Die Abrechnung des Spätpotential-EKGs nach GOÄ-Ziffer A658 bietet Fallstricke. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Steigerungsfaktoren.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A658
Hochverstärktes Oberflächen-EKG aus drei orthogonalen Ableitungen mit Signalermittlung zur Analyse ventrikulärer Spätpotentiale im Frequenz- und Zeitbereich (Spätpotential-EKG) - analog Nr. 652
Die GOÄ-Ziffer A658 beschreibt eine hochspezialisierte kardiologische Untersuchung zur Erkennung von ventrikulären Spätpotentialen. Diese Potentiale sind extrem schwache, hochfrequente Signale am Ende des QRS-Komplexes, die auf eine verzögerte Erregungsausbreitung im Myokard hinweisen. Die Messung erfolgt über ein hochverstärktes Oberflächen-EKG aus drei orthogonalen Ableitungen (X, Y, Z nach Frank).
Für eine valide Signalermittlung werden computergestützt die Signale von etwa 100 einzelnen Herzschlägen gemittelt und gefiltert. Dies dient der Rauschunterdrückung, um die winzigen Mikrovolt-Signale überhaupt sichtbar zu machen. Die Leistung ist als analoge Bewertung der Ziffer 652 (Vektorkardiographie) in die Gebührenordnung integriert.
GOÄ A658 in der Praxis: Indikationen und klinischer Nutzen
Die primäre klinische Indikation für das Spätpotential-EKG ist die Risikostratifizierung des plötzlichen Herztodes. Insbesondere nach einem abgelaufenen Myokardinfarkt oder bei bekannter dilatativer Kardiomyopathie liefert die Untersuchung wertvolle Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für maligne ventrikuläre Arrhythmien. Auch bei Patienten mit ungeklärten Synkopen kommt die Methode regelmäßig zum Einsatz.
Die Abrechnung der Ziffer A658 setzt voraus, dass die Analyse sowohl im Frequenzbereich als auch im Zeitbereich erfolgt. Eine reine Standard-EKG-Ableitung reicht hierfür keinesfalls aus. Die Untersuchung erfordert spezielle Hard- und Softwarekomponenten zur Signalmittelung.
Tipp: Die Indikation zur Durchführung eines Spätpotential-EKGs sollte stets präzise in der Patientenakte dokumentiert werden, um Nachfragen von Kostenträgern bezüglich der medizinischen Notwendigkeit direkt zu entkräften.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A658
Fallbeispiel 1: Risikostratifizierung nach Myokardinfarkt
Ein Patient stellt sich drei Monate nach einem überstandenen Vorderwandinfarkt zur Kontrolluntersuchung vor. Zur Abschätzung des Risikos für ventrikuläre Tachykardien wird ein Spätpotential-EKG durchgeführt. Die computergestützte Signalmittelung zeigt positive Spätpotentiale im Zeitbereich. Abgerechnet wird die Ziffer A658 zum Regelsatz (2,3-fach, 59,66 €) neben der symptombezogenen Untersuchung nach Ziffer 5.
Fallbeispiel 2: Abklärung unklarer Synkopen
Eine Patientin leidet unter rezidivierenden, kollapsartigen Synkopen ohne wegweisenden Befund im Ruhe-EKG. Zum Ausschluss einer arrhythmogenen rechtsventrikulären Kardiomyopathie (ARVCM) erfolgt die Ableitung eines hochverstärkten EKGs. Die Auswertung der orthogonalen Ableitungen bleibt unauffällig. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer A658 analog 652.
Fallbeispiel 3: Kardiomyopathie-Monitoring
Bei einem Patienten mit bekannter dilatativer Kardiomyopathie (DCM) wird im Rahmen der jährlichen Verlaufskontrolle ein Spätpotential-EKG abgeleitet. Aufgrund starker Muskelartefakte ist eine zeitaufwendige manuelle Nachbearbeitung der Filtergrenzen notwendig. Die Abrechnung der Ziffer A658 erfolgt hier mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 (90,79 €) unter Angabe der Begründung.
