GOÄ 1263: Ophthalmodynamometrie richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 1263
Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, jede weitere Messung
Punktzahl 152  
Einfachsatz 8,86 € 1,0x
Regelhöchstsatz 15,95 € 1,8x
Höchstsatz 22,15 € 2,5x
Ausschlüsse

So rechnen Sie Folgemessungen der Ophthalmodynamometrie nach GOÄ-Ziffer 1263 rechtssicher ab. Praxisbeispiele, Ausschlüsse und Tipps für die Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1263

Ophthalmodynamometrie – gegebenenfalls einschließlich Tonometrie –, jede weitere Messung

Die GOÄ-Ziffer 1263 bewertet die Folgemessung der Ophthalmodynamometrie. Diese Untersuchung dient der Bestimmung der Blutdruckverhältnisse im Bereich der Arteria ophthalmica sowie der Arteria centralis retinae. Auch die Erfassung der Gefäßweite und der Pulswellengeschwindigkeit nach standardisierten Verfahren wie Baillart-Müller, Baumann oder Hager ist Teil des Leistungsspektrums.

Eine eventuell erforderliche Tonometrie zur Augeninnendruckmessung ist in dieser Ziffer bereits enthalten und darf nicht separat berechnet werden. Die Ziffer 1263 kommt immer dann zum Einsatz, wenn im Rahmen einer diagnostischen Sitzung mehr als eine Messung durchgeführt werden muss.

GOÄ 1263 in der Praxis: Diagnostik von zerebralen und okulären Durchblutungsstörungen

Die Methode findet vor allem Anwendung bei der Abklärung von Durchblutungsstörungen im Kopf- und Augenbereich. Typische Indikationen umfassen den Verdacht auf einen Carotisverschluss, die Beurteilung einer arteriellen Hypertension sowie die Diagnostik zerebraler Gefäßerkrankungen. Da diese Pathologien fachübergreifend relevant sind, wird die Untersuchung sowohl von Augenärzten als auch von Internisten durchgeführt.

Während die Erstmessung zwingend über die GOÄ-Ziffer 1262 abgerechnet wird, kommt für jede weitere Messung im Rahmen einer Tages- oder Belastungskurve die GOÄ-Ziffer 1263 zum Tragen. Dies ermöglicht eine dynamische Beurteilung der retinalen Hämodynamik unter veränderten Bedingungen.

Tipp: Die Erstellung einer Belastungs- oder Tageskurve erfordert eine präzise zeitliche Dokumentation der Einzelmessungen, um die medizinische Notwendigkeit der Mehrfachberechnung transparent darzustellen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1263

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle bei Verdacht auf Karotisstenose

Ein Patient stellt sich mit transienten ischämischen Attacken (TIA) und Verdacht auf eine Karotisstenose vor. Zur Beurteilung der hämodynamischen Relevanz erfolgt eine Ophthalmodynamometrie in Ruhe sowie zwei Folgemessungen nach standardisierter körperlicher Belastung.

Abrechnung: Die Erstmessung wird mit der GOÄ-Ziffer 1262 berechnet. Die beiden Folgemessungen unter Belastung werden jeweils mit der GOÄ-Ziffer 1263 (insgesamt 2-mal) liquidiert.

Fallbeispiel 2: Erstellung eines Tagesprofils bei okulärer Hypertension

Bei einem Patienten mit bekannter okulärer Hypertension soll ein Tagesprofil der retinalen Hämodynamik erstellt werden. Hierzu erfolgen über den Tag verteilt insgesamt vier Messungen der Ophthalmodynamometrie.

Abrechnung: Die erste Messung am Morgen wird über die GOÄ-Ziffer 1262 abgerechnet. Die drei nachfolgenden Messungen im Tagesverlauf werden jeweils mit der GOÄ-Ziffer 1263 in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Diagnostik bei hypertensiver Enzephalopathie

Ein internistischer Patient mit krisenhafter arterieller Hypertonie zeigt neurologische Symptome. Zur Beurteilung der zerebralen Autoregulation führt der Internist eine Ophthalmodynamometrie vor und nach medikamentöser Blutdrucksenkung durch.

Abrechnung: Die Ausgangsmessung entspricht der GOÄ-Ziffer 1262. Die Kontrollmessung nach der therapeutischen Intervention wird mit der GOÄ-Ziffer 1263 berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1263: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler liegt in der fehlerhaften Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die durch die GOÄ explizit ausgeschlossen sind. Die GOÄ-Ziffer 1263 darf nicht neben den Ziffern 1255 bis 1257 (verschiedene Formen der Tonometrie) berechnet werden. Da eine eventuell notwendige Tonometrie bereits im Leistungsumfang der Ophthalmodynamometrie enthalten ist, führt eine separate Abrechnung regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem ist zu beachten, dass die GOÄ-Ziffer 1263 niemals als Erstmessung herangezogen werden darf. Ohne die vorherige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1262 für die Initialmessung ist die Ziffer 1263 nicht plausibel und wird von Prüfstellen abgewiesen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 1257 (Tages- oder Belastungskurve des Augeninnendrucks) und der GOÄ-Ziffer 1263 ist gemäß § 4 Abs. 2a GOÄ ausgeschlossen, wenn im selben Behandlungsfall bereits die Ziffer 1262 berechnet wurde.

