GOÄ 2052: Ganglion-OP am Finger korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2052
Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk
Punktzahl 554  
Einfachsatz 32,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,27 € 2,3x
Höchstsatz 113,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2052: So rechnen Sie die operative Entfernung eines Fingerganglions rechtssicher ab und vermeiden Honorarkürzungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2052

Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk

Die GOÄ-Ziffer 2052 beschreibt die operative Entfernung eines gutartigen, flüssigkeitsgefüllten Weichteiltumors (Ganglion) im Bereich eines Fingergelenks. Diese Leistung umfasst die vollständige Freilegung des Ganglions, die Präparation des Ganglienhalses bis zum Gelenk sowie die anschließende vollständige Exstirpation des Befundes. Auch der schrittweise Wundverschluss inklusive Naht ist mit dieser Gebührenordnungsposition abgegolten.

In der Praxis ist zu beachten, dass die Ziffer primär für Eingriffe an den kleinen Gelenken der Finger konzipiert ist. Größere Ganglien an der Handwurzel oder am Handgelenk fallen hingegen unter die höher bewertete GOÄ-Ziffer 2051. Eine sorgfältige anatomische Zuordnung ist daher für die korrekte Abrechnung unerlässlich.

GOÄ 2052 in der Praxis: Indikation und klinischer Ablauf

Die Indikation zur operativen Entfernung eines Fingerganglions ist meist durch anhaltende Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen des betroffenen Fingers gegeben. Häufig klagen Patienten auch über eine störende Schwellung, die bei alltäglichen Verrichtungen mechanisch behindert. Vor dem operativen Eingriff werden in der Regel konservative Therapieversuche wie eine Punktion durchgeführt, die jedoch eine hohe Rezidivrate aufweisen.

Der chirurgische Eingriff erfolgt meist in Lokalanästhesie oder Leitungsanästhesie (z. B. Oberst-Blockade). Die präzise Präparation erfordert aufgrund der anatomischen Nähe zu Sehnen und Gefäß-Nervenbündeln höchste Sorgfalt. Daher ist die GOÄ 2052 trotz ihrer scheinbaren Einfachheit ein chirurgisch anspruchsvoller Eingriff.

Tipp: Achten Sie darauf, die Lokalanästhesie (z. B. nach GOÄ 490 oder 491) immer separat zu dokumentieren und abzurechnen, da diese nicht in der Ziffer 2052 enthalten ist.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2052

Fallbeispiel 1: Entfernung eines Beugesehnenganglions

Ein Patient stellt sich mit einem schmerzhaften Ganglion an der Beugeseite des proximalen Interphalangealgelenks (PIP) des Zeigefingers vor. Nach Durchführung einer Oberst-Anästhesie erfolgt die Exstirpation des Ganglions. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2052 zum Regelsatz (2,3-fach) sowie der Anästhesieziffer 491.

Fallbeispiel 2: Rezidivierendes Ganglion am Endgelenk (DIP)

Bei einer Patientin liegt ein rezidivierendes Ganglion am distalem Interphalangealgelenk (DIP) des Mittelfingers vor, das bereits stark mit der Strecksehne verwachsen ist. Aufgrund der schwierigen Präparation und des erhöhten Zeitaufwands wird die GOÄ 2052 mit dem Faktor 3,5 abgerechnet. Die Begründung lautet: "Erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägte Verwachsungen mit der Strecksehne".

Fallbeispiel 3: Ambulante OP mit Zuschlag

Ein Patient wird ambulant an einem schmerzhaften Ringbandganglion operiert. Neben der operativen Leistung nach GOÄ 2052 wird der ambulante Operationszuschlag nach GOÄ 440 angesetzt. Dies sichert eine adäquate Vergütung der bereitgestellten Infrastruktur in der Praxis.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2052: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die unter den Abrechnungsausschluss fallen. Die GOÄ-Ziffer 2052 darf explizit nicht neben den Ziffern 2403 (Exzision einer tiefen Geschwulst) oder 2404 (Exzision einer Muskel-/Sehnenwucherung) am selben Operationsgebiet abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen hier konsequent, wenn diese Kombinationen auf einer Rechnung erscheinen.

Ein weiterer Streitpunkt mit Kostenträgern ist die Verwechslung mit der GOÄ-Ziffer 2051 (Ganglion am Handgelenk oder Fuß). Die Ziffer 2052 ist spezifisch für Fingergelenke reserviert. Die Abrechnung der höher bewerteten Ziffer 2051 für ein Fingerganglion wird bei einer Rechnungsprüfung als Falschabrechnung gewertet.

Achtung: Die histopathologische Untersuchung des entnommenen Gewebes ist nicht Bestandteil der GOÄ 2052. Vergessen Sie nicht, die Einsendung des Präparats gesondert zu dokumentieren und ggf. die entsprechende Versandpauschale anzusetzen.

