GOÄ A420: Stanzbiopsie abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

5 Min. Lesezeit
GOÄ A420
Stanzbiopsie unter sonografischer Kontrolle
Punktzahl 80  
Einfachsatz 4,66 € 1,0x
Regelhöchstsatz 10,72 € 2,3x
Höchstsatz 16,31 € 3,5x

Die Abrechnung der sonografisch kontrollierten Stanzbiopsie nach GOÄ A420 wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt Fallbeispiele, Fallstricke und Tipps.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A420

Die Ziffer A420 ist eine Analogbewertung in der Gebührenordnung für Ärzte. Da die originale GOÄ die moderne, sonografisch gesteuerte Stanzbiopsie nicht in allen Facetten abbildet, erfolgt die Liquidation analog zur Ziffer 420.

A420 (analog): Stanzbiopsie unter sonografischer Kontrolle – analog GOÄ-Ziffer 420 (Punktion eines Organs oder einer Körperhöhle unter sonografischer Kontrolle).

Die Leistung umfasst die gezielte Entnahme von Gewebezylindern mittels einer Stanze, während der behandelnde Arzt den Vorgang kontinuierlich mittels Ultraschallkontrolle überwacht. Diese Kombination stellt sicher, dass die Nadel präzise im suspekten Areal platziert wird. Die physikalische Durchführung der Sonografie zur Zielführung ist integraler Bestandteil dieser Analogziffer.

GOÄ A420 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz

Die Anwendung der GOÄ A420 ist in der modernen Diagnostik weit verbreitet, insbesondere in der Onkologie und Gynäkologie. Typische Indikationen umfassen die Abklärung unklarer Befunde in der Mamma-Sonografie oder bei suspekten Lymphknoten. Auch Biopsien der Prostata oder der Schilddrüse werden häufig unter sonografischer Sicht durchgeführt, um repräsentatives Material zu gewinnen.

Durch die Echtzeit-Visualisierung wird das Risiko von Gefäß- oder Nervenverletzungen minimiert. Für die Abrechnung ist es essenziell, dass die Indikationsstellung und der klinische Verlauf präzise dokumentiert sind. Nur so lässt sich die Notwendigkeit dieser invasiven Maßnahme gegenüber Kostenträgern zweifelsfrei belegen.

Tipp: Bei der Durchführung an mehreren, voneinander unabhängigen Läsionen kann die Ziffer unter Umständen mehrfach angesetzt werden, sofern dies anatomisch und dokumentarisch klar getrennt dargestellt wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A420

Die korrekte Anwendung der Ziffer im Praxisalltag lässt sich am besten anhand konkreter klinischer Szenarien verdeutlichen.

Fallbeispiel 1: Sonografisch gesteuerte Mammabiopsie

Eine Patientin stellt sich mit einem palpablen, sonografisch suspekten Befund in der linken Brust vor. Zur histologischen Abklärung erfolgt eine Stanzbiopsie unter kontinuierlicher Ultraschallsicht. Nach lokaler Anästhesie wird die Stanze eingebracht und Gewebe entnommen. Abgerechnet wird die GOÄ A420 analog für die Biopsie inklusive der sonografischen Steuerung, neben der Lokalanästhesie und der diagnostischen Mammasonografie.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines suspekten Lymphknotens

Bei einem Patienten zeigt sich zervikal ein vergrößerter, echoarmer Lymphknoten. Zur Differenzialdiagnostik führt der Arzt eine ultraschallgezielte Zylinderbiopsie durch. Die präzise Lage der Nadelspitze im Lymphknotenzentrum wird sonografisch dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A420, da die Gewebeentnahme mittels Stanze unter direkter Sichtkontrolle stattfand.

Fallbeispiel 3: Stanzbiopsie einer Leberläsion

Im Rahmen einer sonografischen Verlaufskontrolle wird eine solitäre Leberläsion festgestellt. Es erfolgt die perkutane Stanzbiopsie unter Echtzeit-Sonografie zur histologischen Sicherung. Aufgrund der Atemverschieblichkeit des Organs ist die sonografische Kontrolle besonders anspruchsvoll. Neben der GOÄ A420 kann hier ein erhöhter Steigerungsfaktor aufgrund des erhöhten Schwierigkeitsgrads begründet werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ A420: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Doppelabrechnung der sonografischen Führung. Da die sonografische Kontrolle bereits begrifflicher Bestandteil der Analogziffer A420 ist, darf die Ziffer 410 oder 420 nicht für denselben Vorgang der Nadelpositionierung zusätzlich berechnet werden. Zulässig ist lediglich die separate Abrechnung der vorausgegangenen, eigenständigen Organdiagnostik.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen regelmäßig das Fehlen einer detaillierten Begründung bei der Mehrfachberechnung am selben Tag. Werden mehrere Stanzen aus derselben Läsion entnommen, ist dies mit der einmaligen Berechnung abgegolten. Nur die Entnahme aus verschiedenen Lokalisationen rechtfertigt einen mehrfachen Ansatz, was exakt dokumentiert sein muss.

