Die GOÄ-Ziffer 1359 für Zyklodiathermie und Kryo-Zyklothermie bei Glaukom. Erfahren Sie alles über korrekte Indikation, Abrechnung und typische Fallstricke.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1359
Zyklodiathermie-Operation oder Kryo-Zyklothermie-Operation
Die GOÄ-Ziffer 1359 beschreibt zwei verwandte, aber technisch unterschiedliche operative Verfahren am Auge, die beide als zyklodestruktive Eingriffe gelten. Das Ziel dieser Verfahren ist die Reduzierung des Augeninnendrucks durch eine gezielte, teilweise Zerstörung des Ziliarkörpers, dem Ort der Kammerwasserproduktion.
Bei der Zyklodiathermie-Operation wird hochfrequenter Strom eingesetzt, um durch Hitze (Diathermie) Gewebe des Ziliarkörpers zu veröden. Die Kryo-Zyklothermie-Operation erreicht ein ähnliches Ergebnis durch die Anwendung extremer Kälte (Kryotherapie). Ein historisch relevantes, aber heute selteneres Anwendungsgebiet der Kryotechnik ist das Anfrieren der Linse zur Extraktion bei einer Katarakt-Operation (intrakapsuläre Kryoextraktion).
GOÄ 1359 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung bei Glaukomtherapie
Die Abrechnung der GOÄ 1359 ist bei spezifischen, meist fortgeschrittenen Glaukomformen indiziert. Diese Verfahren kommen oft dann zum Einsatz, wenn medikamentöse Therapien und andere chirurgische Eingriffe wie eine Trabekulektomie (GOÄ 1355) nicht den gewünschten Erfolg brachten oder kontraindiziert sind. Sie gelten daher häufig als Therapieoption bei therapierefraktären Glaukomen.
Typische klinische Szenarien umfassen Patienten mit neovaskulärem Glaukom, schmerzhaften blinden Augen mit hohem Augeninnendruck oder komplexen Glaukomformen nach multiplen Voroperationen. Die Entscheidung für einen zyklodestruktiven Eingriff wird aufgrund des potenziellen Risikos von Komplikationen wie langanhaltender Hypotonie oder Entzündungen sorgfältig abgewogen.
Achtung: Die GOÄ 1359 ist streng von der Laser-Zyklophotokoagulation (GOÄ 1345) abzugrenzen. Während GOÄ 1359 die Anwendung von Hitze (Diathermie) oder Kälte (Kryo) beschreibt, wird bei der GOÄ 1345 ein Laser verwendet. Die Wahl der Ziffer hängt ausschließlich von der angewandten Technik ab.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1359
Fallbeispiel 1: Therapierefraktäres Offenwinkelglaukom
Klinische Situation: Ein 78-jähriger Patient leidet an einem fortgeschrittenen Offenwinkelglaukom am rechten Auge. Trotz maximaler medikamentöser Therapie und einer vor zwei Jahren durchgeführten Trabekulektomie liegt der Augeninnendruck konstant bei über 35 mmHg. Zur Drucksenkung wird eine Zyklodiathermie-Operation geplant.
Begründung: Der Eingriff ist medizinisch notwendig, da alle anderen Therapieoptionen ausgeschöpft sind. Die Zerstörung eines Teils des Ziliarkörpers soll die Kammerwasserproduktion drosseln und den Druck senken.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1359 (Zyklodiathermie-Operation), GOÄ 440 (Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops), GOÄ 484 (Retrobulbäranästhesie), ggf. Zuschläge für ambulantes Operieren.
Fallbeispiel 2: Schmerzhaftes blindes Auge bei neovaskulärem Glaukom
Klinische Situation: Eine Patientin mit fortgeschrittener diabetischer Retinopathie entwickelt ein schmerzhaftes neovaskuläres Glaukom am linken, bereits erblindeten Auge. Der Augeninnendruck beträgt 50 mmHg und verursacht starke Schmerzen. Ziel des Eingriffs ist die Schmerzlinderung durch Druckreduktion.
Begründung: Eine Kryo-Zyklothermie wird als palliativer Eingriff durchgeführt. Die Kälteanwendung ist in diesem Fall besonders geeignet, um den Ziliarkörper zu veröden und den Druck zu senken.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1359 (Kryo-Zyklothermie-Operation), ggf. mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z.B. 3,5-fach) aufgrund der besonderen Schwierigkeit bei starker Neovaskularisation und Entzündung, plus relevante Begleitleistungen.
