GOÄ 1312: Augenlidplastik mit Lappen & Transplantat abrechne

1312
Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung und freier Transplantation
I Augenheilkunde
Punktzahl
1850
Einfachsatz
107,83 €
1,0x
Regelhöchstsatz
248,01 €
2,3x
Höchstsatz
377,40 €
3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ 1312 deckt komplexe Lidrekonstruktionen ab. Erfahren Sie, wann die Kombination aus Lappenplastik und freiem Transplantat abgerechnet werden darf.

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1312

Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung und freier Transplantation

Die GOÄ-Ziffer 1312 beschreibt eine der aufwendigsten plastisch-rekonstruktiven Operationen am Augenlid. Die Leistung umfasst die kombinierte Anwendung von zwei unterschiedlichen chirurgischen Techniken zur Deckung eines einzigen Defekts in einer Sitzung.

Zum einen wird eine Hautlappenverschiebung durchgeführt, bei der ein gestielter Lappen aus der unmittelbaren Umgebung des Defekts mobilisiert und verschoben wird. Zum anderen erfolgt eine freie Transplantation, bei der ein Hautstück von einer Spenderstelle (z. B. retroaurikulär) komplett entnommen und auf den Defekt verpflanzt wird. Der Leistungstext stellt klar, dass die freie Transplantation explizit eingeschlossener Bestandteil der Ziffer ist.

GOÄ 1312 in der Praxis: Komplexe Lidrekonstruktion

Die Abrechnung der GOÄ 1312 ist dann gerechtfertigt, wenn ein Liddefekt so groß oder komplex ist, dass weder eine alleinige Lappenplastik noch ein alleiniges Transplantat für eine funktionell und ästhetisch zufriedenstellende Rekonstruktion ausreicht. Dies ist typischerweise nach der Exzision großer Tumoren (z. B. Basalzellkarzinome) oder bei schweren traumatischen Verletzungen der Fall.

Die Indikation ergibt sich oft aus der Notwendigkeit, verschiedene Gewebeschichten zu ersetzen. Der gestielte Lappen dient dabei häufig der Wiederherstellung der tieferen, durchbluteten Strukturen und der Lidkante, während das freie Transplantat den verbleibenden oberflächlichen Hautdefekt deckt. Die Abgrenzung zu den Ziffern 1310 und 1311 ist entscheidend: GOÄ 1312 ist ausschließlich für die Kombination beider Verfahren vorgesehen.

Tipp: Die GOÄ 1312 ist pro rekonstruiertem Lid abrechenbar. Werden in einer Sitzung beispielsweise das rechte Oberlid und das linke Unterlid entsprechend versorgt, kann die Ziffer zweimal angesetzt werden, jeweils mit entsprechender Begründung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1312

Fallbeispiel 1: Großer Unterliddefekt nach Tumorexzision

Klinische Situation: Ein Patient unterzieht sich der Exzision eines großen Basalzellkarzinoms am rechten Unterlid, was zu einem Defekt führt, der mehr als die Hälfte des Lides umfasst.
Begründung: Zur Rekonstruktion wird ein Tarsokonjunktivallappen (Hughes-Plastik) aus dem Oberlid zur Bildung der hinteren Lamelle herangezogen (Lappenplastik). Der verbleibende vordere Haut-Muskel-Defekt wird mit einem freien Vollhauttransplantat vom Oberlid der Gegenseite gedeckt (freie Transplantation).
Korrekte Abrechnung: GOÄ 2404 (Exzision) + GOÄ 1312 (Rekonstruktion).

Fallbeispiel 2: Rekonstruktion nach schwerem Trauma

Klinische Situation: Nach einem Verkehrsunfall liegt ein substantieller Gewebeverlust am Oberlid mit Zerstörung der Lidkante vor.
Begründung: Ein lokaler Verschiebelappen aus der Stirnregion wird zur Wiederherstellung der Lidstruktur und -kontur verwendet. Da der Lappen nicht den gesamten Hautdefekt decken kann, wird zusätzlich ein freies Hauttransplantat aus der Supraclaviculargrube zur Oberflächendeckung benötigt.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1312 neben den Ziffern für die primäre Wundversorgung der weiteren Verletzungen.

Fallbeispiel 3: Korrektur eines schweren Narbenektropiums

Klinische Situation: Ein Patient leidet an einem stark ausgeprägten, narbigen Ektropium des Unterlids nach einer Verbrennung.
Begründung: Nach Exzision des Narbengewebes wird ein myokutaner Lappen aus der Umgebung mobilisiert, um die Lidplatte zu stabilisieren und die Lidposition zu korrigieren. Der resultierende Sekundärdefekt der Haut wird durch ein freies Vollhauttransplantat gedeckt, um eine erneute Kontraktion zu verhindern.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1312 für die kombinierte plastische Korrektur.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1312: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1312 ist die Nichtbeachtung der Abrechnungsausschlüsse. Die Ziffer darf unter keinen Umständen neben den Ziffern 1310 (Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung) oder 1311 (Augenlidplastik mittels freier Transplantation) für denselben Eingriff abgerechnet werden. GOÄ 1312 stellt die Kombination dar und schließt die Einzelleistungen bereits ein.