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Dokumentation der GOÄ 2052: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Im Operationsbericht müssen die genaue Lokalisation des Ganglions, der Bezug zum betroffenen Fingergelenk sowie die Darstellung des Ganglienhalses detailliert beschrieben werden. Auch die Beschreibung von anatomischen Besonderheiten wie Verwachsungen ist essenziell.

Zudem sollte der Bericht Angaben über den Wundverschluss und das verwendete Nahtmaterial enthalten. Ein standardisierter OP-Bericht erleichtert nicht nur die interne Qualitätssicherung, sondern dient als gerichtsfester Nachweis im Falle von Rückfragen.

Dokumentationsbeispiel: "Lokalanästhesie nach Oberst am Digitus II links. Hautschnitt über dem DIP-Gelenk. Darstellung eines prallelastischen, 8 mm großen Ganglions, das fest mit der Gelenkkapsel verbunden ist. Sorgfältige Präparation des Ganglienhalses unter Schonung des radialen Gefäß-Nervenbündels. Vollständige Exstirpation des Ganglions an der Kapselbasis. Spülung, schichtweiser Wundverschluss mittels Einzelknopfnähten (Monocryl 4-0). Steriler Verband."

GOÄ 2052: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz von 3,5-fach ist bei der GOÄ 2052 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Vernarbung bei Rezidiveingriffen, eine anatomisch schwierige Lage in unmittelbarer Nähe zu den Digitalnerven oder eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten. Die Begründung muss stets patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

In der täglichen Praxis wird die GOÄ 2052 selten isoliert abgerechnet. Sinnvolle und zulässige Kombinationen umfassen die Lokalanästhesie (GOÄ 490/491), die postoperative Erstversorgung (z. B. GOÄ 200) sowie den ambulanten OP-Zuschlag nach GOÄ 440. Auch die Beratung des Patienten im Vorfeld (GOÄ 1 oder 3) sowie die symptombezogene Untersuchung (GOÄ 5) gehören zum typischen Behandlungsfall.

Ziffer 2052 in der neuen GOÄ

Aus der Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk (heute 74,27 € beim 2,3-fachen Satz) entstehen in der neuen GOÄ 8 verschiedene Leistungen — die Dokumentation des konkreten Befundes oder Eingriffs entscheidet:

  • Bei Ganglion oder Gelenkzyste im Bereich eines Schultergelenks: 7790 (509,08 €)
  • Bei Ganglion oder Gelenkzyste im Bereich eines Ellenbogengelenks: 7791 (335,32 €)
  • Bei Ganglion oder Gelenkzyste im Bereich eines Hüftgelenks: 7793 (531,10 €)
  • Bei Ganglion oder Gelenkzyste im Bereich eines Kniegelenks: 7794 (486,77 €)
  • Bei Ganglion oder Gelenkzyste im Bereich des oberen oder unteren Sprunggelenks: 7795 (405,51 €)
  • Bei Ganglion oder Gelenkzyste in einem sonstigen, nicht speziell genannten Bereich: 7796 (149,06 €)
  • Bei Bakerzyste bzw. Kniegelenkganglion: 7797 (672,99 €)
  • Bei in allen anderen Fällen: 7792 (283,60 €)

Die Preisspanne reicht von 149,06 € bis 672,99 € — eine präzise Dokumentation entscheidet über den Ansatz.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2052

Die GOÄ-Ziffer 2052 wird für die operative Entfernung (Exstirpation) eines Ganglions an einem Fingergelenk berechnet. Dies umfasst die Präparation des Ganglienhalses und den Wundverschluss. Eingriffe an Hand- oder Fußgelenken fallen hingegen unter die Ziffer 2051.
Die GOÄ-Ziffer 2052 darf nicht am selben Operationsgebiet neben den Ziffern 2403 und 2404 abgerechnet werden. Diese Ziffern betreffen die Exzision tiefer Geschwülste oder Muskel-/Sehnenwucherungen. Eine parallele Abrechnung führt in der Regel zur Kürzung durch die Kostenträger.
Ja, bei einer ambulanten Durchführung der Operation kann der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 440 hinzugesetzt werden. Dieser Zuschlag beträgt 17,49 € (einfacher Satz) und dient der Abgeltung von Bereitstellungskosten. Er ist nur einmal pro Behandlungstag berechnungsfähig.
Eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist möglich, wenn der Eingriff durch besondere Erschwernisse verzögert wurde. Typische Begründungen sind starke Verwachsungen mit Sehnen, ein Rezidiveingriff oder eine anatomisch schwierige Lage nahe an Nervenbahnen. Die Begründung muss individuell auf der Rechnung dokumentiert werden.
Nein, die Anästhesie ist nicht in der GOÄ-Ziffer 2052 enthalten und muss separat abgerechnet werden. Typischerweise kommen hierfür die Ziffern 490 (Infiltrationsanästhesie) oder 491 (Leitungsanästhesie, z. B. Oberst-Block) zur Anwendung.
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