GOÄ 1374: Katarakt-OP (Phako) korrekt abrechnen

1374
Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug-Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) – gegebenenfalls einschließlich Iridektomie –
I Augenheilkunde
Punktzahl
3050
Einfachsatz
177,78 €
1,0x
Regelhöchstsatz
408,89 €
2,3x
Höchstsatz
622,23 €
3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ 1374 ist die zentrale Ziffer für die moderne Katarakt-Operation. Erfahren Sie alles über korrekte Anwendung, typische Fehler und zulässige Kombinationen

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1374

Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug-Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) – gegebenenfalls einschließlich Iridektomie –

Die GOÄ-Ziffer 1374 beschreibt die moderne Standardmethode zur operativen Behandlung des Grauen Stars. Bei diesem Verfahren wird die getrübte Augenlinse unter Erhalt der hinteren Linsenkapsel entfernt. Die Leistungslegende umfasst zwei gängige Techniken: das Saug-Spül-Verfahren und die Linsenkernverflüssigung, besser bekannt als Phakoemulsifikation.

Wesentlicher Bestandteil der Leistung ist, dass alle obligatorischen und fakultativen Teilschritte des Eingriffs bereits im Honorar enthalten sind. Dazu zählt explizit auch eine gegebenenfalls notwendige Iridektomie, die somit nicht gesondert berechnet werden darf. Die grundsätzlichen Schwierigkeiten des Eingriffs sind laut GOÄ § 5 Abs. 2 bereits in der hohen Punktzahl berücksichtigt.

GOÄ 1374 in der Praxis: Die moderne Kataraktoperation korrekt abrechnen

Die Abrechnung der GOÄ 1374 ist bei nahezu jeder Kataraktoperation indiziert, bei der die Phakoemulsifikation zum Einsatz kommt. Dies ist heute das Verfahren der Wahl, da es über einen sehr kleinen Schnitt (minimalinvasiv) durchgeführt werden kann, was die Heilungsdauer verkürzt und das Komplikationsrisiko senkt.

Die typische klinische Situation ist ein Patient mit einer fortschreitenden Linsentrübung (Katarakt), die zu einer signifikanten Visusminderung führt. Nach entsprechender Diagnostik und Indikationsstellung wird die operative Entfernung der Linse und die Implantation einer Intraokularlinse (IOL) geplant. Die Entfernung der natürlichen Linse wird dabei mit der GOÄ 1374 abgerechnet.

Die Abgrenzung zu anderen Ziffern ist klar definiert. Die GOÄ 1375 beschreibt die intrakapsuläre Operation, ein heute seltener angewandtes Verfahren. Die Ziffern 1349 bis 1352 sind explizit neben der GOÄ 1374 ausgeschlossen, da sie entweder Teilschritte beschreiben oder eigenständige, alternative Eingriffe darstellen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1374

Fallbeispiel 1: Unkomplizierte Phakoemulsifikation

Ein 72-jähriger Patient leidet an einer senilen Katarakt am rechten Auge mit deutlicher Sehverschlechterung. Es wird eine ambulante Phakoemulsifikation mit Implantation einer Standard-IOL geplant. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen.

Korrekte Abrechnung: GOÄ 1374 (für die Linsenentfernung), GOÄ 1376 (für die IOL-Implantation), GOÄ 440 (Zuschlag für OP-Mikroskop) und GOÄ 445 (Zuschlag für ambulante Operation) sowie Anästhesieleistungen.

Fallbeispiel 2: Katarakt-OP mit prophylaktischer Iridektomie

Eine 65-jährige Patientin mit Engwinkelsituation benötigt eine Kataraktoperation. Um das Risiko eines postoperativen Winkelblockglaukoms zu minimieren, wird während des Eingriffs eine periphere Iridektomie durchgeführt.

Korrekte Abrechnung: Die Iridektomie ist laut Leistungslegende Bestandteil der GOÄ 1374. Sie kann und darf nicht separat abgerechnet werden. Die Abrechnung entspricht ansonsten dem ersten Fallbeispiel.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Bedingungen und Steigerung

Bei einem 80-jährigen Patienten liegt eine sehr harte, bruneszierende Kernkatarakt vor. Die Phakoemulsifikation erfordert einen deutlich erhöhten Zeitaufwand und mehr Ultraschallenergie als üblich. Die Operation dauert 45 Minuten statt der üblichen 20 Minuten.

Korrekte Abrechnung: Die GOÄ 1374 wird mit einem erhöhten Steigerungsfaktor (z.B. 3,2-fach) abgerechnet. In der Rechnung muss eine nachvollziehbare Begründung aufgeführt werden, z.B. „Überdurchschnittlicher Zeitaufwand und technische Schwierigkeit bei extrem hartem Linsenkern (Cataracta brunescens)“.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1374: Was Prüfer beanstanden

Die GOÄ 1374 ist eine hoch bewertete Ziffer, die von Kostenträgern genau geprüft wird. Bestimmte Fehler führen regelmäßig zu Beanstandungen.

