GOÄ A614: Transkutane pCO2-Messung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A614
transkutane (unblutige) Verfahren zur meist laufenden Messung des pCO2
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,73 € 1,8x
Höchstsatz 21,85 € 2,5x

Leitfaden zur Abrechnung der transkutanen pCO2-Messung nach GOÄ-Ziffer A614: Indikationen, typische Fehler und praxisnahe Abrechnungsbeispiele.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A614

Ziffer A614 (analog): transkutane (unblutige) Verfahren zur meist laufenden Messung des pCO2

Die GOÄ-Ziffer A614 wird als Analogbewertung herangezogen, da die ursprüngliche Gebührenordnung für Ärzte keine spezifische Ziffer für die transkutane Kohlendioxid-Messung enthält. Als Referenz dient hierbei die Ziffer 614, welche die transkutane Sauerstoffmessung (pO2) beschreibt. Beide Verfahren basieren auf einer sehr ähnlichen technischen und zeitlichen Durchführung.

Die Leistung umfasst die kontinuierliche, nicht-invasive Bestimmung des Kohlendioxid-Partialdrucks über die Hautoberfläche. Hierzu wird ein spezieller Sensor auf der Haut angebracht, der das Gewebe lokal erwärmt, um die Durchblutung zu steigern. Die dadurch ermöglichte Diffusion von CO2-Gasen wird präzise gemessen und aufgezeichnet.

In der Ziffer sind alle vorbereitenden Maßnahmen wie die Hautpräparation, die Kalibrierung des Messgeräts sowie die anschließende Auswertung der Messergebnisse enthalten. Eine gesonderte Berechnung dieser Teilschritte ist nicht zulässig.

GOÄ A614 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die transkutane pCO2-Messung ist ein unverzichtbares Werkzeug in der modernen Pneumologie und Schlafmedizin. Sie ermöglicht eine lückenlose Überwachung des Beatmungsstatus, ohne dass wiederholte, schmerzhafte arterielle Blutgasanalysen notwendig sind. Besonders bei Patienten mit einer chronisch-hyperkapnischen respiratorischen Insuffizienz liefert dieses Verfahren wertvolle Verlaufsdaten.

Ein primäres Einsatzgebiet ist die Initiierung und Überwachung einer nicht-invasiven Beatmung (NIV). Hierbei kann der behandelnde Arzt feststellen, ob die Beatmungseinstellungen ausreichen, um das Kohlendioxid effektiv aus dem Körper abzuatmen. Auch im Rahmen der respiratorischen Entwöhnung (Weaning) kommt die Methode regelmäßig zum Einsatz.

In der pädiatrischen Intensivmedizin und Neonatologie bietet die transkutane pCO2-Messung eine schonende Möglichkeit, die Atmung von Früh- und Neugeborenen kontinuierlich zu überwachen. Da die Haut dieser kleinen Patienten sehr dünn ist, liefert das Verfahren hier besonders präzise und verlässliche Werte.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A614

Fallbeispiel 1: Einstellung einer Heimbeatmung bei COPD

Ein Patient mit fortgeschrittener COPD (GOLD IV) wird zur Neueinstellung einer nächtlichen Heimbeatmung in der Praxis vorgestellt. Zur Überwachung der Beatmungseffektivität erfolgt eine kontinuierliche, nächtliche transkutane pCO2-Messung über acht Stunden. Die Auswertung zeigt eine suffiziente CO2-Elimination unter den gewählten Beatmungsdrücken.

Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A614 zum Regelhöchstsatz (1,8-fach). Da die Messung über Nacht stattfand und einen hohen Überwachungsaufwand erforderte, ist diese Ziffer vollumfänglich gerechtfertigt.

Fallbeispiel 2: Pädiatrische Schlaflabor-Untersuchung

Bei einem dreijährigen Kleinkind besteht der Verdacht auf ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom. Im Rahmen einer nächtlichen Polygraphie wird eine kontinuierliche transkutane pCO2-Messung durchgeführt. Aufgrund der ausgeprägten Unruhe des Kindes muss der Sensor mehrfach neu positioniert und kalibriert werden.

Hier rechnet der Arzt die Ziffer A614 mit dem Höchstsatz (2,5-fach) ab. Die Begründung auf der Rechnung verweist auf den erheblichen Mehraufwand durch die motorische Unruhe des pädiatrischen Patienten.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei Adipositas-Hypoventilationssyndrom

Ein Patient mit bekanntem Adipositas-Hypoventilationssyndrom stellt sich zur ambulanten Verlaufskontrolle vor. Es wird eine zweistündige transkutane pCO2-Messung während einer Testphase am Tag durchgeführt, um die Stabilität der Blutgase unter Spontanatmung zu prüfen.

Die Abrechnung erfolgt problemlos mit der Ziffer A614 zum Regelhöchstsatz von 15,73 €, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.

