GOÄ 3224: Peranale Polypentfernung korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3224
Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten – einschließlich Schleimhautnaht –
Punktzahl 1150  
Einfachsatz 67,03 € 1,0x
Regelhöchstsatz 154,17 € 2,3x
Höchstsatz 234,61 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3224 birgt Fallstricke bei Mehrfachabtragungen und der TEM. Erfahren Sie, wie Sie Honorarverluste und PKV-Rückfragen vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3224

GOÄ Ziffer 3224: Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten – einschließlich Schleimhautnaht –

Die GOÄ-Ziffer 3224 beschreibt eine chirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) und ist dem Unterabschnitt XIV (Ösophaguschirurgie / Abdominalchirurgie) zugeordnet. Diese Ziffer umfasst die operative Entfernung von gutartigen oder bösartigen Neubildungen im Bereich des Mastdarms (Rektum) über den peranalen Zugangsweg. Ein wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist die obligat enthaltene Schleimhautnaht zur Deckung des Defekts.

Der Eingriff erfolgt ohne die Eröffnung der Bauchdecken, was den Zugangsweg klar von transabdominalen Rektumresektionen abgrenzt. Da Polypen als potenzielle Vorstufen von Karzinomen gelten, ist deren vollständige Entfernung eine essenzielle präventive und therapeutische Maßnahme. Die Ziffer ist so kalkuliert, dass der gesamte operative Aufwand inklusive der primären Wundversorgung abgegolten ist.

GOÄ 3224 in der Praxis: Indikationen und moderne OP-Verfahren

In der modernen Proktologie und Viszeralchirurgie hat sich das Spektrum der peranalen Eingriffe stark weiterentwickelt. Die klassische peranale Abtragung mittels Schere oder Skalpell wird heute zunehmend durch die transanale endoskopische Mikrochirurgie (TEM) oder die transanale minimalinvasive Chirurgie (TAMIS) ergänzt. Beide modernen Verfahren fallen unter das Spektrum der GOÄ-Ziffer 3224, da sie denselben anatomischen Zugangsweg nutzen.

Typische Indikationen für die Anwendung dieser Ziffer sind breitbasige Adenome, große Mastdarmpolypen oder solitäre Mastdarmgeschwülste, die sich einer rein endoskopischen Schlingenabtragung entziehen. Auch frühe Tumorstadien (z. B. T1-Karzinome bei High-Risk-Patienten) können auf diesem Weg operiert werden. Wichtig ist, dass der Eingriff stets die Kriterien einer operativen Exzision mit anschließender Naht erfüllt.

Tipp: Bei der Durchführung einer TEM oder TAMIS ist der apparative und zeitliche Aufwand im Vergleich zur konventionellen peranalen Exzision erheblich gesteigert. Nutzen Sie in diesen Fällen konsequent die Möglichkeit, den Steigerungsfaktor über den Regelsatz hinaus anzuheben.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3224

Fallbeispiel 1: Peranale Exzision eines breitbasigen Rektumpolyps

Ein Patient stellt sich mit einem histologisch gesicherten, breitbasigen Adenom im unteren Rektumdrittel vor. Der Operateur führt in Allgemeinanästhesie eine peranale Exzision des Polypen unter Mitnahme der Submukosa durch. Der Defekt wird anschließend mittels einer fortlaufenden Schleimhautnaht verschlossen. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3224 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auftraten.

Fallbeispiel 2: Transanale endoskopische Mikrochirurgie (TEM) bei großem Adenom

Bei einem Patienten liegt ein großes, flaches Adenom im mittleren Rektumdrittel vor, das endoskopisch nicht sicher abtragbar ist. Es erfolgt eine TEM unter Einsatz eines Spezialrektoskops und mikrochirurgischer Instrumente. Aufgrund des extrem hohen technischen Aufwands und der schwierigen Präparation wird die GOÄ-Ziffer 3224 mit dem 3,5-fachen Steigerungsfaktor abgerechnet. Als Begründung wird der "erhöhte zeitliche und apparative Aufwand bei mikrochirurgischer Präparation (TEM)" angegeben.

Fallbeispiel 3: Entfernung mehrerer Mastdarmpolypen in einer Sitzung

Während eines operativen Eingriffs werden beim Patienten insgesamt drei separate Mastdarmpolypen peranal exzidiert und die Wundflächen jeweils vernäht. Da die GOÄ-Ziffer 3224 auch bei der Entfernung mehrerer Polypen in einer Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist, kann die Ziffer nicht multipliziert werden. Zum Ausgleich des Mehraufwands für die multiplen Exzisionen und Nähte wird die Ziffer 3224 mit dem Faktor 3,0 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3224: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der GOÄ 3224, wenn in einer Sitzung mehrere Polypen entfernt wurden. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen umgehend, da die Leistungsbeschreibung die Mehrzahl ("Mastdarmpolypen") explizit einschließt. Der Mehraufwand muss stattdessen über den Steigerungsfaktor abgebildet werden.

Zudem kommt es oft zu Konflikten bei der Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 3226 (Durchtrennung des Schließmuskels). Wird eine TEM durchgeführt, versuchen einige Praxen fälschlicherweise, die Ziffer 3226 analog oder direkt anzusetzen. Da die TEM jedoch die Schließmuskelspaltung gerade vermeidet, ist der ansatz der Ziffer 3226 medizinisch und gebührenrechtlich nicht zulässig.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 3224 ist nicht neben den Ziffern 765 (Rektoskopie), 766 (Proktoskopie), 3226 (Schließmuskelspaltung) und 3240 (andere Mastdarmoperationen) abrechenbar. Prüfen Sie Ihre Rechnungen vor dem Versand systematisch auf diese Ausschlüsse.

