GOÄ 1340: Thermo- & Kryotherapie der Hornhaut korrekt nutzen

1340
Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen (z. B. Herpes ulcus) mit Epithelentfernung
I Augenheilkunde
Punktzahl
185
Einfachsatz
10,78 €
1,0x
Regelhöchstsatz
24,79 €
2,3x
Höchstsatz
37,73 €
3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ-Ziffer 1340 deckt die Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen ab. Erfahren Sie alles zur korrekten Indikation, Abrechnung und Dokumentation.

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1340

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung der Ziffer 1340 wie folgt:

Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen (z. B. Herpes ulcus) mit Epithelentfernung

Diese Leistungsziffer umfasst eine gezielte therapeutische Maßnahme zur Behandlung von Erkrankungen der Hornhaut. Der Kern der Leistung ist die Anwendung von extremer Kälte (Kryotherapie) oder Wärme (Thermotherapie) auf das erkrankte Hornhautgewebe. Ein obligatorischer Bestandteil der Leistung ist die vorherige oder gleichzeitige Entfernung des Hornhautepithels im Behandlungsareal.

Ziel des Verfahrens ist es, pathologisch verändertes Gewebe zu zerstören oder die Adhäsion des Epithels an der darunterliegenden Bowman-Membran zu verbessern. Die Leistung ist somit ein aktiver, therapeutischer Eingriff und nicht lediglich eine diagnostische oder vorbereitende Maßnahme.

GOÄ 1340 in der Praxis: Behandlung von Hornhautulzera und Erosionen

Die GOÄ-Ziffer 1340 kommt bei spezifischen ophthalmologischen Krankheitsbildern zum Einsatz, bei denen eine oberflächliche Behandlung der Hornhaut indiziert ist. Die häufigsten Anwendungsfälle sind die Herpes-simplex-Keratitis (Dendritica-Form) und die rezidivierende Hornhauterosion.

Bei der Herpes-Keratitis werden durch die Kälteapplikation virusbefallene Zellen zerstört und die Virusreplikation gehemmt. Bei rezidivierenden Erosionen, die oft durch eine fehlerhafte Anhaftung des Epithels an der Basalmembran verursacht werden, soll die Thermo- oder Kryotherapie eine kontrollierte Narbenreaktion erzeugen. Diese Mikronarben verbessern die Verankerung des nachwachsenden, gesunden Epithels.

Tipp: Die Wahl zwischen Thermo- und Kryotherapie hängt von der Indikation und der Praxisausstattung ab. Beide Verfahren sind unter der Ziffer 1340 zusammengefasst und gebührenrechtlich gleichwertig.

Die Abgrenzung zu anderen Ziffern ist entscheidend. Während GOÄ 1339 die Entfernung eines Fremdkörpers beschreibt, zielt GOÄ 1340 auf die Behandlung einer endogenen Hornhauterkrankung ab.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1340

Fallbeispiel 1: Herpes-simplex-Keratitis

Klinische Situation: Ein Patient stellt sich mit einem schmerzhaften, geröteten Auge und Lichtscheu vor. Die Untersuchung an der Spaltlampe zeigt nach Anfärbung mit Fluoreszein eine typische bäumchenartige (dendritische) Läsion auf der Hornhaut des rechten Auges.

Begründung und Abrechnung: Die Diagnose lautet Herpes-simplex-Keratitis. Zur Behandlung wird nach lokaler Betäubung das befallene Epithel mechanisch debridiert und anschließend eine Kryosonde gezielt auf den Ulkusgrund aufgesetzt. Diese Kombination aus Epithelentfernung und Kältetherapie erfüllt exakt den Leistungsinhalt der GOÄ 1340.

Fallbeispiel 2: Rezidivierende Hornhauterosion

Klinische Situation: Eine Patientin berichtet über wiederkehrende, starke Schmerzen im linken Auge, besonders morgens nach dem Aufwachen. Anamnestisch liegt ein Trauma durch einen Fingernagel vor Monaten zurück. Aktuell zeigt sich ein lockeres Epithelareal.

Begründung und Abrechnung: Es liegt eine rezidivierende Hornhauterosion vor. Das lose Epithel wird entfernt und die darunterliegende Bowman-Membran wird mit einem Thermokauter oberflächlich behandelt, um die Adhäsion des neuen Epithels zu fördern. Die Abrechnung erfolgt mit GOÄ 1340.

Fallbeispiel 3: Salzmann-Degeneration

Klinische Situation: Bei einem Patienten werden im Rahmen einer Routineuntersuchung erhabene, grau-weißliche Hornhautknoten (Salzmann-Degeneration) festgestellt, die zu einer Visusminderung führen.

Begründung und Abrechnung: Zur Visusverbesserung werden die Knoten chirurgisch abgetragen (superfizielle Keratektomie). Anschließend wird die Basis mit einem Kältestift behandelt, um Rezidive zu verhindern. Auch hier ist die GOÄ 1340 für den Therapieanteil nach der Gewebeentfernung ansetzbar.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1340: Was Prüfer beanstanden

Die korrekte Anwendung der GOÄ 1340 erfordert die Beachtung klarer Abgrenzungen, um Beanstandungen durch Kostenträger zu vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung neben GOÄ 1339 (Entfernung eines tiefsitzenden Hornhautfremdkörpers) am selben Auge in derselben Sitzung. Der Leistungsinhalt der GOÄ 1340 beinhaltet die Epithelentfernung als therapeutischen Bestandteil. Dies schließt eine separate Berechnung für eine Fremdkörperentfernung, die ebenfalls eine Manipulation am Epithel erfordert, methodisch aus.

