GOÄ 1358: Zyklodialyse & Iridektomie korrekt abrechnen

1358
Zyklodialyse, Iridektomie
I Augenheilkunde
Punktzahl
1000
Einfachsatz
58,29 €
1,0x
Regelhöchstsatz
134,07 €
2,3x
Höchstsatz
204,01 €
3,5x

Die GOÄ 1358 deckt die Zyklodialyse und die chirurgische Iridektomie ab. Erfahren Sie alles über Indikationen, häufige Abrechnungsfehler und korrekte Dokumentat

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Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1358

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 1358 im Abschnitt I (Augenheilkunde) mit der folgenden Leistungslegende:

Zyklodialyse, Iridektomie

Diese Ziffer umfasst zwei unterschiedliche operative Verfahren zur Senkung des Augeninnendrucks, die typischerweise bei der Behandlung des Glaukoms (Grüner Star) zum Einsatz kommen. Die Zyklodialyse ist ein Eingriff, bei dem der Ziliarkörper von der Sklera (Lederhaut) getrennt wird, um einen neuen Abflussweg für das Kammerwasser zu schaffen.

Die chirurgische Iridektomie bezeichnet die operative Entfernung eines kleinen Teilstücks der Regenbogenhaut (Iris). Dadurch wird eine direkte Verbindung zwischen der vorderen und hinteren Augenkammer geschaffen, was den Kammerwasserabfluss verbessert und den Augeninnendruck senkt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ziffer beide Verfahren abdeckt, aber pro Auge und Sitzung nur einmal abgerechnet werden kann, auch wenn theoretisch beide Eingriffe indiziert wären.

GOÄ 1358 in der Praxis: Indikationen bei Glaukomerkrankungen

Die Anwendung der GOÄ 1358 ist an spezifische klinische Szenarien gebunden, die eine operative Intervention zur Drucksenkung erfordern. Die Wahl zwischen Zyklodialyse und Iridektomie hängt von der genauen Art und dem Stadium der Glaukomerkrankung ab.

Die chirurgische Iridektomie ist insbesondere indiziert bei einem akuten Winkelblockglaukom (Glaukomanfall), um den blockierten Kammerwinkel sofort zu öffnen. Sie wird auch prophylaktisch bei Patienten mit einem anatomisch engen Kammerwinkel durchgeführt, um einem solchen Anfall vorzubeugen. Eine weitere Indikation kann die Entfernung eines Irisprolaps nach einer Verletzung oder Operation sein.

Die Zyklodialyse ist heute ein seltener durchgeführter Eingriff. Sie kommt vor allem bei therapierefraktären Glaukomen in Betracht, bei denen andere drucksenkende Operationen (wie eine Trabekulektomie) fehlgeschlagen sind oder nicht möglich sind, beispielsweise bei aphaken Augen (ohne eigene Linse).

Tipp: Die Indikation für den Eingriff muss präzise dokumentiert werden. Insbesondere die Unterscheidung zwischen einer prophylaktischen und einer therapeutischen Iridektomie ist für die medizinische Begründung relevant.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1358

Fallbeispiel 1: Akuter Glaukomanfall

Ein 65-jähriger Patient stellt sich mit stärksten Schmerzen im rechten Auge, Sehminderung, gerötetem Auge und Übelkeit vor. Die Untersuchung ergibt einen extrem hohen Augeninnendruck von 55 mmHg und einen verschlossenen Kammerwinkel. Die Diagnose lautet akuter Winkelblockglaukom.

Nach medikamentöser Vorbehandlung wird eine chirurgische periphere Iridektomie durchgeführt, um den Kammerwasserabfluss wiederherzustellen. Die korrekte Abrechnung für diesen Eingriff erfolgt mit der GOÄ 1358.

Fallbeispiel 2: Prophylaxe bei engem Kammerwinkel

Bei einer 58-jährigen Patientin wird im Rahmen einer Routineuntersuchung ein beidseits extrem enger Kammerwinkel festgestellt. Am Partnerauge hatte sie bereits einen subakuten Glaukomanfall erlitten. Zur Prävention eines akuten Anfalls am noch nicht betroffenen Auge wird eine prophylaktische Iridektomie empfohlen und durchgeführt.

Auch dieser präventive Eingriff wird nach GOÄ 1358 abgerechnet, da die medizinische Notwendigkeit zur Vermeidung einer schweren Erkrankung klar begründet ist.

Fallbeispiel 3: Sekundärglaukom nach Trauma

Ein Patient hat nach einer perforierenden Augenverletzung Verwachsungen (Synechien) zwischen Iris und Hornhaut entwickelt, die den Kammerwasserabfluss blockieren und zu einem schwer einstellbaren Sekundärglaukom führen. Als drucksenkende Maßnahme wird eine Zyklodialyse angelegt.

Die Abrechnung für diese spezielle Glaukomoperation erfolgt ebenfalls über die GOÄ 1358.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1358: Was Prüfer beanstanden

Die Abrechnung der GOÄ 1358 birgt einige Fallstricke, die häufig zu Beanstandungen durch Kostenträger führen. Ein zentraler Punkt sind die umfangreichen Abrechnungsausschlüsse und die korrekte Abgrenzung zu anderen Leistungen.

