GOÄ A808: Psychotherapie-Gutachten rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A808
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie – einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,62 € 2,3x
Höchstsatz 81,60 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A808 für Psychotherapie-Anträge wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Steigerungssätze und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A808

Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie – einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten

Die Ziffer A808 ist eine Analogbewertung, die auf der regulären Ziffer 808 basiert. Sie bildet den erheblichen zeitlichen und fachlichen Aufwand ab, der mit der Erstellung von Berichten für das Gutachterverfahren verbunden ist. Diese Berichte sind notwendig, um die Kostenübernahme für tiefenpsychologische oder analytische Psychotherapieverfahren bei privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen zu beantragen.

GOÄ A808 in der Praxis: Indikation und Antragsverfahren

Die klinische Anwendung der Ziffer A808 erfolgt immer dann, wenn eine längerfristige psychotherapeutische Behandlung indiziert ist. Der behandelnde Arzt muss hierbei einen detaillierten Therapieantrag formulieren, der den Richtlinien des Gutachterverfahrens entspricht. Dies erfordert eine präzise Darstellung der Anamnese, der Psychodynamik und des Behandlungsplans.

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Ziffer ist die Kooperation im interdisziplinären Team. Die Ziffer umfasst explizit die Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten, welcher die eigentliche Therapie durchführt. Dadurch wird sichergestellt, dass der ärztliche Konsiliarbericht und der psychotherapeutische Antrag optimal aufeinander abgestimmt sind.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A808

Fallbeispiel 1: Erstantrag für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Ein Patient stellt sich mit einer schweren rezidivierenden depressiven Episode vor. Nach den probatorischen Sitzungen verfasst der Arzt den ausführlichen Bericht an den Gutachter zur Bewilligung von 60 Therapiestunden. Der Arzt dokumentiert die psychodynamische Hypothese und die Behandlungsplanung.

Die Abrechnung erfolgt mit der Ziffer A808 zum Regelsatz. Da der Bericht sehr umfangreich ist, wird die Leistung mit dem 2,3-fachen Satz berechnet.

Fallbeispiel 2: Fortführungsantrag bei analytischer Psychotherapie

Nach Ablauf des ersten Kontingents einer analytischen Psychotherapie ist eine Verlängerung der Behandlung medizinisch notwendig. Der Arzt erstellt einen detaillierten Fortführungsbericht, der den bisherigen Therapieverlauf und die Notwendigkeit der Verlängerung begründet.

Auch dieser administrative und fachliche Aufwand wird über die Ziffer A808 abgerechnet. Die Dokumentation spiegelt den aktuellen Therapiestatus und die Prognose wider.

Fallbeispiel 3: Kooperation mit einem psychologischen Psychotherapeuten

Ein psychologischer Psychotherapeut führt die Behandlung durch, während der Arzt den formalen Antrag stellt. Vor der Antragstellung findet eine ausführliche fachliche Abstimmung zwischen beiden Therapeuten statt.

Der Arzt rechnet für die Erstellung des Antrags und die integrierte Fallbesprechung die Ziffer A808 ab. Die Kooperation wird als wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der Patientenakte vermerkt.

Häufige Fehler bei der GOÄ A808: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelabrechnung. Die Ziffer A808 darf nicht am selben Tag neben anderen Berichtsgebühren wie der Ziffer 85 abgerechnet werden, wenn es sich um denselben Behandlungsfall handelt. Der Bericht an den Gutachter deckt den gesamten schriftlichen Aufwand ab.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn die medizinische Notwendigkeit des Gutachterverfahrens nicht klar aus den Diagnosen hervorgeht. Eine präzise F-Diagnose nach ICD-10 ist daher zwingende Voraussetzung für eine beanstandungsfreie Erstattung.

Achtung: Die Ziffer A808 darf nicht für einfache Befundberichte oder kurze Bescheinigungen genutzt werden. Für diese Zwecke sind die Ziffern 70 oder 75 heranzuziehen, da eine Fehlbelegung der Ziffer A808 bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen sofort auffällt.

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Dokumentation der GOÄ A808: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss das Erstellungsdatum des Berichts sowie eine Kopie des Antrags hinterlegt sein. Auch der Name des kooperierenden Therapeuten und das Datum der Besprechung gehören in die Dokumentation.

