Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A715: So rechnen Ärzte die kinesiologische Entwicklungsprüfung bei Kindern rechtssicher und ohne Honorarverlust ab.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A715
Ziffer A715 (analog): Überprüfung der Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens (z. B. kinesiologische Prüfung oder Münchener Funktionelle Entwicklungsdiagnostik) – gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en).
Die Ziffer A715 wird als analoge Bewertung herangezogen, um spezielle kinesiologische oder entwicklungsdiagnostische Überprüfungen abzubilden. Diese Leistung umfasst die systematische Beurteilung der motorischen, sprachlichen und sozialen Fähigkeiten eines Kindes. Die Einbeziehung und Beratung der Bezugspersonen ist bereits in der Gebühr enthalten und darf nicht separat berechnet werden.
GOÄ A715 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die Anwendung der Ziffer A715 ist primär in der Pädiatrie und Kinderheilkunde sowie in spezialisierten Praxen für Allgemeinmedizin angesiedelt. Sie kommt zum Einsatz, wenn der Verdacht auf eine Entwicklungsverzögerung oder eine kinesiologische Störung vorliegt. Typische Indikationen sind motorische Ungeschicklichkeit, verzögerter Spracherwerb oder Auffälligkeiten im sozialen Interaktionsverhalten.
Im Gegensatz zu einfachen Orientierungstests erfordert die Ziffer A715 eine strukturierte Testung standardisierter Parameter. Der Arzt prüft gezielt die Koordination, die Feinmotorik beim Greifen oder Zeichnen sowie die sprachliche Artikulation. Die Abgrenzung zu rein neurologischen Untersuchungen ist wichtig, da hier der Fokus auf der ganzheitlichen Entwicklungsdiagnostik liegt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A715
Fallbeispiel 1: Verdacht auf motorische Entwicklungsverzögerung
Ein 4-jähriges Kind wird wegen auffälliger Tollpatschigkeit und häufigem Stolpern in der Praxis vorgestellt. Der Arzt führt eine strukturierte Überprüfung der Grobmotorik und Feinmotorik durch und berät die Eltern ausführlich über Fördermaßnahmen. Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A715 zum Regelsatz (2,3-fach = 29,49 €), da der Zeitaufwand im normalen Rahmen lag.
Fallbeispiel 2: Kinesiologische Überprüfung bei Haltungsauffälligkeiten
Bei einem 6-jährigen Kind zeigt sich eine ausgeprägte Asymmetrie im Gangbild. Es erfolgt eine kinesiologische Prüfung der motorischen Entwicklungskette sowie eine Beurteilung des sozialen Verhaltens im Testkontext. Aufgrund der komplexen Befunderhebung und der notwendigen Differenzialdiagnostik wird die Ziffer A715 mit erhöhtem Faktor (2,8-fach) abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Kombinierte Entwicklungsdiagnostik bei Sprachentwicklungsverzögerung
Ein 3-jähriges Kind spricht nur wenige Einzellautkombinationen. Der Arzt überprüft die Sprachentwicklung, die Feinmotorik und das soziale Interaktionsverhalten im Spielkontakt. Die Untersuchung dauert aufgrund mangelnder Kooperation des Kindes ungewöhnlich lange. Abgerechnet wird die Ziffer A715 mit dem Höchstsatz (3,5-fach = 44,88 €) unter Angabe der Begründung "erschwerte Kooperation des Kindes".
Häufige Fehler bei der GOÄ A715: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Beratungsleistungen. Da die Beratung der Bezugsperson explizit im Leistungstext der zugrundeliegenden Ziffer 715 genannt ist, ist eine zusätzliche Berechnung der Ziffer 1 oder Ziffer 3 am selben Tag für denselben Kontext ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen kürzen in diesen Fällen regelmäßig das Honorar.
Achtung: Die Ziffer A715 darf nicht neben umfassenden psychiatrischen Testverfahren (wie z. B. Ziffer 857) oder aufwendigen neurologischen Untersuchungen berechnet werden, wenn diese denselben Diagnosezweck verfolgen. Achten Sie auf eine strikte Trennung der Indikationen.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die analoge Anwendung ohne entsprechende Kennzeichnung. Da es sich um eine Analogbewertung nach § 6 Abs. 2 GOÄ handelt, muss die Rechnung zwingend den Hinweis "entsprechend" oder "analog" sowie die konkrete erbrachte Leistung enthalten. Fehlt diese formale Voraussetzung, ist die Liquidation rechtlich angreifbar.
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Dokumentation der GOÄ A715: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die geprüften Teilbereiche – also Grobmotorik, Feinmotorik, Sprache und Sozialverhalten – einzeln mit den jeweiligen Testergebnissen dokumentiert werden. Ein pauschaler Eintrag wie "Entwicklungstest durchgeführt" reicht bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung keinesfalls aus.
Dokumentationsbeispiel: Kinesiologische Entwicklungsprüfung analog GOÄ A715. Grobmotorik: Einbeinstand beidseits unsicher, Gangbild unauffällig. Feinmotorik: Pinzettenbegriff sicher, Stifthaltung verkrampft. Sprache: Altersgerechter Wortschatz, leichte Dyslalie. Sozialverhalten: Kooperativ, Blickkontakt stabil. Beratung der Mutter bezüglich Ergotherapie erfolgt.
Zusätzlich sollten die verwendeten standardisierten Testbögen oder kinesiologischen Protokolle archiviert werden. Dies liefert im Streitfall mit Kostenträgern den unumstößlichen Nachweis über den tatsächlichen Umfang der erbrachten Leistung.
GOÄ A715: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Ziffer A715 kann bei erhöhtem Aufwand bis zum Höchstsatz von 3,5 (44,88 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind eine ausgeprägte Verhaltensauffälligkeit des Kindes, die die Untersuchung erheblich verzögert, oder eine ausgeprägte Sprachbarriere der Bezugspersonen, die die integrierte Beratung erschwert.
Tipp: Formulieren Sie die Begründung für die Steigerung stets patientenindividuell und vermeiden Sie standardisierte Textbausteine, um Rückfragen der Beihilfestellen zu minimieren.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die Ziffer A715 im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen erbracht. Sie ist gut kombinierbar mit der Ziffer 4 (Unterweisung einer Bezugsperson), sofern diese eine eigenständige, über die normale Beratung hinausgehende Anleitung zur Durchführung therapeutischer Maßnahmen im häuslichen Umfeld darstellt. Auch die Kombination mit physikalisch-medizinischen Leistungen kann je nach Indikation zulässig sein.
Ziffer A715 in der neuen GOÄ
Die Überprüfung der Entwicklung bezüglich Sprache, Sprechen, Verständnis und/oder Sozialverhalten sowie Motorik wird in der neuen GOÄ auf zwei Ziffern aufgeteilt — welche(n) man ansetzt, hängt von den geprüften Bereichen ab:
- 4006 „Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. einschließlich Sprach- und Sprechentwicklung, sozial-emotionaler Entwicklung und/oder Sensomotorik" (19,17 €) — wenn Sprache, Kommunikation oder sozial-emotionale Bereiche untersucht werden; nicht neben Sprach-/Sprachverständnisuntersuchung nach einer anderen Sprachtestziffer
- 4007 „Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. einschließlich grob- und feinmotorischer Entwicklung sowie Wahrnehmungsverarbeitung" (17,04 €) — wenn Motorik und Wahrnehmungsverarbeitung im Vordergrund stehen
Wurden in einer Sitzung alle vier Bereiche geprüft (wie unter A715 üblich), können beide Ziffern nebeneinander angesetzt werden. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 29,49 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A715
Was hat nicht gestimmt?