GOÄ 1362: Kombinierte Katarakt- & Glaukom-OP abrechnen

1362
Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom
I Augenheilkunde
Punktzahl
3030
Einfachsatz
176,61 €
1,0x
Regelhöchstsatz
406,20 €
2,3x
Höchstsatz
618,13 €
3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ 1362 für die kombinierte Katarakt- und Glaukom-OP ist hoch bewertet, birgt aber Abrechnungsfallen. Unser Leitfaden zeigt die korrekte Anwendung.

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1362

Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom

Die GOÄ-Ziffer 1362 beschreibt einen hochkomplexen Eingriff in der Augenheilkunde. Sie umfasst die gleichzeitige chirurgische Behandlung von zwei der häufigsten altersbedingten Augenerkrankungen: der Katarakt (Linsentrübung) und dem Glaukom (erhöhter Augeninnendruck).

Medizinisch inkludiert die Leistung in der Regel zwei Hauptkomponenten in einer einzigen Operation. Zuerst wird die getrübte körpereigene Linse entfernt (meist mittels Phakoemulsifikation) und durch eine künstliche Intraokularlinse (IOL) ersetzt. Anschließend erfolgt der drucksenkende Eingriff, beispielsweise durch eine Trabekulektomie, eine Kanaloplastik oder die Implantation eines Mikro-Stents (MIGS).

Die Ziffer fungiert als Kombinationsziffer, die den gesamten Eingriff abbildet. Spezifische Vorbemerkungen existieren für diese Ziffer nicht, es gelten jedoch die allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts I (Augenheilkunde) und des Abschnitts C VIII (Operative Leistungen).

GOÄ 1362 in der Praxis: Indikation und Abgrenzung der Kombinations-OP

Die Abrechnung der GOÄ 1362 ist dann gerechtfertigt, wenn bei einem Patienten sowohl eine operationswürdige Katarakt als auch ein behandlungsbedürftiges Glaukom vorliegen. Die klinische Entscheidung für einen kombinierten Eingriff wird getroffen, wenn die alleinige Kataraktoperation voraussichtlich keine ausreichende Drucksenkung bewirken würde oder das Glaukom so weit fortgeschritten ist, dass eine separate Operation zu einem späteren Zeitpunkt ein zu hohes Risiko darstellt.

Typische Indikationen sind Patienten mit unzureichend kontrolliertem Augeninnendruck trotz medikamentöser Therapie oder Patienten, die ihre Glaukom-Medikation reduzieren möchten. Der Eingriff zielt darauf ab, sowohl die Sehschärfe zu verbessern als auch den Augeninnendruck langfristig zu stabilisieren und so das Sehvermögen zu erhalten.

Die Abgrenzung zu singulären Eingriffen ist entscheidend. Wird nur eine Katarakt-Operation (z.B. GOÄ 1350) durchgeführt, kann die GOÄ 1362 nicht angesetzt werden, auch wenn der Patient zusätzlich ein Glaukom hat, das aber nicht chirurgisch mitbehandelt wird. Es muss ein aktiver, operativer glaukomchirurgischer Schritt erfolgen.

Tipp: Die medizinische Notwendigkeit für den kombinierten Eingriff sollte in der Patientenakte klar dokumentiert werden. Eine Begründung, warum eine alleinige Katarakt-OP nicht ausreicht, stärkt die Abrechnung gegenüber Kostenträgern.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1362

Fallbeispiel 1: Klassische Phako-Trabekulektomie

Ein 76-jähriger Patient leidet an einer fortgeschrittenen Kernkatarakt mit einem Visus von 0,3. Gleichzeitig besteht ein Offenwinkelglaukom, das mit drei verschiedenen Augentropfen nur unzureichend auf 26 mmHg eingestellt ist. Es wird eine kombinierte Operation durchgeführt, bei der mittels Phakoemulsifikation die Linse entfernt, eine IOL implantiert und eine Trabekulektomie zur Schaffung eines neuen Abflussweges angelegt wird. Hier ist die GOÄ 1362 die korrekte Abrechnungsziffer für den gesamten operativen Komplex.

