GOÄ 1486: Kieferhöhlen-OP korrekt abrechnen & steigern

1486
Radikaloperation der Kieferhöhle
J Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
1110
Einfachsatz
64,70 €
1,0x
Regelhöchstsatz
148,81 €
2,3x
Höchstsatz
226,45 €
3,5x

Die GOÄ 1486 für die Kieferhöhlenoperation ist ein Klassiker. Erfahren Sie, wie Sie die Ziffer analog für moderne FESS-Eingriffe korrekt anwenden und steigern.

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Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

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Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1486

Radikaloperation der Kieferhöhle

Die GOÄ-Ziffer 1486 beschreibt die chirurgische Sanierung der Kieferhöhle. Ursprünglich war damit die klassische Operation nach Caldwell-Luc gemeint, bei der ein Zugang von der Mundhöhle aus geschaffen wird. Heute wird die Ziffer jedoch vorrangig analog für moderne, minimal-invasive Verfahren angewendet.

Dazu gehören insbesondere die endonasalen endoskopischen oder mikroskopischen Operationen, die heute den Goldstandard darstellen. Ziel des Eingriffs ist die Behandlung chronischer Entzündungen durch Entfernung erkrankter Schleimhaut, Polypen und die Verbesserung der Belüftung und Drainage der Kieferhöhle. Spezifische Vorbemerkungen zum Abschnitt J sind für diese Ziffer nicht direkt relevant, jedoch die allgemeinen Bestimmungen der GOÄ.

GOÄ 1486 in der Praxis: Anwendung bei endoskopischen Eingriffen

In der täglichen HNO-Praxis wird die GOÄ 1486 fast ausschließlich für die endonasale Kieferhöhlenchirurgie (funktionelle endoskopische Nasennebenhöhlenchirurgie, FESS) herangezogen. Der Begriff „Radikaloperation“ ist hierbei historisch zu verstehen und beschreibt nicht zwangsläufig eine radikale Entfernung sämtlicher Schleimhaut, sondern die umfassende Sanierung einer Nebenhöhle.

Typische Indikationen für die Abrechnung der GOÄ 1486 sind chronische Rhinosinusitis mit oder ohne Polypenbildung, rezidivierende akute Sinusitiden, die auf konservative Therapien nicht ansprechen, oder auch Muko- bzw. Pyozelen der Kieferhöhle. Die Leistung umfasst die Sanierung der Kieferhöhle einer Seite.

Tipp: Bei der Abrechnung für ein endoskopisches Verfahren sollte die Ziffer als „analog“ oder mit dem Zusatz „A“ gekennzeichnet werden, um die Methodik transparent zu machen. Dies ist mittlerweile gängige und anerkannte Praxis.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1486

Fallbeispiel 1: Chronische Sinusitis maxillaris

Ein Patient leidet seit Monaten unter Druckgefühl im Mittelgesicht und eitrigem Nasenausfluss. Die CT-Diagnostik zeigt eine vollständige Verschattung der linken Kieferhöhle. Es wird eine endonasal-endoskopische Sanierung der linken Kieferhöhle mit Erweiterung des natürlichen Ostiums und Entfernung von entzündlichem Gewebe durchgeführt. Die korrekte Abrechnung erfolgt mit GOÄ 1486 analog für die linke Seite.

Fallbeispiel 2: Rezidivierende akute Sinusitis bei anatomischer Engstelle

Eine Patientin hat mehr als vier Episoden einer akuten bakteriellen Sinusitis pro Jahr. Die Diagnostik ergibt eine Engstelle im Bereich des Infundibulum ethmoidale, die den Abfluss aus der Kieferhöhle behindert. Im Rahmen einer FESS wird diese Engstelle beseitigt (Infundibulotomie) und das Kieferhöhlenostium erweitert. Hierfür ist die GOÄ 1486 analog ebenfalls die zutreffende Ziffer.

Fallbeispiel 3: Kieferhöhlen-OP mit zusätzlicher Drainage

Bei einem Patienten mit ausgeprägter chronisch-polypöser Sinusitis wird die Kieferhöhle endoskopisch saniert. Aufgrund der massiven Schleimhautschwellung wird zur Sicherung der Drainage zusätzlich ein Fenster zum unteren Nasengang angelegt (subturbinale Fensterung). Diese Maßnahme ist laut Beschluss der BÄK in der GOÄ 1486 enthalten. Der Mehraufwand wird durch einen erhöhten Steigerungsfaktor (z. B. 2,9-fach) mit entsprechender Begründung abgebildet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1486: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 1486 ist die unzulässige Kombination mit anderen Ziffern, die bereits Leistungsbestandteil sind. Kostenträger und Beihilfestellen prüfen hier besonders genau.

Ein klassischer Fehler ist der zusätzliche Ansatz der GOÄ 1468 (Eröffnung einer Nebenhöhle vom Naseninnern aus) für eine subturbinale Fensterung. Gemäß einem Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses der BÄK ist diese Maßnahme explizit Bestandteil der Leistung nach GOÄ 1486 und nicht separat berechnungsfähig. Der Mehraufwand muss über den Steigerungsfaktor geltend gemacht werden.

Achtung: Die GOÄ 1486 ist nicht neben der GOÄ 1488 (Radikaloperation mehrerer Nebenhöhlen derselben Seite) für dieselbe Seite abrechenbar. Wird neben der Kieferhöhle auch das Siebbein oder die Keilbeinhöhle auf derselben Seite operiert, ist die GOÄ 1488 die korrekte und umfassendere Ziffer.

Ebenso ist der Nebeneinanderansatz mit kleineren Eingriffen wie der Punktion (GOÄ 1467) oder Spülung (GOÄ 1465) der Kieferhöhle im selben Eingriff ausgeschlossen, da diese Maßnahmen durch die Radikaloperation abgedeckt sind.

Dokumentation der GOÄ 1486: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1486, insbesondere bei Anwendung eines erhöhten Steigerungsfaktors, zu sichern. Die Operationsdokumentation sollte alle wesentlichen Schritte nachvollziehbar beschreiben.

Folgende Punkte dürfen nicht fehlen: die operierte Seite, der gewählte Zugangsweg (z. B. endonasal-endoskopisch), der intraoperative Befund (z. B. Polypen, verdickte Schleimhaut, Eiter) und die durchgeführten Maßnahmen (z. B. Erweiterung des Ostiums, Polypenabtragung). Besondere Schwierigkeiten wie eine starke Blutung oder eine unübersichtliche Anatomie sollten ebenfalls vermerkt werden, da sie eine Steigerung des Faktors rechtfertigen.

Dokumentation: Endonasal-endoskopische Sanierung der rechten Kieferhöhle bei chronischer polypöser Sinusitis maxillaris. Nach Infundibulotomie Darstellung des Ostium naturale, Erweiterung desselben und Abtragung multipler Polypen aus der Kieferhöhle. Deutlich erschwerte Sicht durch diffuse Schleimhautblutung. OP-Dauer 45 Minuten.

GOÄ 1486: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 1486 kann bei überdurchschnittlichem Aufwand über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Eine solche Steigerung erfordert eine schriftliche, patientenbezogene Begründung. Mögliche Gründe sind eine besonders schwierige anatomische Situation, eine außergewöhnlich starke Blutung, die die Sicht behindert, oder ein erheblicher Zeitaufwand durch ausgedehnte pathologische Veränderungen. Wie bereits erwähnt, ist auch die Anlage einer zusätzlichen Drainagefensterung ein valider Grund für eine Faktorerhöhung.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1486 wird häufig im Rahmen eines größeren Eingriffs erbracht. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • GOÄ 444: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
  • GOÄ 1474: Entfernung von Nasenpolypen, wenn diese aus der eigentlichen Nasenhaupthöhle und nicht nur aus der operierten Nebenhöhle stammen.
  • Anästhesieleistungen: Ziffern aus dem Kapitel D, falls der Eingriff in Narkose erfolgt.
  • Weitere HNO-Leistungen: z.B. eine Septumplastik (GOÄ 1457) oder eine Muschelkaustik (GOÄ 1476), wenn diese medizinisch indiziert sind und nicht im selben Operationsgebiet liegen.

Der Ausschluss neben den Ziffern 1465, 1467, 1468, 1485, 1487 und 1488 für dieselbe Seite ist strikt zu beachten.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1486

Die GOÄ-Ziffer 1486 beschreibt die Radikaloperation der Kieferhöhle. Obwohl der Text eine klassische Operation suggeriert, wird die Ziffer heute standardmäßig analog für moderne, endoskopische Eingriffe zur Sanierung der Kieferhöhle bei chronischer Sinusitis verwendet.
Ja, das ist die gängige und anerkannte Praxis. Die GOÄ 1486 wird analog für die funktionelle endoskopische Nasennebenhöhlenchirurgie (FESS) der Kieferhöhle angesetzt. Es wird empfohlen, die Abrechnung als 'analog' zu kennzeichnen.
Nein, die GOÄ 1468 ist nicht neben der GOÄ 1486 berechnungsfähig, wenn sie eine Maßnahme im Rahmen der Kieferhöhlen-OP beschreibt. Insbesondere die Anlage eines zusätzlichen Drainagefensters ist laut Beschluss der Bundesärztekammer bereits in der Leistung nach GOÄ 1486 enthalten.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei überdurchschnittlichem Aufwand mit schriftlicher Begründung möglich. Gründe können eine schwierige Anatomie, starke Blutungen, ein hoher Zeitaufwand oder zusätzliche Maßnahmen wie die Anlage eines Drainagefensters sein.
Die GOÄ 1486 bezieht sich auf die Operation einer einzelnen Nebenhöhle, der Kieferhöhle. Die GOÄ 1488 beschreibt hingegen die Radikaloperation mehrerer Nasennebenhöhlen auf derselben Seite, zum Beispiel die kombinierte Sanierung von Kieferhöhle und Siebbein. Werden mehrere Nebenhöhlen einer Seite operiert, ist GOÄ 1488 die korrekte Ziffer.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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