Ein weiterer Beanstandungsgrund ist der Versuch, die Entnahme des freien Hauttransplantats separat abzurechnen, beispielsweise über die GOÄ 2386. Der Leistungstext der GOÄ 1312 enthält den Zusatz „Einschließlich freier Transplantation“, was die Entnahme und Einpassung des Transplantats zu einem festen Bestandteil der Leistung macht.

Achtung: Eine unzureichende Dokumentation, aus der nicht klar hervorgeht, dass sowohl eine Lappenplastik als auch ein freies Transplantat zur Anwendung kamen, führt regelmäßig zu Streichungen durch Kostenträger. Der Operationsbericht muss beide Verfahren detailliert beschreiben.

Dokumentation der GOÄ 1312: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist für die erfolgreiche Abrechnung der GOÄ 1312 unerlässlich. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit für das kombinierte Vorgehen plausibel machen und die einzelnen Schritte nachvollziehbar beschreiben.

Folgende Punkte sollten in der Dokumentation enthalten sein: die genaue Lokalisation und Größe des Defekts, die Beschreibung des verwendeten Lappens (z. B. „nasolabialer Verschiebelappen“) und die Beschreibung des Transplantats (z. B. „retroaurikuläres Vollhauttransplantat“). Eine fotografische Dokumentation des Befundes vor und nach der Operation ist dringend zu empfehlen.

Dokumentation: Diagnose: Großer Unterliddefekt rechts nach Basaliom-Exzision. OP-Bericht: Durchführung einer Rekonstruktion mittels Tarsokonjunktivallappen aus dem Oberlid zur Bildung der Hinterlamelle. Deckung des anterioren Lamellendefekts mittels freiem Vollhauttransplantat aus dem linken Oberlid. Nahtverschluss. Beide Verfahren zur Wiederherstellung der Lidfunktion zwingend erforderlich.

GOÄ 1312: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die hohe Punktzahl von 1850 spiegelt bereits einen erheblichen Aufwand wider. Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist jedoch bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten möglich. Als Begründungen können beispielsweise Operationen in stark vernarbtem Gewebe, eine erschwerte Blutstillung bei Patienten unter Antikoagulation oder ein außergewöhnlich großer Defekt, der eine komplexe Lappen- und Transplantatplanung erfordert, angeführt werden. Die Begründung muss individuell und patientenbezogen sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1312 kann sinnvoll mit anderen Ziffern kombiniert werden, sofern keine Ausschlüsse bestehen.

  • Tumorexzision: Die Entfernung des Tumors, die den Defekt verursacht, ist eine eigenständige Leistung und kann z. B. mit GOÄ 2404 (Exzision einer größeren Geschwulst) abgerechnet werden.
  • Zuschläge: Zuschläge für die Anwendung eines Operationsmikroskops (GOÄ 444) oder eines Lasers (GOÄ 445) sind neben der GOÄ 1312 berechnungsfähig.
  • Anästhesie: Leistungen der Anästhesie sind ebenfalls separat abrechenbar.
  • Histologie: Die histopathologische Untersuchung des entfernten Gewebes (z. B. GOÄ 4800 ff.) ist eine separate Leistung.

Nicht kombinierbar sind, wie erwähnt, die GOÄ 1310 und 1311 sowie die Ziffer für die Entnahme des Hauttransplantats (GOÄ 2386).

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1312

Der Unterschied liegt in der angewandten Technik. GOÄ 1310 beschreibt eine Augenlidplastik nur mit einer Hautlappenverschiebung, GOÄ 1311 nur mit einer freien Transplantation. GOÄ 1312 ist für die kombinierte Anwendung beider Verfahren zur Deckung eines einzigen Defekts in einer Sitzung vorgesehen.
Nein, die Entnahme des freien Hauttransplantats ist nicht separat abrechenbar. Der offizielle Leistungstext der GOÄ 1312 lautet „Einschließlich freier Transplantation“, was die Entnahme und Aufbereitung des Transplantats zu einem festen Bestandteil der Leistung macht.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz ist bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten oder einem besonderen Zeitaufwand möglich. Beispiele hierfür sind Operationen in stark vernarbtem Gewebe, eine erschwerte Blutstillung oder ein ungewöhnlich komplexer Defekt. Die Begründung muss immer patientenindividuell erfolgen.
Ja, die Exzision des Tumors, die den Defekt verursacht, ist eine eigenständige Leistung. Sie kann beispielsweise mit der GOÄ 2404 (Exzision einer größeren Geschwulst) neben der rekonstruktiven Leistung nach GOÄ 1312 abgerechnet werden.
Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit für das kombinierte Vorgehen belegen. Es müssen sowohl die Durchführung der Hautlappenverschiebung als auch die der freien Transplantation detailliert beschrieben werden, inklusive Art, Größe und Lokalisation von Lappen und Transplantat.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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