Achtung: Die bloße Feinnadelaspiration (FNA) zur Zytologie rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ A420. Hierfür ist die Ziffer 317 (Feinnadelpunktion) heranzuziehen, da bei der FNA kein Gewebezylinder (Stanze) gewonnen wird.

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Dokumentation der GOÄ A420: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wirksamste Mittel gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, der genaue Ablauf des Eingriffs sowie die Anzahl der entnommenen Gewebezylinder festgehalten werden. Auch die Aufklärung des Patienten und das Einverständnis sind zwingend zu archivieren.

Besonders wichtig ist der Nachweis der sonografischen Steuerung. Es empfiehlt sich, mindestens ein Sonogramm abzuspeichern, welches die Lage der Stanznadel im Zielgewebe dokumentiert. Dieses Bild dient im Zweifelsfall als objektiver Nachweis für die erbrachte Leistung.

Dokumentationsbeispiel: Sonografisch gesteuerte Stanzbiopsie der Mamma links bei suspektem Herdbefund (BI-RADS 4). Lokalanästhesie mit 5 ml Lidocain 1%. Schnittführung, Einbringen der 14G-Stanznadel unter kontinuierlicher sonografischer Sichtkontrolle. Entnahme von 3 Gewebezylindern. Bilddokumentation der Nadelposition im Befund erfolgt. Postinterventionell unauffälliger Ultraschallbefund zum Ausschluss eines Hämatoms.

GOÄ A420: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ A420 liegt beim 2,3-fachen Satz (10,72 Euro). Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum Höchstsatz von 3,5 (16,31 Euro) ist möglich, erfordert jedoch eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung. Typische Kriterien für eine Steigerung sind eine erschwerte Zugänglichkeit der Läsion, Adipositas des Patienten oder eine erhöhte Blutungsneigung, die ein besonders vorsichtiges Vorgehen verlangt.

Auch eine ausgeprägte Unruhe des Patienten oder die Notwendigkeit einer besonders zeitintensiven Lagerung können als Begründung herangezogen werden. Die Formulierung auf der Liquidation sollte stets konkret und patientenbezogen sein, um Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer sonografisch kontrollierten Stanzbiopsie werden regelmäßig weitere Leistungen erbracht, die neben der GOÄ A420 abrechenbar sind. Hierzu gehört die Lokalanästhesie nach Ziffer 490 oder 491. Auch die vorausgehende diagnostische Sonografie des betroffenen Organs (z. B. Ziffer 410 für die Mamma oder Ziffer 420 für Abdominalorgane) ist eigenständig berechenbar.

Nicht kombiniert werden darf die GOÄ A420 hingegen mit anderen Punktionsleistungen für dieselbe anatomische Struktur, wenn diese die sonografische Führung bereits als Leistungsinhalt definieren. Sachkosten für das Einmal-Biopsie-Besteck können gemäß § 10 GOÄ als Auslagen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A420

Die GOÄ-Ziffer A420 ist eine Analogziffer zur Abrechnung einer Stanzbiopsie unter sonografischer Kontrolle. Sie basiert auf der Referenzziffer 420 und bewertet die Leistung mit 80 Punkten. Dies entspricht einem Einfachsatz von 4,66 Euro.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer A420 beträgt 10,72 Euro. Bis zu diesem Betrag kann die Leistung ohne gesonderte medizinische Begründung abgerechnet werden. Ein Überschreiten erfordert eine einzelfallbezogene Begründung auf der Rechnung.
Ja, die eigentliche sonografische Diagnostik des Organs ist neben der GOÄ A420 gesondert berechenbar, beispielsweise nach den Ziffern 410 oder 420. Die sonografische Steuerung der Biopsie selbst ist jedoch bereits in der Analogziffer A420 enthalten. Eine Doppelberechnung der reinen Führung des Schallkopfs zur Punktion ist daher unzulässig.
Die GOÄ A420 kann nicht neben anderen Biopsieziffern für dieselbe Entnahmestelle abgerechnet werden, wenn diese die sonografische Führung bereits beinhalten. Zudem sind allgemeine Ausschlüsse der Ziffer 420 zu beachten, auf der die Analogbewertung basiert. Eine sorgfältige Prüfung der Kombinationsverbote im selben Behandlungsfall ist ratsam.
Eine Steigerung auf den Höchstsatz von 16,31 Euro erfordert den Nachweis eines überdurchschnittlichen Schwierigkeitsgrads oder Zeitaufwands. Typische Begründungen sind schwierige anatomische Verhältnisse, eine tiefe Lage des Zielgewebes oder eine ausgeprägte Unruhe des Patienten. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.
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