GOÄ A3939: APC-Resistenz abrechnen – Tipps für die Praxis

5 Min. Lesezeit
GOÄ A3939
Aktivierte Protein-C-(APC-)Resistenz
Punktzahl 460  
Einfachsatz 26,81 € 1,0x
Regelhöchstsatz 30,83 € 1,1x
Höchstsatz 34,85 € 1,3x

Die Abrechnung der APC-Resistenz nach GOÄ-Ziffer A3939 wirft oft Fragen auf. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen die korrekte Anwendung, Fallbeispiele und Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A3939

Die GOÄ-Ziffer A3939 ist eine Analogbewertung, die sich auf die Ziffer 3939 bezieht. Der offizielle Leistungstext beschreibt die Untersuchung auf eine aktivierte Protein-C-(APC-)Resistenz.

Untersuchung auf aktivierte Protein-C-(APC-)Resistenz (analog GOÄ 3939)

Diese Laborleistung umfasst die funktionelle Bestimmung der Empfindlichkeit des Gerinnungssystems gegenüber aktiviertem Protein C. Die Untersuchung wird im Plasma des Patienten durchgeführt und dient als primärer Suchtest für das Vorliegen einer Faktor-V-Leiden-Mutation. Da es sich um eine spezialisierte Gerinnungsanalyse handelt, ist die Ziffer dem Abschnitt M III (Speziallabor) der Gebührenordnung für Ärzte zuzuordnen.

GOÄ A3939 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen

Die Bestimmung der APC-Resistenz ist ein zentraler Baustein in der Thrombophilie-Diagnostik. Ein begründeter Verdacht liegt insbesondere dann vor, wenn Patienten in jungem Alter (unter 50 Jahren) eine venöse Thromboembolie erleiden. Auch bei ungewöhnlichen Thromboselokalisationen oder einer ausgeprägten familiären Belastung ist die Durchführung dieser Analyse medizinisch indiziert.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Abklärung bei Frauen mit rezidivierenden Spontanaborten oder schweren Schwangerschaftskomplikationen. Vor der Erstverordnung von kombinierten oralen Kontrazeptiva kann die Untersuchung bei positivem familiären Risiko ebenfalls sinnvoll sein. Die funktionelle APC-Resistenz stellt hierbei eine kostengünstige und hochsensitive Screening-Methode dar, bevor teurere genetische Tests veranlasst werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A3939

Fallbeispiel 1: Abklärung einer tiefen Beinvenenthrombose

Eine 28-jährige Patientin stellt sich mit einer akuten, idiopathischen tiefen Beinvenenthrombose vor. Zur Abklärung einer zugrundeliegenden Gerinnungsstörung wird eine Thrombophilie-Diagnostik veranlasst. Neben den Basistests wird die funktionelle APC-Resistenz bestimmt. Die Abrechnung erfolgt mit der Analogziffer A3939 zum Regelsatz (1,15-fach), da keine erschwerenden Faktoren vorlagen.

Fallbeispiel 2: Familiäre Thromboseneigung

Ein 35-jähriger beschwerdefreier Patient bittet um Abklärung, da sein Vater und sein Bruder bereits in jungen Jahren schwere Lungenembolien erlitten haben. Aufgrund der starken familiären Anamnese ist die Bestimmung der APC-Resistenz medizinisch voll gerechtfertigt. Die Abrechnung der GOÄ A3939 erfolgt neben der Beratung und Blutentnahme.

Fallbeispiel 3: Rezidivierende Aborte unklarer Genese

Eine Patientin mit drei aufeinanderfolgenden Fehlgeburten im ersten Trimenon wird auf das Vorliegen einer Thrombophilie untersucht. Die Bestimmung der APC-Resistenz soll eine angeborene Resistenz ausschließen. Die Analyse zeigt ein normales Ergebnis, wodurch eine Faktor-V-Leiden-Mutation weitgehend ausgeschlossen werden kann. Abgerechnet wird die Ziffer A3939 im Rahmen des diagnostischen Profils.

Häufige Fehler bei der GOÄ A3939: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Doppelabrechnung von funktionellen und genetischen Tests ohne medizinische Stufendiagnostik. Wenn am selben Untersuchungsmaterial gleichzeitig die APC-Resistenz und die molekulargenetische Untersuchung auf die Faktor-V-Leiden-Mutation durchgeführt werden, private Krankenversicherungen oft eine detaillierte Begründung. In der Regel sollte die genetische Bestätigung erst nach einem auffälligen funktionellen Testergebnis erfolgen.

Achtung: Die gleichzeitige Abrechnung der funktionellen APC-Resistenz (A3939) und der Genanalyse (z. B. analog GOÄ 3920) am selben Tag wird von Prüfstellen häufig als unwirtschaftlich zurückgewiesen, sofern kein begründeter Ausnahmefall vorliegt.

