Die Exartikulation im Hüftgelenk nach GOÄ 2162 ist ein hochkomplexer Eingriff. Erfahren Sie alles zur rechtssicheren Abrechnung, Steigerung und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2162
GOÄ-Ziffer 2162: Exartikulation in einem Hüftgelenk - 1480 Punkte
Die GOÄ-Ziffer 2162 beschreibt die vollständige chirurgische Entfernung der unteren Extremität im Hüftgelenk. Dieser Eingriff stellt eine der radikalsten Amputationsformen dar und erfordert ein hohes Maß an chirurgischer Präzision. Inbegriffen sind alle Teilschritte wie die Präparation der Gefäß-Nerven-Scheide, die Ligatur der großen Gefäße sowie die Durchtrennung der Gelenkkapsel und der umliegenden Muskulatur.
Zusätzlich umfasst die Leistung den primären Wundverschluss inklusive der Einlage von Drainagen und der plastischen Formung des Stumpfes. Da es sich um eine hochkomplexe Gelenkoperation handelt, sind vorbereitende oder begleitende Standardmaßnahmen in der Ziffer bereits abgegolten. Vorbemerkungen des Abschnitts L sind zwingend zu beachten, insbesondere bezüglich der Nicht-Kombinierbarkeit mit bestimmten osteosynthetischen oder arthroskopischen Leistungen.
GOÄ 2162 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Exartikulation im Hüftgelenk ist ein seltener, aber lebensrettender Eingriff, der nur bei strenger Indikationsstellung durchgeführt wird. Typische klinische Szenarien umfassen fortgeschrittene maligne Tumoren des Oberschenkels oder des Beckens, bei denen eine extremitätenerhaltende Resektion nicht mehr möglich ist. Auch schwerste Traumata mit irreversibler Zerstörung der Weichteile und Gefäße können diesen Schritt notwendig machen.
Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet sind lebensbedrohliche Infektionen wie die nekrotisierende Fasziitis oder eine chronische, therapieresistente Osteomyelitis des Femurs. In diesen Fällen steht die Sanierung des Infektherdes zur Abwendung einer Sepsis im Vordergrund. Die Abgrenzung zu weniger radikalen Amputationen, wie der Oberschenkelamputation nach GOÄ 2074, muss präzise erfolgen, da die Exartikulation das vollständige Lösen des Femurkopfes aus dem Acetabulum erfordert.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2162
Fallbeispiel 1: Exartikulation bei malignem Weichteilsarkom
Ein Patient stellt sich mit einem fortgeschrittenen, infiltrierenden Weichteilsarkom des proximalen Oberschenkels vor. Da der Tumor die großen Gefäß-Nerven-Bahnen umschließt, ist eine kurative Resektion nur durch eine Exartikulation im Hüftgelenk möglich. Der Eingriff verläuft ohne Komplikationen.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2162 zum Regelsatz (2,3-fach). Da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen, ist der Regelhöchstsatz von 198,42 Euro anzusetzen.
Fallbeispiel 2: Notfall-Exartikulation nach schwerem Trauma
Nach einem schweren Verkehrsunfall erleidet ein Patient eine subtotale Amputation des Oberschenkels mit massiver Trümmerzone bis in den Hüftgelenksbereich. Zur Lebensrettung muss eine sofortige notfallmäßige Exartikulation durchgeführt werden. Aufgrund des hämorrhagischen Schocks und der Gewebezerstörung gestaltet sich die Blutstillung extrem schwierig.
In diesem Fall wird die GOÄ-Ziffer 2162 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 abgerechnet. Die Begründung verweist auf die akute Lebensgefahr, die schwierigen anatomischen Verhältnisse durch die Trümmerzone und den erhöhten Zeitaufwand bei der Blutstillung.
Fallbeispiel 3: Infektbedingte Exartikulation bei pAVK
Bei einem Patienten mit fortgeschrittener peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) kommt es zu einer aszendierenden, feuchten Gangrän des gesamten Oberschenkels mit beginnender Sepsis. Eine Revaskularisation ist nicht mehr möglich, weshalb die Exartikulation zur Infektsanierung indiziert ist.
Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2162. Aufgrund der schlechten Gewebequalität und der ausgeprägten Arteriosklerose der großen Beckengefäße wird ein Steigerungsfaktor von 2,8 gewählt und entsprechend begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2162: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2162 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von systemischen Ausschlussziffern. So ist die gleichzeitige Abrechnung der Ziffern 2148 bis 2150 (Hüftendoprothetik) strengstens untersagt. Wenn im Rahmen desselben Eingriffs Teile des Beckens reseziert werden, müssen die Kombinationsverbote exakt beachtet werden.
Achtung: Die Ziffern für die Arthrotomie des Hüftgelenks (GOÄ 2102) oder die Resektion des Hüftgelenks (GOÄ 2113) sind in der GOÄ 2162 bereits enthalten und dürfen keinesfalls zusätzlich aufgeführt werden.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob tatsächlich eine Exartikulation oder lediglich eine hohe Oberschenkelamputation (GOÄ 2074) stattgefunden hat. Der operative Zugang und die vollständige Lösung des Gelenks müssen zweifelsfrei aus dem Operationsbericht hervorgehen. Fehlt dieser Nachweis, droht eine Honorarkürzung auf das Niveau der günstigeren Amputationsziffern.
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Dokumentation der GOÄ 2162: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die chirurgischen Einzelschritte präzise beschreiben. Insbesondere die Darstellung des Hüftgelenks, die Eröffnung der Kapsel, die Durchtrennung des Ligamentum capitis femoris und die vollständige Entnahme des Femurkopfes müssen explizit erwähnt werden.
Auch die Versorgung der großen Gefäße (Arteria und Vena femoralis) sowie die Darstellung und Kürzung der Nervenstämme (Nervus ischiadicus, Nervus femoralis) zur Vermeidung von Neuromen gehören in den Bericht. Bei der Verwendung von Steigerungsfaktoren müssen die erschwerenden Faktoren direkt im OP-Bericht verankert sein.
Dokumentationsbeispiel:
...Präparation des Hüftgelenks von anterior. Eröffnung der Gelenkkapsel, Darstellung des Femurkopfes. Durchtrennung des Ligamentum capitis femoris und vollständige Exartikulation des Femurs. Sorgfältige Ligatur der A. und V. femoralis. Kürzung des N. ischiadicus unter physiologischer Spannung. Plastische Deckung des Stumpfes mittels Myoplastik...
GOÄ 2162: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der Komplexität des Eingriffs bietet die GOÄ 2162 häufig Ansatzpunkte für eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3. Ein erhöhtes operatives Risiko, beispielsweise bei ausgeprägter Adipositas permagna oder schweren Begleiterkrankungen wie einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz, rechtfertigt einen höheren Faktor. Auch anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Vernarbungen nach Voroperationen im Hüftbereich sind anerkannte Begründungen.
Tipp: Formulieren Sie die Begründung für den erhöhten Steigerungsfaktor stets patientenindividuell. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" ohne konkreten Bezug zum Fall werden von den Kostenträgern meist zurückgewiesen.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 2162 können selbstverständlich die Leistungen für die Anästhesie und postoperative Überwachung berechnet werden, sofern diese vom selben Arzt oder der Praxis erbracht werden. Auch radiologische Diagnostik im Vorfeld oder postoperative Laboruntersuchungen sind eigenständig abrechenbar. Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung von Standard-Wunddrainagen oder der primären Hautnaht, da diese mit der Hauptleistung abgegolten sind.
Ziffer 2162 in der neuen GOÄ
Die bisherige Leistung erhält die neue Nummer 7704 — „Exartikulation in einem Hüftgelenk, einschließlich - plastischer Deckung mit den …“. Der Festpreis liegt bei 1.065,77 €. Zum Vergleich: der heutige 2,3-fache Satz beträgt 198,42 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2162
Was hat nicht gestimmt?