GOÄ 1310: Augenlidplastik – Abrechnung & Kombinationen

1310
Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates
I Augenheilkunde
Punktzahl
1480
Einfachsatz
86,27 €
1,0x
Regelhöchstsatz
198,42 €
2,3x
Höchstsatz
301,94 €
3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ 1310 für die Augenlidplastik mittels freiem Hauttransplantat korrekt abrechnen. Unser Leitfaden erklärt Indikationen, Abgrenzungen und typische Fehler.

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Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1310

Der offizielle Leistungstext der GOÄ-Ziffer 1310 lautet:

Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates

Diese Ziffer beschreibt die operative Rekonstruktion eines Augenlids durch die Transplantation eines freien Hauttransplantats. Ein solches Transplantat wird an einer geeigneten Spenderstelle (z. B. hinter dem Ohr oder am Oberarm) vollständig entnommen, aus seinem ursprünglichen Gewebeverbund gelöst und an der Empfängerstelle am Augenlid eingenäht.

Die Leistung umfasst dabei den gesamten Prozess: die Entnahme des Hauttransplantats, die Präparation des Empfängerareals am Lid und die Implantation, also das Einpassen und Annähen des Transplantats. Entscheidend ist der Begriff „frei“, der bedeutet, dass das verpflanzte Gewebe keine eigene Blutversorgung mehr besitzt und vollständig vom Blutgefäßsystem des Empfängerbetts abhängig ist.

GOÄ 1310 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung zur Lappenplastik

Die GOÄ 1310 kommt typischerweise zum Einsatz, wenn ein Hautdefekt am Augenlid nicht durch eine einfache Naht oder eine lokale Verschiebeplastik verschlossen werden kann. Häufige Indikationen sind Defekte nach der Exzision von Tumoren wie Basalzellkarzinomen oder Plattenepithelkarzinomen.

Weitere Anwendungsfälle sind die Korrektur von Narbenkontrakturen nach Verletzungen oder Verbrennungen, die zu einem Ektropium (Auswärtswendung des Lids) oder Entropium (Einwärtswendung des Lids) führen. Die präzise Abgrenzung zu den Ziffern GOÄ 1311 und 1312 ist für eine korrekte Abrechnung essenziell.

Während die GOÄ 1310 ein freies Transplantat beschreibt, umfasst die GOÄ 1311 eine Lappenverschiebung aus der Umgebung. Hierbei bleibt der Lappen an einer Seite gestielt, behält also seine ursprüngliche Blutversorgung. Die GOÄ 1312 beschreibt eine kombinierte oder aufwendigere Plastik, die die Leistung nach GOÄ 1311 bereits beinhaltet und auch die Leistung nach GOÄ 1310 umfassen kann.

Tipp: Die Wahl der Ziffer hängt allein von der durchgeführten Operationstechnik ab. Dokumentieren Sie präzise, ob ein freies Transplantat (GOÄ 1310) oder eine gestielte Lappenplastik (GOÄ 1311) zum Einsatz kam. Bei einer Kombination beider Verfahren ist die GOÄ 1312 die korrekte Ziffer.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1310

Fallbeispiel 1: Defektdeckung nach Basaliom-Exzision

Klinische Situation: Bei einem 75-jährigen Patienten wird ein Basalzellkarzinom am rechten Unterlid exzidiert. Es resultiert ein Defekt von ca. 1,5 x 1,0 cm, der nicht primär verschlossen werden kann.

Begründung und Abrechnung: Zur Deckung wird ein freies Vollhauttransplantat aus der postaurikulären Region entnommen, passgenau zugeschnitten und in den Defekt eingenäht. Die Entnahmestelle wird primär verschlossen. Für die Defektdeckung wird die GOÄ 1310 angesetzt. Die vorherige Tumorexzision wird separat (z. B. mit GOÄ 2404) abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Korrektur eines narbigen Ektropiums

Klinische Situation: Eine Patientin leidet an einem ausgeprägten, narbenbedingten Ektropium am linken Unterlid nach einer früheren Verletzung. Die Narbenplatte wird exzidiert, um die Lidkante wieder in ihre normale Position zu bringen.

Begründung und Abrechnung: Der entstandene Hautdefekt wird durch ein freies Spalthauttransplantat vom Oberarm gedeckt. Diese Maßnahme stellt eine Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates dar und wird somit nach GOÄ 1310 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Rekonstruktion nach traumatischer Lidverletzung

Klinische Situation: Ein Patient erleidet eine Riss-Quetsch-Wunde am Oberlid mit erheblichem Substanzverlust der Haut.

Begründung und Abrechnung: Nach Wunddébridement und Versorgung tieferer Strukturen wird der verbliebene Hautdefekt mit einem freien Hauttransplantat gedeckt. Die Abrechnung erfolgt mit GOÄ 1310, zusätzlich zu eventuellen weiteren Leistungen wie der Versorgung der Lidrandverletzung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1310: Was Prüfer beanstanden

Die häufigsten Beanstandungen bei der Abrechnung der GOÄ 1310 resultieren aus der falschen Abgrenzung zu anderen plastischen Verfahren am Augenlid. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die Ausschlussbestimmungen.