Der häufigste Fehler ist die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung mit anderen Glaukom-Operationen. Die GOÄ 1358 ist nicht neben den Ziffern 1350, 1351 (zyklodestruktive Eingriffe), 1359 (Trabekulektomie), 1360 (Goniotomie), 1361 (Trabekulotomie), 1362 (Goniotrepanation) oder 1381 (Vitrektomie bei Glaukom) berechnungsfähig. Es gilt das Prinzip, dass für eine Sitzung nur die umfassendste operative Leistung abgerechnet wird.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Abrechnung neben einer Kataraktoperation (z.B. GOÄ 1375). Eine Iridektomie, die lediglich zur besseren Durchführbarkeit der Linsenextraktion dient, ist Bestandteil der Katarakt-OP und nicht gesondert berechnungsfähig. Nur wenn eine eigenständige, unabhängige Indikation für die Iridektomie besteht (z.B. ein vorbestehendes Engwinkelglaukom), ist die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 1358 mit entsprechender Begründung und Diagnose zulässig.

Achtung: Bei gemeinsamer Abrechnung der GOÄ 1358 mit einer Katarakt-OP ist eine separate Diagnose für die Indikation der Iridektomie (z.B. H40.0 - Glaukomverdacht bei engem Kammerwinkel) zwingend in der Rechnung anzugeben, um Kürzungen zu vermeiden.

Dokumentation der GOÄ 1358: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung der GOÄ 1358. Sie muss die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs zweifelsfrei belegen.

Folgende Punkte sollten in der Patientenakte und im OP-Bericht unbedingt enthalten sein:

  • Eindeutige Diagnose: z.B. „Akutes Winkelblockglaukom rechtes Auge“ oder „Prophylaktische Indikation bei engem Kammerwinkel und positivem Provokationstest“.
  • Genaue Beschreibung des Verfahrens: Wurde eine Zyklodialyse oder eine Iridektomie durchgeführt? An welcher Position (z.B. „periphere Iridektomie bei 12 Uhr“)?
  • Operationsverlauf: Besondere Schwierigkeiten oder anatomische Gegebenheiten, die den Eingriff erschwert haben, sollten vermerkt werden, da sie eine Steigerung des Honorars begründen können.
  • Unabhängige Indikation: Falls der Eingriff in Kombination mit einer anderen Operation (insb. Katarakt-OP) stattfand, muss die separate Indikation explizit dokumentiert sein.

Dokumentation: Diagnose: Akutes Winkelblockglaukom linkes Auge (H40.2). OP-Bericht: Nach medikamentöser Drucksenkung Durchführung einer chirurgischen basalen Iridektomie am linken Auge bei 11 Uhr unter Verwendung des Operationsmikroskops zur Wiederherstellung des Kammerwasserabflusses.

GOÄ 1358: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1358 ist eine operative Leistung und kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum Höchstsatz (3,5-fach) gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung in der Rechnung.

Mögliche Begründungen sind beispielsweise:

  • Erschwerte Operationsbedingungen durch ausgeprägte Verwachsungen (Synechien) der Iris.
  • Besonders starke Blutungsneigung während des Eingriffs.
  • Anatomische Besonderheiten wie eine enge Lidspalte oder ein tiefliegender Augapfel (Enophthalmus).
  • Notwendigkeit eines erhöhten Zeitaufwands aufgrund von Komplikationen oder der Konstitution des Patienten (z.B. Unruhe).

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1358 wird in der Regel mit weiteren Ziffern kombiniert, um den gesamten Behandlungsaufwand abzubilden. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • GOÄ 440: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops (obligat bei diesem Eingriff).
  • GOÄ 444: Zuschlag für die Anwendung eines Lasers, falls die Iridektomie lasergestützt erfolgt.
  • Anästhesieleistungen: Je nach Art der Betäubung z.B. GOÄ 490/491 (Infiltrationsanästhesie) oder GOÄ 493 (Leitungsanästhesie).
  • Postoperative Versorgung: Ziffern für Nachsorge, Verbandswechsel (z.B. GOÄ 200) und Kontrolluntersuchungen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1358

Der Hauptunterschied liegt in der Methode. GOÄ 1358 beschreibt die chirurgische Iridektomie, die mit einem Schneideinstrument durchgeführt wird, während GOÄ 1357 die Iridotomie mittels Laserstrahl (z.B. YAG-Laser) abrechnet. Beide Ziffern sind untereinander ausgeschlossen.
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Abrechnung der GOÄ 1358 neben einer Katarakt-OP (z.B. GOÄ 1375) ist nur dann zulässig, wenn für die Iridektomie eine eigene, von der Katarakt unabhängige medizinische Indikation besteht. Diese muss durch eine separate Diagnose in der Rechnung begründet werden.
Eine Steigerung über den Regelhöchstsatz ist bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder Zeitaufwand gerechtfertigt. Gründe können beispielsweise starke Verwachsungen (Synechien), eine erhöhte Blutungsneigung, schwierige anatomische Verhältnisse oder ein sehr unruhiger Patient sein. Die Begründung muss individuell und nachvollziehbar sein.
Die GOÄ-Ziffer 1358 ist eine sogenannte Sammelnummer, die zwei alternative Eingriffe umfasst: die Zyklodialyse und die chirurgische Iridektomie. Pro Auge und Sitzung kann nur einer dieser Eingriffe abgerechnet werden, auch wenn beide medizinisch indiziert wären.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ 440 für die Anwendung eines Operationsmikroskops ist neben der GOÄ 1358 berechnungsfähig. Da diese Eingriffe standardmäßig mikrochirurgisch durchgeführt werden, ist die gemeinsame Abrechnung die Regel und wird von den Kostenträgern anerkannt.
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