GOÄ 1412: Gleichgewichtsprüfung korrekt abrechnen

1412
Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und Lagenystagmus)
J Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
91
Einfachsatz
5,30 €
1,0x
Regelhöchstsatz
12,19 €
2,3x
Höchstsatz
18,55 €
3,5x
Ausschlüsse
8261413

Die GOÄ 1412 umfasst experimentelle Gleichgewichtstests wie die kalorische Prüfung. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer korrekt ansetzen und von GOÄ 826 abgrenzen.

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Kostenloser Praxis-Leitfaden herunterladen!

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

Kostenlos herunterladen

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1412

Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und Lagenystagmus)

Die GOÄ-Ziffer 1412 beschreibt eine Reihe von spezialisierten, experimentellen Tests zur Überprüfung des vestibulären Systems. Im Gegensatz zu einfachen Gleichgewichtsprüfungen, bei denen der Patient aktiv mitwirkt, ist er bei den Leistungen nach Ziffer 1412 vorwiegend passiv beteiligt. Der Arzt setzt gezielte Reize, um das Gleichgewichtsorgan zu provozieren und Reaktionen wie einen Nystagmus (Augenzittern) auszulösen.

Zum Leistungsinhalt gehören verschiedene Verfahren, die einzeln oder in Kombination durchgeführt werden können. Dazu zählen die kalorische Prüfung (Spülung des Gehörgangs mit warmem und kaltem Wasser), der rotatorische Test (Drehversuch auf einem Drehstuhl) sowie diverse Lagerungsprüfungen zur Auslösung eines Lagenystagmus. Auch die Beobachtung optokinetisch oder mechanisch ausgelöster Augenbewegungen ohne apparative Registrierung fällt unter diese Ziffer.

GOÄ 1412 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung zur neurologischen Untersuchung

Die GOÄ 1412 kommt immer dann zum Ansatz, wenn eine einfache Gleichgewichtsprüfung (z.B. Romberg-Test, Strichgang) nicht ausreicht, um die Ursache einer Schwindelsymptomatik zu klären. Typische Indikationen sind der Verdacht auf eine periphere vestibuläre Störung wie Morbus Menière, eine Neuritis vestibularis oder ein benigner paroxysmaler Lagerungsschwindel (BPLS).

Eine entscheidende Abgrenzung besteht zur GOÄ-Ziffer 826 (Vestibularisprüfung). Während die GOÄ 1412 eine otologische Untersuchung des Innenohrs darstellt, zielt die GOÄ 826 auf die neurologische Prüfung des Kleinhirns ab. Obwohl es sich um Untersuchungen unterschiedlicher Organsysteme handelt, sind sie laut Anmerkung zur GOÄ 826 nicht nebeneinander berechnungsfähig. Dies ist ein häufiger Grund für Beanstandungen.

Tipp: Wählen Sie je nach klinischem Schwerpunkt die zutreffende Ziffer. Bei einer primär HNO-ärztlichen Fragestellung ist die GOÄ 1412 die korrekte Wahl, bei einer neurologischen die GOÄ 826. Eine gemeinsame Abrechnung ist ausgeschlossen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1412

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Morbus Menière

Ein 55-jähriger Patient klagt über wiederkehrende, anfallsartige Drehschwindelattacken, begleitet von Tinnitus und Hörminderung auf dem linken Ohr. Zur Abklärung einer möglichen Labyrinth-Unterfunktion wird eine kalorische Prüfung durchgeführt. Dabei wird der Nystagmus mittels Frenzelbrille beobachtet, um die Erregbarkeit der beiden Gleichgewichtsorgane zu vergleichen.

Begründung: Die kalorische Prüfung ist ein klassischer Bestandteil der experimentellen Gleichgewichtsprüfung und dient der seitengetrennten Funktionsanalyse. Die Leistung ist vollständig in der GOÄ 1412 enthalten.

Fallbeispiel 2: Abklärung eines Lagerungsschwindels

Eine Patientin berichtet von kurzen, heftigen Schwindelattacken, die nur bei bestimmten Kopfbewegungen auftreten, etwa beim Umdrehen im Bett. Zur Diagnose eines benignen paroxysmalen Lagerungsschwindels (BPLS) wird eine Lagerungsprüfung nach Dix-Hallpike durchgeführt. Der Arzt beobachtet die Augen der Patientin auf einen charakteristischen Nystagmus.

Begründung: Die Provokation eines Lagenystagmus durch gezielte Lagewechsel ist expliziter Bestandteil der Leistungslegende der GOÄ 1412 und somit korrekt abrechenbar.

Fallbeispiel 3: Schwindel nach Trauma

Ein Patient leidet nach einem leichten Schädel-Hirn-Trauma unter anhaltendem Schwindel und Unsicherheit. Um die Funktion des vestibulookulären Reflexes zu prüfen, wird ein rotatorischer Test auf einem Drehstuhl durchgeführt. Die nachfolgenden Augenbewegungen werden beobachtet und bewertet.

Begründung: Der künstliche Drehreiz zur Nystagmusauslösung ist ein experimenteller Test, der klar unter die GOÄ 1412 fällt und nicht zu den einfachen Gleichgewichtsprüfungen zählt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1412: Was Prüfer beanstanden

Die korrekte Abrechnung der GOÄ 1412 erfordert die Beachtung einiger wichtiger Ausschlüsse und Abgrenzungen. Fehler führen hier regelmäßig zu Kürzungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen.

Der häufigste Fehler ist die gemeinsame Abrechnung mit GOÄ 826. Auch wenn die Untersuchungen unterschiedliche medizinische Ziele verfolgen (HNO vs. Neurologie), schließt die Gebührenordnung eine Nebeneinanderberechnung explizit aus. Es muss die Ziffer angesetzt werden, die den Schwerpunkt der Untersuchung darstellt.

Ein weiterer Fallstrick ist die Abgrenzung zur GOÄ 1413 (Elektronystagmographische Untersuchung). GOÄ 1412 umfasst die reine Beobachtung des Nystagmus (z.B. mit Leuchtbrille), während GOÄ 1413 die apparative Registrierung beschreibt. Beide Ziffern sind für dieselbe Sitzung nicht nebeneinander berechnungsfähig.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 1412 für einfache Gleichgewichtstests wie den Romberg-Versuch, den Strichgang oder den Zeigeversuch ist nicht zulässig. Diese Leistungen sind bereits mit den Grund- oder Untersuchungsziffern (z.B. GOÄ 6, 8 oder 800) abgegolten.

Dokumentation der GOÄ 1412: Praxisbewährte Hinweise

Eine sorgfältige Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1412 bei Nachfragen zu rechtfertigen. Die Patientenakte sollte die medizinische Notwendigkeit der experimentellen Prüfung klar belegen.

Es müssen der durchgeführte Test, das verwendete Hilfsmittel und das Ergebnis festgehalten werden. Eine pauschale Angabe wie „Gleichgewichtsprüfung durchgeführt“ ist nicht ausreichend. Die Dokumentation sollte spezifisch und nachvollziehbar sein.

Dokumentation: "Anamnese: Drehschwindel bei Lagewechsel. Durchführung der Dix-Hallpike-Lagerungsprobe beidseits unter Frenzelbrille. Ergebnis: Bei Lagerung nach rechts Auslösung eines rotatorischen Upbeat-Nystagmus von ca. 15 Sek. Dauer. Diagnose: BPLS des rechten hinteren Bogengangs."

GOÄ 1412: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Steigerung der GOÄ 1412 über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Diese müssen in der Rechnung patientenbezogen begründet werden. Ein erhöhter Zeitaufwand oder eine besondere Schwierigkeit bei der Durchführung können eine solche Steigerung rechtfertigen.

Mögliche Begründungen sind beispielsweise eine erschwerte Durchführung bei einem sehr ängstlichen oder adipösen Patienten, die Notwendigkeit mehrerer Wiederholungen der Provokationsmanöver aufgrund unklarer Ergebnisse oder eine besondere Schwierigkeit bei der kalorischen Spülung aufgrund anatomischer Besonderheiten des Gehörgangs.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1412 wird häufig im Rahmen einer umfassenden Schwindeldiagnostik erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind unter anderem:

  • GOÄ 1, 5 oder 7: Beratung und symptombezogene Untersuchung als Grundlage.
  • GOÄ 1400: Otoskopie zur Beurteilung des Gehörgangs und des Trommelfells, insbesondere vor einer kalorischen Prüfung.
  • GOÄ 1401: Untersuchung unter dem Ohrmikroskop, falls erforderlich.
  • GOÄ 1403/1404: Tonschwellenaudiometrie und Sprachaudiometrie zur Abklärung einer cochleären Beteiligung.
Es ist entscheidend, die in der GOÄ genannten Ausschlüsse zu beachten, insbesondere den Ausschluss neben GOÄ 826 und 1413.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1412

Die GOÄ 1412 umfasst experimentelle Prüfungen des Gleichgewichts, bei denen gezielte Reize gesetzt werden. Dazu gehören die kalorische Prüfung (Wasserspülung), der Drehversuch auf einem Drehstuhl und Lagerungsprüfungen zur Auslösung eines Nystagmus. Einfache Tests wie der Romberg-Versuch sind nicht enthalten.
Nein, die gemeinsame Abrechnung von GOÄ 1412 und GOÄ 826 ist ausgeschlossen. Obwohl GOÄ 1412 eine otologische (HNO) und GOÄ 826 eine neurologische Prüfung darstellt, verbietet die Gebührenordnung die Nebeneinanderberechnung in derselben Sitzung. Es muss die Ziffer gewählt werden, die den Untersuchungsschwerpunkt widerspiegelt.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei besonderem Zeitaufwand oder erhöhter Schwierigkeit möglich. Dies muss patientenbezogen begründet werden, beispielsweise durch die Notwendigkeit wiederholter Provokationsmanöver bei einem ängstlichen Patienten oder bei anatomischen Besonderheiten, die die Untersuchung erschweren.
Der Hauptunterschied liegt in der Methode der Nystagmus-Erfassung. GOÄ 1412 beschreibt die Beobachtung des Nystagmus, zum Beispiel mit einer Frenzelbrille. GOÄ 1413 hingegen beinhaltet die apparative, elektronische Registrierung der Augenbewegungen (Elektronystagmographie). Beide Ziffern können nicht für dieselbe Untersuchungssitzung abgerechnet werden.
Einfache, orientierende Gleichgewichtsprüfungen rechtfertigen die GOÄ 1412 nicht. Dazu zählen der Romberg-Stehversuch, der Strichgang (Laufen auf einer Linie) oder der Zeigeversuch. Diese Leistungen gelten als Bestandteil der allgemeinen körperlichen oder neurologischen Untersuchung (z.B. GOÄ 6, 8, 800).
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen — kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert — persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich