Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 676 (Magenkamera-Untersuchung): Erfahren Sie alles über korrekte Abrechnung, Ausschlüsse, Dokumentation und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 676
Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle (Gastroskopie) mittels endogastral anzuwendender Kamera einschließlich Aufnahmen
Die GOÄ-Ziffer 676 beschreibt eine spezialisierte Form der Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle. Im Gegensatz zur klassischen flexiblen Endoskopie wird hierbei eine endogastral anzuwendende Kamera genutzt, was häufig im Rahmen einer Kapselendoskopie oder ähnlicher Verfahren geschieht. Ziel der Untersuchung ist die vollständige photographische Erfassung der inneren Magenwände.
Ein zentraler Aspekt dieser Ziffer ist, dass die Anfertigung von Aufnahmen ein obligater Leistungsbestandteil ist. Ohne eine entsprechende Bilddokumentation ist die Leistung nicht vollständig erbracht und somit nicht abrechenbar. Zudem sind mit der Gebühr sämtliche Kosten für die Durchführung abgegolten.
GOÄ 676 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Die Anwendung der GOÄ-Ziffer 676 kommt vor allem dann infrage, wenn eine konventionelle Gastroskopie aus medizinischen Gründen nicht durchführbar ist oder vom Patienten abgelehnt wird. Typische Indikationen sind die Abklärung von unklaren Blutungen, chronischen Schmerzen im Oberbauch oder der Verdacht auf Schleimhautveränderungen. Die Methode bietet eine weniger invasive Alternative zur klassischen Endoskopie.
In der Praxis muss die Indikation für diese schonende Untersuchungsmethode präzise dokumentiert werden. Da die Kamera passiv oder gesteuert den Magen passiert, ist eine sorgfältige Vorbereitung des Patienten essenziell. Nur so kann eine ausreichende Sichtqualität für die anschließende Befundung gewährleistet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 676
Fallbeispiel 1: Ausschluss einer Blutung bei Kontraindikation
Ein Patient stellt sich mit chronischer Anämie und Verdacht auf eine gastrointestinale Blutung vor. Aufgrund schwerer kardiopulmonaler Vorerkrankungen besteht eine strikte Kontraindikation für eine konventionelle Sedierung und Gastroskopie. Es erfolgt eine Untersuchung mittels endogastraler Kapselkamera zur Beurteilung der Magenmukosa. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 676 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle nach Ulkustherapie
Bei einer Patientin soll der Heilungsverlauf eines bekannten Magenulkus kontrolliert werden. Da die Patientin die klassische Schlauchgastroskopie verweigert, entscheidet sich der Arzt für die Kamera-Untersuchung des Magens. Die Aufnahmen zeigen eine vollständige Abheilung. Abgerechnet wird die GOÄ 676 nebst einer eingehenden Beratung nach GOÄ 3.
Fallbeispiel 3: Diagnostik bei Schluckstörungen
Ein Patient leidet unter ausgeprägten Schluckstörungen, die das Einführen eines herkömmlichen Endoskops unmöglich machen. Zur Inspektion der Magenwände wird eine Kapselendoskopie des Magens durchgeführt. Die Bilddaten werden ausgewertet und archiviert. Die Liquidation erfolgt korrekt unter Ansatz der Ziffer 676.
Häufige Fehler bei der GOÄ 676: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Liquidation der GOÄ 676 ist das Übersehen von Abrechnungsausschlüssen. Die Ziffer darf explizit nicht neben den Ziffern 402 und 403 berechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen bestimmte Zuschläge, die im selben Behandlungszusammenhang nicht kombiniert werden dürfen.
Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig eine fehlende Bilddokumentation. Da die Erstellung von Aufnahmen integraler Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist, führt ein Fehlen der Bilder unweigerlich zum Honorarverlust. Die Archivierung der Bilddaten muss daher lückenlos nachweisbar sein.
Achtung: Die GOÄ 676 darf nicht mit der klassischen Gastroskopie nach GOÄ 683 am selben Tag kombiniert werden, es sei denn, es liegt eine medizinisch begründete Ausnahme vor, die separat dokumentiert werden muss.
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Dokumentation der GOÄ 676: Praxisbewährte Hinweise
Eine rechtssichere Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen Abrechnung. Für die GOÄ 676 müssen neben der Indikation auch der technische Ablauf und die Verweildauer der Kamera im Magen festgehalten werden. Auch die Qualität der Sichtverhältnisse sollte explizit erwähnt werden.
Der schriftliche Befundbericht muss eine detaillierte Beschreibung aller Magenabschnitte enthalten. Zudem ist die Anzahl und Archivierung der angefertigten Aufnahmen zu dokumentieren. Dies schützt die Praxis effektiv vor Regressforderungen und Rückfragen der Kostenträger.
Dokumentation: Indikation: Verdacht auf Magenulkus bei Gastroskopie-Verweigerung. Durchführung einer endogastralen Kamera-Untersuchung. Sichtverhältnisse gut, vollständige Erfassung der Magenwände. Bilddokumentation (24 Aufnahmen) archiviert. Befund: Unauffällige Schleimhautverhältnisse.
GOÄ 676: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 676 möglich. Typische Begründungen sind ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand durch anatomische Besonderheiten oder starke peristaltische Bewegungen, die die Steuerung der Kamera erschweren. Auch eine mangelhafte Sicht durch persistierende Flüssigkeitsansammlungen kann eine Steigerung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird die GOÄ 676 mit Beratungsleistungen wie der GOÄ 1 oder GOÄ 3 kombiniert. Auch eine symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 im Vorfeld ist üblich. Sachkosten für die Einweg-Kamera selbst können unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben in der Regel gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern sie nicht als allgemeine Praxiskosten gelten.
Tipp: Achten Sie bei der Verwendung von teuren Einweg-Kapselkameras darauf, die Sachkosten gemäß § 10 GOÄ detailliert auf der Rechnung auszuweisen und den Einkaufsbeleg bereitzuhalten.
Ziffer 676 in der neuen GOÄ
Wenn die Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle (Gastroskopie) mittels endogastral anzuwendender Kamera einschließlich Aufnahmen mit vollständiger Dokumentation durchgeführt wird, gilt künftig Nummer 3203 (Ösophago-Gastro-Duodenoskopie, ggf. einschließlich -Lokalanästhesie Rachen - …) — Festpreis 158,91 €, heute beim 2,3-fachen Satz: 107,25 €. Abgerechnet wird je Sitzung.
Ist die vollständige Durchführung nicht dokumentiert, sieht der Entwurf keine eigenständige Abrechnungsziffer vor.
Bei Ansatz der Nummer 3203 neben der Nummer 4966 ist die medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 676
Was hat nicht gestimmt?