GOÄ 1405: Sprachaudiometrie mit Hörgerät – Abrechnung

1405
Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld
J Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
63
Einfachsatz
3,67 €
1,0x
Regelhöchstsatz
6,61 €
1,8x
Höchstsatz
9,18 €
2,5x

Die GOÄ 1405 ist zentral für die Kontrolle angepasster Hörgeräte. Erfahren Sie hier alles zur korrekten Abrechnung, typischen Fallstricken und Ziffernkombinatio

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Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1405

Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld

Die GOÄ-Ziffer 1405 beschreibt eine spezialisierte audiometrische Untersuchung. Im Gegensatz zu Tests mit Kopfhörern wird hierbei die Messung im freien Schallfeld, also über Lautsprecher, durchgeführt. Dies simuliert eine alltagsnahe Hörsituation und ist essenziell, um die tatsächliche Leistung eines Hörgerätes am Patienten zu beurteilen.

Die Leistungslegende schließt explizit mehrere Teilschritte mit ein. Dazu gehören die Prüfung des beidohrigen Satzverständnisses, die Funktionskontrolle des vom Hörgeräteakustiker angepassten Gerätes sowie die Mitwirkung bei der Auswahl von probeweise zur Verfügung gestellten Hörgeräten. Die Ziffer ist für den gesamten Vorgang, unabhängig von der Anzahl der getesteten Geräte oder Ohren, nur einmal pro Sitzung ansatzfähig.

GOÄ 1405 in der Praxis: Anwendung bei Hörgerätekontrolle und -anpassung

Die GOÄ 1405 kommt typischerweise im Rahmen der Hörgeräteversorgung zum Einsatz. Nachdem ein Hörgeräteakustiker eine erste Anpassung vorgenommen hat, dient diese Untersuchung der ärztlichen Erfolgskontrolle. Der Arzt überprüft objektiv, ob die Anpassung den medizinischen Anforderungen entspricht und der Patient den bestmöglichen Nutzen aus der Versorgung zieht.

Indikationen für die Abrechnung sind daher Kontrolluntersuchungen nach einer Neuversorgung, bei Problemen mit einem bestehenden Hörgerät oder zur vergleichenden Auswahl zwischen verschiedenen Testgeräten. Die Ziffer bildet den Abschluss der ärztlichen Verordnung und die Überprüfung des Versorgungserfolgs ab. Sie ist ein wichtiger Baustein der Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung.

Tipp: Die GOÄ 1405 ist auch dann ansetzbar, wenn im Rahmen der Untersuchung festgestellt wird, dass die Hörgeräteanpassung unzureichend ist und eine Nachbesserung durch den Akustiker erforderlich wird. Das Ergebnis der Prüfung muss nicht positiv sein.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1405

Fallbeispiel 1: Erstkontrolle nach Neuversorgung

Ein 72-jähriger Patient stellt sich nach Anpassung seines ersten Hörgerätes durch den Akustiker vor. Mittels Freifeldaudiometrie (z.B. Freiburger Sprachtest) wird das Sprachverständnis mit dem neuen Gerät bei verschiedenen Lautstärken gemessen. Die Ergebnisse bestätigen eine signifikante Verbesserung des Einsilberverstehens von 35 % (ohne Gerät) auf 85 % (mit Gerät) bei 65 dB, womit der Erfolg der Anpassung ärztlich verifiziert ist. Abgerechnet wird die GOÄ 1405.

Fallbeispiel 2: Vergleichende Anpassung

Eine Patientin testet zwei verschiedene Hörgerätemodelle. Sie ist sich unsicher, mit welchem Gerät sie im Alltag besser zurechtkommt. Der Arzt führt mit beiden Geräten nacheinander eine vergleichende Sprachaudiometrie im Störschall durch. Die Messung zeigt objektiv, dass Modell A ein um 20 % besseres Sprachverständnis im Störgeräusch ermöglicht. Diese Untersuchung hilft der Patientin bei der Entscheidung und wird mit GOÄ 1405 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Problem mit bestehendem Hörgerät

Ein langjähriger Hörgeräteträger berichtet über eine zunehmende Verschlechterung des Sprachverstehens trotz funktionierender Technik. Eine Kontrolluntersuchung nach GOÄ 1405 zeigt, dass die Verstärkungsleistung des Gerätes nicht mehr zur fortgeschrittenen Schwerhörigkeit des Patienten passt. Das Ergebnis dient als Grundlage für die Verordnung eines neuen, leistungsstärkeren Hörgerätes. Auch hier ist der Ansatz der GOÄ 1405 korrekt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1405: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1405 ist der mehrfache Ansatz pro Sitzung. Die Leistungslegende stellt klar, dass die Ziffer „für beide Ohren insgesamt nur einmal ansatzfähig“ ist. Dies gilt auch, wenn beide Ohren separat oder mehrere Geräte getestet werden.

Ein weiterer problematischer Punkt ist die Abgrenzung zur GOÄ 1404 (Sprachaudiometrische Untersuchung, auch mit Störschall oder unter Verwendung von Sätzen). Die GOÄ 1405 ist spezifisch für die Kontrolle angepasster Hörgeräte vorgesehen. Wird in derselben Sitzung eine Diagnostik ohne Hörgerät (GOÄ 1404) und eine Kontrolle mit Hörgerät (GOÄ 1405) durchgeführt, muss eine klare medizinische Notwendigkeit für beide Messungen getrennt dokumentiert werden, um Beanstandungen zu vermeiden.

Achtung: Die alleinige Angabe „Kontrolle Hörgerät“ reicht als Begründung für eine Nebeneinanderberechnung mit GOÄ 1404 oft nicht aus. Es muss dargelegt werden, warum eine vollständige Diagnostik des Grundleidens und zusätzlich eine separate Gerätekontrolle in einer Sitzung erforderlich waren.

Dokumentation der GOÄ 1405: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1405 gegenüber Kostenträgern zu sichern. Die Patientenakte sollte alle relevanten Informationen enthalten, die die medizinische Notwendigkeit und den Umfang der Untersuchung belegen.

Die Dokumentation muss die Indikation (z.B. „Z.n. HG-Anpassung rechts“, „Kontrolle bei subjektiv unzureichendem Sprachverstehen mit HG“), die durchgeführte Messung und die objektiven Ergebnisse umfassen. Insbesondere der Vergleich des Sprachverstehens mit und ohne Hörgerät untermauert den Nutzen der Untersuchung und des Hilfsmittels.

Dokumentation:
Indikation: Kontrolle nach Erst-Anpassung Hörgerät links. Patient klagt über weiterhin Probleme in Gruppengesprächen.
Befund: Freiburger Sprachtest im Freifeld bei 65 dB: Einsilberverstehen ohne HG 40 %, mit HG 75 %. Sprachverstehen im Störschall (60 dB) verbessert von 20 % auf 50 %.
Beurteilung: Signifikanter Hörerfolg, Anpassung adäquat. Empfehlung für Hörtraining.

GOÄ 1405: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1405 ist eine technische Leistung mit geringem Spielraum für eine Steigerung über den Regelhöchstsatz (1,8-fach) hinaus. Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Satz kann jedoch bei einem erheblich überdurchschnittlichen Zeitaufwand oder besonderer Schwierigkeit gerechtfertigt sein. Mögliche Begründungen sind eine erschwerte Durchführung bei Kindern, bei Patienten mit kognitiven Einschränkungen oder bei besonders zeitintensiven vergleichenden Messungen mit mehreren Geräten und Einstellungen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1405 wird in der Praxis häufig mit anderen Ziffern aus dem HNO-Bereich kombiniert. Sinnvolle und in der Regel nicht beanstandete Kombinationen sind:

  • GOÄ 1 oder 3: Beratung des Patienten zu den Ergebnissen.
  • GOÄ 7: Vollständige Untersuchung eines Organsystems (hier: Ohren, z.B. Otoskopie).
  • GOÄ 1400: Untersuchung des Trommelfells mit dem Operationsmikroskop.
  • GOÄ 1401: Messung des Mittelohrdrucks (Tympanometrie), falls zur Abklärung von Messproblemen erforderlich.

Die Kombination mit anderen audiometrischen Ziffern wie GOÄ 1403 (Tonschwellenaudiometrie) oder GOÄ 1404 (Sprachaudiometrie ohne HG-Bezug) in derselben Sitzung ist möglich, erfordert aber eine plausible medizinische Begründung für die Notwendigkeit jeder einzelnen Leistung.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1405

Die GOÄ 1405 kann abgerechnet werden, wenn eine sprachaudiometrische Untersuchung zur Überprüfung eines bereits angepassten Hörgerätes durchgeführt wird. Typische Anlässe sind die Erstkontrolle nach einer Neuversorgung, die Analyse von Problemen mit einem bestehenden Gerät oder die vergleichende Auswahl zwischen verschiedenen Testgeräten.
Nein, die GOÄ 1405 ist explizit nur einmal pro Sitzung für beide Ohren insgesamt abrechenbar. Dies gilt auch, wenn beide Ohren nacheinander oder mehrere Hörgeräte getestet werden. Ein doppelter Ansatz wird von Kostenträgern regelmäßig gestrichen.
Der Hauptunterschied liegt im Zweck der Untersuchung. GOÄ 1404 ist eine allgemeine diagnostische Sprachaudiometrie zur Feststellung des Hörvermögens, während GOÄ 1405 spezifisch der Kontrolle und Funktionsüberprüfung eines bereits angepassten Hörgerätes im freien Schallfeld dient.
Eine Steigerung über den 1,8-fachen Satz kann bei einem erheblich erhöhten Zeitaufwand oder besonderer Schwierigkeit gerechtfertigt sein. Gültige Begründungen sind beispielsweise eine erschwerte Mitarbeit des Patienten (z.B. bei Kindern, Demenz), aufwendige vergleichende Messungen mehrerer Geräte oder ein erhöhter Erklärungsbedarf der komplexen Ergebnisse.
Ja, die Abrechnung der GOÄ 1405 neben der GOÄ 1403 in derselben Sitzung ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine medizinische Begründung. Dies kann der Fall sein, wenn sich während der Hörgerätekontrolle Hinweise auf eine relevante Änderung der Hörschwelle ergeben, die eine erneute Tonaudiometrie zur Abklärung erforderlich macht.
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