GOÄ 1533: Schwebelaryngoskopie – Abrechnung & Ausschlüsse

1533
Schwebe- oder Stützlaryngoskopie, jeweils als selbständige Leistung
J Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
500
Einfachsatz
29,14 €
1,0x
Regelhöchstsatz
67,02 €
2,3x
Höchstsatz
101,99 €
3,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ 1533 (Schwebelaryngoskopie) ist eine wichtige diagnostische Leistung. Erfahren Sie hier, wie Sie sie korrekt abrechnen und typische Fehler vermeiden.

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren
Kostenloser Praxis-Leitfaden herunterladen!

Warum Sie unter Wert abrechnen – Leitfaden zu den GOÄ-Steigerungsfaktoren

Die GOÄ erlaubt höhere Steigerungsfaktoren – und die Bundesärztekammer empfiehlt, sie öfter zu nutzen. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Steigerung geboten ist und wie Sie sie korrekt begründen.

Kostenlos herunterladen

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1533

Schwebe- oder Stützlaryngoskopie, jeweils als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1533 beschreibt die endoskopische Untersuchung des Kehlkopfes unter Verwendung eines speziellen Laryngoskops, das eine stabilisierte und freihändige Sicht ermöglicht. Typischerweise kommen hier Instrumente nach Kleinsasser oder Weerda zum Einsatz. Diese Technik erlaubt eine detaillierte, oft mikroskopische Inspektion der laryngealen Strukturen.

Der entscheidende Aspekt dieser Ziffer ist die Formulierung „jeweils als selbständige Leistung“. Das bedeutet, die Laryngoskopie muss einen eigenen diagnostischen Zweck erfüllen und darf nicht lediglich eine vorbereitende Maßnahme oder der Zugangsweg für einen anderen, in derselben Sitzung durchgeführten operativen Eingriff sein.

GOÄ 1533 in der Praxis: Diagnostische Abklärung und Indikationsstellung

Die Schwebe- oder Stützlaryngoskopie ist ein zentrales diagnostisches Verfahren in der HNO-Heilkunde. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine einfache indirekte (Spiegel) oder direkte Laryngoskopie keine ausreichende Beurteilung des Kehlkopfes zulässt. Typische Indikationen sind der Verdacht auf maligne oder benigne Tumoren, die Abklärung chronischer Heiserkeit oder die Beurteilung von Stimmlippenlähmungen.

Die Leistung dient primär der exakten Diagnosestellung. Ein weiterer wichtiger Anwendungsfall ist die Indikationsstellung für ein operatives Vorgehen. Findet im Rahmen der diagnostischen Laryngoskopie eine Befunderhebung statt, die zur Entscheidung für eine Operation führt, ist die Abrechnung der GOÄ 1533 auch dann gerechtfertigt, wenn der operative Eingriff unmittelbar folgt.

Tipp: Die GOÄ 1533 ist eine rein diagnostische Ziffer. Werden während der Untersuchung operative Maßnahmen wie eine Probeexzision durchgeführt, kann hierfür zusätzlich die GOÄ-Ziffer 1534 abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1533

Fallbeispiel 1: Abklärung einer unklaren Leukoplakie

Ein 60-jähriger Patient klagt über seit Monaten bestehende Heiserkeit. Die indirekte Laryngoskopie zeigt eine weißliche Veränderung (Leukoplakie) an der rechten Stimmlippe. Zur genauen Beurteilung der Ausdehnung und Oberflächenbeschaffenheit wird eine diagnostische Schwebelaryngoskopie in Narkose durchgeführt.

Begründung: Die Maßnahme dient der detaillierten Diagnostik, die mit einfacheren Methoden nicht möglich war. Sie ist eine eigenständige Leistung zur Befundsicherung.

Abrechnung: GOÄ 1533 (ggf. plus Anästhesieleistungen).

Fallbeispiel 2: Diagnostik mit anschließender Probebiopsie

Bei einer Patientin besteht der Verdacht auf ein Larynxkarzinom. Zur histologischen Sicherung wird eine Stützlaryngoskopie geplant. Während der Untersuchung wird das verdächtige Areal genau inspiziert und anschließend eine gezielte Gewebeprobe entnommen.

Begründung: Die GOÄ 1533 bildet die diagnostische Grundlage und ermöglicht die gezielte Entnahme. Die Probeexzision ist eine separate Leistung.

Abrechnung: GOÄ 1533 + GOÄ 1534.

Fallbeispiel 3: Indikationsstellung vor einer Operation

Ein Patient hat ein bekanntes Reinke-Ödem. Vor der geplanten Abtragung wird eine Schwebelaryngoskopie durchgeführt, um das genaue Ausmaß zu beurteilen und die Operationsstrategie festzulegen. Die Operation selbst wird in einer zweiten Sitzung durchgeführt.

Begründung: Die Laryngoskopie ist eine eigenständige diagnostische Maßnahme zur Therapieplanung und somit voll berechnungsfähig.

Abrechnung: GOÄ 1533.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1533: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Abrechnungsfehler bei der GOÄ 1533 ist die Berechnung neben einem operativen Eingriff am Kehlkopf (z.B. GOÄ 1535 - Exstirpation eines Tumors) in derselben Sitzung. Die Laryngoskopie wird in diesem Fall von Prüfstellen oft als bloßer Zugangsweg und damit als integraler Bestandteil der Operationsleistung gewertet.

