Die GOÄ 1412 umfasst experimentelle Gleichgewichtstests wie die kalorische Prüfung. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer korrekt ansetzen und von GOÄ 826 abgrenzen.
Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.
Kostenlos herunterladenOffizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1412
Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und Lagenystagmus)
Die GOÄ-Ziffer 1412 beschreibt eine Reihe von spezialisierten, experimentellen Tests zur Überprüfung des vestibulären Systems. Im Gegensatz zu einfachen Gleichgewichtsprüfungen, bei denen der Patient aktiv mitwirkt, ist er bei den Leistungen nach Ziffer 1412 vorwiegend passiv beteiligt. Der Arzt setzt gezielte Reize, um das Gleichgewichtsorgan zu provozieren und Reaktionen wie einen Nystagmus (Augenzittern) auszulösen.
Zum Leistungsinhalt gehören verschiedene Verfahren, die einzeln oder in Kombination durchgeführt werden können. Dazu zählen die kalorische Prüfung (Spülung des Gehörgangs mit warmem und kaltem Wasser), der rotatorische Test (Drehversuch auf einem Drehstuhl) sowie diverse Lagerungsprüfungen zur Auslösung eines Lagenystagmus. Auch die Beobachtung optokinetisch oder mechanisch ausgelöster Augenbewegungen ohne apparative Registrierung fällt unter diese Ziffer.
GOÄ 1412 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung zur neurologischen Untersuchung
Die GOÄ 1412 kommt immer dann zum Ansatz, wenn eine einfache Gleichgewichtsprüfung (z.B. Romberg-Test, Strichgang) nicht ausreicht, um die Ursache einer Schwindelsymptomatik zu klären. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine periphere vestibuläre Störung wie Morbus Menière, eine Neuritis vestibularis oder ein benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel (BPLS).
Eine entscheidende Abgrenzung besteht zur GOÄ-Ziffer 826 (Vestibularisprüfung). Während die GOÄ 1412 eine otologische Untersuchung des Innenohrs darstellt, zielt die GOÄ 826 auf die neurologische Prüfung des Kleinhirns ab. Obwohl es sich um Untersuchungen unterschiedlicher Organsysteme handelt, sind sie laut Anmerkung zur GOÄ 826 nicht nebeneinander berechnungsfähig. Dies ist ein häufiger Grund für Beanstandungen.
Tipp: Wählen Sie je nach klinischem Schwerpunkt die zutreffende Ziffer. Bei einer primär HNO-ärztlichen Fragestellung ist die GOÄ 1412 die korrekte Wahl, bei einer neurologischen die GOÄ 826. Eine gemeinsame Abrechnung ist ausgeschlossen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1412
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Morbus Menière
Ein 55-jähriger Patient klagt über wiederkehrende, anfallsartige Drehschwindelattacken, begleitet von Tinnitus und Hörminderung auf dem linken Ohr. Zur Abklärung einer möglichen Labyrinth-Unterfunktion wird eine kalorische Prüfung durchgeführt. Dabei wird der Nystagmus mittels Frenzelbrille beobachtet, um die Erregbarkeit der beiden Gleichgewichtsorgane zu vergleichen.
Begründung: Die kalorische Prüfung ist ein klassischer Bestandteil der experimentellen Gleichgewichtsprüfung und dient der seitengetrennten Funktionsanalyse. Die Leistung ist vollständig in der GOÄ 1412 enthalten.
Fallbeispiel 2: Abklärung eines Lagerungsschwindels
Eine Patientin berichtet von kurzen, heftigen Schwindelattacken, die nur bei bestimmten Kopfbewegungen auftreten, etwa beim Umdrehen im Bett. Zur Diagnose eines benignen paroxysmalen Lagerungsschwindels (BPLS) wird eine Lagerungsprüfung nach Dix-Hallpike durchgeführt. Der Arzt beobachtet die Augen der Patientin auf einen charakteristischen Nystagmus.
Begründung: Die Provokation eines Lagenystagmus durch gezielte Lagewechsel ist expliziter Bestandteil der Leistungslegende der GOÄ 1412 und somit korrekt abrechenbar.