Ein typischer Fehler ist die Abrechnung der GOÄ 1310 für eine Lappenplastik (z. B. eine Transpositions- oder Rotationsplastik). Diese gestielten Plastiken sind jedoch mit der GOÄ 1311 abzurechnen. Der entscheidende Unterschied ist die vollständige Lösung des Transplantats von seiner Blutversorgung bei GOÄ 1310.

Ebenso ist der Nebeneinanderansatz mit den Ziffern GOÄ 1311 und 1312 ausgeschlossen. Die GOÄ gibt hier eine klare Hierarchie vor: Werden im Rahmen einer Operation sowohl eine Lappenverschiebung als auch ein freies Hauttransplantat notwendig, subsumiert die höher bewertete GOÄ 1312 beide Leistungen. Die Formel lautet quasi: GOÄ 1310 + GOÄ 1311 = GOÄ 1312.

Achtung: Rechnen Sie niemals die GOÄ 1310 und GOÄ 1311 für dieselbe Operation ab. Wenn beide Techniken zur Anwendung kommen, ist ausschließlich die GOÄ 1312 die korrekte Ziffer. Eine Doppelabrechnung führt unweigerlich zu Kürzungen durch Kostenträger.

Dokumentation der GOÄ 1310: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine erfolgreiche Abrechnung und beugt Rückfragen vor. Sie sollte den gesamten operativen Vorgang nachvollziehbar beschreiben.

Wesentliche Bestandteile der Dokumentation sind die Indikation für den Eingriff, die genaue Lokalisation und Größe des Defekts sowie die Beschreibung der Entnahmestelle des Transplantats. Der Operationsbericht muss klar erkennen lassen, dass es sich um ein freies Transplantat handelte.

Dokumentationsbeispiel: „Zustand nach Exzision eines Basalioms am rechten Unterlid mit 1,5 cm durchmessendem Hautdefekt. Entnahme eines freien Vollhauttransplantats aus der linken Postaurikularregion. Einpassung und Fixierung des Transplantats in den Defekt mittels fortlaufender Naht 7-0. Primärverschluss der Entnahmestelle.“

Diese detaillierte Beschreibung lässt keine Zweifel an der korrekten Anwendung der GOÄ 1310 aufkommen und sichert die Abrechnung gegenüber Prüfstellen ab.

GOÄ 1310: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1310 kann bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare Begründung in der Rechnung, die sich auf den individuellen Fall bezieht.

Mögliche Begründungen sind beispielsweise ein stark vernarbtes Empfängergebiet durch Voroperationen, eine erschwerte Blutstillung, eine besonders anspruchsvolle Präparation bei sehr dünner Lidhaut oder ein ungewöhnlich großer Defekt, der ein entsprechend großes Transplantat erfordert. Pauschale Begründungen sind nicht ausreichend.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1310 wird oft in Kombination mit anderen Ziffern abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • Exzisionen: Häufig geht der Lidplastik eine Tumorentfernung voraus, die z. B. nach GOÄ 2403/2404 (Exzision bösartiger Tumor) oder GOÄ 2885/2886 (Exzision anderer Tumor) abgerechnet wird.
  • Zuschläge: Bei ambulanten Operationen ist der Zuschlag nach GOÄ 445 (Zuschlag für ambulante Operationen zu den Ziffern 1305 bis 1321) ansetzbar. Wurde ein Operationsmikroskop verwendet, kann zusätzlich der Zuschlag nach GOÄ 440 berechnet werden.
  • Histologie: Die pathologische Untersuchung des entnommenen Gewebes wird nach den Ziffern des Abschnitts O (z. B. GOÄ 4800 ff.) abgerechnet.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1310

Der entscheidende Unterschied liegt in der Operationstechnik. GOÄ 1310 beschreibt die Verwendung eines freien Hauttransplantats, das vollständig von seiner Blutversorgung getrennt wird. GOÄ 1311 hingegen bezeichnet eine Lappenplastik, bei der das Gewebe gestielt bleibt und seine eigene Blutversorgung behält.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei überdurchschnittlichem Aufwand möglich. Begründungen können beispielsweise stark vernarbtes Gewebe durch Voroperationen, eine erschwerte Blutstillung oder ein besonders großer zu deckender Defekt sein.
Ja, die Leistungslegende der GOÄ 1310 umfasst den gesamten Eingriff. Dies beinhaltet sowohl die Entnahme des freien Hauttransplantats an der Spenderstelle als auch dessen Einpflanzung am Augenlid.
Ja, die Entfernung des Tumors (z.B. nach GOÄ 2404) und der anschließende Wundverschluss mittels Lidplastik (GOÄ 1310) sind zwei separate Leistungen. Sie können daher nebeneinander abgerechnet werden.
In diesem Fall darf weder GOÄ 1310 noch GOÄ 1311 angesetzt werden. Stattdessen ist die GOÄ 1312 (Plastische Deckung aus der Umgebung des Augenlides, auch mit Knorpeltransplantation) die korrekte Ziffer, da sie diese kombinierten Verfahren subsumiert.
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