GOÄ 1311: Augenlidplastik mit Hautlappen – Abrechnung

1311
Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung
I Augenheilkunde
Punktzahl
1110
Einfachsatz
64,70 €
1,0x
Regelhöchstsatz
148,81 €
2,3x
Höchstsatz
226,45 €
3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ 1311 für die Augenlidplastik ist eine hoch bewertete Ziffer. Erfahren Sie, wie Sie sie bei Tumoren oder Traumata korrekt anwenden und von anderen Ziffer

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1311

Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung

Die GOÄ-Ziffer 1311 beschreibt ein operatives Verfahren zur Wiederherstellung des Augenlids. Im Gegensatz zu einer einfachen Hautverpflanzung wird hier ein gestielter Hautlappen verwendet. Das bedeutet, ein Haut- und Unterhautareal wird aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Defekts präpariert, verschoben oder gedreht und in den Defekt eingenäht.

Der entscheidende Vorteil dieses Verfahrens ist, dass der Lappen über seine „Stielung“ seine eigene Blutversorgung behält. Dies führt zu einer besseren Einheilung und einem kosmetisch oft überlegenen Ergebnis, insbesondere in der funktionell und ästhetisch sensiblen Augenlidregion. Die Leistung umfasst die Präparation, Mobilisation, Transposition und Einnähen des Lappens sowie den primären Wundverschluss der Entnahmestelle.

GOÄ 1311 in der Praxis: Rekonstruktion nach Tumorentfernung und Traumata

Die GOÄ 1311 kommt immer dann zur Anwendung, wenn ein Defekt am Augenlid nicht durch eine einfache Naht verschlossen werden kann, ohne dass es zu funktionellen Störungen wie einem Ektropium (Auswärtskehrung) oder Lagophthalmus (unvollständiger Lidschluss) kommt. Die Indikation ist also stets medizinisch-rekonstruktiv, nicht primär ästhetisch.

Typische klinische Szenarien sind Defektdeckungen nach der Exzision von malignen Tumoren wie Basalzellkarzinomen oder Plattenepithelkarzinomen. Weitere Anwendungsfälle sind die Korrektur von Lidfehlstellungen nach Traumata oder die Beseitigung von narbigen Verziehungen. Die Abgrenzung zu den allgemeinen chirurgischen Ziffern für Hautlappenplastiken (z.B. GOÄ 2381, 2382) ist klar: Für Eingriffe am Augenlid ist die spezifische Ziffer 1311 vorrangig anzuwenden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1311

Fallbeispiel 1: Defektdeckung nach Basaliom-Exzision

Klinische Situation: Bei einem 75-jährigen Patienten wird ein Basalzellkarzinom am rechten Unterlid exzidiert. Es resultiert ein Defekt von 1,2 x 0,8 cm, der nicht primär verschließbar ist.

Begründung: Zur Deckung wird ein Transpositionslappen aus der temporalen Wangenregion mobilisiert und in den Defekt eingeschwenkt. Dies stellt die Kontur des Unterlids ohne Zug wieder her.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1311 für die Lappenplastik, zusätzlich die GOÄ 2886 für die Tumorexzision und ggf. Ziffern für die Anästhesie (z.B. GOÄ 490).

Fallbeispiel 2: Korrektur eines narbigen Ektropiums

Klinische Situation: Eine Patientin leidet nach einer Verletzung an einem narbig bedingten, nach außen gezogenen Unterlid (Ektropium) mit ständigem Tränenträufeln.

Begründung: Die Narbe wird exzidiert. Der entstandene Gewebedefekt wird durch eine Z-Plastik, eine Form der lokalen Lappenverschiebung, verschlossen, um das Lid wieder an den Augapfel anzulegen.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1311 ist hier die korrekte Ziffer für die operative Korrektur mittels lokaler Lappenplastik.

Fallbeispiel 3: Rekonstruktion am Oberlid

Klinische Situation: Nach Entfernung eines großen, dysplastischen Nävus am medialen Oberlid ist ein direkter Wundverschluss nicht möglich, da dies die Lidhebung beeinträchtigen würde.

Begründung: Es wird ein kleiner, gestielter Rotationslappen aus der Glabella-Region (zwischen den Augenbrauen) entworfen und zur Deckung des Defekts verwendet.

Korrekte Abrechnung: Die Durchführung der Augenlidplastik wird mit GOÄ 1311 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1311: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1311 ist die Verwechslung mit rein ästhetischen Eingriffen. Eine Blepharoplastik zur Korrektur von „Schlupflidern“ ohne medizinische Indikation (z.B. Gesichtsfeldeinschränkung) ist keine Leistung nach GOÄ 1311. Solche Eingriffe müssen als Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOÄ mit dem Patienten privat vereinbart und in der Regel analog abgerechnet werden.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 1310 (freie Hautverpflanzung) und 1312 (totale Lidplastik) neben der GOÄ 1311 für denselben Eingriff ist ausgeschlossen. Diese Ziffern beschreiben alternative bzw. umfangreichere Verfahren und sind nicht kombinierbar.

