Die GOÄ-Ziffer 1340 deckt die Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen ab. Erfahren Sie alles zur korrekten Indikation, Abrechnung und Dokumentation.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1340
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung der Ziffer 1340 wie folgt:
Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen (z. B. Herpes ulcus) mit Epithelentfernung
Diese Leistungsziffer umfasst eine gezielte therapeutische Maßnahme zur Behandlung von Erkrankungen der Hornhaut. Der Kern der Leistung ist die Anwendung von extremer Kälte (Kryotherapie) oder Wärme (Thermotherapie) auf das erkrankte Hornhautgewebe. Ein obligatorischer Bestandteil der Leistung ist die vorherige oder gleichzeitige Entfernung des Hornhautepithels im Behandlungsareal.
Ziel des Verfahrens ist es, pathologisch verändertes Gewebe zu zerstören oder die Adhäsion des Epithels an der darunterliegenden Bowman-Membran zu verbessern. Die Leistung ist somit ein aktiver, therapeutischer Eingriff und nicht lediglich eine diagnostische oder vorbereitende Maßnahme.
GOÄ 1340 in der Praxis: Behandlung von Hornhautulzera und Erosionen
Die GOÄ-Ziffer 1340 kommt bei spezifischen ophthalmologischen Krankheitsbildern zum Einsatz, bei denen eine oberflächliche Behandlung der Hornhaut indiziert ist. Die häufigsten Anwendungsfälle sind die Herpes-simplex-Keratitis (Dendritica-Form) und die rezidivierende Hornhauterosion.
Bei der Herpes-Keratitis werden durch die Kälteapplikation virusbefallene Zellen zerstört und die Virusreplikation gehemmt. Bei rezidivierenden Erosionen, die oft durch eine fehlerhafte Anhaftung des Epithels an der Basalmembran verursacht werden, soll die Thermo- oder Kryotherapie eine kontrollierte Narbenreaktion erzeugen. Diese Mikronarben verbessern die Verankerung des nachwachsenden, gesunden Epithels.
Tipp: Die Wahl zwischen Thermo- und Kryotherapie hängt von der Indikation und der Praxisausstattung ab. Beide Verfahren sind unter der Ziffer 1340 zusammengefasst und gebührenrechtlich gleichwertig.
Die Abgrenzung zu anderen Ziffern ist entscheidend. Während GOÄ 1339 die Entfernung eines Fremdkörpers beschreibt, zielt GOÄ 1340 auf die Behandlung einer endogenen Hornhauterkrankung ab.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1340
Fallbeispiel 1: Herpes-simplex-Keratitis
Klinische Situation: Ein Patient stellt sich mit einem schmerzhaften, geröteten Auge und Lichtscheu vor. Die Untersuchung an der Spaltlampe zeigt nach Anfärbung mit Fluoreszein eine typische bäumchenartige (dendritische) Läsion auf der Hornhaut des rechten Auges.
Begründung und Abrechnung: Die Diagnose lautet Herpes-simplex-Keratitis. Zur Behandlung wird nach lokaler Betäubung das befallene Epithel mechanisch debridiert und anschließend eine Kryosonde gezielt auf den Ulkusgrund aufgesetzt. Diese Kombination aus Epithelentfernung und Kältetherapie erfüllt exakt den Leistungsinhalt der GOÄ 1340.
Fallbeispiel 2: Rezidivierende Hornhauterosion
Klinische Situation: Eine Patientin berichtet über wiederkehrende, starke Schmerzen im linken Auge, besonders morgens nach dem Aufwachen. Anamnestisch liegt ein Trauma durch einen Fingernagel vor Monaten zurück. Aktuell zeigt sich ein lockeres Epithelareal.
Begründung und Abrechnung: Es liegt eine rezidivierende Hornhauterosion vor. Das lose Epithel wird entfernt und die darunterliegende Bowman-Membran wird mit einem Thermokauter oberflächlich behandelt, um die Adhäsion des neuen Epithels zu fördern. Die Abrechnung erfolgt mit GOÄ 1340.