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Dokumentation der GOÄ 3224: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsverlaufs ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der genaue anatomische Sitz der Läsion (Abstand zur Analkante) sowie die Größe und Beschaffenheit des Polypen detailliert beschrieben werden. Auch der chirurgische Zugangsweg und die Art der Exzision müssen zweifelsfrei hervorgehen.

Besonders wichtig ist der Nachweis der erbrachten Schleimhautnaht, da diese ein obligater Leistungsbestandteil der GOÄ 3224 ist. Ohne die Dokumentation des Wundverschlusses mittels Naht riskieren Praxen, dass die Leistung auf eine einfachere Exzisionsziffer heruntergestuft wird. Bei der Anwendung von TEM oder TAMIS sollten zudem die verwendeten Spezialgeräte und die OP-Dauer exakt dokumentiert werden.

Dokumentation: "...Nach Dehnung des Analkanals Darstellung des breitbasigen Polypen bei 6 Uhr SSL, ca. 5 cm ab Analkante. Umschneidung der Schleimhaut im Gesunden, scharfe Exzision des Befundes unter Mitnahme der Submukosa. Sorgfältige Blutstillung mittels bipolarer Koagulation. Anschließend fortlaufender Wundverschluss mittels resorbierbarer Schleimhautnaht (Vicryl 3-0)..."

GOÄ 3224: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Pauschalierung bei multiplen Befunden oder technisch anspruchsvollen Verfahren wie der TEM ist die Ausschöpfung des Steigerungsrahmens bis zum 3,5-fachen Satz häufig medizinisch begründet. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung (über 2,3-fach) sind eine extreme Breitbasigkeit des Polypen, eine schwierige Lokalisation im oberen Rektumdrittel oder eine erhöhte Blutungsneigung. Auch die zeitaufwendige mikrochirurgische Präparation stellt ein anerkanntes Kriterium dar.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der operativen Leistung nach GOÄ 3224 können weitere selbstständige ärztliche Leistungen anfallen. Sehr häufig ist die Kombination mit dem OP-Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 444 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen mit einer Punktzahl von 800 bis 1199 Punkten). Dieser Zuschlag beträgt pauschal 100 % des Einfachsatzes (67,03 €) und sichert zusätzliches Honorar bei ambulanten Eingriffen.

Ebenfalls berechnungsfähig sind die anästhesiologischen Leistungen (z. B. GOÄ 451 oder 452 bei Analgosedierung) sowie die postoperative Überwachung. Nicht berechnet werden dürfen hingegen diagnostische Spiegelungen, die in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem operativen Eingriff stehen und den Ausschlusskriterien der Ziffer 3224 unterliegen.

Ziffer 3224 in der neuen GOÄ

Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3224 (Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten – einschließlich Schleimhautnaht –) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 154,17 €):

  • 10901 „Peranale konventionell operative Entfernung einer Mastdarmgeschwulst, ggf. einschließlich …" (675,99 €) — bei konventionell peranal
  • 10901 „Peranale konventionell operative Entfernung einer Mastdarmgeschwulst, ggf. einschließlich …" (675,99 €) — bei transanal endoskopisch-mikrochirurgisch
  • Zuschlag: 10902 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10900 oder 10901 für transanale endoskopische …" (295,17 €) — bei transanal endoskopisch-mikrochirurgisch

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3224

Nein, die GOÄ-Ziffer 3224 ist auch bei der Entfernung mehrerer Polypen in einer Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Der erhöhte Aufwand durch eine Mehrzahl an Polypen kann jedoch über einen gesteigerten Steigerungsfaktor (z. B. bis zum 3,5-fachen Satz) geltend gemacht werden. Eine entsprechende Begründung in der Rechnung ist dafür zwingend erforderlich.
Ja, die transanale endoskopische Mikrochirurgie (TEM) wird über die GOÄ-Ziffer 3224 abgerechnet. Da dieses Verfahren einen deutlich höheren Aufwand als die herkömmliche peranalen Entfernung erfordert, ist der Ansatz eines höheren Steigerungsfaktors (z. B. 3,5-fach) gerechtfertigt. Die Ziffer 3226 darf in diesem Fall nicht berechnet werden, da sie eine Schließmuskelspaltung voraussetzt.
Die GOÄ-Ziffer 3224 darf nicht neben den Ziffern 765, 766, 3226 und 3240 abgerechnet werden. Dies betrifft insbesondere andere proktologische oder endoskopische Eingriffe im selben Bereich während derselben Sitzung. Achten Sie darauf, diese Ausschlüsse bereits bei der Leistungserfassung in Ihrer Praxissoftware zu hinterlegen.
Ja, der Zuschlag nach der GOÄ-Ziffer 444 für ambulante operative Leistungen ist neben der GOÄ 3224 berechnungsfähig. Dieser Zuschlag beträgt 100 % des Einfachsatzes der zugrundeliegenden operativen Leistung, sofern die Operation ambulant durchgeführt wurde. Er ist mit dem einfachen Satz anzusetzen und nicht steigerungsfähig.
Die GOÄ 3224 zielt auf eine operative, peranale Entfernung ab, die typischerweise eine Schleimhautnaht beinhaltet und ohne Eröffnung der Bauchdecken erfolgt. Rein endoskopische Polypektomien im Rahmen einer Koloskopie oder Rektoskopie werden hingegen über spezifische endoskopische Ziffern wie die GOÄ 692 oder 1384 abgerechnet. Die GOÄ 3224 beschreibt einen eigenständigen, chirurgisch-operativen Zugangsweg.
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