Ein häufiger Fehler ist die separate Berechnung von im Leistungsumfang enthaltenen Teilschritten. Dazu gehören besondere Nahttechniken, die Anlage eines Skleratunnels oder die Diszision des Nachstars. Letztere ist auch dann nicht gesondert berechenbar, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird.

Achtung: Die Nachstardiszision (z.B. mittels YAG-Laser, GOÄ 1352) gilt als Nachbehandlung der Katarakt-OP und ist laut GOÄ-Kommentar Bestandteil der Leistung nach Nr. 1374. Eine separate Abrechnung ist ein häufiger Grund für Rechnungskürzungen.

Ein weiterer Fehler ist die gemeinsame Abrechnung mit den ausgeschlossenen Ziffern GOÄ 1349 bis 1352. Diese Ziffern beschreiben eigenständige Eingriffe an der Linse (z.B. Linsenextraktion ohne Phakoemulsifikation), die nicht mit der modernen Technik der GOÄ 1374 kombiniert werden können.

Dokumentation der GOÄ 1374: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die Grundlage für eine rechtssichere Abrechnung, insbesondere bei der Anwendung von Steigerungsfaktoren. Die Patientenakte sollte alle abrechnungsrelevanten Informationen enthalten.

Die Operationsdokumentation muss den durchgeführten Eingriff klar beschreiben. Neben der Diagnose und der durchgeführten Prozedur sollten auch alle Besonderheiten und eventuelle Komplikationen vermerkt werden. Dies ist entscheidend, um eine Steigerung über den Regelhöchstsatz zu rechtfertigen.

Dokumentation: „Diagnose: Cataracta senilis matura OD. OP-Bericht: Durchführung einer Phakoemulsifikation mit Implantation einer asphärischen IOL (+21.0 dpt) in den Kapselsack. Besonderheiten: Enger Pupillenreflex, Einsatz eines Pupillendehnrings erforderlich. Dauer: 35 min. Verlauf: komplikationslos.“

GOÄ 1374: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Steigerung der GOÄ 1374 über den 2,3-fachen Satz ist bei Vorliegen besonderer Schwierigkeiten, eines erhöhten Zeitaufwandes oder erschwerter Umstände möglich. Die Begründung muss patientenindividuell und konkret sein. Allgemeine Formulierungen wie „erschwerte Bedingungen“ sind nicht ausreichend.

Mögliche Begründungen sind beispielsweise:

  • Sehr harter, dunkler Linsenkern (Cataracta brunescens/nigra)
  • Instabile Zonulafasern (Zonulolyse)
  • Enge Pupille (Miosis), die den Einsatz von Dehninstrumenten erfordert
  • Posttraumatischer Zustand des Auges

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1374 wird selten allein abgerechnet. Die Kombination mit anderen Ziffern ist die Regel.

Tipp: Die Implantation der Intraokularlinse (IOL) ist nicht in der GOÄ 1374 enthalten und muss separat mit der GOÄ 1376 (Einpflanzung einer intraokularen Linse) abgerechnet werden. Dies ist die wichtigste und häufigste Ziffernkombination.

Weitere sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • GOÄ 440: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
  • GOÄ 445: Zuschlag für ambulante Operationen zum Ausgleich für die Nutzung von Praxisräumen.
  • Anästhesieleistungen: Z.B. GOÄ 490/491 für eine Retrobulbär- oder Parabulbäranästhesie.
  • Prä- und postoperative Untersuchungen: Z.B. GOÄ 1, 3, 6, 1200, 1201 etc.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1374

Die GOÄ 1374 umfasst die extrakapsuläre Entfernung der Augenlinse bei einem Grauen Star mittels Phakoemulsifikation (Linsenkernverflüssigung). Eine gegebenenfalls durchgeführte Iridektomie ist ebenfalls Bestandteil der Leistung und nicht separat berechenbar.
Nein, die Implantation der Intraokularlinse (IOL) ist nicht in der GOÄ 1374 enthalten. Sie stellt eine eigenständige Leistung dar, die zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 1376 abgerechnet werden muss.
Ja, die Diszision der Linsenkapsel oder des Nachstars (z.B. mittels YAG-Laser) gilt als Nachbehandlung der Operation. Sie ist laut GOÄ-Kommentaren Bestandteil der Leistung nach GOÄ 1374 und kann nicht gesondert berechnet werden, auch wenn sie zeitlich getrennt erfolgt.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei überdurchschnittlichen Schwierigkeiten, einem erhöhten Zeitaufwand oder besonderen Umständen möglich. Dies erfordert eine detaillierte, patientenindividuelle Begründung, wie z.B. ein extrem harter Linsenkern, eine enge Pupille oder schwache Linsenaufhängungsfasern.
Die GOÄ-Ziffern 1349, 1350, 1351 und 1352 sind neben der GOÄ 1374 ausgeschlossen. Diese Ziffern beschreiben entweder Teilschritte des Eingriffs oder alternative, veraltete Operationsmethoden, die nicht mit der modernen Phakoemulsifikation kombiniert werden können.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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