Zudem beanstanden Beihilfestellen regelmäßig die Abrechnung, wenn die medizinische Notwendigkeit nicht aus den übermittelten Diagnosen hervorgeht. Reine Vorsorgeuntersuchungen ohne familiäre Belastung oder klinische Symptome sind nicht über die Regelversorgung der GOÄ erstattungsfähig. Achten Sie daher auf eine präzise Angabe der ICD-10-Diagnosen auf der Liquidation.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ A3939: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen und Nachfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die spezifische Indikation, das angewandte Testverfahren sowie das quantitative Testergebnis (Ratio) dokumentiert werden. Auch eventuelle Begleitumstände, wie eine bestehende Therapie mit Antikoagulanzien, sollten vermerkt werden, da diese das Testergebnis beeinflussen können.

Dokumentation: Verdacht auf Thrombophilie bei Zustand nach TVT links 08/23. Blutentnahme zur Bestimmung der funktionellen APC-Resistenz. Ergebnis: Ratio 1,8 (pathologisch, Hinweis auf APC-Resistenz). Empfehlung: Molekulargenetische Abklärung der Faktor-V-Leiden-Mutation veranlasst.

Falls das Testergebnis grenzwertig oder durch störende Faktoren beeinflusst war, sollte dies ebenfalls explizit notiert werden. Dies erleichtert nicht nur die spätere Befundinterpretation, sondern liefert auch die notwendige Argumentationsbasis für eine eventuelle Faktorerhöhung bei der Abrechnung.

Tipp: Vermerken Sie bei der Anforderung im Laborblatt immer, ob der Patient zum Zeitpunkt der Blutentnahme unter einer oralen Antikoagulation (z. B. mit Rivaroxaban oder Phenprocoumon) stand, da dies die Dokumentation und Befundung wesentlich unterstützt.

GOÄ A3939: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ-Ziffer A3939 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, unterliegt sie dem eingeschränkten Gebührenrahmen. Der Regelhöchstsatz beträgt hier 1,15-fach (30,83 €). Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach (34,85 €) ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig, die einen deutlich erhöhten Aufwand begründen.

Ein solcher Mehraufwand kann beispielsweise durch das Vorliegen von Lupus-Antikoagulanzien oder eine laufende Heparintherapie entstehen, welche die Durchführung des funktionellen Tests erheblich erschweren und zusätzliche Verdünnungs- oder Vorbereitungsschritte im Labor erforderlich machen. Die Begründung muss auf der Rechnung patientenbezogen und verständlich dargelegt werden.

Typische Ziffernkombinationen

In der Praxis wird die Bestimmung der APC-Resistenz selten isoliert durchgeführt. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen weitere Parameter des Thrombophilie-Screenings. Hierzu gehören unter anderem die Bestimmung von Antithrombin III (GOÄ 3938), Protein C (GOÄ 3941) und Protein S (GOÄ 3942).

Auch die Abrechnung von Basistests der Blutgerinnung wie der Thromboplastinzeit (Quick-Wert, GOÄ 3511) und der aktivierten partiellen Thromboplastinzeit (aPTT, GOÄ 3512) ist am selben Tag zulässig, sofern sie der differenzialdiagnostischen Abklärung dienen. Achten Sie darauf, dass alle kombinierten Leistungen die medizinische Notwendigkeit widerspiegeln und nicht gegen die Bestimmungen zur Wirtschaftlichkeit verstoßen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A3939

Der einfache Gebührensatz für die GOÄ-Ziffer A3939 beträgt 26,81 Euro bei einer Punktzahl von 460. Unter Anwendung des medizinischen Regelsatzes von 1,15-fach ergibt sich ein Betrag von 30,83 Euro. Der Höchstsatz liegt bei 34,85 Euro.
Die Bestimmung ist bei Verdacht auf eine angeborene oder erworbene Thrombophilie indiziert, insbesondere nach thromboembolischen Ereignissen in jungem Alter. Auch bei einer familiären Häufung von Thrombosen oder rezidivierenden Aborten ist die Untersuchung medizinisch begründet. Sie dient als funktioneller Suchtest vor einer eventuellen genetischen Abklärung.
Ja, die parallele Abrechnung ist zulässig, wenn die funktionelle Untersuchung (A3939) auffällig war und die genetische Analyse zur Bestätigung dient. Beide Leistungen müssen medizinisch begründet und getrennt dokumentiert werden. Eine routinemäßige Doppelabrechnung ohne Stufendiagnostik wird von Prüfstellen jedoch häufig beanstandet.
Für Laborleistungen des Abschnitts M gilt der reduzierte Gebührenrahmen, weshalb der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach liegt. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 1,3-fach ist nur mit einer schriftlichen, patientenbezogenen Begründung möglich. Typische Gründe sind schwierige Probenverhältnisse oder störende Begleitfaktoren wie Antikoagulanzien.
Es gibt keine direkten, ziffernspezifischen Ausschlüsse für die A3939, jedoch gelten die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts M. Laboruntersuchungen dürfen nicht mehrfach für dieselbe Fragestellung aus derselben Probe berechnet werden. Zudem sind die Höchstwertregelungen für Laborleistungen zu beachten.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich