Der Leitfaden zur GOÄ-Ziffer A659: Erfahren Sie alles über die Abrechnung des signalgemittelten Hochfrequenz-EKGs, typische Fallbeispiele und Fallstricke.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A659
A659 (analog): Signalgemitteltes Hochfrequenz-Elektrokardiographie zur Darstellung von Spätpotentialen als Langzeit-Verfahren (Analogbewertung der Ziffer 659).
Die Ziffer A659 beschreibt eine hochspezialisierte kardiologische Untersuchung, die als Analogbewertung der regulären Ziffer 659 herangezogen wird. Diese Methode dient der Erfassung von elektrischen Mikropotenzialen am Ende des QRS-Komplexes, den sogenannten ventrikulären Spätpotentialen. Im Gegensatz zur Standard-Untersuchung erfolgt diese Messung hier explizit als Langzeit-Verfahren über einen ausgedehnten Zeitraum.
Die Leistung umfasst die kontinuierliche Aufzeichnung, die Rauschunterdrückung durch Signalmittelung sowie die anschließende computergestützte Frequenzanalyse. Auch die ärztliche Interpretation und die schriftliche Befunderstellung sind mit dieser Gebühr vollständig abgegolten.
GOÄ A659 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der klinische Einsatz der Ziffer A659 konzentriert sich auf die Identifikation von Risikopatienten für lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen. Besonders nach einem abgelaufenen Myokardinfarkt liefert das Verfahren wertvolle Hinweise auf das Vorliegen eines arrhythmogenen Substrats. Auch bei der Abklärung von unklaren Synkopen oder bei Verdacht auf eine arrhythmogene rechtsventrikuläre Kardiomyopathie (ARVC) kommt diese Methode zum Einsatz.
Durch die Durchführung als Langzeit-Verfahren können transiente Spätpotentiale erfasst werden, die im kurzen Standard-EKG verborgen bleiben. Die Abgrenzung zur einfachen Ziffer 659 erfolgt ausschließlich über die Dauer und Methodik der Aufzeichnung als Langzeit-Messung.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A659
Fallbeispiel 1: Post-Infarkt-Patient mit Palpitationen
Ein Patient stellt sich sechs Monate nach einem Myokardinfarkt mit neu aufgetretenen, unklaren Palpitationen vor. Zur Abklärung des Risikos für einen plötzlichen Herztod erfolgt ein signalgemitteltes Hochfrequenz-EKG als Langzeit-Verfahren über 24 Stunden. Die Auswertung zeigt pathologische Spätpotentiale, was eine weitere invasive elektrophysiologische Untersuchung rechtfertigt. Abgerechnet wird die Ziffer A659 analog neben der symptombezogenen Untersuchung.
Fallbeispiel 2: Abklärung einer rezidivierenden Synkope
Eine junge Patientin leidet unter rezidivierenden, unklaren Synkopen bei ansonsten unauffälligem Ruhe-EKG. Zum Ausschluss paroxysmaler Rhythmusstörungen und zur Risikostratifizierung wird ein Langzeit-Spätpotential-EKG durchgeführt. Die detaillierte Analyse schließt ein arrhythmogenes Risiko weitgehend aus. Die Praxis rechnet hierfür die Analogziffer A659 korrekt ab.
Fallbeispiel 3: Verdacht auf arrhythmogene rechtsventrikuläre Kardiomyopathie
Bei einem Patienten mit familiärer Vorbelastung für plötzlichen Herztod besteht der Verdacht auf eine ARVC. Die Durchführung des signalgemittelten Langzeit-EKGs dient dem Nachweis verzögerter ventrikulärer Aktivierungen. Die Dokumentation bestätigt die medizinische Notwendigkeit der aufwendigen Untersuchung. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer A659 zum Regelsatz.
Häufige Fehler bei der GOÄ A659: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unvollständigen Rechnungslegung bei Analogziffern. Da es sich um eine Analogbewertung handelt, muss die Rechnung zwingend die Originalziffer 659, den Hinweis "analog" und eine verständliche Leistungsbeschreibung enthalten. Fehlen diese Angaben, führt dies regelmäßig zur Beanstandung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Zudem darf die Ziffer A659 nicht zeitgleich mit einem Standard-Langzeit-EKG (Ziffer 651 oder 652) berechnet werden, wenn die Spätpotentialanalyse lediglich eine softwareseitige Zusatzfunktion des genutzten Standardgeräts ohne eigenständigen ärztlichen Mehraufwand darstellt. Die medizinische Notwendigkeit des spezifischen Langzeit-Verfahrens muss stets klar aus der Indikationsstellung hervorgehen.
Achtung: Eine Doppelabrechnung von Ziffer 659 (Standard-Spätpotential-EKG) und der Analogziffer A659 für denselben Untersuchungszeitraum ist absolut unzulässig und führt zum sofortigen Honorarverlust.
