GOÄ A566: UVA-1-Therapie korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ A566
UVA 1-Therapie (sog. Kaltlichttherapie)
Punktzahl 500  
Einfachsatz 29,14 € 1,0x
Regelhöchstsatz 52,45 € 1,8x
Höchstsatz 72,85 € 2,5x

Die Abrechnung der UVA-1-Kaltlichttherapie nach GOÄ-Ziffer A566 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallbeispielen und Ausschlussziffern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A566

A566 (analog): UVA 1-Therapie (sog. Kaltlichttherapie) - analog zu Ziffer 566 (Lichttherapie mit ultraviolettem Licht (z. B. Quarzlampe, Höhensonne), gegebenenfalls einschließlich Sensibilisierung...)

Die Ziffer A566 beschreibt die analoge Anwendung der UVA-1-Kaltlichttherapie. Da diese hochspezialisierte Form der Lichttherapie in der ursprünglichen Gebührenordnung für Ärzte nicht eigenständig abgebildet ist, erfolgt die Liquidation analog über die Referenzziffer 566. Diese Analogbewertung wurde von der Bundesärztekammer beschlossen, um den besonderen technischen und zeitlichen Aufwand dieser Therapieform adäquat abzubilden.

Im Gegensatz zur herkömmlichen UV-Therapie filtert die Kaltlichttherapie die wärmeerzeugenden Infrarotanteile des Lichts heraus. Dadurch wird eine thermische Belastung der Haut vermieden, was die Applikation deutlich höherer UVA-1-Dosen ermöglicht. Die Leistung umfasst die Vorbereitung des Patienten, die exakte Dosierung der Strahlung sowie die Überwachung während der Bestrahlungsphase.

GOÄ A566 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz der UVA-1-Kaltlichttherapie

Die UVA-1-Therapie kommt vor allem bei dermatologischen Krankheitsbildern zum Einsatz, die auf eine tiefe Gewebepenetration ohne thermische Belastung angewiesen sind. Zu den primären Indikationen gehört die mittelschwere bis schwere atopische Dermatitis (Neurodermitis), bei der die Entzündungsreaktion in den tieferen Hautschichten effektiv gedämpft werden kann. Auch bei der zirkumskripten Sklerodermie (Morphea) zeigt die Therapie durch die Induktion von Kollagenasen hervorragende klinische Erfolge.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Mastozytose sowie kutane T-Zell-Lymphome im Frühstadium. Die Abrechnung der Ziffer A566 setzt voraus, dass eine medizinische Notwendigkeit für diese spezielle Kaltlichttherapie im Vergleich zur Standard-UV-Therapie besteht. Dies sollte in der Patientendokumentation stets klar ersichtlich sein, um Erstattungskonflikte mit privaten Krankenversicherungen von vornherein zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A566

Fallbeispiel 1: Behandlung einer zirkumskripten Sklerodermie

Eine Patientin stellt sich mit fortschreitenden, verhärteten Hautarealen bei bekannter zirkumskripter Sklerodermie (Morphea) vor. Zur Reduktion der Gewebesklerosierung wird eine mittel- bis hochdosierte UVA-1-Kaltlichttherapie eingeleitet. Die Behandlung erfolgt dreimal wöchentlich über einen Zeitraum von sechs Wochen.

Die Abrechnung erfolgt pro Sitzung mit der Analogziffer A566 zum Regelhöchstsatz (1,8-fach), da die Durchführung dem üblichen zeitlichen und technischen Aufwand entspricht. Begleitende Beratungen oder symptombezogene Untersuchungen werden entsprechend zusätzlich liquidiert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Fallbeispiel 2: Schwere atopische Dermatitis im akuten Schub

Ein Patient leidet unter einem schweren, therapieresistenten Schub einer atopischen Dermatitis mit ausgeprägtem Pruritus. Da topische Therapien keine ausreichende Linderung verschaffen, wird eine Serie von UVA-1-Bestrahlungen verordnet. Die Kaltlichttherapie ermöglicht eine juckreizlindernde und entzündungshemmende Wirkung ohne thermische Reizung der ohnehin stark barrieregestörten Haut.

Abgerechnet wird die Leistung je Bestrahlungstag mit der Ziffer A566. Da der Patient aufgrund des extremen Juckreizes und der Unruhe eine besonders intensive Betreuung während der Bestrahlung benötigt, wird der Steigerungsfaktor auf 2,3 erhöht und entsprechend begründet.

Fallbeispiel 3: Therapie bei kutanem T-Zell-Lymphom

Bei einem Patienten mit einem kutanen T-Zell-Lymphom im Plaque-Stadium wird eine fraktionierte UVA-1-Kaltlichttherapie durchgeführt. Die Bestrahlung erfolgt unter engmaschiger Überwachung der kumulativen Gesamtdosis, um phototoxische Reaktionen zu vermeiden.

Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A566. Da die Bestrahlung aufgrund der großflächigen Plaques eine aufwendige Lagerung und exakte Positionierung des Patienten erfordert, wird die Ziffer mit dem Faktor 2,5 liquidiert. Die Begründung verweist auf den deutlich erhöhten Zeitaufwand bei der Positionierung.

