GOÄ 1244: Exophthalmometrie korrekt abrechnen

1244
Exophthalmometrie
I Augenheilkunde
Punktzahl
Einfachsatz
2,91 €
Regelhöchstsatz
6,69 €
Höchstsatz
10,19 €

GOÄ-Ziffer 1244 korrekt abrechnen: Alles zur Exophthalmometrie, von Indikationen über Fallbeispiele bis zu typischen Abrechnungsfehlern. Jetzt informieren!

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1244

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 1244 mit dem schlichten Leistungstext:

Exophthalmometrie

Die Exophthalmometrie ist ein augenärztliches diagnostisches Verfahren zur Messung des Hervortretens des Augapfels (Protrusio bulbi oder Exophthalmus) aus der Augenhöhle (Orbita). Diese Messung erfolgt in der Regel beidseitig und vergleichend mit einem speziellen Instrument, dem Exophthalmometer (z. B. nach Hertel). Die Leistung umfasst die exakte Positionierung des Geräts, die Ablesung der Werte für beide Augen sowie die Bestimmung der Messbasis (Abstand zwischen den lateralen Orbitarändern). Spezifische Vorbemerkungen zum Abschnitt I oder direkt zur Ziffer 1244, die die Abrechnung einschränken würden, existieren nicht.

GOÄ 1244 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1244 ist immer dann gerechtfertigt, wenn eine medizinische Notwendigkeit zur Quantifizierung eines Exophthalmus besteht. Es handelt sich nicht um eine Routineuntersuchung, sondern um eine gezielte diagnostische Maßnahme bei spezifischen Verdachtsdiagnosen oder zur Verlaufskontrolle.

Typische klinische Indikationen sind:

  • Endokrine Orbitopathie: Dies ist die häufigste Indikation, insbesondere bei Morbus Basedow (Graves' Disease). Die Messung dient der Diagnosestellung, der Stadieneinteilung und der regelmäßigen Verlaufskontrolle unter Therapie.
  • Orbitatumoren: Raumforderungen in der Augenhöhle (gutartig oder bösartig) können den Augapfel nach vorne verdrängen. Die Exophthalmometrie objektiviert das Ausmaß der Protrusion.
  • Entzündliche Orbitaprozesse: Entzündungen wie eine orbitale Pseudotumor oder eine Myositis können ebenfalls zu einem Exophthalmus führen.
  • Posttraumatische Zustände: Nach Verletzungen der Augenhöhle kann es durch Hämatome oder knöcherne Fehlstellungen zu einer Verlagerung des Augapfels kommen.
  • Unklare Asymmetrie: Bei einer für den Patienten oder Arzt sichtbaren Asymmetrie der Augenstellung dient die Messung der Objektivierung des Befundes.

Die Exophthalmometrie ist klar von einer reinen Inspektion oder Palpation der Orbita abzugrenzen. Die Abrechnung der Ziffer 1244 setzt den Einsatz eines Messgerätes zur Erhebung quantitativer Werte voraus.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1244

Fallbeispiel 1: Erstdiagnose Morbus Basedow

Klinische Situation: Eine 42-jährige Patientin wird vom Hausarzt wegen neu aufgetretener Schilddrüsenüberfunktion und einem Druckgefühl hinter den Augen überwiesen. Es besteht der klinische Verdacht auf eine endokrine Orbitopathie im Rahmen eines Morbus Basedow.

Begründung: Zur Erstellung eines Ausgangsbefundes und zur Objektivierung des vermuteten Exophthalmus ist eine Messung unerlässlich. Dies ist entscheidend für die weitere Therapieplanung und spätere Verlaufskontrollen.

Korrekte Abrechnung: Neben der GOÄ 1 (Beratung) und der GOÄ 1200 (Augenärztliche Grunduntersuchung) ist die GOÄ 1244 für die durchgeführte Exophthalmometrie ansatzfähig.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle unter Therapie

Klinische Situation: Ein 55-jähriger Patient mit bekannter, aktiver endokriner Orbitopathie stellt sich zur geplanten 3-monatigen Verlaufskontrolle unter Cortison-Stoßtherapie vor.

Begründung: Die wiederholte Messung des Exophthalmus ist medizinisch notwendig, um den Erfolg der eingeleiteten anti-entzündlichen Therapie zu beurteilen und eine mögliche Progredienz frühzeitig zu erkennen.

Korrekte Abrechnung: In diesem Fall werden typischerweise die GOÄ 1 (Beratung), GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung) und die GOÄ 1244 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Unilaterale Protrusio bulbi

Klinische Situation: Ein 68-jähriger Patient bemerkt seit einigen Wochen ein langsames Hervortreten des linken Auges, ohne Schmerzen oder Sehminderung. Es besteht der Verdacht auf eine Raumforderung in der linken Orbita.

Begründung: Die Exophthalmometrie dient der exakten Quantifizierung der Seitendifferenz. Ein Unterschied von mehr als 2 mm gilt als pathologisch und untermauert die Indikation für eine weiterführende bildgebende Diagnostik (z.B. MRT der Orbita).

Korrekte Abrechnung: Zusammen mit Beratung (GOÄ 1) und einer vollständigen Untersuchung des Organsystems Auge (GOÄ 6) kann die GOÄ 1244 angesetzt werden.

Häufige Fehler und Ausschlusskriterien: Was Prüfer beanstanden

Obwohl die GOÄ 1244 eine klar definierte Leistung ist, können bei der Abrechnung Fehler auftreten, die zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen (PKV) oder Beihilfestellen führen.