Fallbeispiel 2: Katarakt-OP mit MIGS-Implantation

Eine 69-jährige Patientin hat eine moderate Katarakt und ein mildes Glaukom, das mit zwei Medikamenten gut kontrolliert ist. Um die Medikamentenlast zu reduzieren und einer zukünftigen Druckentgleisung vorzubeugen, wird eine Kataraktoperation mit der Implantation eines iStent inject® (ein minimal-invasives Glaukom-Implantat) kombiniert. Auch diese Kombination aus Katarakt- und Glaukomchirurgie fällt unter die Leistungslegende der GOÄ 1362.

Fallbeispiel 3: Komplexer Eingriff bei Pseudoexfoliationssyndrom

Ein 82-jähriger Patient mit Pseudoexfoliationssyndrom weist eine dichte Katarakt und ein sekundäres Hochdruckglaukom auf. Die Operation ist durch eine enge Pupille und instabile Linsenaufhängungsfasern (Zonulopathie) erschwert. Es erfolgt eine kombinierte Phako-IOL-Operation mit Trabekulektomie. Aufgrund des erhöhten Schwierigkeitsgrades und Zeitaufwandes wird die GOÄ 1362 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z.B. 3,5-fach) und einer entsprechenden schriftlichen Begründung abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1362: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1362 ist der Verstoß gegen die Abrechnungsausschlüsse. Die Ziffer ist eine Pauschale für den kombinierten Eingriff. Daher dürfen die Einzelleistungen für die Katarakt-OP (GOÄ 1349–1352) oder die Glaukom-OP (GOÄ 1357–1361) nicht zusätzlich angesetzt werden. Dies würde einen doppelten Ansatz für dieselbe Leistung darstellen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Indikationsstellung. Kostenträger prüfen gelegentlich, ob die Notwendigkeit des glaukomchirurgischen Anteils ausreichend begründet war. Wird die GOÄ 1362 abgerechnet, obwohl lediglich eine Katarakt-OP bei einem Patienten mit bekanntem, aber nicht operativ behandeltem Glaukom durchgeführt wurde, ist dies fehlerhaft.

Achtung: Die alleinige Diagnose eines Glaukoms rechtfertigt nicht die Abrechnung der GOÄ 1362. Es muss ein expliziter, in der Leistungslegende enthaltener chirurgischer Eingriff zur Drucksenkung stattgefunden haben.

Auch eine unzureichende Dokumentation des operativen Vorgehens kann zu Beanstandungen führen. Der OP-Bericht muss klar beide Komponenten des Eingriffs – die Katarakt- und die Glaukom-Operation – detailliert beschreiben.

Dokumentation der GOÄ 1362: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der Schlüssel zur Vermeidung von Rückfragen und zur Sicherung des Honoraranspruchs. Sie sollte alle Aspekte abdecken, die die medizinische Notwendigkeit und den Umfang des Eingriffs belegen.

Folgende Punkte sind essenziell für die Patientenakte:

  • Präoperative Diagnostik: Visus, Spaltlampenbefund (Kataraktstadium), Augeninnendruck (mit und ohne Medikation), Gonioskopie, Gesichtsfeldbefund und ggf. OCT des Sehnervs.
  • Indikationsstellung: Eine klare Begründung, warum ein kombinierter Eingriff anstelle von zwei separaten Operationen oder einer alleinigen Katarakt-OP gewählt wurde.
  • Operationsbericht: Detaillierte Beschreibung beider Operationsschritte, inklusive der verwendeten Technik (z.B. Phakoemulsifikation), des IOL-Typs und der Art des Glaukomeingriffs (z.B. Trabekulektomie, Implantation eines Stents).

