GOÄ 1360: Lasertrabekuloplastik bei Glaukom abrechnen

1360
Laseroperation am Trabekelwerk des Auges bei Glaukom (Lasertrabekuloplastik)
I Augenheilkunde
Punktzahl
1000
Einfachsatz
58,29 €
1,0x
Regelhöchstsatz
134,07 €
2,3x
Höchstsatz
204,01 €
3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ 1360 für die Lasertrabekuloplastik ist eine hoch bewertete Ziffer. Erfahren Sie, wie Sie sie korrekt abrechnen und den Laserzuschlag 441 sicher vermeide

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1360

Laseroperation am Trabekelwerk des Auges bei Glaukom (Lasertrabekuloplastik)

Die GOÄ-Ziffer 1360 beschreibt eine spezifische augenärztliche Laserbehandlung, die Lasertrabekuloplastik (LTP). Dieses Verfahren zielt darauf ab, den Abfluss des Kammerwassers aus dem Auge zu verbessern und somit den Augeninnendruck zu senken. Die Leistung umfasst die gesamte Durchführung der Operation, einschließlich der Vorbereitung des Patienten und der Anwendung des Lasers am Trabekelwerk im Kammerwinkel.

Die Leistungslegende ist hierbei selbsterklärend und präzise. Sie benennt sowohl die Methode (Laseroperation) als auch die anatomische Zielstruktur (Trabekelwerk) und die Indikation (Glaukom). Verfahren wie die Selektive Lasertrabekuloplastik (SLT) oder die Argon-Lasertrabekuloplastik (ALT) fallen unter diese Ziffer.

GOÄ 1360 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Lasertrabekuloplastik nach GOÄ 1360 ist ein etabliertes Verfahren in der Glaukomtherapie. Sie wird häufig bei Patienten mit Offenwinkelglaukom eingesetzt, bei denen eine medikamentöse Therapie nicht ausreicht, nicht vertragen wird oder als primäre Behandlungsoption gewünscht ist.

Typische klinische Szenarien für den Ansatz der Ziffer 1360 sind die Notwendigkeit einer weiteren Drucksenkung bei bestehender Medikation oder der Wunsch, die Anzahl der benötigten Augentropfen zu reduzieren. Die Abrechnung ist pro Auge und pro Sitzung berechtigt. Eine erneute Behandlung nach einigen Monaten oder Jahren, falls die Wirkung nachlässt, kann ebenfalls mit dieser Ziffer abgerechnet werden.

Tipp: Die GOÄ 1360 ist für die Behandlung eines Auges vorgesehen. Wird die Lasertrabekuloplastik an beiden Augen in derselben Sitzung durchgeführt, ist die Ziffer zweimal anzusetzen. Eine Begründung für die beidseitige Behandlung in einer Sitzung kann in der Rechnung sinnvoll sein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1360

Fallbeispiel 1: Primärtherapie bei Offenwinkelglaukom

Eine 68-jährige Patientin mit neu diagnostiziertem primärem Offenwinkelglaukom möchte eine Therapie ohne tägliche Augentropfen beginnen. Nach ausführlicher Aufklärung wird eine Selektive Lasertrabekuloplastik (SLT) am rechten Auge ambulant durchgeführt. Die Abrechnung umfasst die GOÄ 1360 für die Laserbehandlung und den Zuschlag nach GOÄ 444 für die ambulante Operation.

Fallbeispiel 2: Unzureichende Druckkontrolle unter Medikation

Ein 75-jähriger Patient steht unter einer maximalen lokalen Glaukomtherapie mit drei verschiedenen Wirkstoffen. Der Zieldruck wird dennoch nicht erreicht. Zur weiteren Drucksenkung wird eine Lasertrabekuloplastik am linken Auge vorgenommen. Die Abrechnung erfolgt analog zum ersten Beispiel mit GOÄ 1360 und GOÄ 444.

Fallbeispiel 3: Medikamentenunverträglichkeit

Eine Patientin entwickelt eine schwere allergische Reaktion auf Konservierungsmittel in ihren Glaukomtropfen. Um die lokale Therapie zu reduzieren oder ganz abzusetzen, wird eine SLT an beiden Augen in einer Sitzung durchgeführt. Hier wird die GOÄ 1360 zweimal abgerechnet, ergänzt um den einmaligen Zuschlag nach GOÄ 444.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1360: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste und gravierendste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1360 ist der zusätzliche Ansatz des Laserzuschlags nach GOÄ 441. Dieser Zuschlag ist hier ausdrücklich nicht berechnungsfähig. Die Begründung liegt in der Allgemeinen Bestimmung Nr. 1 zu Abschnitt C VIII der GOÄ.

Dort ist festgelegt, dass ein Laserzuschlag nur dann angesetzt werden darf, wenn die Anwendung des Lasers nicht bereits Bestandteil der Leistungslegende ist. Da die GOÄ 1360 die „Laseroperation“ explizit im Titel führt, ist die Laseranwendung bereits in der Bewertung der Ziffer mit 1000 Punkten berücksichtigt und kann nicht zusätzlich vergütet werden.

Achtung: Der Ansatz von GOÄ 441 neben GOÄ 1360 führt unweigerlich zu Beanstandungen durch Kostenträger. Korrekt ist hingegen der Ansatz des Zuschlags für ambulantes Operieren nach GOÄ 444, sofern die Kriterien erfüllt sind.

Ebenfalls zu beachten sind die Nebeneinanderausschlüsse. Die GOÄ 1360 darf nicht in derselben Sitzung mit anderen Laseroperationen am selben Auge wie der Iridotomie (GOÄ 1358), der Kapsulotomie (GOÄ 1361) oder der Zyklophotokoagulation (GOÄ 1359) abgerechnet werden, da es sich um unterschiedliche Eingriffe handelt.

Dokumentation der GOÄ 1360: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist entscheidend für die Erstattungsfähigkeit der Leistung. Sie sollte alle medizinisch relevanten Aspekte des Eingriffs umfassen und die Indikationsstellung klar belegen. Eine gute Dokumentation schützt vor Rückfragen und sichert die Abrechnung ab.

Wesentliche Bestandteile der Dokumentation sind die medizinische Indikation (z.B. unzureichende Druckeinstellung, Medikamentenunverträglichkeit), die erfolgte Patientenaufklärung und die Einwilligung. Zudem müssen die Details des Eingriffs selbst festgehalten werden.

Dokumentationsbeispiel:
RA: Diagnose PEX-Glaukom, Zieldruck <18 mmHg. Aktuell 21 mmHg unter 3-fach-Therapie. Indikation zur SLT gestellt und mit Pat. besprochen. Einwilligung liegt vor. Durchführung SLT 360° mit 100 Impulsen, Energie 0,9 mJ. Eingriff komplikationslos. Post-OP-Druck 15 mmHg.

GOÄ 1360: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1360 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine nachvollziehbare, patientenbezogene Begründung in der Rechnung. Mögliche Gründe sind ein erhöhter Zeitaufwand oder eine besondere Schwierigkeit.

Beispiele für Begründungen können sein: eine besonders starke Pigmentierung des Trabekelwerks, die eine sehr vorsichtige Titration der Laserenergie erfordert, ein sehr enger Kammerwinkel, der die Visualisierung erschwert, oder eine erhebliche Unruhe des Patienten, die besondere Fixationshilfen und Geduld verlangt.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1360 wird in der Regel als singulärer Eingriff abgerechnet. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen:

  • Zuschläge: Der Zuschlag für ambulante Operationen nach GOÄ 444 ist bei ambulanter Durchführung fast immer berechnungsfähig. Der Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops (GOÄ 440) ist ebenfalls möglich.
  • Untersuchungen: Voruntersuchungen zur Indikationsstellung (z.B. Gonioskopie nach GOÄ 1216) werden in einer vorangehenden Sitzung abgerechnet. Am Operationstag selbst sind kurze Kontrollen Teil der Leistung.
  • Ausschluss: Wie bereits erwähnt, ist die Kombination mit GOÄ 441 (Laserzuschlag) und den Ziffern 1357–1359, 1361, 1362 ausgeschlossen.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1360

Die GOÄ-Ziffer 1360 umfasst die Laseroperation am Trabekelwerk des Auges zur Behandlung eines Glaukoms, auch Lasertrabekuloplastik genannt. Die Leistung beinhaltet die komplette Durchführung des Eingriffs, einschließlich der Anwendung des Lasers, zur Verbesserung des Kammerwasserabflusses und Senkung des Augeninnendrucks.
Nein, der Zuschlag nach GOÄ 441 für die Anwendung eines Lasers ist neben GOÄ 1360 nicht abrechenbar. Die Leistungsbeschreibung der Ziffer 1360 enthält bereits den Begriff „Laseroperation“, weshalb die Kosten für den Lasereinsatz als im Honorar enthalten gelten. Dies ist ein häufiger Abrechnungsfehler, der zu Beanstandungen führt.
Bei ambulanter Durchführung der Lasertrabekuloplastik kann der Zuschlag für ambulante Operationen nach GOÄ 444 angesetzt werden. Ebenfalls möglich ist der Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops nach GOÄ 440. Der Laserzuschlag nach GOÄ 441 ist hingegen ausgeschlossen.
Eine Steigerung der GOÄ 1360 über den 2,3-fachen Satz ist bei besonderer Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand möglich. Begründungen können beispielsweise ein sehr enger Kammerwinkel, eine starke Pigmentierung des Trabekelwerks oder ein besonders unruhiger Patient sein, was den Eingriff erschwert.
Die GOÄ 1360 ist nicht neben den GOÄ-Ziffern 1357 (Photokoagulation), 1358 (Iridotomie), 1359 (Zyklophotokoagulation), 1361 (Kapsulotomie) und 1362 (Pupilloplastik) für denselben Behandlungstag und dasselbe Auge abrechenbar. Diese Ziffern beschreiben andere, eigenständige Laser-Eingriffe am Auge.
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