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Dokumentation der GOÄ A659: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die präzise Indikationsstellung, die Gesamtdauer der Aufzeichnung sowie die technischen Parameter dokumentiert werden. Insbesondere der erreichte Rauschpegel in Mikrovolt und die Filtereinstellungen sind für die Nachvollziehbarkeit der Befundung essenziell.
Der schriftliche Befund muss Angaben zur gefilterten QRS-Dauer, zur Dauer der Low-Amplitude-Signale unter 40 Mikrovolt sowie zum quadratischen Mittelwert (RMS) der letzten 40 Millisekunden des QRS-Komplexes enthalten.
Dokumentation: Indikation: V.a. ARVC bei positivem Familienbefund. Durchführung eines 24-h-Langzeit-Signalmittelungs-EKGs. Technischer Rauschpegel: 0,25 µV. Gefilterte QRS-Dauer: 118 ms, RMS40: 18 µV. Keine signifikanten Spätpotentiale nachweisbar.
Tipp: Fügen Sie dem Abrechnungsbeleg bei Patientinnen und Patienten mit komplexen Vorerkrankungen stets eine kurze medizinische Begründung bei, um Rückfragen der Kostenträger im Vorfeld zu minimieren.
GOÄ A659: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes von 1,8 bis zum Höchstsatz von 2.5 ist bei der Ziffer A659 unter Angabe von patientenbezogenen Besonderheiten möglich. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher Rauschpegel durch Muskelzittern (z. B. bei Parkinson-Patienten), der eine aufwendige manuelle Nachfilterung erfordert. Auch eine extrem hohe Dichte an Extrasystolen, die eine zeitintensive manuelle Selektion der zu mittelnden Schläge notwendig macht, rechtfertigt eine Steigerung.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer A659 wird häufig im Rahmen einer umfassenden kardiologischen Diagnostik eingesetzt. Sie ist gut kombinierbar mit der Ziffer 1 (Beratung) oder der Ziffer 5 (symptombezogene Untersuchung). Auch die Kombination mit einer transthorakalen Echokardiographie (Ziffer 424) ist zur strukturellen Abklärung des Myokards am selben Behandlungstag zulässig, sofern die jeweiligen Leistungsinhalte eigenständig erbracht wurden.
Ziffer A659 in der neuen GOÄ
Die BÄK-Analogziffer A659 deckte eine ungewöhnlich breite Palette völlig verschiedener Leistungen ab. Die neue GOÄ löst das auf und gibt jeder Leistungsgruppe eigene Ziffern. Entscheidend ist, welche Leistung konkret erbracht wurde.
Polysomnographie im Schlaflabor (mit EEG, EOG, EMG, Videokontrolle und quantitativer Auswertung)
- 1500 Polysomnographie bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (650,00 €) je Nacht
- 1501 Polysomnographie bei einem Kind vom 4. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (590,00 €) je Nacht
- 1503 Polysomnographie bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr (484,80 €) je Nacht
Zuschläge zur Polysomnographie:
- 1502 Zuschlag zu 1500 oder 1501 für erweiterte EEG/EMG-Aufzeichnung (23,99 €) — nicht neben 1506, 1526, 1527 oder 1528
- 1506 Zuschlag zu 1501 oder 1503 für erweiterte EEG/EMG-Aufzeichnung (20,50 €)
- 1507 Zuschlag zu 1500, 1501 oder 1503 für Langzeit-Polysomnographie (365,42 €) je Verlängerungsnacht
- 1515 Zuschlag zu 1500, 1501, 1503, 1510, 1511 oder 1514 für CPAP-Einstellung oder Maskenanpassung (38,26 €) — nicht neben 3519
Polygraphie (Schlaflabor-Monitoring ohne EEG/EOG/EMG, mindestens 6 Stunden)
- 1510 Polygraphie bei einem Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr (271,01 €)
- 1511 Polygraphie bei einem Kind vom 4. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (201,64 €)
- 1514 Polygraphie bei einem Patienten ab dem 13. Lebensjahr (101,00 €)
Zuschlag zur Polygraphie:
- 1518 Zuschlag zu 1510, 1511 oder 1514 für Erbringung im Schlaflabor mit kontinuierlicher Videoüberwachung (50,97 €)
Spätpotential-EKG (signalgemittelte Hochfrequenz-EKG)
- 2904 Registrierung und Analyse von Spätpotentialen im hochverstärkten EKG (25,89 €)
Telemetrische Datenauswertung
- 2907 Auswertung nicht-telemetrisch übertragener Daten von mobilen, vom Arzt verordneten Medizinprodukten (21,36 €) je Auswertung — nicht neben 2905, 2908, 2909, 2910, 2913 oder 2914
Kontinuierliche Glukosemessung (CGM)
Für die kontinuierliche Blutzuckermessung über mindestens 18 Stunden mit Auswertung sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeziffer vor. Der alte 2,3-fache Satz lag einheitlich bei 41,96 €; die neuen Ziffern reichen je nach Verfahren und Alter von 21,36 € bis 650,00 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A659
Was hat nicht gestimmt?