Prüfstellen von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern bei dieser Ziffer häufig den Operationsbericht und eine Fotodokumentation an. Eine unzureichende Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen.

Dokumentation der GOÄ 1311: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist entscheidend für die Erstattungsfähigkeit der GOÄ 1311. Sie muss den rein rekonstruktiven Charakter des Eingriffs zweifelsfrei belegen.

Folgende Punkte sollten in der Patientenakte, insbesondere im OP-Bericht, festgehalten werden:

  • Präoperative Diagnose: Genaue Beschreibung des Befundes (z.B. „ulzeriertes Basaliom“, „narbige Lidretraktion“).
  • Defektbeschreibung: Exakte Größe und Lokalisation des Defekts nach der Exzision.
  • Operationsbeschreibung: Detaillierte Schilderung der Lappenplastik (z.B. „Design eines 2x3 cm großen Rotationslappens“, „Mobilisation des subkutanen Gewebes“, „spannungsfreie Adaptation“).
  • Fotodokumentation: Prä- und intraoperative Fotos des Befundes und des Defekts sind der beste Beleg für die medizinische Indikation.

Dokumentation: „Z.n. Exzision eines Basalioms am linken Unterlid medial, Defekt 1,0 cm Durchmesser. Deckung durch nasolabialen Transpositionslappen. Lappenhebung, Transposition in den Defekt und Fixation mittels 6-0 Prolene Einzelknopfnähten. Entnahmestelle primär verschlossen. Postoperativ gute Lappenperfusion.“

GOÄ 1311: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Steigerung des Faktors über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus ist bei der GOÄ 1311 gut möglich, erfordert aber eine plausible, patientenbezogene Begründung. Ein besonderer Zeitaufwand oder eine erhöhte Schwierigkeit können beispielsweise vorliegen bei:

  • Operation in stark vernarbtem Gewebe nach Voroperationen oder Traumata.
  • Besonders anspruchsvolle Lappendesigns in ästhetisch kritischen Zonen.
  • Erschwerte Blutstillung bei Patienten unter Antikoagulation.
  • Umfangreiche Mobilisation des Lappens zur Deckung eines außergewöhnlich großen Defekts.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1311 wird häufig in Kombination mit anderen Ziffern abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • GOÄ 2885/2886: Exzision von Tumoren (falls die Defektursache ein Tumor war).
  • GOÄ 490/491: Infiltrations- oder Leitungsanästhesie.
  • GOÄ 444: Zuschlag für ambulante Operationen bei Eingriffen der Kategorie N2.
  • GOÄ 1/6: Beratung und symptombezogene Untersuchung im Vorfeld.
  • Operationsmikroskop: Ggf. Zuschlag nach GOÄ 440, falls der Einsatz zur Präparation des Lappens erforderlich war.

Tipp: Der Zuschlag nach GOÄ 444 für ambulante Operationen ist neben der GOÄ 1311 ansetzbar und sollte nicht vergessen werden, da er das Honorar signifikant erhöht.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1311

Der Hauptunterschied liegt in der Art des Transplantats. GOÄ 1311 beschreibt die Verwendung eines gestielten Hautlappens, der seine eigene Blutversorgung behält, während GOÄ 1310 die Verpflanzung eines freien Hautstücks ohne eigene Gefäßversorgung darstellt. Die Lappenplastik nach 1311 ist technisch aufwendiger und führt oft zu besseren Ergebnissen am Lid.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz ist bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder Zeitaufwand gerechtfertigt. Begründungen können zum Beispiel eine Operation in stark vernarbtem Gewebe, ein besonders komplexes Lappendesign zur Erhaltung der Lidfunktion oder eine erschwerte Blutstillung bei Einnahme von Gerinnungshemmern sein.
Nein, die GOÄ 1311 ist ausschließlich für medizinisch notwendige, rekonstruktive Eingriffe vorgesehen. Eine rein ästhetisch indizierte Korrektur von Schlupflidern (Blepharoplastik) fällt nicht unter diese Ziffer und muss als Verlangensleistung, meist als Analogziffer, abgerechnet werden.
Häufige und zulässige Kombinationen sind die Ziffer für die vorausgegangene Tumorentfernung (z.B. GOÄ 2886), die Lokalanästhesie (GOÄ 490/491) und der Zuschlag für ambulante Operationen (GOÄ 444). Beratungs- und Untersuchungsziffern sind ebenfalls im Vorfeld abrechenbar.
Eine korrekte Dokumentation muss die medizinische Notwendigkeit belegen. Sie sollte die genaue Diagnose, die Größe und Lage des Defekts sowie eine detaillierte Beschreibung der durchgeführten Lappenplastik im OP-Bericht enthalten. Eine präoperative Fotodokumentation ist zur Vermeidung von Rückfragen dringend zu empfehlen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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