Häufige Fehler bei der GOÄ A566: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der dermatologischen Abrechnung ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von verschiedenen Lichttherapieverfahren. Die Ziffer A566 darf nicht am selben Tag für dasselbe Hautareal neben der klassischen UV-Lichttherapie nach Ziffer 566 oder der selektiven Phototherapie nach Ziffer 567 abgerechnet werden. Solche Doppelliquidationen führen regelmäßig zu sofortigen Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen einer klaren medizinischen Begründung, wenn die UVA-1-Therapie als Analogziffer herangezogen wird. Da es sich um eine Analogbewertung handelt, muss die medizinische Notwendigkeit dieser speziellen Kaltlichttherapie gegenüber der Standard-UV-Therapie aus den Diagnosen oder der Dokumentation hervorgehen. Insbesondere bei kosmetisch induzierten Behandlungen ist eine Erstattung komplett ausgeschlossen.

Achtung: Die Abrechnung der Ziffer A566 setzt zwingend die Verwendung eines echten UVA-1-Kaltlichtgeräts voraus. Die Nutzung herkömmlicher UVA-Strahler ohne entsprechende Filtertechnik darf nicht unter dieser Analogziffer liquidiert werden und stellt einen Abrechnungsfehler dar.

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Dokumentation der GOÄ A566: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarkürzungen erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte muss neben der exakten Diagnose auch das konkrete Therapieschema festgehalten werden. Dazu gehören die Angabe der Einzeldosis in J/cm² sowie die Erfassung der kumulativen Gesamtdosis im Verlauf der Behandlungsserie.

Darüber hinaus sollten eventuelle Nebenwirkungen wie transientes Erythem oder Juckreiz sowie der klinische Verlauf dokumentiert werden. Bei einer geplanten Überschreitung des Regelhöchstsatzes ist die spezifische Begründung bereits am Tag der Behandlung detailliert in den Krankenunterlagen zu vermerken.

Dokumentation: UVA-1-Kaltlichttherapie (A566) bei schwerer atopischer Dermatitis. Applikation von 50 J/cm² UVA-1 auf das gesamte Integument. Bestrahlungszeit: 18 Minuten. Keine thermische Belastung, Patient toleriert die Behandlung gut. Keine Erythembildung postoperativ.

GOÄ A566: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Ziffer A566 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 1,8 (52,45 €) bis zum Höchstsatz von 2,5 (72,85 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine extreme Hautempfindlichkeit des Patienten, die eine kontinuierliche Überwachung erfordert, oder eine erschwerte Positionierung bei ausgeprägten Gelenkkontrakturen. Auch eine außergewöhnlich großflächige Behandlung des gesamten Körpers kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die UVA-1-Therapie im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzepts erbracht. Neben der Ziffer A566 können am selben Tag die symptombezogene Untersuchung nach Ziffer 5 oder eine eingehende Beratung nach Ziffer 3 abgerechnet werden, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine Kombination mit der Ziffer 1 ist ebenfalls möglich, wobei die allgemeinen Kombinationsregeln der GOÄ zu beachten sind.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von Beratung und der physikalischen Therapie darauf, dass die Beratungsleistung zeitlich und inhaltlich über die reine Aufklärung zur Bestrahlung hinausgeht, um Kürzungen zu vermeiden.

Ziffer A566 in der neuen GOÄ

Hinter der alten Analogziffer A566 verbargen sich drei verschiedene Verfahren; die neue GOÄ bildet nur zwei davon über eigene Ziffern ab:

  • 4127 „Photodynamische Lichtbestrahlung von Hautläsionen bei einem Bestrahlungsfeld bis zu 30 cm²" (62,45 €) — der direkte Nachfolger für die PDT an der Haut; die Kosten für den Photosensibilisator sind gesondert berechnungsfähig
  • 4132 „Balneophototherapie" (43,82 €) je Sitzung — für die synchrone Balneotherapie (kombiniertes Salzwasserbad mit UV-Bestrahlung); in derselben Sitzung ist das Vollbad (2202) nicht zusätzlich berechnungsfähig

Die Phototherapie beim Neugeborenen (Blaulicht-/Weißlichtbestrahlung bei Ikterus neonatorum) findet im Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer. Heute lagen alle drei Verfahren pauschal bei 52,45 € im 2,3-fachen Satz; die neue Leistung für PDT liegt mit 62,45 € darüber, die Balneophototherapie mit 43,82 € darunter.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A566

Die GOÄ-Ziffer A566 ist eine Analoggebühr zur Abrechnung der UVA-1-Therapie (Kaltlichttherapie). Sie basiert auf der Referenzziffer 566 und wird mit 500 Punkten bewertet.
Der Regelhöchstsatz (1,8-facher Satz) für die Ziffer A566 beträgt 52,45 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 29,14 €, während der Höchstsatz (2,5-fach) mit 72,85 € berechnet wird.
Typische Indikationen für die UVA-1-Kaltlichttherapie sind die schwere atopische Dermatitis, zirkumskripte Sklerodermie (Morphea) und Mastozytose. Auch bei kutanen T-Zell-Lymphomen im Frühstadium kommt die Therapie regelhaft zum Einsatz.
Nein, eine gleichzeitige Abrechnung der Ziffer A566 mit anderen UV-Therapien wie der Ziffer 566 oder 567 für dasselbe Hautareal am selben Tag ist ausgeschlossen. Die Kaltlichttherapie ist als eigenständige Leistung zu betrachten.
In der Patientenakte müssen die genaue Indikation, die applizierte Strahlendosis in J/cm², die Bestrahlungsdauer sowie eventuelle Hautreaktionen lückenlos dokumentiert werden. Dies ist essenziell, um Rückfragen von privaten Krankenversicherungen erfolgreich abzuwehren.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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