GOÄ 2161: Schulterexartikulation korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2161
Exartikulation in einem Schultergelenk
Punktzahl 1290  
Einfachsatz 75,19 € 1,0x
Regelhöchstsatz 172,94 € 2,3x
Höchstsatz 263,16 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2161 (Schulterexartikulation). Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Steigerungsfaktoren und rechtssicherer Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2161

Exartikulation in einem Schultergelenk

Die GOÄ-Ziffer 2161 beschreibt eine hochkomplexe, destruierende chirurgische Intervention an der oberen Extremität. Diese Leistung umfasst die vollständige operative Trennung des Armes vom Rumpf direkt im Bereich des Schultergelenks (Articulatio humeri). Der Eingriff stellt eine Ultima Ratio in der chirurgischen Versorgung dar.

Im Leistungsumfang enthalten sind alle typischen Teilschritte dieser Operation. Dazu gehören die präzise Weichteildissektion, die Unterbindung der großen Gefäße (Arteria und Vena subclavia bzw. axillaris) sowie die fachgerechte Durchtrennung des Plexus brachialis zur Vermeidung von Neuromen. Auch die anschließende Stumpfgestaltung und der Wundverschluss sind mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ 2161 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Durchführung einer Exartikulation im Schultergelenk ist ein seltener, aber vitaler Eingriff. Typische Indikationen umfassen schwere, nicht rekonstruierbare traumatische Zerstörungen der oberen Extremität, bei denen eine Erhaltung des Armes unmöglich ist. Auch maligne Knochen- oder Weichteiltumoren im Bereich des proximalen Humerus erfordern häufig diese radikale Maßnahme.

Ein weiteres Einsatzgebiet sind lebensbedrohliche, nekrotisierende Infektionen wie der Gasbrand, die sich rasch nach proximal ausbreiten. Zur Abgrenzung ist zu beachten, dass die GOÄ 2161 die Abtrennung im Gelenk definiert. Eine Amputation im Bereich des Humerusschaftes wird hingegen nach der GOÄ-Ziffer 2158 bewertet.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2161

Fallbeispiel 1: Traumatische Zerstörung

Ein Patient erleidet durch einen schweren Arbeitsunfall eine irreversible Quetschung und Trümmerverletzung des gesamten Oberarms mit Zerreißung der Hauptgefäße. Eine Rekonstruktion ist medizinisch ausgeschlossen. Die chirurgische Versorgung erfolgt durch die Exartikulation im Schultergelenk. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2161 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Maligner Knochentumor

Bei einer Patientin wird ein fortgeschrittenes, lokal invasives Osteosarkom des proximalen Humerus diagnostiziert. Zur Erreichung von Tumorfreiheit ist eine weite Resektion im Sinne einer Schulterexartikulation notwendig. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 2161, wobei aufgrund des erhöhten präparatorischen Aufwands ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet wird.

Fallbeispiel 3: Fulminante Weichteilinfektion

Ein Patient stellt sich mit einer rasant fortschreitenden, nekrotisierenden Fasziitis des Oberarms vor. Zur Rettung des Lebens muss die infizierte Extremität umgehend im Schultergelenk abgesetzt werden. Neben den intensivmedizinischen Leistungen wird die operative Sanierung mit der GOÄ-Ziffer 2161 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2161: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fehlerhafte Kombination mit anderen gelenkchirurgischen Leistungen. Die GOÄ-Ziffer 2161 schließt die gleichzeitige Berechnung von rekonstruktiven oder teilresizierenden Eingriffen am selben Gelenk explizit aus. So ist die Nebeneinanderberechnung der Ziffern 2102 (Resektion) oder 2137 (Teilresektion) unzulässig.

Zudem dürfen die Ziffern für Arthrodese (2112) oder Arthroplastik (2124) nicht parallel angesetzt werden, da die Exartikulation das Gelenk vollständig entfernt. Private Krankenversicherungen prüfen diese Ausschlüsse sehr genau. Auch die Ziffern für Fingeramputationen (2072, 2073) sind am selben Arm am selben Tag nicht neben der GOÄ 2161 berechenbar.

Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Ziffern zur Gelenkmobilisation oder Gelenkrekonstruktion am selben Schultergelenk führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen durch die Kostenträger.

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Dokumentation der GOÄ 2161: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit der Exartikulation unmissverständlich darlegen. Insbesondere die Begründung, warum erhaltende Maßnahmen nicht mehr möglich waren, muss klar dokumentiert werden.

Im Bericht sollten die einzelnen Operationsschritte wie die Darstellung und Ligatur der Gefäße, die Versorgung der Nervenstümpfe sowie die Gelenkkapseleröffnung präzise beschrieben sein. Dies erleichtert im Nachgang auch die Begründung eventueller Steigerungssätze gegenüber den privaten Krankenversicherungen.

Dokumentation: Nach bogenförmiger Inzision Darstellung der Vasa axillaria und sichere zweifache Ligatur. Präparation des Plexus brachialis, scharfe Durchtrennung unter Zug zur Vermeidung von Neuromen. Eröffnung der Gelenkkapsel, vollständige Exartikulation des Humeruskopfes. Gründliche Blutstillung, Einlegen einer Redon-Drainage, schichtweiser Wundverschluss.

Tipp: Fotografische Befunddokumentationen des irreparablen Situs vor dem Eingriff können bei traumatologischen Indikationen die Argumentation gegenüber dem medizinischen Dienst erheblich unterstützen.

GOÄ 2161: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Erschwerende Faktoren können eine extreme Adipositas, ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen oder anatomische Varianten der großen Gefäße sein. Auch ein massiver Blutverlust oder die Notwendigkeit einer zeitaufwendigen plastischen Stumpfdeckung rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2161 können selbstverständlich die Leistungen für die Anästhesie und postoperative Überwachung abgerechnet werden. Auch die Anlage von speziellen Wunddrainagen oder die histopathologische Untersuchung des Exartikulates durch den Pathologen sind eigenständig berechenbar. Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung der primären Wundversorgung, da diese integraler Bestandteil der Hauptleistung ist.

Ziffer 2161 in der neuen GOÄ

Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7702 — „Exartikulation in einem Schultergelenk, einschließlich - plastischer Deckung mit den …“. Der Festpreis liegt bei 1.184,13 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 172,94 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2161

Beim Regelhöchstsatz mit dem Faktor 2,3 beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 2161 genau 172,94 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 75,19 Euro, während der Höchstsatz mit dem Faktor 3,5 mit 263,16 Euro berechnet wird.
Neben der GOÄ-Ziffer 2161 dürfen die Ziffern 2072, 2073, 2102, 2112, 2124 und 2137 nicht abgerechnet werden. Dies betrifft insbesondere andere gelenkchirurgische Eingriffe am selben Schultergelenk sowie bestimmte Fingeramputationen.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors bis zum 3,5-fachen Satz ist bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit oder Zeitdauer zulässig. Typische Begründungen sind ausgeprägte Adipositas, schwere anatomische Deformitäten nach Trauma oder starke Vorvernarbungen im Operationsgebiet.
Ja, die für den Eingriff erforderlichen Anästhesieleistungen sind eigenständig abrechenbar. Sie unterliegen nicht den Abrechnungsausschlüssen der GOÄ-Ziffer 2161 und können parallel liquidiert werden.
Die GOÄ 2161 beschreibt die Exartikulation direkt im Schultergelenk, also die vollständige Trennung der Gliedmaße im Gelenkspalt. Die GOÄ 2158 hingegen bezieht sich auf die Amputation des Oberarms im Knochenschaftbereich.
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