Fallbeispiel 3: Salzmann-Degeneration
Klinische Situation: Bei einem Patienten werden im Rahmen einer Routineuntersuchung erhabene, grau-weißliche Hornhautknoten (Salzmann-Degeneration) festgestellt, die zu einer Visusminderung führen.
Begründung und Abrechnung: Zur Visusverbesserung werden die Knoten chirurgisch abgetragen (superfizielle Keratektomie). Anschließend wird die Basis mit einem Kältestift behandelt, um Rezidive zu verhindern. Auch hier ist die GOÄ 1340 für den Therapieanteil nach der Gewebeentfernung ansetzbar.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1340: Was Prüfer beanstanden
Die korrekte Anwendung der GOÄ 1340 erfordert die Beachtung klarer Abgrenzungen, um Beanstandungen durch Kostenträger zu vermeiden.
Ein häufiger Fehler ist die Abrechnung neben GOÄ 1339 (Entfernung eines tiefsitzenden Hornhautfremdkörpers) am selben Auge in derselben Sitzung. Der Leistungsinhalt der GOÄ 1340 beinhaltet die Epithelentfernung als therapeutischen Bestandteil. Dies schließt eine separate Berechnung für eine Fremdkörperentfernung, die ebenfalls eine Manipulation am Epithel erfordert, methodisch aus.
Achtung: Die GOÄ 1340 ist nicht für die intraoperative Kauterisation von limbusnahen Gefäßen, beispielsweise während einer Pterygium-Operation, heranziehbar. Diese Blutstillung ist als Teilleistung der Operationsziffer anzusehen und nicht gesondert berechnungsfähig.
Ein weiterer Punkt, der zu Rückfragen führen kann, ist eine unzureichende Dokumentation. Fehlt der Nachweis, dass sowohl eine Epithelentfernung als auch eine Thermo- oder Kryotherapie stattgefunden haben, ist die Abrechnung der Ziffer 1340 angreifbar.
Dokumentation der GOÄ 1340: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung. Sie sollte alle Bestandteile der erbrachten Leistung widerspiegeln und die medizinische Notwendigkeit belegen.
Folgende Punkte müssen in der Patientenakte festgehalten werden:
- Eindeutige Diagnose: z. B. „Herpes ulcus corneae OS“ oder „Rezidivierende Hornhauterosion OD“.
- Durchgeführte Prozedur: Beschreibung der Epithelentfernung (z. B. „mechanische Abrasio“) und der angewendeten Therapie (z. B. „Kryoapplikation“ oder „Thermokauterisation“).
- Lokalisation und Ausdehnung: Genaue Beschreibung des behandelten Hornhautareals.
- Anästhesie: Vermerk der verwendeten Lokalanästhesie.
Dokumentationsbeispiel:
OD: Rezidivierende Hornhauterosion zentral nach altem Trauma. Nach Tropfanästhesie mechanische Entfernung des lockeren Epithels (ca. 3x3 mm). Anschließende oberflächliche Thermotherapie der Bowman-Membran mit Kauterspitze. Einlage einer Verbandskontaktlinse.
GOÄ 1340: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 1340 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung in der Rechnung.
Mögliche Begründungen sind beispielsweise:
- Besonders große oder tiefe Läsion, die einen erhöhten Zeitaufwand und Präzision erfordert.
- Behandlung direkt auf der visuellen Achse mit besonderem Risiko für die Sehschärfe.
- Erschwerte Bedingungen durch einen sehr unruhigen Patienten oder starken Blepharospasmus.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1340 wird in der Regel von weiteren diagnostischen und therapeutischen Leistungen begleitet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:
- Grundleistungen: GOÄ 1 (Beratung) und/oder GOÄ 6 (Vollständige augenärztliche Untersuchung).
- Diagnostik: GOÄ 1205/1206 (Untersuchung der vorderen und mittleren Augenabschnitte), GOÄ 1216 (Fluoreszeinprobe).
- Anästhesie: GOÄ 490 (Oberflächenanästhesie eines Schleimhautgebietes).
- Verband: GOÄ 200 (Verband) oder die Einlage einer Verbandskontaktlinse (Abrechnung als Sachkosten).
Die Kombination mit der GOÄ 1339 ist am selben Auge ausgeschlossen.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1340
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