Fallbeispiel 3: Intrakapsuläre Kataraktextraktion
Klinische Situation: Bei einem Patienten wird eine geplante intrakapsuläre Kataraktextraktion durchgeführt. Um die Linse im Ganzen sicher entfernen zu können, wird sie mit einer Kryosonde angefroren und extrahiert.
Begründung: Die Anwendung der Kryotechnik ist ein integraler Bestandteil der Operationstechnik und wird im Leistungstext der GOÄ 1359 explizit als „Anfrieren der Linse bei Staroperation“ erwähnt.
Korrekte Abrechnung: GOÄ 1359 neben der Ziffer für die Kataraktoperation (z.B. GOÄ 1374). Die Nebeneinanderberechnung ist hier statthaft, da es sich um zwei separate operative Leistungen handelt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1359: Was Prüfer beanstanden
Die Abrechnung der GOÄ 1359 kann zu Beanstandungen führen, wenn die Abgrenzung zu anderen Ziffern nicht klar ist. Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung mit Laserverfahren. Wird eine transsklerale Zyklophotokoagulation (TSCPC) mit einem Diodenlaser durchgeführt, ist zwingend die GOÄ 1345 anzusetzen, nicht die GOÄ 1359.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Nebeneinanderberechnung mit anderen Glaukom-Operationen am selben Auge in derselben Sitzung. Die GOÄ 1359 ist in der Regel nicht neben einer Trabekulektomie (GOÄ 1355) oder einer Zyklodialyse (GOÄ 1358) abrechenbar, da es sich um alternative, sich gegenseitig ausschließende Verfahren handelt.
Prüfstellen achten zudem genau auf die Plausibilität der Indikation. Da es sich um einen destruktiven Eingriff handelt, wird eine nachvollziehbare Begründung für die Wahl dieses Verfahrens erwartet, insbesondere bei sehenden Augen.
Dokumentation der GOÄ 1359: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1359 gegenüber Kostenträgern zu rechtfertigen. Die Operationsdokumentation sollte alle relevanten Aspekte des Eingriffs umfassen.
Folgende Punkte müssen in der Patientenakte festgehalten werden:
- Die exakte medizinische Indikation (z.B. „therapierefraktäres Sekundärglaukom“).
- Der präoperative Befund, insbesondere der Augeninnendruck und die bisherige Therapie.
- Die genaue Bezeichnung des durchgeführten Verfahrens („Zyklodiathermie“ oder „Kryo-Zyklothermie“).
- Details zur Durchführung, wie die Art der Anästhesie, die Anzahl und Lokalisation der Kälte- oder Hitzeapplikationen.
Dokumentation: Pat. mit schmerzhaftem, blindem Auge links bei absolutem Glaukom (IOP 48 mmHg). Durchführung einer Kryo-Zyklothermie-Operation in Retrobulbäranästhesie. Applikation von 6 Kältepunkten für je 60 Sekunden zirkulär 3 mm hinter dem Limbus. Postoperativer Verlauf unauffällig.
GOÄ 1359: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ 1359 kann über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden, wenn besondere Schwierigkeiten, ein außergewöhnlicher Zeitaufwand oder besondere Umstände vorliegen. Eine solche Steigerung erfordert eine aussagekräftige, patientenbezogene Begründung in der Rechnung.
Mögliche Begründungen sind beispielsweise:
- Erschwerte Operationsbedingungen durch ausgeprägte Narbenbildung nach Voroperationen.
- Starke Blutungsneigung bei Neovaskularisationen an der Iris oder im Kammerwinkel.
- Besonders hoher Zeitaufwand bei einem unruhigen Patienten oder anatomischen Besonderheiten.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1359 wird in der Regel mit weiteren Ziffern kombiniert, um den gesamten Behandlungsaufwand abzubilden. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:
- GOÄ 440: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
- GOÄ 443: Zuschlag für die ambulante Durchführung von Operationen nach § 115b SGB V, die eine intraoperative oder postoperative Überwachung erfordern.
- Ziffern für die Anästhesie, z.B. GOÄ 484 (Retrobulbäranästhesie) oder GOÄ 485 (Parabulbäranästhesie).
- Beratungs- und Untersuchungsziffern (z.B. GOÄ 1, GOÄ 6, GOÄ 1200 ff.), sofern sie nicht am selben Tag wie die Operation erbracht werden (Zielleistungsprinzip).
Tipp: Vergessen Sie nicht, die notwendigen Zuschläge für das Operationsmikroskop (GOÄ 440) und für ambulantes Operieren (z.B. GOÄ 443) anzusetzen, da diese den operativen Aufwand adäquat abbilden und nicht automatisch in der GOÄ 1359 enthalten sind.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1359
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