Achtung: Die GOÄ 1340 ist nicht für die intraoperative Kauterisation von limbusnahen Gefäßen, beispielsweise während einer Pterygium-Operation, heranziehbar. Diese Blutstillung ist als Teilleistung der Operationsziffer anzusehen und nicht gesondert berechnungsfähig.

Ein weiterer Punkt, der zu Rückfragen führen kann, ist eine unzureichende Dokumentation. Fehlt der Nachweis, dass sowohl eine Epithelentfernung als auch eine Thermo- oder Kryotherapie stattgefunden haben, ist die Abrechnung der Ziffer 1340 angreifbar.

Dokumentation der GOÄ 1340: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung. Sie sollte alle Bestandteile der erbrachten Leistung widerspiegeln und die medizinische Notwendigkeit belegen.

Folgende Punkte müssen in der Patientenakte festgehalten werden:

  • Eindeutige Diagnose: z. B. „Herpes ulcus corneae OS“ oder „Rezidivierende Hornhauterosion OD“.
  • Durchgeführte Prozedur: Beschreibung der Epithelentfernung (z. B. „mechanische Abrasio“) und der angewendeten Therapie (z. B. „Kryoapplikation“ oder „Thermokauterisation“).
  • Lokalisation und Ausdehnung: Genaue Beschreibung des behandelten Hornhautareals.
  • Anästhesie: Vermerk der verwendeten Lokalanästhesie.

Dokumentationsbeispiel:
OD: Rezidivierende Hornhauterosion zentral nach altem Trauma. Nach Tropfanästhesie mechanische Entfernung des lockeren Epithels (ca. 3x3 mm). Anschließende oberflächliche Thermotherapie der Bowman-Membran mit Kauterspitze. Einlage einer Verbandskontaktlinse.

GOÄ 1340: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1340 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung in der Rechnung.

Mögliche Begründungen sind beispielsweise:

  • Besonders große oder tiefe Läsion, die einen erhöhten Zeitaufwand und Präzision erfordert.
  • Behandlung direkt auf der visuellen Achse mit besonderem Risiko für die Sehschärfe.
  • Erschwerte Bedingungen durch einen sehr unruhigen Patienten oder starken Blepharospasmus.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1340 wird in der Regel von weiteren diagnostischen und therapeutischen Leistungen begleitet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • Grundleistungen: GOÄ 1 (Beratung) und/oder GOÄ 6 (Vollständige augenärztliche Untersuchung).
  • Diagnostik: GOÄ 1205/1206 (Untersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte), GOÄ 1216 (Fluoreszeinprobe).
  • Anästhesie: GOÄ 490 (Oberflächenanästhesie eines Schleimhautgebietes).
  • Verband: GOÄ 200 (Verband) oder die Einlage einer Verbandskontaktlinse (Abrechnung als Sachkosten).

Die Kombination mit der GOÄ 1339 ist am selben Auge ausgeschlossen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1340

Die GOÄ 1340 umfasst die therapeutische Behandlung von Hornhauterkrankungen mittels Kälte (Kryotherapie) oder Wärme (Thermotherapie). Ein zwingender Bestandteil der Leistung ist die gleichzeitige oder vorherige Entfernung des Hornhautepithels im behandelten Bereich. Typische Anwendungsgebiete sind Herpes-simplex-Keratitis oder rezidivierende Hornhauterosionen.
Die Ziffer 1340 wird primär bei oberflächlichen Hornhauterkrankungen eingesetzt. Die häufigsten Indikationen sind die Herpes-simplex-Keratitis (insbesondere die Dendritica-Form) und rezidivierende Hornhauterosionen, bei denen die Haftung des Epithels gestört ist. Auch bei bestimmten Hornhautdystrophien oder -degenerationen kann die Leistung zur Anwendung kommen.
Nein, die GOÄ 1340 ist neben der GOÄ 1339 (Entfernung eines tiefsitzenden Hornhautfremdkörpers) am selben Auge und in derselben Sitzung nicht berechnungsfähig. Es handelt sich um einen methodischen Ausschluss, da die Epithelmanipulation bei der GOÄ 1340 bereits Teil der therapeutischen Leistung ist.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei besonderem Aufwand möglich und muss schriftlich begründet werden. Gründe können eine Behandlung direkt in der optischen Achse, ein außergewöhnlich großer Befund oder erschwerte Bedingungen durch einen unruhigen Patienten sein, die ein Höchstmaß an Präzision und Zeit erfordern.
Eine korrekte Dokumentation muss die medizinische Notwendigkeit belegen und die vollständige Leistungserbringung nachweisen. Notieren Sie die genaue Diagnose, das betroffene Auge, die Methode (Thermo- oder Kryo) und den Vermerk über die durchgeführte Epithelentfernung. Eine Skizze oder genaue Beschreibung der Lokalisation des Befundes ist ebenfalls empfehlenswert.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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