Dokumentation: 78-j. Patient mit fortgeschrittener Kernkatarakt (Visus 0,2) und medikamentös unzureichend kontrolliertem Offenwinkelglaukom (IOD 28 mmHg unter 3-fach-Therapie). Indikation zur kombinierten Phakoemulsifikation mit IOL-Implantation und Trabekulektomie zur simultanen Visusrehabilitation und Drucksenkung.

GOÄ 1362: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1362 kann bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten, eines erhöhten Zeitaufwandes oder besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine aussagekräftige, patientenindividuelle Begründung ist hierfür zwingend erforderlich.

Mögliche Begründungen sind:

  • Besonders harte, bräunliche Linsenkerne (brunescierende Katarakt)
  • Enge Pupille (Miosis), die eine Pupillendehnung erfordert
  • Instabile Linsenaufhängung (Zonulopathie, z.B. bei Pseudoexfoliationssyndrom)
  • Zustand nach vorherigen Augenoperationen oder Traumata
  • Starke Unruhe des Patienten während des Eingriffs

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 1362 können weitere Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht bereits Bestandteil der Kombinationsziffer sind. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen:

  • GOÄ 445: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
  • GOÄ 1215: Ultraschallbiometrie zur Berechnung der Intraokularlinse (präoperativ).
  • GOÄ 424: Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei der Operation (z.B. Femtosekundenlaser), falls zutreffend.
  • Anästhesieleistungen: Z.B. GOÄ 480/481 für die retro- oder peribulbäre Anästhesie.
  • Beratungen und Untersuchungen: GOÄ 1, 3, 6, 7 vor und nach dem Eingriff.

Die bereits erwähnten Ausschlussziffern GOÄ 1349-1352 und 1357-1361 dürfen keinesfalls neben der GOÄ 1362 angesetzt werden.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1362

Die GOÄ-Ziffer 1362 umfasst die komplette kombinierte Operation zur Behandlung von Grauem Star (Katarakt) und Grünem Star (Glaukom) in einer einzigen chirurgischen Sitzung. Dies beinhaltet typischerweise die Entfernung der getrübten Linse, die Implantation einer Kunstlinse und einen drucksenkenden Eingriff wie eine Trabekulektomie oder die Einbringung eines Mikro-Stents.
Die Abrechnung der GOÄ 1362 ist dann gerechtfertigt, wenn bei einem Patienten sowohl eine operationswürdige Katarakt als auch ein chirurgisch zu behandelndes Glaukom vorliegen. Beide Erkrankungen müssen im Rahmen desselben Eingriffs aktiv operativ versorgt werden. Die alleinige Diagnose eines Glaukoms ohne operativen Eingriff daran reicht nicht aus.
Neben der GOÄ 1362 sind die Ziffern für eigenständige Katarakt-Operationen (GOÄ 1349-1352) und eigenständige Glaukom-Operationen (GOÄ 1357-1361) ausgeschlossen. Die GOÄ 1362 ist eine Pauschalziffer, die bereits beide Eingriffsteile abdeckt, weshalb ein zusätzlicher Ansatz dieser Ziffern eine unzulässige Doppelabrechnung wäre.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch patientenindividuelle, überdurchschnittliche Schwierigkeiten oder einen erhöhten Zeitaufwand begründet werden. Beispiele hierfür sind eine besonders harte Linse, eine enge Pupille, instabile Linsenaufhängungsfasern (Zonulopathie) oder Komplikationen während der Operation, die spezielle Maßnahmen erfordern.
Ja, die Implantation eines minimal-invasiven Glaukom-Implantats (MIGS) wie des iStent im Rahmen einer Katarakt-Operation erfüllt die Kriterien für die GOÄ 1362. Der iStent stellt den glaukomchirurgischen Teil des kombinierten Eingriffs dar. Die Abrechnung erfolgt somit korrekt über die Ziffer 1362.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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