  • Fehlende Indikation: Die routinemäßige Abrechnung der Ziffer 1244 ohne spezifische klinische Fragestellung (z.B. bei einer reinen Refraktionsbestimmung) ist nicht statthaft und wird regelmäßig gestrichen.
  • Mangelnde Dokumentation: Wird die Leistung zwar erbracht, aber nicht nachvollziehbar dokumentiert (siehe unten), kann die medizinische Notwendigkeit infrage gestellt werden.
  • Abrechnung ohne Messgerät: Eine rein subjektive Schätzung des Hervortretens der Augen ist nicht nach GOÄ 1244 abrechenbar. Der Einsatz eines Exophthalmometers ist obligat.

Direkte Ausschlussziffern, die eine gemeinsame Abrechnung verbieten, gibt es für die GOÄ 1244 nicht. Die Leistung steht als eigenständige diagnostische Maßnahme neben anderen augenärztlichen Untersuchungen. Die entscheidende Voraussetzung ist stets die gegebene medizinische Notwendigkeit für jede einzelne abgerechnete Leistung.

Praxisbewährter Hinweis zur Dokumentation

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der Schlüssel zu einer rechtssicheren Abrechnung. Sie belegt die Notwendigkeit und die korrekte Durchführung der Leistung. Folgende Punkte sollten in der Patientenakte vermerkt werden:

  • Die medizinische Indikation (z.B. „V.a. endokrine Orbitopathie“, „Z.n. Orbitabodenfraktur“).
  • Die gemessenen Werte für das rechte und linke Auge in Millimetern.
  • Die eingestellte Basisbreite des Messgeräts in Millimetern.
  • Gegebenenfalls der verwendete Gerätetyp (z.B. „nach Hertel“).
Dokumentation: Kontrolle bei M. Basedow. Exophthalmometrie (Hertel): Basis 110 mm. RA: 21 mm, LA: 19 mm. Protrusio rechtsbetont, im Vergleich zur Voruntersuchung stabil.

Diese detaillierte Dokumentation ermöglicht nicht nur eine saubere Abrechnung, sondern ist auch für die Verlaufsbeurteilung des Patienten von hohem klinischem Wert.

Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1244 ist eine technische Leistung, die bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum Höchstsatz (3,5-fach) gesteigert werden kann. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung in der Rechnung.

Mögliche Begründungen sind:

  • Erschwerte Durchführung bei Kindern oder unkooperativen Patienten: Wenn die Messung aufgrund mangelnder Mitarbeit wiederholt werden muss.
  • Anatomische Besonderheiten: Ausgeprägte Narben im Bereich der lateralen Orbitaränder, eine Jochbeinfraktur oder eine erhebliche Weichteilschwellung können die korrekte Anlage des Geräts erschweren und zeitaufwendiger gestalten.
  • Besonders hoher Zeitaufwand: Bei minimalen, aber klinisch relevanten Veränderungen, die mehrfache Messungen zur Sicherung des Befundes erfordern.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1244 wird häufig und sinnvoll mit anderen Ziffern des GOÄ-Abschnitts C (Augenheilkunde) kombiniert. Erlaubte und gängige Kombinationen sind:

  • GOÄ 1 und/oder 5/6: Beratung und symptombezogene bzw. vollständige Untersuchung.
  • GOÄ 1200: Augenärztliche Grunduntersuchung bei Erstkontakt im Behandlungsfall.
  • GOÄ 1210: Messung des Augeninnendrucks (Tonometrie), oft bei endokriner Orbitopathie ebenfalls indiziert.
  • GOÄ 1216: Untersuchung des Gesichtsfeldes (Perimetrie), da Orbitaprozesse den Sehnerv komprimieren können.
  • GOÄ 1220 ff.: Untersuchungen zur Motilität der Augen (z.B. Doppelbildschemata), da die Augenmuskeln bei der endokrinen Orbitopathie häufig betroffen sind.

Die Kombinationen sind zulässig, solange für jede einzelne Leistung eine eigenständige medizinische Notwendigkeit besteht und diese entsprechend dokumentiert wird.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1244

Die GOÄ-Ziffer 1244 wird einmal pro Sitzung abgerechnet. Die Leistung umfasst die Messung an beiden Augen, da der Vergleich der Werte ein wesentlicher Bestandteil der Untersuchung ist.
Ja, solange ein anderes validiertes Messinstrument zur objektiven und reproduzierbaren Messung des Exophthalmus verwendet wird. Eine rein visuelle Abschätzung oder Palpation rechtfertigt die Abrechnung der Ziffer nicht.
Die Abrechnungshäufigkeit richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit. In aktiven Phasen der endokrinen Orbitopathie können Kontrollen alle 3 bis 6 Monate erforderlich sein. Bei einem stabilen, inaktiven Zustand können jährliche Messungen ausreichen. Die Frequenz muss durch den klinischen Verlauf begründet sein.
Eine häufige Begründung ist ein erhöhter Zeitaufwand oder eine besondere Schwierigkeit bei der Messung, z.B. durch anatomische Gegebenheiten nach einer Gesichtsfraktur, starke Lidödeme oder mangelnde Kooperation des Patienten, die wiederholte Messansätze erfordert.
Ja, die gemeinsame Abrechnung ist möglich und üblich. Die GOÄ 1200 stellt die allgemeine augenärztliche Untersuchung dar, während die GOÄ 1244 eine spezifische, zusätzliche diagnostische Leistung zur Abklärung einer besonderen Fragestellung (Protrusio bulbi) ist. Beide Leistungen müssen medizinisch indiziert sein.

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