GOÄ A415: Vorführ-Sonografie korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A415
Vorführ-Sonografie
Punktzahl 300  
Einfachsatz 17,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 40,23 € 2,3x
Höchstsatz 61,21 € 3,5x

Die Abrechnung der Vorführ-Sonografie nach GOÄ A415 wirft in der Praxis oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Ziffer rechtssicher anwenden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A415

Vorführ-Sonografie (analog Ziffer 415: Sonographische Untersuchung eines Organs - gegebenenfalls einschließlich der Dokumentation)

Die Ziffer A415 wird als Analogbewertung herangezogen, um spezielle sonografische Vorführungen abzubilden. Da die originale Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für diese zeitaufwendige Leistung bereithält, greift die Analogie auf die Ziffer 415 zurück. Diese analoge Anwendung ist medizinisch begründet, wenn eine über die Standarddiagnostik hinausgehende Ultraschalldemonstration stattfindet.

Die Leistung umfasst die gezielte sonografische Darstellung anatomischer Strukturen vor einem ausgewählten Personenkreis. Dies kann im Rahmen von konsiliarischen Erörterungen oder zur verständlichen Aufklärung von Angehörigen geschehen. Die vollständige Bilddokumentation der gezeigten Befunde ist in dieser Ziffer bereits enthalten.

GOÄ A415 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Vorführ-Sonografie nach GOÄ A415 kommt vor allem in komplexen klinischen Situationen zum Einsatz. Ein typisches Szenario ist die interdisziplinäre Fallvorstellung, bei der ein Patient direkt am Ultraschallgerät demonstriert wird. Auch die Einbindung von Angehörigen in schwierigen palliativen Situationen rechtfertigt diese Leistung.

Abzugrenzen ist die A415 von der reinen diagnostischen Sonografie nach den Ziffern 410 bis 420. Während dort die Befunderhebung im Vordergrund steht, fokussiert die A415 auf die didaktische Vermittlung und Veranschaulichung bereits bekannter oder hochkomplexer Befunde. Die medizinische Notwendigkeit dieser Demonstration muss stets klar erkennbar sein.

Tipp: Nutzen Sie die Ziffer A415 gezielt, wenn Sie Befunde für nachbehandelnde Kollegen oder im Rahmen von Fallkonferenzen live visualisieren müssen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A415

Fallbeispiel 1: Konsiliarische Mitbeurteilung

Ein Patient stellt sich mit einem unklaren, raumfordernden Prozess im Abdomen vor. Der behandelnde Arzt zieht einen spezialisierten Kollegen hinzu und demonstriert den Befund mittels Vorführ-Sonografie am Gerät. Die gemeinsame Erörterung führt zur Festlegung des weiteren operativen Vorgehens. Abgerechnet wird die Ziffer A415 analog neben der konsiliarischen Erörterung.

Fallbeispiel 2: Demonstration für Angehörige

Bei einem schwerstkranken Patienten soll eine palliative Therapieentscheidung getroffen werden. Der Arzt demonstriert den Angehörigen den fortgeschrittenen Befund mittels Ultraschall, um das therapeutische Vorgehen verständlich zu machen. Diese anschauliche Aufklärung wird über die GOÄ A415 liquidiert. Die Dokumentation umfasst den Inhalt des Gesprächs und die sonografischen Einstellungsbilder.

Fallbeispiel 3: Interdisziplinäre Fallkonferenz

Im Rahmen einer fachübergreifenden Konferenz wird ein Patient mit einer seltenen Gefäßanomalie vorgestellt. Der Gefäßchirurg führt die Anomalie den beteiligten Fachärzten live per Ultraschall vor. Diese Spezialdemonstration wird mit der Ziffer A415 analog abgerechnet. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus der gemeinsamen Therapieplanung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A415: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Kennzeichnung der Ziffer in der Liquidation. Da es sich um eine Analogziffer handelt, muss die Rechnung zwingend den Hinweis analog sowie die Originalbeschreibung der Referenzziffer enthalten. Fehlt dieser Zusatz, droht eine sofortige Beanstandung durch die PKV.

Zudem bemängeln Prüfstellen oft die zeitgleiche Abrechnung von Standard-Sonografien am selben Organ ohne Begründung. Wenn am selben Tag eine diagnostische Sonografie nach Ziffer 410 stattfindet, muss die strikte zeitliche und inhaltliche Trennung dokumentiert sein. Andernfalls wird die A415 als Doppelabrechnung gewertet und gestrichen.

Achtung: Die bloße Wiederholung einer Ultraschalluntersuchung zur eigenen Absicherung rechtfertigt die Ziffer A415 nicht. Es muss sich immer um eine echte Vorführung handeln.

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Dokumentation der GOÄ A415: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss detailliert festgehalten werden, wer an der Vorführ-Sonografie teilgenommen hat. Auch der konkrete Zweck der Demonstration, beispielsweise die konsiliarische Abstimmung, muss explizit genannt werden.

Zusätzlich sollten die wichtigsten sonografischen Schnittebenen im System gespeichert werden. Ein kurzer Vermerk über die therapeutischen Konsequenzen, die sich aus der Vorführung ergeben haben, rundet die Dokumentation ab. Dies sichert den Abrechnungsanspruch bei Rückfragen der Beihilfestellen.

Dokumentationsbeispiel: Vorführ-Sonografie des Abdomens analog GOÄ A415 zur konsiliarischen Mitbeurteilung durch Dr. Med. Müller. Demonstration der Raumforderung der Leber (Segment IV). Anwesend: Patient und Konsiliararzt. Therapeutische Konsequenz: Indikationsstellung zur Biopsie.

GOÄ A415: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der A415 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein erhöhter Zeitaufwand durch schwierige Lagerung des Patienten oder erhebliche Verständigungsschwierigkeiten rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz. Die Begründung muss patientenbezogen und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ A415 lässt sich hervorragend mit beratenden und konsiliarischen Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der Ziffer 60 (Konsilium) oder der Ziffer 3 (Eingehende Beratung). Eine Kombination mit operativen Ziffern ist ebenfalls denkbar, sofern die Vorführung zur präoperativen Markierung oder Planung diente.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A415

Die Ziffer A415 wird analog für die sogenannte Vorführ-Sonografie herangezogen. Sie ermöglicht die Abrechnung von Ultraschalldemonstrationen zu Lehr-, Konsiliar- oder Dokumentationszwecken.
Der Regelhöchstsatz bei einem 2,3-fachen Steigerungssatz liegt bei 40,23 Euro. Der einfache Gebührensatz beträgt 17,49 Euro.
Eine Nebeneinanderberechnung am selben Organ ist in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, es liegen unterschiedliche medizinische Indikationen vor. Diese müssen in der Rechnung detailliert begründet werden.
Es müssen der konkrete Anlass der Vorführung, die beteiligten Personen sowie die demonstrierten Befunde dokumentiert werden. Auch die therapeutische Relevanz sollte aus der Akte hervorgehen.
Eine Erhöhung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erschwerten Untersuchungsbedingungen wie starker Adipositas oder mangelnder Kooperationsfähigkeit des Patienten möglich. Die Begründung muss patientenindividuell erfolgen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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