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Dokumentation der GOÄ 1263: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Honorarkürzungen abzuwehren. In der Patientenakte müssen die exakten Uhrzeiten aller Messungen sowie die jeweiligen Messwerte (Blutdruckwerte der Arteria ophthalmica, ggf. Pulsationsvolumen und Pulswellengeschwindigkeit) lückenlos festgehalten werden. Auch die medizinische Begründung für die Erstellung einer Kurve oder die Durchführung von Belastungstests muss klar ersichtlich sein.

Dokumentation: Ophthalmodynamometrie nach Baillart. Erstmessung (Ruhe) um 09:00 Uhr (Ziffer 1262). Zweite Messung nach 10 Minuten Ergometrie um 09:20 Uhr: Vp und Pwg stabil (Ziffer 1263). Dritte Messung nach Erholungsphase um 09:40 Uhr (Ziffer 1263).

GOÄ 1263: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ-Ziffer 1263 liegt beim 1,8-fachen Satz (15,95 €). Bei Vorliegen besonderer Erschwernisse kann die Gebühr bis zum 2,5-fachen Höchstsatz (22,15 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenüberschreitung sind erhebliche Compliance-Probleme des Patienten, ausgeprägte Nystagmen oder anatomische Besonderheiten, die die Fixation erschweren und somit einen deutlich erhöhten Zeitaufwand verursachen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 1263 wird regelhaft in Kombination mit der GOÄ-Ziffer 1262 für die Erstmessung abgerechnet. Daneben sind neurologische oder internistische Basisuntersuchungen wie die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 oder die neurologische Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 800 kombinierbar, sofern die medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Eine gleichzeitige Abrechnung von ophthalmologischen Grundleistungen wie der Spaltlampenmikroskopie (GOÄ-Ziffer 1250) ist ebenfalls möglich, sofern keine Ausschlüsse im selben Behandlungsfall vorliegen.

Ziffer 1263 in der neuen GOÄ

Die weiteren Messungen der Ophthalmodynamometrie (1263) gehen zusammen mit der ersten Messung (1262) in der neuen Nummer 4854 „Kontaktglasdynamometrie" auf — Festpreis 28,53 €, einmal je Sitzung, unabhängig von der Messzahl.

Heute liegt der 2,3-fache Satz der 1263 bei 15,95 €. Die neue Struktur: Mehrere alte Messwertansätze (1262 + 1263 × n) ergeben künftig einen einzigen Ansatz 4854. Der Nomenklaturwechsel von „Ophthalmodynamometrie" zu „Kontaktglasdynamometrie" sollte inhaltlich überprüft werden.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1263

Die GOÄ-Ziffer 1263 darf für jede weitere Messung der Ophthalmodynamometrie abgerechnet werden, die nach der Erstmessung erfolgt. Typischerweise geschieht dies im Rahmen von Belastungs- oder Tageskurven. Die Erstmessung selbst muss zwingend mit der GOÄ-Ziffer 1262 berechnet werden.
Neben der GOÄ-Ziffer 1263 dürfen die Ziffern 1255, 1256 und 1257 nicht berechnet werden. Da eine eventuell erforderliche Tonometrie bereits in der Ziffer 1263 enthalten ist, ist eine separate Abrechnung dieser Leistungen ausgeschlossen. Zudem darf die Ziffer 1257 nicht neben der Kombination aus 1262 und 1263 stehen.
Ja, die Erbringung und Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1263 steht auch Internisten offen. Da die Ophthalmodynamometrie wichtige Erkenntnisse über die zerebrale Hämodynamik liefert, ist sie nicht auf das Fachgebiet der Augenheilkunde beschränkt. Sie wird häufig zur Abklärung von Karotisstenosen genutzt.
Die GOÄ-Ziffer 1263 kann für jede weitere Messung nach der Erstmessung berechnet werden, sofern dies medizinisch begründet ist. Bei einer Tageskurve mit insgesamt vier Messungen wird die Ziffer 1263 somit dreimal angesetzt. Jede Messung muss mit Uhrzeit und Befund dokumentiert sein.
Die GOÄ-Ziffer 1263 darf ohne Begründung bis zum 1,8-fachen Regelsatz und mit schriftlicher Begründung bis zum 2,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Ein erhöhter Zeitaufwand, beispielsweise durch mangelnde Compliance des Patienten oder starke Fixationsprobleme, rechtfertigt eine solche Steigerung.
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