Die GOÄ-Ziffer 1357 für die hintere Sklerotomie korrekt abrechnen. Unser Leitfaden erklärt Indikationen, Ausschlüsse, Steigerung und typische Fallbeispiele.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1357
Hintere Sklerotomie
Die GOÄ-Ziffer 1357 beschreibt die chirurgische Inzision der Sklera (Lederhaut) im hinteren Augenabschnitt. Dieser Eingriff wird typischerweise im Bereich der Pars plana durchgeführt, um einen Zugang zum Glaskörperraum zu schaffen oder um pathologische Flüssigkeitsansammlungen abzuleiten.
Medizinisch dient die hintere Sklerotomie primär der Druckentlastung des Auges oder der Drainage von subretinaler Flüssigkeit, beispielsweise im Rahmen einer Netzhautablösung. Die Leistung umfasst die gezielte Eröffnung der Sklera als eigenständige therapeutische Maßnahme.
Die allgemeinen Bestimmungen zum Abschnitt O. Augenheilkunde enthalten den Hinweis, dass die Ziffern 1357 bis 1362 sich gegenseitig ausschließen. Das bedeutet, dass für denselben Eingriff nur eine dieser Ziffern angesetzt werden kann.
GOÄ 1357 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung
Die Abrechnung der GOÄ 1357 ist dann gerechtfertigt, wenn die hintere Sklerotomie als selbstständige therapeutische Leistung erbracht wird. Dies ist in verschiedenen klinischen Szenarien der Fall.
Typische Indikationen sind die Drainage von subretinaler Flüssigkeit bei einer exsudativen Amotio retinae oder die Drucksenkung bei einem malignen Glaukom. Auch zur Entlastung bei einem Nanophthalmus oder als vorbereitender Schritt zur Drucksenkung vor einer komplexen intraokularen Operation kann die Ziffer angesetzt werden, sofern sie nicht integraler Bestandteil der Hauptoperation ist.
Die Abgrenzung ist entscheidend: Eine Sklerotomie, die lediglich als Zugang für Instrumente bei einer anderen Operation dient (z. B. die Inzisionen für Trokare bei einer Pars-plana-Vitrektomie nach GOÄ 1375), ist nicht gesondert nach GOÄ 1357 berechnungsfähig. Sie gilt in diesen Fällen als methodisch notwendiger Teilschritt der umfassenderen Leistung.
Tipp: Dokumentieren Sie die Indikation für die Sklerotomie präzise. Wenn sie zur Drainage oder als eigenständige Drucksenkung dient, ist dies die Grundlage für eine erfolgreiche Abrechnung.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1357
Fallbeispiel 1: Drainage bei exsudativer Netzhautablösung
Ein Patient leidet an einer serösen Netzhautablösung ohne Foramen. Um die subretinale Flüssigkeit abzuleiten und der Netzhaut das Wiederanlegen zu ermöglichen, wird eine hintere Sklerotomie durchgeführt. Über die Inzision wird die Flüssigkeit kontrolliert abgelassen.
Begründung: Die Sklerotomie ist hier die primäre therapeutische Maßnahme zur Behandlung der Netzhautablösung. Sie ist eine eigenständige Leistung.
Abrechnung: GOÄ 1357, ggf. Zuschläge nach GOÄ 440 (Operationsmikroskop) und 442 (Ambulante Operation).
Fallbeispiel 2: Druckentlastung bei malignem Glaukom
Bei einem Patienten mit einem therapierefraktären malignen Glaukom (Ziliarblockglaukom) ist der intraokulare Druck massiv erhöht. Zur akuten Drucksenkung und zur Ableitung von Kammerwasser aus dem Glaskörperraum wird eine hintere Sklerotomie vorgenommen.
Begründung: Der Eingriff dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr durch Drucksenkung und ist eine gezielte therapeutische Intervention.
Abrechnung: GOÄ 1357.
Fallbeispiel 3: Geplante Sklerotomie vor Tumorresektion
Vor der Entfernung eines großen Aderhautmelanoms ist der intraokulare Druck sehr hoch, was die Hauptoperation riskant macht. In einem vorbereitenden Schritt wird eine separate hintere Sklerotomie zur prophylaktischen Drucksenkung durchgeführt, bevor die eigentliche Tumorexzision beginnt.