Eine separate Abrechnung ist nur dann zulässig, wenn die diagnostische Laryngoskopie zur Indikationsstellung für den unmittelbar folgenden Eingriff zwingend erforderlich war. Dieser Sachverhalt muss aus der Dokumentation klar und unmissverständlich hervorgehen.

Weitere Ausschlüsse sind zu beachten:

  • GOÄ 1529-1532: Die Abrechnung neben anderen, einfacheren Laryngoskopie-Verfahren ist nicht möglich, da die GOÄ 1533 die umfassendste Leistung darstellt.
  • GOÄ 1535: Wie oben beschrieben, ist die GOÄ 1533 nicht neben der operativen Tumorentfernung berechenbar, da sie hier als methodisch notwendiger Bestandteil gilt.

Achtung: Wird die GOÄ 1533 in derselben Sitzung vor einer Operation abgerechnet, muss die Dokumentation explizit begründen, warum diese diagnostische Maßnahme zur Entscheidungsfindung für die Operation notwendig war. Eine pauschale Abrechnung wird regelmäßig beanstandet.

Dokumentation der GOÄ 1533: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation ist entscheidend, um die Abrechnung der GOÄ 1533 gegenüber Kostenträgern zu sichern. Die Patientenakte sollte alle relevanten Informationen enthalten.

Folgende Punkte müssen dokumentiert werden: die medizinische Indikation für die Untersuchung, die Durchführung der Schwebe- oder Stützlaryngoskopie (ggf. mit Angabe des verwendeten Instruments) und ein detaillierter Befundbericht. Wird die Ziffer als Indikationsstellung für eine Operation abgerechnet, muss auch dieser Entscheidungsprozess dokumentiert sein.

Dokumentation: "Z.n. unklarer Heiserkeit. Diagnostische Schwebelaryngoskopie zur Detailbeurteilung der Stimmlippenmotilität und -oberfläche. Befund: Ausgedehnte Leukoplakie der linken Stimmlippe mit Verdacht auf Carcinoma in situ. Die Indikation zur umgehenden Probeexzision (GOÄ 1534) wurde gestellt und diese im Anschluss durchgeführt."

GOÄ 1533: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Steigerung des Faktors über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Diese müssen in der Rechnung schriftlich begründet werden. Mögliche Gründe sind ein erhöhter Zeitaufwand oder eine besondere Schwierigkeit bei der Durchführung.

Beispiele für Begründungen können erschwerte anatomische Verhältnisse (z.B. steife Halswirbelsäule, Adipositas, prominente Zahnreihe) oder eine durch starke Blutungen oder Sekretion erschwerte Sicht sein, die die Untersuchung erheblich verlängern.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 1533 wird häufig mit anderen Ziffern kombiniert, um den gesamten Behandlungsfall abzubilden. Sinnvolle und zulässige Kombinationen sind:

  • GOÄ 1534: Probeexzision aus dem Kehlkopf.
  • GOÄ 404: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops.
  • Anästhesieleistungen: Je nach Art der Narkose (z.B. GOÄ 476, 481).
  • Beratungs- und Untersuchungsziffern: GOÄ 1, 3 oder 6 im Vorfeld der Untersuchung.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1533

GOÄ 1533 ist für die Schwebe- oder Stützlaryngoskopie als selbständige diagnostische Leistung abrechenbar. Dies ist der Fall, wenn eine detaillierte Untersuchung des Kehlkopfes, beispielsweise bei unklarer Heiserkeit oder Tumorverdacht, erforderlich ist. Die Leistung dient der genauen Diagnosestellung oder der Indikationsstellung für eine nachfolgende Operation.
GOÄ 1530 beschreibt die direkte Laryngoskopie, während GOÄ 1533 die speziellere Schwebe- oder Stützlaryngoskopie umfasst. Letztere verwendet Instrumente (z.B. nach Kleinsasser), die eine stabilisierte, freihändige und oft mikroskopische Untersuchung des Kehlkopfes ermöglichen. Sie ist daher aufwändiger und höher bewertet.
In der Regel nicht, wenn sie nur den Zugang für den operativen Eingriff darstellt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Schwebelaryngoskopie als eigenständiger diagnostischer Schritt vor der Operation in derselben Sitzung durchgeführt wird und deren Ergebnisse die Indikation für die Operation erst stellen. Dies muss sorgfältig dokumentiert werden.
Die GOÄ 1533 ist neben den Ziffern für die indirekte und direkte Laryngoskopie (GOÄ 1529-1532) sowie neben operativen Eingriffen am Kehlkopf wie der Exstirpation eines Tumors (GOÄ 1535) ausgeschlossen. Diese Leistungen sind entweder in der GOÄ 1533 enthalten oder stellen die eigentliche Hauptleistung dar.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus kann mit einem erhöhten Zeitaufwand oder besonderen Schwierigkeiten begründet werden. Beispiele hierfür sind erschwerte anatomische Verhältnisse beim Patienten (z.B. kurzer, steifer Hals), die die Einstellung des Laryngoskops erheblich erschweren, oder eine besonders zeitintensive Untersuchung aufgrund komplexer pathologischer Befunde.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen — kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert — persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich