GOÄ 1298: Spaltung von Tränengangsstrikturen abrechnen

1298
Spaltung von Strikturen des Tränennasenkanals
I Augenheilkunde
Punktzahl
132
Einfachsatz
7,69 €
1,0x
Regelhöchstsatz
17,69 €
2,3x
Höchstsatz
26,92 €
3,5x

Die GOÄ-Ziffer 1298 zur Spaltung von Tränengangsstrikturen korrekt anwenden. Unser Leitfaden erklärt Indikation, Abrechnung, Kombinationen und typische Fehler.

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1298

Spaltung von Strikturen des Tränennasenkanals

Die GOÄ-Ziffer 1298 beschreibt eine therapeutische, operative Maßnahme im Bereich der Augenheilkunde. Ziel des Eingriffs ist die Beseitigung einer pathologischen Verengung (Struktur) im Tränennasenkanal (Ductus nasolacrimalis), um den Abfluss der Tränenflüssigkeit wiederherzustellen.

Bei diesem Eingriff wird die Engstelle mit einem speziellen Instrument, beispielsweise einer scharfen Bowman-Sonde oder einem Strikturmesser, gezielt gespalten oder inzidiert. Es handelt sich somit um mehr als eine bloße Dehnung. Die zur Vorbereitung und Lokalisation der Striktur notwendige Sondierung ist integraler Bestandteil der Leistung und kann nicht separat abgerechnet werden.

GOÄ 1298 in der Praxis: Behandlung der Epiphora durch Beseitigung von Stenosen

Die Hauptindikation für die Abrechnung der GOÄ 1298 ist das Vorliegen einer klinisch relevanten Striktur des Tränennasenkanals. Typischerweise äußert sich dies durch ein ständiges Tränenträufeln (Epiphora), da die Tränenflüssigkeit nicht mehr ordnungsgemäß in die Nasenhöhle abfließen kann.

Weitere Indikationen können rezidivierende Entzündungen des Tränensacks (Dakryozystitis) sein, die durch den Tränenstau begünstigt werden. Die Leistung wird erbracht, um die physiologische Drainage wiederherzustellen und Folgeschäden wie chronische Infektionen zu vermeiden. Die Abgrenzung zu rein diagnostischen oder dehnenden Maßnahmen (z.B. GOÄ 1294) ist entscheidend: GOÄ 1298 beschreibt explizit die invasive Spaltung der Engstelle.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1298

Fallbeispiel 1: Postentzündliche Striktur bei einer Erwachsenen

Eine 55-jährige Patientin leidet seit Monaten unter einseitiger Epiphora und wiederkehrenden Entzündungen. Eine diagnostische Tränenwegsspülung (GOÄ 1293) zeigt einen kompletten Verschluss. In einer zweiten Sitzung wird unter Lokalanästhesie die narbige Striktur im Tränennasenkanal mit einer scharfen Sonde gespalten. Die anschließende Kontrollspülung zeigt eine freie Passage.

Fallbeispiel 2: Angeborene Stenose bei einem Säugling

Ein 8 Monate alter Säugling zeigt seit der Geburt ein tränendes und verklebtes Auge. Konservative Maßnahmen wie Massagen waren erfolglos. In einer kurzen Prozedur wird die angeborene Hasner-Membran am Ende des Tränennasenkanals sondiert und durchstoßen, was einer Spaltung gleichkommt. Dies stellt die häufigste Anwendung in der Pädiatrie dar.

Fallbeispiel 3: Striktur nach Gesichtsschädeltrauma

Ein Patient entwickelt nach einer Jochbeinfraktur ein starkes Tränenträufeln. Die Bildgebung und Sondierung bestätigen eine knöcherne Einengung und narbige Strikturbildung. Die fibrotische Striktur wird operativ gespalten, um den Kanal zu rekanaliseren. Der Eingriff ist aufgrund der narbigen Verhältnisse erschwert und zeitaufwendig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1298: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler ist die separate Abrechnung der vorbereitenden Sondierung. Der Kommentar zur GOÄ 1298 stellt klar, dass die Sondierung zum Zwecke der Vorbereitung zur Spaltung mit der Ziffer abgegolten ist. Eine separate Abrechnung, beispielsweise über GOÄ 1294, ist hier nicht zulässig.

Ein weiterer strittiger Punkt ist die Nebeneinanderberechnung mit GOÄ 1293 (Spülung) oder GOÄ 1294 (Dehnung). Hierzu gibt ein Sachverständigengutachten (SG Düsseldorf, 13.01.1967) entscheidende Hinweise. Demnach sind diese Leistungen als grundsätzlich selbständig anzusehen, da sie nicht zwingend Voraussetzung oder Folge der Spaltung sind. Eine nach der Spaltung zur Kontrolle der Durchgängigkeit durchgeführte Spülung ist daher als eigenständige Leistung abrechenbar.

Achtung: Die alleinige Dehnung einer Striktur ohne Spaltung fällt unter GOÄ 1294. Die GOÄ 1298 erfordert den Nachweis einer tatsächlichen Spaltung der Engstelle. Eine unklare Dokumentation kann hier zu Beanstandungen führen.

Dokumentation der GOÄ 1298: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1298 und eventueller Begleitleistungen zu sichern. Die Dokumentation sollte die medizinische Notwendigkeit klar belegen.

Folgende Punkte müssen in der Patientenakte festgehalten werden:

  • Indikation: z.B. Epiphora, rezidivierende Dakryozystitis.
  • Befund: Beschreibung der Striktur (Lokalisation, Art).
  • Durchführung: Vermerk über die erfolgte „Spaltung“ der Striktur (z.B. „Spaltung der Striktur im Ductus nasolacrimalis links mit Bowman-Sonde“).
  • Ergebnis: z.B. wiederhergestellte Durchgängigkeit, bestätigt durch Kontrollspülung.

Tipp: Dokumentieren Sie die medizinische Begründung für jede zusätzlich abgerechnete Leistung explizit. Zum Beispiel: „Anschließende Kontrollspülung (GOÄ 1293) zur Überprüfung des Operationserfolgs und zur Entfernung von Debris erforderlich.“

GOÄ 1298: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus ist bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten, eines erhöhten Zeitaufwandes oder besonderer Umstände möglich. Eine aussagekräftige, patientenbezogene Begründung in der Rechnung ist zwingend erforderlich.

Mögliche Begründungen sind:

  • Besonders harte, fibrotische oder kalzifizierte Strikturen.
  • Anatomisch schwierige Verhältnisse (z.B. nach Trauma oder Voroperationen).
  • Erhöhter Aufwand bei sehr ängstlichen oder unruhigen Patienten (insb. bei Kindern).

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1298 wird häufig in Kombination mit anderen Ziffern abgerechnet:

  • Beratungen und Untersuchungen: GOÄ 1, 3, 5, 6 sowie die ophthalmologischen Grunduntersuchungen (z.B. GOÄ 1200 ff.).
  • Anästhesie: In der Regel eine lokale Anästhesie wie GOÄ 490 (Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke) oder GOÄ 491 (Leitungsanästhesie).
  • GOÄ 1293 (Spülung) / GOÄ 1294 (Dehnung): Wie oben beschrieben, sind diese Ziffern als eigenständige Leistungen neben der GOÄ 1298 abrechenbar, wenn sie medizinisch indiziert sind und nicht nur der Vorbereitung der Spaltung dienen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1298

Die GOÄ-Ziffer 1298 umfasst die therapeutische Spaltung einer Verengung im Tränennasenkanal. Die zur Lokalisation der Striktur notwendige vorbereitende Sondierung ist ebenfalls Bestandteil der Leistung und nicht separat abrechenbar.
Ja, die Nebeneinanderberechnung ist möglich, wenn die Spülung eine eigenständige medizinische Leistung darstellt. Dies kann beispielsweise eine diagnostische Spülung im Vorfeld oder eine notwendige Kontrollspülung nach erfolgter Spaltung sein, um den Erfolg zu verifizieren.
Eine Steigerung ist bei einem überdurchschnittlichen Aufwand gerechtfertigt. Gründe können besonders harte, narbige Strikturen, anatomische Besonderheiten nach Verletzungen oder ein erhöhter Betreuungsaufwand bei sehr unruhigen Patienten sein.
GOÄ 1294 beschreibt die Sondierung oder Dehnung der Tränenwege, was ein weniger invasives Aufdehnen darstellt. GOÄ 1298 hingegen bezeichnet die gezielte, operative Spaltung oder Inzision einer festen Striktur, was einen invasiveren Eingriff darstellt.
Die Dokumentation muss die Indikation (z.B. Epiphora), den Befund einer Striktur und die durchgeführte Maßnahme (explizit „Spaltung“) enthalten. Zudem sollte das Ergebnis, wie die wiederhergestellte Durchgängigkeit, vermerkt werden, um die Abrechnung nachvollziehbar zu machen.
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