GOÄ A418: Stanzbiopsie unter Ultraschall korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ A418
Stanzbiopsie unter sonografischer Kontrolle
Punktzahl 210  
Einfachsatz 12,24 € 1,0x
Regelhöchstsatz 28,15 € 2,3x
Höchstsatz 42,84 € 3,5x

Die Abrechnung der sonografisch kontrollierten Stanzbiopsie nach GOÄ-Ziffer A418 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A418

Die Ziffer A418 ist eine Analogbewertung der Bundesärztekammer. Da die originale Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für die moderne Stanzbiopsie unter Ultraschallkontrolle bereithält, wird hierfür die Ziffer 418 herangezogen.

A418 (analog): Stanzbiopsie unter sonografischer Kontrolle (analog Ziffer 418: Punktion eines Organs oder einer Körperhöhle zur diagnostischen Entnahme von Flüssigkeit oder Gewebe)

Die Leistung umfasst die gezielte Entnahme von Gewebezylindern mittels einer Stanzbiopsie-Nadel. Die kontinuierliche sonografische Überwachung des Eingriffs ist integraler Bestandteil dieser Analogziffer. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nadel präzise im suspekten Areal platziert wird.

GOÄ A418 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Ziffer A418 findet breite Anwendung in verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen. Besonders häufig wird sie in der Gynäkologie, Urologie und Inneren Medizin für die Gewebeabklärung eingesetzt. Typische Zielorgane sind die weibliche Brust, die Prostata, Lymphknoten oder die Schilddrüse.

Die Indikation zur Durchführung besteht immer dann, wenn ein suspekter Tast- oder Ultraschallbefund histologisch gesichert werden muss. Die sonografische Echtzeit-Kontrolle minimiert das Verletzungsrisiko von umliegenden Strukturen. Zudem erhöht sie die Treffsicherheit bei kleinen oder tief liegenden Läsionen erheblich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A418

Fallbeispiel 1: Sonografisch gesteuerte Mamma-Stanzbiopsie

Eine Patientin stellt sich mit einem unklaren, sonografisch suspekten Herdbefund der Mamma vor. Zur histologischen Abklärung erfolgt eine ultraschallgestützte Hochgeschwindigkeitsstanze. Nach lokaler Anästhesie wird die Stanze unter Sichtkontrolle präzise in den Tumor eingebracht.

Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A418 zum Regelsatz. Zusätzlich werden die Lokalanästhesie nach Ziffer 490 und die diagnostische Mammasonografie nach Ziffer 420 berechnet.

Fallbeispiel 2: Stanzbiopsie eines suspekten Lymphknotens

Bei einem Patienten zeigt sich ein vergrößerter, sonografisch suspekter Lymphknoten am Hals. Es erfolgt eine gezielte Gewebezylinderentnahme mittels Stanzbiopsie zur Lymphom-Ausschlussdiagnostik.

Neben der Ziffer A418 für die Biopsie wird die sonografische Untersuchung der Halsorgane nach Ziffer 410 abgerechnet. Die histologische Aufarbeitung erfolgt durch den Pathologen.

Fallbeispiel 3: Transrektale Prostata-Stanzbiopsie

Bei Verdacht auf ein Prostatakarzinom werden mehrere Gewebezylinder transrektal entnommen. Die Steuerung erfolgt über einen transrektalen Ultraschall (TRUS).

Da mehrere Stanzen entnommen werden, kann die Ziffer A418 mit einem erhöhten Steigerungssatz (z. B. 3,5-fach) abgerechnet werden. Dies kompensiert den erheblichen zeitlichen Mehraufwand der multiplen Entnahmen.

Häufige Fehler bei der GOÄ A418: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die zusätzliche Abrechnung einer Ultraschall-Zielführung nach anderen Ziffern. Da die sonografische Kontrolle bereits im Leistungstext der Analogziffer enthalten ist, ist eine separate Berechnung dieser Zielführung ausgeschlossen.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen oft die mehrfache Nebeneinanderberechnung der Ziffer A418 am selben Tag für dasselbe Organ. Bei multiplen Stanzen aus demselben Herd sollte stattdessen der Steigerungssatz angepasst werden.