Begründung: Die Sklerotomie ist hier eine separate, indizierte Maßnahme zur Risikominimierung und kein methodisch notwendiger Teil der Tumorresektion.
Abrechnung: GOÄ 1357 neben der Ziffer für die Tumorresektion. Eine genaue Dokumentation der separaten Indikation ist hier unerlässlich.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1357: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Grund für Beanstandungen bei der GOÄ 1357 ist die Abrechnung als zusätzliche Leistung, obwohl sie bereits Bestandteil einer anderen, umfassenderen Ziffer ist. Prüfstellen von PKV und Beihilfe achten hierauf besonders.
Ein klassischer Fehler ist der Ansatz der GOÄ 1357 für die Sklerotomien zur Einführung der Trokare bei einer Pars-plana-Vitrektomie (GOÄ 1375). Diese Zugänge sind integraler Bestandteil der Vitrektomie und dürfen nicht separat berechnet werden. Gleiches gilt für die Stichinzision als zweiten Eingang bei anderen intraokularen Operationen.
Ebenfalls nicht neben der GOÄ 1357 abrechenbar sind die Ziffern GOÄ 1358 bis 1362. Diese beschreiben andere Eingriffe an der Sklera wie die Sklerektomie oder die Trepanation, die die einfache Sklerotomie ersetzen, aber nicht ergänzen.
Achtung: Maßnahmen wie die Pupillenverengung mit Acetylcholin oder das Wiederherstellen der Vorderkammer mit Ringerlösung sind als flankierende Maßnahmen im Leistungsinhalt der GOÄ 1357 enthalten und nicht zusätzlich berechnungsfähig.
Dokumentation der GOÄ 1357: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der Schlüssel zur Vermeidung von Rückfragen und Kürzungen. Sie sollte klar belegen, dass die Sklerotomie eine eigenständige medizinische Notwendigkeit darstellte.
Folgende Punkte müssen in der Patientenakte festgehalten werden:
- Die genaue medizinische Indikation für den Eingriff (z. B. „Drainage subretinaler Flüssigkeit bei bullöser Amotio“).
- Eine Beschreibung des durchgeführten Eingriffs, inklusive der Lokalisation der Sklerotomie (z. B. „im unteren temporalen Quadranten, 4 mm vom Limbus“).
- Das unmittelbare Ergebnis des Eingriffs (z. B. „sichtbarer Abfluss von Flüssigkeit, postoperativ palpatorisch normotoner Bulbus“).
Dokumentation: Diagnose: Rhegmatogene Amotio retinae mit hoher Abhebung am rechten Auge. OP: Durchführung einer posterioren Sklerotomie bei 7 Uhr zur externen Drainage von subretinaler Flüssigkeit vor anschließender Kryopexie und Cerclage. Deutliche Abflachung der Netzhaut nach Drainage.
GOÄ 1357: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 1357 kann über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Dies erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung, die auf besondere Schwierigkeiten, einen erhöhten Zeitaufwand oder spezielle Umstände während des Eingriffs eingeht.
Mögliche Begründungen sind beispielsweise:
- Stark vernarbte oder entzündlich veränderte Bindehaut, die den Zugang zur Sklera erschwert.
- Unerwartete intraoperative Komplikationen wie eine starke Blutung.
- Besonders unruhiger Patient, der eine aufwändigere Operationsführung erfordert.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1357 wird häufig in Kombination mit anderen Ziffern abgerechnet. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen sind:
- GOÄ 440: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
- GOÄ 442: Zuschlag für ambulante Operationen der Kategorie A2.
- Ziffern für die Anästhesie, z. B. GOÄ 484 für eine Retrobulbäranästhesie.
- Beratungs- und Untersuchungsziffern (z. B. GOÄ 1, GOÄ 6, GOÄ 1203, 1204) im Vorfeld des Eingriffs.
Der gleichzeitige Ansatz mit den Ziffern 1358 bis 1362 ist, wie bereits erwähnt, ausgeschlossen.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1357
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