GOÄ A2407: Laser Skin Resurfacing korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ A2407
Laser skin resurfacing einer kosmetischen Region, je Sitzung - analog GOÄ Nr. 2407: Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst - entsprechend GOÄ § 6 (2)Laser raus (Laser = 2440, 2885, 2886 jeweils analog)
Punktzahl 2310  
Einfachsatz 134,64 € 1,0x
Regelhöchstsatz 309,68 € 2,3x
Höchstsatz 471,25 € 3,5x

Erfahren Sie, wie Sie das Laser Skin Resurfacing über die Analogziffer GOÄ A2407 rechtssicher, fehlerfrei und mit optimalem Steigerungssatz abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A2407

Laser skin resurfacing einer kosmetischen Region, je Sitzung - analog GOÄ Nr. 2407: Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst - entsprechend GOÄ § 6 (2)

Die Ziffer A2407 beschreibt die analoge Anwendung der Gebührenordnungsziffer 2407 für das moderne, lasergestützte Abtragen von Hautschichten. Da die originale Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aus dem Jahr 1996 stammt, sind innovative Verfahren wie das Laser Skin Resurfacing dort nicht originär abgebildet. Über den Weg der Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ wird diese Lücke für eine betriebswirtschaftlich tragfähige Abrechnung geschlossen.

Die Leistung umfasst die großflächige, kontrollierte thermische Ablation der Epidermis und Teilen der Dermis. Ziel ist die Anregung der körpereigenen Kollagensynthese und die strukturelle Erneuerung der Hautoberfläche. Alle vorbereitenden Maßnahmen sowie die unmittelbare postoperative Erstversorgung der behandelten Areale sind mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ A2407 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Das Laser Skin Resurfacing mittels fraktionierter oder vollflächiger CO2- und Erbium:YAG-Laser stellt eine hocheffektive Methode zur Behandlung ausgeprägter Hautveränderungen dar. Typische Indikationen in der dermatologischen und plastisch-chirurgischen Praxis sind tiefe Falten, ausgeprägte solare Elastosis oder großflächige Aknenarben. Auch die Therapie von aktinischen Präkanzerosen in einer kompletten kosmetischen Region rechtfertigt den Einsatz dieser Ziffer.

Eine kosmetische Region definiert sich in der Regel durch anatomische Einheiten wie das gesamte Gesicht, die Stirn, die Perioralregion oder das Dekolleté. Wichtig ist die Abgrenzung zu kleineren, punktuellen Laserbehandlungen. Für die Entfernung einzelner gutartiger Hautveränderungen oder kleinerer Narben sind eher die analogen Ziffern 2440, 2885 oder 2886 heranzuziehen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A2407

Fallbeispiel 1: Vollflächiges CO2-Laser-Resurfacing des Gesichts

Ein Patient stellt sich mit ausgeprägter solarer Elastose und tiefen Falten im gesamten Gesicht vor. Es erfolgt ein vollflächiges, ablatives Laser Skin Resurfacing mit dem CO2-Laser in Lokalanästhesie. Die Behandlung erstreckt sich über das gesamte Gesicht als zusammenhängende kosmetische Region. Abgerechnet wird die Ziffer A2407 mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) sowie die Lokalanästhesie nach Ziffer 491.

Fallbeispiel 2: Erbium:YAG-Laserbehandlung ausgeprägter Aknenarben

Eine Patientin leidet unter tiefen, atrophischen Aknenarben im Bereich beider Wangen. In einer Sitzung wird ein tiefes, fraktioniertes Laser-Resurfacing durchgeführt, um die Hautstruktur signifikant zu verbessern. Da die Wangen als relevante kosmetische Teilregionen großflächig behandelt werden, ist die Abrechnung der Ziffer A2407 vollkommen gerechtfertigt. Die Liquidation erfolgt analog mit dem Regelhöchstsatz.

Fallbeispiel 3: Periorales Laser-Resurfacing bei tiefen Plissee-Falten

Bei einer Patientin werden ausgeprägte periorale Falten (Plissee-Falten) mittels ablativen Lasers therapiert. Aufgrund der anatomisch anspruchsvollen Region nahe der Lippenrotgrenze ist höchste Präzision und ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Die Abrechnung der Ziffer A2407 erfolgt hier mit einem gesteigerten Faktor von 3,5. Die Begründung in der Rechnung verweist auf die schwierige anatomische Lokalisation und den erhöhten Zeitaufwand.

