Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2337 birgt durch die Mehrzahlregelung und strikte Ausschlüsse Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie Endgliedfrakturen korrekt liquidieren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2337
Einrichtung gebrochener Endgliedknochen von Fingern oder von gebrochenen Zehenknochen
Die GOÄ-Ziffer 2337 beschreibt die konservative Reposition (Einrichtung) von Frakturen der distalen Phalangen (Endglieder) an den oberen und unteren Extremitäten. Diese Leistung umfasst alle manuellen Maßnahmen, um die anatomische Ausrichtung der Knochenfragmente wiederherzustellen. Die Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter der Rubrik der Frakturbehandlung angesiedelt.
Wichtig für die korrekte Auslegung ist der Wortlaut des Leistungstextes. Da hier explizit von „Endgliedknochen“ im Plural gesprochen wird, ist die Leistung auch bei der gleichzeitigen Einrichtung mehrerer Endglieder nur einmal je Sitzung berechenbar. Die medizinische Notwendigkeit erfordert meist eine anschließende Ruhigstellung, die jedoch gesondert bewertet werden muss.
GOÄ 2337 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2337 ist gegeben, wenn eine geschlossene Reposition eines oder mehrerer Endgliedknochen durchgeführt wird. Typische Unfallmechanismen im Praxisalltag sind Quetschungen, Sportverletzungen oder das Anstoßen von Zehen an harten Gegenständen. In diesen Fällen kommt es häufig zu dislozierten Frakturen, die eine manuelle Einrichtung erfordern.
Abzugrenzen ist diese Ziffer strikt von der Behandlung von Frakturen der Grund- und Mittelglieder. Für diese anatomisch weiter proximal gelegenen Knochen ist die GOÄ-Ziffer 2338 heranzuziehen. Da die GOÄ 2337 eine geringere Punktzahl aufweist, führt eine Verwechslung der Ziffern schnell zu Honorarverlusten oder Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Tipp: Achten Sie bei der anatomischen Zuordnung penibel darauf, ob es sich um das Endglied (Phalanx distalis) oder das Mittelglied (Phalanx media) handelt. Nur das Endglied rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 2337.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2337
Fallbeispiel 1: Dislozierte Endgliedfraktur des Zeigefingers
Ein Patient stellt sich nach einem Sportunfall mit einer sichtbaren Fehlstellung des rechten Zeigefinger-Endglieds vor. Nach radiologischer Sicherung einer dislozierten Fraktur erfolgt die manuelle Reposition des Endgliedknochens unter Lokalanästhesie. Anschließend wird eine Aluminiumschiene zur Retention angelegt.
In diesem Fall wird die Einrichtung des Endglieds mit der GOÄ 2337 abgerechnet. Die Lokalanästhesie (z. B. Oberst-Blockade nach GOÄ 490) sowie die Schienenruhigstellung (z. B. GOÄ 2100) sind zusätzlich berechnungsfähig, da sie nicht im Leistungsumfang der GOÄ 2337 enthalten sind.
Fallbeispiel 2: Multiple Endgliedfrakturen an zwei Zehen
Nach dem Herabfallen eines schweren Gegenstandes weist ein Patient Frakturen der Endglieder der zweiten und dritten Zehe am linken Fuß auf. Beide Endglieder müssen manuell eingerichtet werden. Aufgrund der Mehrzahlregelung im Leistungstext darf die GOÄ 2337 dennoch nur einmalig abgerechnet werden.
Um den erhöhten Aufwand für die Einrichtung von zwei separaten Frakturen adäquat abzubilden, sollte der Steigerungsfaktor begründet angehoben werden. Ein Ansatz des 3,5-fachen Satzes ist hier aufgrund des doppelten Arbeitsaufwands medizinisch vollauf gerechtfertigt.
Fallbeispiel 3: Trümmerfraktur des Daumenendglieds
Ein Handwerker zieht sich eine komplexe, dislozierte Trümmerfraktur des Daumenendglieds zu. Die Einrichtung gestaltet sich aufgrund der multiplen Fragmente und der starken Schwellung als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Nach erfolgreicher Reposition erfolgt die Ruhigstellung.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 2337. Wegen der besonderen Schwierigkeit der Reposition wird die Ziffer mit dem 3,5-fachen Steigerungsfaktor liquidiert. Die Begründung in der Rechnung lautet: „Erhöhter Zeitaufwand und besondere Schwierigkeit bei der Reposition einer komplexen Trümmerfraktur“.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2337: Was Prüfer beanstanden
Ein klassischer Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Mehrfachabrechnung der GOÄ 2337 in einer Sitzung. Da der Verordnungstext von „Endgliedknochen“ (Plural) spricht, ist die Ziffer unabhängig von der Anzahl der eingerichteten Endglieder nur einmal ansetzbar. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen umgehend, wenn die Ziffer mehrfach aufgeführt wird.
Zudem müssen die Abrechnungsausschlüsse strikt beachtet werden. Die GOÄ 2337 darf nicht neben den Ziffern 2338 (Einrichtung von Grund- oder Mittelgliedern), 2338a (operative Fraktureinstellung) oder 2339 (operative Einrichtung mit Osteosynthese) abgerechnet werden. Werden an verschiedenen Fingern unterschiedliche Frakturtypen versorgt, muss die höher bewertete Leistung gewählt oder über den Faktor ausgeglichen werden.
Achtung: Versuchen Sie nicht, die Einrichtung eines Endglieds und eines Mittelglieds in derselben Sitzung über die Nebeneinanderstellung von GOÄ 2337 und GOÄ 2338 abzurechnen. Dies verstößt gegen die Ausschlussbestimmungen der GOÄ.
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Dokumentation der GOÄ 2337: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass eine tatsächliche Reposition stattgefunden hat. Eine bloße Untersuchung oder das reine Anlegen eines Verbandes ohne manuelle Einrichtung rechtfertigt den Ansatz der GOÄ 2337 nicht.
Die Dokumentation sollte die genaue anatomische Lokalisation, den Dislokationsgrad, den Ablauf der Reposition sowie das Ergebnis der anschließenden radiologischen Kontrolluntersuchung enthalten. Auch die angewendete Anästhesieform und die Art der anschließenden Retention müssen detailliert erfasst werden.
Dokumentation: Geschlossene Reposition des dislozierten Endgliedknochens Digitus II rechts nach Oberst-Blockade (2 ml Lidocain 1%). Manuelle Einrichtung unter axialem Zug und Druck erfolgreich. Radiologische Kontrolle zeigt regelrechte Stellung. Anlage einer Stack-Schiene zur Retention.
GOÄ 2337: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 2337 mit nur 76 Punkten relativ niedrig bewertet ist, kommt der Ausschöpfung des Gebührenrahmens eine hohe Bedeutung zu. Eine Erhöhung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist immer dann gerechtfertigt, wenn die Leistung überdurchschnittlich schwierig, zeitaufwendig oder durch besondere Umstände erschwert war. Typische Begründungen sind Weichteilkomplikationen, ausgeprägte Hämatome oder die Reposition bei unruhigen Kindern.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen einer unfallchirurgischen Erstversorgung wird die GOÄ 2337 selten isoliert erbracht. Zulässige und sinnvolle Kombinationen am selben Behandlungstag umfassen unter anderem:
- GOÄ 1 oder 5: Beratung oder symptombezogene Untersuchung bei Erstkontakt.
- GOÄ 490/491: Infiltrationsanästhesie oder Leitungsanästhesie (z. B. Oberst-Block).
- GOÄ 2100: Fixierender Verband (z. B. Schienenverband).
- GOÄ 5000 ff.: Röntgenaufnahmen zur Diagnostik und postoperativen Stellungskontrolle.
Durch die Kombination dieser Ziffern lässt sich die erbrachte Gesamtleistung adäquat und rechtssicher abbilden, ohne mit den Ausschlussbestimmungen der GOÄ in Konflikt zu geraten.
Ziffer 2337 in der neuen GOÄ
Einrichtung gebrochener Endgliedknochen von Fingern oder von gebrochenen Zehenknochen wird in der neuen GOÄ zur Nummer 7501 — „Geschlossene Reposition einer einfachen Fraktur oder Epiphysenlösung eines Grund-" — mit festem Satz von 46,53 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 10,19 €). Die neue Ziffer umfasst Grund-, Mittel- oder Endgliedknochen eines Fingers oder einer Zehe; damit ist der alte Endglied-Fall enthalten.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2337
Was hat nicht gestimmt?