Fallbeispiel 3: Schwindel nach Trauma
Ein Patient leidet nach einem leichten Schädel-Hirn-Trauma unter anhaltendem Schwindel und Unsicherheit. Um die Funktion des vestibulookulären Reflexes zu prüfen, wird ein rotatorischer Test auf einem Drehstuhl durchgeführt. Die nachfolgenden Augenbewegungen werden beobachtet und bewertet.
Begründung: Der künstliche Drehreiz zur Nystagmusauslösung ist ein experimenteller Test, der klar unter die GOÄ 1412 fällt und nicht zu den einfachen Gleichgewichtsprüfungen zählt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 1412: Was Prüfer beanstanden
Die korrekte Abrechnung der GOÄ 1412 erfordert die Beachtung einiger wichtiger Ausschlüsse und Abgrenzungen. Fehler führen hier regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.
Der häufigste Fehler ist die gemeinsame Abrechnung mit GOÄ 826. Auch wenn die Untersuchungen unterschiedliche medizinische Ziele verfolgen (HNO vs. Neurologie), schließt die Gebührenordnung eine Nebeneinanderberechnung explizit aus. Es muss die Ziffer angesetzt werden, die den Schwerpunkt der Untersuchung darstellt.
Ein weiterer Fallstrick ist die Abgrenzung zur GOÄ 1413 (Elektronystagmographische Untersuchung). GOÄ 1412 umfasst die reine Beobachtung des Nystagmus (z.B. mit Leuchtbrille), während GOÄ 1413 die apparative Registrierung beschreibt. Beide Ziffern sind für dieselbe Sitzung nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 1412 für einfache Gleichgewichtstests wie den Romberg-Versuch, den Strichgang oder den Zeigeversuch ist nicht zulässig. Diese Leistungen sind bereits mit den Grund- oder Untersuchungsziffern (z.B. GOÄ 6, 8 oder 800) abgegolten.
Dokumentation der GOÄ 1412: Praxisbewährte Hinweise
Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1412 bei Nachfragen zu rechtfertigen. Die Patientenakte sollte die medizinische Notwendigkeit der experimentellen Prüfung klar belegen.
Es müssen der durchgeführte Test, das verwendete Hilfsmittel und das Ergebnis festgehalten werden. Eine pauschale Angabe wie „Gleichgewichtsprüfung durchgeführt“ ist nicht ausreichend. Die Dokumentation sollte spezifisch und nachvollziehbar sein.
Dokumentation: "Anamnese: Drehschwindel bei Lagewechsel. Durchführung der Dix-Hallpike-Lagerungsprobe beidseits unter Frenzelbrille. Ergebnis: Bei Lagerung nach rechts Auslösung eines rotatorischen Upbeat-Nystagmus von ca. 15 Sek. Dauer. Diagnose: BPLS des rechten hinteren Bogengangs."
GOÄ 1412: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Steigerung der GOÄ 1412 über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Diese müssen in der Rechnung patientenbezogen begründet werden. Ein erhöhter Zeitaufwand oder eine besondere Schwierigkeit bei der Durchführung können eine solche Steigerung rechtfertigen.
Mögliche Begründungen sind beispielsweise eine erschwerte Durchführung bei einem sehr ängstlichen oder adipösen Patienten, die Notwendigkeit mehrerer Wiederholungen der Provokationsmanöver aufgrund unklarer Ergebnisse oder eine besondere Schwierigkeit bei der kalorischen Spülung aufgrund anatomischer Besonderheiten des Gehörgangs.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 1412 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Schwindeldiagnostik erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind unter anderem:
- GOÄ 1, 5 oder 7: Beratung und symptombezogene Untersuchung als Grundlage.
- GOÄ 1400: Otoskopie zur Beurteilung des Gehörgangs und des Trommelfells, insbesondere vor einer kalorischen Prüfung.
- GOÄ 1401: Untersuchung unter dem Ohrmikroskop, falls erforderlich.
- GOÄ 1403/1404: Tonschwellenaudiometrie und Sprachaudiometrie zur Abklärung einer cochleären Beteiligung.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1412
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