Häufige Fehler bei der GOÄ A658: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen elektrokardiographischen Leistungen. Die GOÄ-Ziffer A658 darf nicht am selben Tag wie ein Langzeit-EKG nach Ziffer 657 abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen in diesen Fällen regelmäßig die Erstattung.
Zudem wird oft fälschlicherweise versucht, ein normales Mehrkanal-EKG (Ziffer 651) zusätzlich zu berechnen, wenn die orthogonalen Ableitungen für das Spätpotential-EKG genutzt wurden. Die Ableitung der drei orthogonalen Kanäle ist jedoch integraler Bestandteil der Ziffer A658 und kann nicht separat liquidiert werden.
Achtung: Die Ziffer A658 basiert auf der analogen Anwendung der Ziffer 652. Achten Sie darauf, dass auf der Liquidation zwingend die Bezeichnung der Originalziffer 652 mit dem Zusatz "analog" sowie die konkrete Leistungsbeschreibung des Spätpotential-EKGs angegeben ist.
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Dokumentation der GOÄ A658: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die technischen Parameter der Signalmittelung exakt festgehalten werden. Dazu gehören die Anzahl der gemittelten Zyklen (in der Regel mindestens 100) sowie das Rauschniveau im gefilterten Signal.
Auch die Ergebnisse der Analyse im Zeit- und Frequenzbereich müssen dokumentiert werden. Typische Parameter wie die Gesamtdauer des gefilterten QRS-Komplexes (fQRS), die Dauer der Low-Amplitude-Signale unter 40 Mikrovolt (LAS40) und die RMS-Spannung der letzten 40 Millisekunden (RMS40) gehören zwingend in den Befundbericht.
Dokumentationsbeispiel: Spätpotential-EKG (analog GOÄ 652) abgeleitet aus 3 orthogonalen Ableitungen nach Frank. Signalmittelung über 120 Zyklen, Rauschniveau < 0,5 µV. Analyse im Zeitbereich: fQRS = 115 ms, LAS40 = 38 ms, RMS40 = 22 µV. Befund: Keine signifikanten ventrikulären Spätpotentiale nachweisbar.
GOÄ A658: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors (über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz) muss medizinisch begründet werden. Ein erhöhter Zeitaufwand kann beispielsweise durch erhebliche Muskelartefakte bei Tremor-Patienten entstehen, die eine wiederholte Messung oder aufwendige manuelle Filterungen erfordern. Auch eine ausgeprägte Herzrhythmusstörung wie eine hochfrequente Extrasystolie erschwert die computergestützte Signalmittelung erheblich und rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Häufig wird das Spätpotential-EKG im Rahmen einer kardiologischen Komplexuntersuchung erbracht. Zulässig ist die Kombination mit einer echokardiographischen Untersuchung nach Ziffer 424 oder einer Belastungs-EKG-Untersuchung nach Ziffer 652 (sofern an unterschiedlichen Terminen oder mit klarer zeitlicher Trennung und Begründung erbracht). Nicht zulässig ist die zeitgleiche Abrechnung von Ziffer A658 mit der Vektorkardiographie nach Ziffer 652 als Eigenleistung, da A658 bereits die analoge Bewertung dieser Ziffer darstellt.
Ziffer A658 in der neuen GOÄ
Das hochverstärkte Oberflächen-EKG zur Darstellung von Spätpotentialen aus drei orthogonalen Ableitungen wird zur neuen Nummer 2904 — „Registrierung und Analyse von Spätpotentialen im hochverstärkten EKG" — mit 25,89 € je Sitzung.
Der bisherige §-6-Abs.-2-Charakter entfällt; die Leistung ist künftig eine Regelziffer. Der alte 2,3-fache Satz lag bei 59,66 €; die neue Ziffer liegt deutlich darunter, was einer Neubewertung des Verfahrens entspricht.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A658
Was hat nicht gestimmt?