GOÄ A62: Anästhesie-Stand-by rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A62
anästhesiologische Stand-by
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,11 € 2,3x
Höchstsatz 30,60 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A62: So rechnen Sie die anästhesiologische Bereitschaft (Stand-by) rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste bei der PKV.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A62

Ziffer A62 (analog zu Ziffer 62): Anästhesiologische Bereitschaft (Stand-by) bei diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen

Die Ziffer A62 wird als Analogbewertung herangezogen, um die anästhesiologische Bereitschaft (Stand-by) adäquat abzubilden. Diese Leistung umfasst die kontinuierliche Präsenz des Anästhesisten sowie die fortlaufende Überwachung der vitalen Parameter des Patienten. Der Anästhesist führt dabei keine aktive Narkose durch, ist jedoch sofort einsatzbereit.

Zu den inkludierten Maßnahmen gehören das Monitoring von Blutdruck, Herzfrequenz, Sauerstoffsättigung und EKG. Auch das Bereithalten von Notfallmedikamenten und Reanimationsgeräten ist integraler Bestandteil dieser Ziffer. Die Leistung dient primär der Patientensicherheit bei Eingriffen, die in Lokalanästhesie durchgeführt werden.

GOÄ A62 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

Die Abrechnung der GOÄ A62 setzt eine klare medizinische Notwendigkeit voraus. Typischerweise betrifft dies Patienten mit schweren Begleiterkrankungen, die dem ASA-Status III oder IV angehören. Bei diesen Patienten besteht ein erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre oder respiratorische Zwischenfälle während des Eingriffs.

Der Operateur führt den eigentlichen Eingriff in lokaler oder regionaler Betäubung durch, während der Anästhesist ausschließlich für die Sicherheitsüberwachung zuständig ist. Sollte sich der Zustand des Patienten verschlechtern, kann der Anästhesist sofort intervenieren und beispielsweise eine Analgosedierung oder Allgemeinanästhesie einleiten. In diesem Fall ändert sich jedoch die Abrechnungsgrundlage.

Tipp: Die reine Anwesenheit des Anästhesisten ohne vorherige Risikoabwägung und schriftliche Indikationsstellung reicht für eine Erstattung oft nicht aus. Dokumentieren Sie stets die patientenspezifischen Risikofaktoren im Vorfeld.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A62

Fallbeispiel 1: Koronarangiographie bei schwerer Herzinsuffizienz

Ein Patient mit bekannter Herzinsuffizienz (NYHA III) unterzieht sich einer diagnostischen Koronarangiographie. Aufgrund des hohen Risikos für Herzrhythmusstörungen wird ein Anästhesist für den Stand-by-Dienst hinzugezogen. Der Anästhesist überwacht den Patienten über die gesamte Dauer des Eingriffs, greift jedoch nicht aktiv ein. Abgerechnet wird die Ziffer A62 mit dem Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Koloskopie bei fortgeschrittener COPD

Bei einem Patienten mit schwerer COPD soll eine Koloskopie in Sedierung durchgeführt werden. Wegen der respiratorischen Vorerkrankung fordert der Gastroenterologe eine anästhesiologische Bereitschaft an. Der Anästhesist überwacht die Oxygenierung und steht für eine endotracheale Intubation bereit. Die Abrechnung erfolgt über die Analogziffer A62.

Fallbeispiel 3: Katarakt-Operation bei Demenzpatienten

Eine Katarakt-Operation soll in Lokalanästhesie durchgeführt werden. Da der Patient unter fortgeschrittener Demenz leidet und unvorhersehbare Abwehrreaktionen zeigen könnte, ist ein Anästhesie-Stand-by medizinisch indiziert. Der Anästhesist sichert den Eingriff ab und beruhigt den Patienten verbal. Die Liquidation erfolgt über die GOÄ-Ziffer A62.

Häufige Fehler bei der GOÄ A62: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ A62 mit einer aktiven Narkoseleistung. Wenn aus dem Stand-by eine Vollnarkose (z. B. nach GOÄ 60) oder eine Analgosedierung wird, darf nur die tatsächlich erbrachte, höherwertige Anästhesieleistung berechnet werden. Ein Nebeneinander von Bereitschaft und Durchführung am selben Patienten zur gleichen Zeit ist nicht zulässig.

Zudem fordern private Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig eine detaillierte Begründung für die Notwendigkeit des Stand-by. Die bloße Erwähnung des Eingriffs reicht meist nicht aus. Es müssen patientenbezogene Risiken wie schwere Allgemeinerkrankungen oder ein hohes Alter transparent dargelegt werden.

Achtung: Die GOÄ A62 darf nicht routinemäßig bei jedem operativen Eingriff pauschal abgerechnet werden. Ohne dokumentierte Risikofaktoren des Patienten riskieren Praxen Honorarkürzungen und zeitaufwendige Widerspruchsverfahren.

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Dokumentation der GOÄ A62: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Anästhesieprotokoll müssen die lückenlose Überwachung der Vitalparameter sowie die genauen Zeiten von Beginn und Ende der Bereitschaft festgehalten werden. Auch die apparative Ausstattung sollte kurz vermerkt werden.

Besonders wichtig ist die schriftliche Fixierung der Indikationsstellung. Aus der Patientenakte muss klar hervorgehen, warum der Eingriff ohne anästhesiologische Bereitschaft ein unvertretbares Risiko für den Patienten dargestellt hätte. Nutzen Sie hierfür standardisierte Risiko-Scores wie die ASA-Klassifikation.

Dokumentationsbeispiel: Anästhesiologische Bereitschaft (Stand-by) bei diagnostischer Bronchoskopie. Patient männlich, 74 Jahre, ASA III bei Zustand nach Myokardinfarkt. Kontinuierliches Monitoring von EKG, SpO2 und RR ohne Zwischenfälle. Dauer: 45 Minuten.

GOÄ A62: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ A62 kann bei erhöhtem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine extreme kardiovaskuläre Instabilität des Patienten während der Überwachung oder eine erschwerte Kommunikation, beispielsweise bei ausgeprägter Schwerhörigkeit oder Sprachbarrieren. Auch eine überdurchschnittliche Dauer des Eingriffs kann als Begründung dienen.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ A62 können weitere selbstständige Leistungen berechnet werden, sofern sie nicht Teil des Standard-Monitorings sind. Hierzu gehören die Ziffer 250 (Blutentnahme) oder die Ziffer 271 (Infusion), falls diese therapeutisch notwendig werden. Eine präanästhesiologische Untersuchung nach Ziffer 4 ist im Vorfeld des Eingriffs ebenfalls separat berechenbar und sollte konsequent genutzt werden.

Ziffer A62 in der neuen GOÄ

Das anästhesiologische Stand-by bekommt in der neuen GOÄ eine eigene Regelziffer: Nummer 1700 „Ärztlicher Standby als alleinige anästhesiologische Maßnahme" mit 35,74 € je angefangene 20 Minuten.

Die neue Leistung schließt die Überwachung der Vitalfunktionen (EKG-Monitoring, Pulsoxymetrie, nicht-invasive Blutdruckmessung, Temperaturmessung), Infusionen, das Legen peripherer Venenzugänge sowie bei Bedarf Lokalanästhesie, Sauerstoffgabe und Kapnometrie ein. Strukturell ändert sich die Zeiteinheit: Die alte GOÄ-Analogziffer rechnete je angefangene 30 Minuten ab, die neue je angefangene 20 Minuten. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 20,10 €; die kürzere Zeiteinheit führt bei gleicher Stand-by-Dauer rechnerisch zu einem höheren Gesamthonorar.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A62

Die GOÄ-Ziffer A62 wird für die anästhesiologische Bereitschaft (Stand-by) bei diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen berechnet. Dies ist der Fall, wenn ein Anästhesist zur Überwachung anwesend ist, ohne eine aktive Narkose durchzuführen.
Nein, die Abrechnung der GOÄ A62 neben einer aktiven Allgemeinanästhesie oder Regionalanästhesie ist ausgeschlossen. Die Bereitschaft geht in diesen Fällen in der höherwertigen Anästhesieleistung auf.
Die GOÄ-Ziffer A62 ist mit 150 Punkten bewertet, was einem Einfachsatz von 8,74 € entspricht. Beim Regelsatz (2,3-fach) beträgt das Honorar 20,10 €.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus erfordert patientenspezifische Begründungen wie einen hohen kardiovaskulären Risikostatus (z. B. ASA III/IV). Auch unvorhergesehene Kreislaufinstabilitäten oder extreme Unruhe des Patienten rechtfertigen einen höheren Faktor.
Die Ziffer A62 ist eine Analogziffer, die sich an der regulären GOÄ-Ziffer 62 orientiert. Sie wird verwendet, um die anästhesiologische Bereitschaft im ambulanten oder stationären Rahmen analog abzubilden.
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