Besonders wichtig ist es, die spezifischen Therapieziele und die prognostische Einschätzung festzuhalten. Diese Daten belegen die medizinische Notwendigkeit der aufwendigen Berichtserstellung im Streitfall.

Dokumentation: Erstellung des Gutachterberichts zur Einleitung einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie bei F33.1. Ausführliche Begründung der Indikation und des Behandlungsplans. Telefonische Abstimmung mit dem behandelnden psychologischen Psychotherapeuten XY am 12.10.2023.

GOÄ A808: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Gebühr für die Ziffer A808 kann bei außergewöhnlichem Aufwand gesteigert werden. Ein Schwellenwert von 2,3-fach ist der Standard, jedoch ist eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Dies muss in der Rechnung mit patientenbezogenen Besonderheiten begründet werden.

Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine extrem komplexe Anamnese, das Vorliegen mehrerer schwerer psychiatrischer Komorbiditäten oder ein ungewöhnlich hoher Abstimmungsbedarf mit Vorbehandlern.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer A808 wird häufig im Umfeld der probatorischen Sitzungen erbracht. Daher ist eine Kombination mit diagnostischen Leistungen wie der Ziffer 801 (eingehende psychiatrische Untersuchung) oder der Ziffer 806 (psychotherapeutische Anamnese) an vorangegangenen Tagen üblich. Am Tag der Berichtserstellung selbst sollten jedoch keine kollidierenden Beratungsziffern abgerechnet werden.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die probatorischen Sitzungen zeitlich vor der Erstellung des Berichts nach Ziffer A808 liegen. Eine logische zeitliche Abfolge in der Dokumentation verhindert Rückfragen der Erstattungsstellen.

Ziffer A808 in der neuen GOÄ

Die psychotherapeutische Einzelbehandlung per Videoübertragung (Analogziffer zu Nr. 808, mindestens 50 Minuten) wird in der neuen GOÄ verfahrensspezifisch aufgeteilt. Alle fünf Ziffern sind mit 145,00 € je vollendete 50 Minuten bewertet (heute: 2,3-facher Satz 53,61 €) und bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig:

  • 4500 Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten (145,00 €)
  • 4505 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten (145,00 €)
  • 4510 Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten (145,00 €) — bei Expositionsbehandlungen bis zu viermal je Sitzung
  • 4515 Systemische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten (145,00 €)
  • 4520 Gesprächspsychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten (145,00 €)

Das Therapieverfahren bestimmt die Ziffer — die Dokumentation des angewandten Verfahrens ist damit abrechnungsrelevant. Ist nur eine Einheit von 25 Minuten erbracht worden, ist die Leistung bei 4505, 4515 und 4520 zur Hälfte des einfachen Gebührensatzes berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A808

Die GOÄ-Ziffer A808 regelt die Abrechnung für die Einleitung oder Verlängerung einer tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Psychotherapie. Dies umfasst insbesondere die Erstellung des Berichts für das Gutachterverfahren. Auch die Abstimmung mit einem nichtärztlichen Therapeuten ist darin enthalten.
Der Einfachsatz der Ziffer A808 beträgt bei 400 Punkten genau 23,31 Euro. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz von 2,3-fach erhöht sich das Honorar auf 53,61 Euro. Der Höchstsatz liegt bei 81,59 Euro.
Nein, eine Nebeneinanderberechnung der Ziffer A808 und der Ziffer 85 für denselben Bericht ist nicht zulässig. Die Erstellung des ausführlichen Berichts ist bereits in der Ziffer A808 enthalten. Eine Doppelabrechnung führt in der Regel zur Beanstandung durch die PKV.
Eine Steigerung über den Regelsatz von 2,3-fach hinaus ist bei besonders hohem Aufwand möglich. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine komplexe psychiatrische Vorgeschichte oder schwierige Differenzialdiagnosen den Berichtsumfang erheblich vergrößern. Die Begründung muss individuell in der Rechnung dokumentiert werden.
Die GOÄ gilt primär für Ärzte, kann aber im Rahmen der Analogbewertung auch für psychologische Psychotherapeuten relevant sein. Die Ziffer A808 schließt explizit die Besprechung des Arztes mit dem nichtärztlichen Therapeuten ein, wenn dieser die Behandlung durchführt. Dies sichert eine koordinierte Patientenversorgung.
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