Häufige Fehler bei der GOÄ A2407: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Ziffer A2407 ist das Fehlen des expliziten Hinweises auf eine Analogabrechnung auf der Liquidation. Nach § 12 GOÄ muss eine analog erbrachte Leistung für den Patienten verständlich beschrieben und mit dem Zusatz „analog“ oder „entsprechend“ gekennzeichnet werden. Fehlt dieser Hinweis, kann die gesamte Rechnung formal fehlerhaft und damit nichtig sein.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Handelt es sich um eine rein ästhetische Maßnahme zur Faltenreduktion, ist die Leistung nicht erstattungsfähig und unterliegt zudem der Umsatzsteuerpflicht. Liegt jedoch eine medizinische Indikation wie schwere Aknenarben oder aktinische Keratosen vor, muss dies exakt dokumentiert werden.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung anderer operativer Exzisionsziffern wie der GOÄ 2407 im selben Hautareal ist unzulässig. Die Ziffer A2407 deckt das gesamte operative Abtragen in der jeweiligen Sitzung und Region vollumfänglich ab.

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Dokumentation der GOÄ A2407: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Beanstandungen durch Kostenträger. In der Patientenakte müssen die genaue medizinische Indikation, das behandelte Areal sowie die spezifischen Laserparameter dokumentiert werden. Dazu gehören Angaben zur Wellenlänge, der Pulsenergie, der Frequenz und der Anzahl der Durchgänge (Passes).

Auch die Aufklärung des Patienten über Risiken, Nebenwirkungen und die postoperative Pflege muss schriftlich festgehalten werden. Bei medizinisch indizierten Behandlungen empfiehlt es sich, den klinischen Befund zusätzlich durch fotografische Aufnahmen vor und nach der Behandlung zu sichern.

Dokumentationsbeispiel:
Diagnose: Schwere, entstellende Aknenarben (L70.9) im Bereich beider Wangen.
Therapie: Großflächiges, fraktioniertes Laser Skin Resurfacing (Erbium:YAG-Laser, 2940 nm) der kosmetischen Region Wangen beidseits. Parameter: 12 J/cm², Pulsdauer 0,5 ms, 3 Durchgänge. Lokalanästhesie mittels Infiltrationsanästhesie (Ziffer 491). Postoperative Wundversorgung mit steriler Salbe und Verband.

GOÄ A2407: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der Ziffer A2407 liegt beim 2,3-fachen Satz, was einem Honorar von 309,68 € entspricht. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 (471,25 €) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Begründungen sind eine besonders tiefe Narbenbildung, eine schwierige Blutstillung oder die Behandlung in anatomisch sensiblen Zonen wie der Periorbitalregion.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Ziffer A2407 können begleitende Leistungen wie Beratungen (Ziffer 1 oder 3) und symptombezogene Untersuchungen (Ziffer 5) abgerechnet werden. Auch Anästhesieverfahren wie die Infiltrationsanästhesie (Ziffer 491) oder Leitungsanästhesien im Gesichtsbereich (Ziffer 495) sind separat berechenbar. Postoperative Kontrollen und Verbandswechsel in den Folgetagen werden über die Ziffer 2006 liquidiert.

Tipp: Achten Sie darauf, dass bei einer analogen Abrechnung der Ziffer A2407 die Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung besonders detailliert und patientenindividuell formuliert sein muss, um Rückfragen der PKV zu vermeiden.

Ziffer A2407 in der neuen GOÄ

Die Analogziffer A2407 (Laser skin resurfacing einer kosmetischen Region, analog Nr. 2407 GOÄ) findet in der neuen GOÄ keinen eigenständigen Nachfolger. Laserbehandlungen werden im Entwurf über spezifische Laserleistungen abgebildet — rein kosmetische Resurfacing-Verfahren ohne medizinische Indikation sind dort nicht vorgesehen. Der bisherige Weg über § 6 Abs. 2 GOÄ entfällt, da die neue GOÄ diese Analogmöglichkeit auf Leistungen beschränkt, die erstmals nach dem 1. Januar 2018 angewandt wurden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A2407

Nein, die GOÄ A2407 ist speziell für das großflächige, ablative Laser Skin Resurfacing einer kosmetischen Region vorgesehen. Kleinere, punktuelle Laseranwendungen oder die Entfernung einzelner Hautveränderungen müssen über andere Ziffern wie die 2440, 2885 oder 2886 (jeweils analog) abgerechnet werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) für die GOÄ-Ziffer A2407 beträgt 309,68 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 134,64 €, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 471,25 € berechnet werden kann.
Die Erstattung durch die PKV hängt maßgeblich von der medizinischen Indikation ab. Bei rein ästhetischen Behandlungen besteht kein Erstattungsanspruch, weshalb vorab eine klare Aufklärung und ggf. ein Heil- und Kostenplan erstellt werden sollten.
Eine Steigerung ist gerechtfertigt, wenn die Behandlung durch anatomische Besonderheiten wie die Nähe zum Auge (periorbital) oder besonders tiefe Narben erschwert war. Auch ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand oder eine schwierige Blutstillung dienen als valide Begründung.
Die Ziffer A2407 ist je Sitzung und kosmetischer Region nur einmal berechenbar. Werden in einer Sitzung verschiedene, voneinander unabhängige kosmetische Regionen behandelt, kann dies über eine entsprechende Steigerung des Faktors abgebildet werden.
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