Häufige Fehler bei der GOÄ A614: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelberechnung von analogen Leistungen. Private Krankenversicherungen prüfen sehr genau, ob neben der Ziffer A614 auch die Ziffer 614 (transkutane pO2-Messung) abgerechnet wurde. Obwohl beide Messungen physiologisch unterschiedliche Parameter erfassen, fordern Prüfer oft den Nachweis, dass separate Sensoren oder eigenständige Messkanäle genutzt wurden.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung von Ziffer 614 und A614 am selben Tag erfordert eine präzise medizinische Begründung in der Patientenakte, um Honorarkürzungen durch die Beihilfe oder PKV erfolgreich abzuwehren.

Zudem darf die Ziffer A614 nicht mehrfach am selben Kalendertag berechnet werden, wenn es sich um eine fortlaufende, zusammenhängende Messung handelt. Nur bei zeitlich klar getrennten Einzelmessungen mit jeweils neuer Indikationsstellung und Kalibrierung ist eine mehrfache Berechnung denkbar, was jedoch extrem selten vorkommt und strengen Dokumentationsanforderungen unterliegt.

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Dokumentation der GOÄ A614: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die Ziffer A614 müssen neben den reinen Messwerten auch die Indikation, die Dauer der Messung sowie das verwendete Gerät dokumentiert werden. Auch der Nachweis der erfolgreichen Sensorkalibrierung vor Beginn der Messung sollte in der Akte hinterlegt sein.

Besonders wichtig für die Rechtfertigung höherer Steigerungsfaktoren ist die detaillierte Beschreibung von Erschwernissen. Wenn beispielsweise eine mangelnde periphere Durchblutung die Messung verzögert hat, muss dies explizit vermerkt werden. Nur so kann der medizinische Mehraufwand plausibel dargelegt werden.

Dokumentationsbeispiel: Transkutane pCO2-Messung über 8 Stunden nächtlich bei V.a. nächtliche Hypoventilation bei COPD Gold IV. Sensor-Kalibrierung erfolgreich. Mittlerer pCO2: 52 mmHg, Peak: 59 mmHg. Konsequenz: Anpassung des IPAP-Drucks der NIV-Beatmung.

GOÄ A614: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz der Ziffer A614 liegt beim 1,8-fachen Satz und beträgt 15,73 €. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5 (21,85 €) ist möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung auf der Liquidation. Typische Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine extrem unruhige Lage des Patienten, schwierige anatomische Verhältnisse oder eine stark eingeschränkte Hautdurchblutung, die eine häufige Neupositionierung des Sensors erforderlich macht.

Tipp: Nutzen Sie bei der Rechnungsstellung präzise Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand bei ausgeprägter motorischer Unruhe des Kleinkindes" oder "erschwerte Messung bei hochgradiger peripherer Durchblutungsstörung".

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A614 wird häufig im Rahmen einer umfassenden kardiopulmonalen Diagnostik eingesetzt. Typische Kombinationspartner sind die Ziffern für die Spirometrie (Ziffer 605) oder die Ganzkörperplethysmographie (Ziffer 609). Auch die Kombination mit einer Blutgasanalyse (Ziffer 615) zur initialen Kalibrierung oder Validierung der transkutanen Werte ist in der Praxis üblich und abrechnungsfähig.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A614

Die Ziffer A614 beschreibt als Analogbewertung die transkutane, meist kontinuierliche Messung des Kohlendioxid-Partialdrucks (pCO2). Sie wird vor allem in der Pneumologie, Schlafmedizin und Pädiatrie zur nicht-invasiven Überwachung eingesetzt.
Der einfache Gebührensatz liegt bei 8,74 € bei einer Punktzahl von 150 Punkten. Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt das Honorar 15,73 €, während der Höchstsatz (2,5-fach) mit 21,85 € vergütet wird.
Ja, die gleichzeitige Messung von pO2 (Ziffer 614) und pCO2 (Ziffer A614) ist medizinisch oft sinnvoll und abrechnungstechnisch zulässig. Beide Leistungen müssen jedoch getrennt dokumentiert und begründet werden, da private Krankenversicherungen dies häufig prüfen.
Typische Indikationen sind die Überwachung einer nicht-invasiven Beatmung (NIV), die Diagnostik im Schlaflabor sowie die Überwachung von Frühgeborenen. Auch bei chronischen Lungenerkrankungen wie COPD kommt das Verfahren regelmäßig zum Einsatz.
Die Dokumentation muss die medizinische Indikation, die genaue Dauer der Messung, die Kalibrierungsprotokolle sowie die gemessenen pCO2-Werte umfassen. Auch die therapeutische Konsequenz aus den Messergebnissen sollte idealerweise in der Patientenakte festgehalten werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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