Achtung: Die diagnostische Sonografie des Organs vor dem Eingriff ist unabhängig von der Zielführung berechnungsfähig. Achten Sie darauf, diese beiden Leistungen in der Dokumentation klar voneinander abzugrenzen.

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Dokumentation der GOÄ A418: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der behandelnde Arzt muss die medizinische Notwendigkeit und den genauen Ablauf des Eingriffs detailliert festhalten.

In der Patientenakte sollten die Anzahl der entnommenen Gewebezylinder, die Lokalanästhesie sowie die visuelle Bestätigung der Nadelspitze im Zielgewebe dokumentiert werden. Auch postinterventionelle Kontrollen zum Ausschluss von Hämatomen gehören in den Bericht.

Dokumentation: Sonografisch gesteuerte Stanzbiopsie der Mamma links bei suspektem Befund (BI-RADS 4). Lokalanästhesie mit 5 ml Lidocain 1%. Einbringen der 14G-Stanznadel unter kontinuierlicher Ultraschallsicht. Entnahme von 3 Gewebezylindern. Dokumentation der korrekten Nadellage im Tumor. Postinterventionell kein Hämatom nachweisbar.

GOÄ A418: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei schwierigen anatomischen Verhältnissen gerechtfertigt. Auch eine starke Adipositas des Patienten oder eine erschwerte Zugänglichkeit des Zielgewebes begründen einen höheren Faktor.

Ebenso rechtfertigen multiple Gewebeentnahmen oder eine erhöhte Blutungsneigung, die eine längere Kompression erfordert, die Anwendung des 3,5-fachen Satzes. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung vermerkt werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Ziffer A418 mit der Lokalanästhesie nach Ziffer 490 kombiniert. Auch die diagnostische Sonografie des betroffenen Organs (z. B. Ziffer 410 oder 420) ist am selben Tag berechnungsfähig.

Tipp: Nutzen Sie bei der Entnahme von mehr als drei Gewebezylindern konsequent die Steigerung auf den 3,5-fachen Satz. Formulieren Sie die Begründung präzise, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A418

Die Abrechnung erfolgt analog über die GOÄ-Ziffer A418, die sich an der Ziffer 418 orientiert. Diese Analogbewertung berücksichtigt sowohl die Gewebeentnahme als auch die sonografische Kontrolle während des Eingriffs. Der einfache Gebührensatz liegt bei 12,24 Euro.
Für die Ziffer A418 beträgt der einfache Satz 12,24 Euro. Der am häufigsten abgerechnete Regelhöchstsatz mit dem Faktor 2,3 liegt bei 28,15 Euro. Bei besonders schwierigen Bedingungen kann der Höchstsatz mit dem Faktor 3,5 auf 42,84 Euro gesteigert werden.
Nein, eine separate Abrechnung der sonografischen Zielführung ist neben der Analogziffer A418 nicht zulässig. Da die sonografische Kontrolle bereits im Leistungstext der Ziffer enthalten ist, ist diese Leistung damit abgegolten. Eine vorherige rein diagnostische Sonografie des Organs darf jedoch gesondert berechnet werden.
Eine Steigerung auf den 3,5-fachen Satz lässt sich durch einen erhöhten zeitlichen oder technischen Aufwand rechtfertigen. Typische Begründungen sind eine schwierige anatomische Lage des Befundes, eine ausgeprägte Adipositas des Patienten oder die Entnahme sehr vieler Gewebezylinder. Auch eine erhöhte Blutungsneigung, die eine längere Nachkompression erfordert, ist ein valider Grund.
Die mehrfache Abrechnung der Ziffer A418 am selben Tag für dasselbe Organ wird von privaten Krankenversicherungen meist abgelehnt. Bei der Entnahme mehrerer Stanzen aus einer Läsion sollte der Mehraufwand stattdessen über einen erhöhten Steigerungssatz abgebildet werden. Werden jedoch unterschiedliche Organe oder räumlich völlig getrennte Läsionen biopsiert, ist eine mehrfache Abrechnung mit entsprechender Begründung möglich.
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