeld typische Begleiter.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass diagnostische Leistungen, die am selben Tag wie die Operation stattfinden, den Bestimmungen der GOÄ bezüglich der Sitzungseinheit unterliegen. Reine Routinekontrollen unmittelbar vor dem Eingriff sind oft mit der Operationsgebühr abgegolten, es sei denn, es liegt eine neue medizinische Fragestellung vor.

Ziffer A257 in der neuen GOÄ

A257 (Injektion in den Glaskörper, analog Nr. 257 GOÄ) erhält in der neuen GOÄ eine eigenständige Ziffer: Nummer 10376 „Intravitreale operative Medikamenteneinbringung und/oder Implantation eines intra- oder periokularen Medikamententrägers, je Auge" — Festpreis 245,40 €. Der Begriff „operativ" entspricht dabei der geltenden medizinischen Terminologie für IVOM-Eingriffe und stellt keine zusätzliche Anforderung dar.

Bisher lag der 2,3-fache Satz bei 53,61 € — der neue Festpreis liegt deutlich höher und bewertet die intravitreale Medikamenteneinbringung erstmals als eigenständige, angemessen vergütete Leistung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A257

Die intravitreale Injektion wird analog über die GOÄ-Ziffer A257 abgerechnet. Diese Ziffer basiert auf der Nr. 257 (Injektion in ein Gelenk) und ist mit 400 Punkten bewertet. Dadurch ist eine rechtssichere Liquidation dieser modernen ophthalmologischen Leistung möglich.
Ja, die Kosten für das verwendete Medikament sind als Sachkosten gesondert erstattungsfähig. Sie werden entweder über ein Rezept direkt vom Patienten bezogen oder als Praxisbedarf deklariert und in der Rechnung aufgeführt.
Ja, bei einer beidseitigen Behandlung kann die Ziffer A257 zweimal angesetzt werden. Wichtig ist hierbei die eindeutige Kennzeichnung der Seiten mit „R“ für rechts und „L“ für links auf der Liquidation, um Rückfragen der Kassen zu vermeiden.
Die einfache Oberflächen- oder Tropfanästhesie ist integraler Bestandteil der Leistung und kann nicht extra berechnet werden. Eine aufwendigere Leitungs- oder Infiltrationsanästhesie ist dagegen unter bestimmten Voraussetzungen separat berechenbar.
Eine Steigerung ist gerechtfertigt, wenn der Eingriff durch besondere Umstände wie extreme Patientenunruhe oder schwierige anatomische Verhältnisse erheblich erschwert war. Dies muss auf der Rechnung detailliert und patientenbezogen begründet werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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