Die Rekonstruktion der Brustwarze nach GOÄ 2419 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles über Abrechnung, Kombinationen und Fallstricke in der Praxis.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2419
Rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der Mamma der gesunden Seite, auch zusätzlich zur Aufbauplastik
Die GOÄ-Ziffer 2419 beschreibt eine hochspezialisierte plastisch-rekonstruktive Leistung im Bereich der Chirurgie der Körperoberfläche. Diese Ziffer kommt zum Einsatz, wenn nach einer operativen Entfernung der Brustdrüse (Mastektomie) die Brustwarze rekonstruiert werden muss. Als Spenderareal dient dabei entweder die große Schamlippe (Labia majora) oder die Brustwarze der gesunden Gegenseite.
Die Leistung umfasst alle operativen Teilschritte, die für die Gewinnung und die Einpflanzung des Transplantats notwendig sind. Dazu gehört insbesondere auch die plastische Verkleinerung der gesunden Mamille, falls diese als Spendergewebe genutzt wird. Die Ziffer ist mit 1200 Punkten bewertet und stellt eine wichtige Säule in der rekonstruktiven Mammachirurgie dar.
GOÄ 2419 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext
Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 2419 ist eng mit der onkologischen Mammachirurgie verknüpft. Wenn im Zuge einer Tumorresektion der Erhalt des Nippel-Areola-Komplexes nicht möglich ist, erfolgt der Wiederaufbau meist zweitzeititg. Die Rekonstruktion der Mamille bildet dabei oft den abschließenden Schritt der Brustrekonstruktion.
Klinisch relevant ist die Unterscheidung der Spenderregion. Wird Gewebe aus der gesunden Mamma entnommen, erfolgt zeitgleich eine kosmetische Anpassung der Spenderseite. Diese Symmetrieherstellung ist integraler Bestandteil der Prozedur. Die Abrechnung setzt voraus, dass die Rekonstruktion mittels freier Transplantation oder lokaler Schwenklappenplastik unter Verwendung des definierten Spendergewebes erfolgt.
Tipp: Die Rekonstruktion mittels lokaler Lappenplastiken aus der lokalen Haut der rekonstruierten Brust (z. B. C-Flap oder Skate-Flap) ohne Gewebeentnahme von Labie oder Gegenbrust fällt nicht unter die GOÄ 2419, sondern ist meist über andere Ziffern der plastischen Chirurgie abzubilden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2419
Fallbeispiel 1: Zweitzeitige Rekonstruktion aus der gesunden Mamma
Eine Patientin stellt sich ein Jahr nach Ablatio mammae zur abschließenden Rekonstruktion des Nippel-Areola-Komplexes vor. Es erfolgt die Entnahme eines Transplantats aus der gesunden, relativ großen Brustwarze der Gegenseite, die dadurch gleichzeitig verkleinert und optisch angepasst wird. Das Transplantat wird auf die rekonstruierte Brust transplantiert. Abgerechnet wird die GOÄ 2419 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Erschwernisse vorlagen.
Fallbeispiel 2: Rekonstruktion unter Verwendung von Labiengewebe
Bei einer Patientin ist die gesunde Brustwarze zu klein für eine Gewebeentnahme. Daher wird ein Vollhauttransplantat aus der großen Schamlippe entnommen, um die neue Mamille zu formen. Die Entnahme und die anschließende Transplantation werden über die Ziffer 2419 abgerechnet. Die Entnahme an der Labie darf nicht separat in Rechnung gestellt werden, da sie mit der Ziffer 2419 abgegolten ist.
Fallbeispiel 3: Komplexe Rekonstruktion bei stark vernarbtem Empfängerbett
Nach einer vorausgegangenen Bestrahlung ist das Gewebe der rekonstruierten Brust stark fibrotisch und minderperfundiert. Die Präparation des Empfängerbetts und die Fixierung des Transplantats aus der gesunden Mamma gestalten sich extrem schwierig und zeitaufwendig. Hier wird die GOÄ 2419 mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz berechnet, ausführlich begründet durch die Gewebebeschaffenheit.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2419: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Berechnung der Gewebeentnahme an der Spenderstelle. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen die Rechnungen regelmäßig, wenn neben der GOÄ 2419 beispielsweise die Ziffer 2402 (Exzision) für die Entnahme an der Labie angesetzt wird. Die Transplantatgewinnung ist Leistungsbestandteil der GOÄ 2419 und darf nicht gesondert liquidiert werden.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu reinen lokalen Lappenplastiken. Wird die Brustwarze lediglich durch lokale Hautverschiebungen (z. B. Kleeblatt-Plastik) ohne Gewebe der Gegenseite oder der Labie rekonstruiert, ist die GOÄ 2419 nicht einschlägig. In solchen Fällen ist die Abrechnung nach Ziffer 2417 (Plastische Rekonstruktion) oder anderen Ziffern zu prüfen.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Reduktionsplastiken der gesunden Brust (z. B. nach GOÄ 2412) neben der GOÄ 2419 muss strikt getrennt begründet werden. Die reine Verkleinerung der gesunden Mamille zur Transplantatgewinnung ist bereits in der 2419 enthalten; eine darüber hinausgehende Reduktion der gesamten Brustdrüse ist jedoch separat berechnungsfähig.
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Dokumentation der GOÄ 2419: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die Spenderregion eindeutig benannt werden (z. B. "Entnahme eines Vollhauttransplantats aus der linken Labia majora" oder "Teilexzision der kontralateralen Mamille"). Auch die chirurgische Technik der Symmetrisierung der Spenderseite sollte detailliert beschrieben werden.
Zudem müssen die Maße des Transplantats und die Art der Empfängerbettkonditionierung dokumentiert sein. Falls ein erhöhter Steigerungssatz angewendet wird, sollten die erschwerenden Faktoren direkt im OP-Bericht hervorgehoben werden, um die spätere Rechnungsbegründung konsistent zu stützen.
Dokumentationsbeispiel:
"... Nach Symmetrieplanung Einzeichnen der Spenderstelle an der kontralateralen, gesunden Mamille. Sparsame, keilförmige Exzision eines Gewebeblocks zur Gewinnung des Transplantats. Plastischer Wundverschluss der Spendermamille zur Wiederherstellung einer harmonischen Form. Vorbereitung des Empfängerbetts auf der rekonstruierten linken Mamma durch deepithelisierende Inzision. Einpflanzung und Fixation des Transplantats mittels feiner Einzelknopfnähte (Monofil 6-0)..."
GOÄ 2419: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 2419 gut begründbar, wenn besondere anatomische Verhältnisse vorliegen. Dazu zählen ausgeprägte Vernarbungen nach Radiotherapie, eine extrem dünne Hautdecke im Empfängerbereich oder eine erschwerte Blutstillung. Auch eine aufwendige mikrochirurgische Anpassung zur Erzielung einer optimalen Symmetrie rechtfertigt eine Faktorerhöhung.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 2419 wird häufig im Rahmen eines größeren Eingriffs erbracht. Zulässig ist die Kombination mit Ziffern für die Aufbauplastik der Mamma (z. B. GOÄ 2414 oder 2415), sofern diese zeitgleich oder zeitversetzt stattfindet. Bei ambulanter Durchführung kann zudem der OP-Zuschlag nach GOÄ 445 (1200 Punkte) angesetzt werden. Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 462) und postoperative Überwachungsleistungen sind ebenfalls regelhaft kombinierbar.
Ziffer 2419 in der neuen GOÄ
An die Stelle der Ziffer 2419 (Rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der Mamma der gesunden Seite, auch zusätzlich zur Aufbauplastik) treten in der neuen GOÄ mehrere spezifische Leistungen — welche gilt, hängt vom Verfahren und ggf. der Lokalisation ab:
- bei: mamillenrekonstruktion lokale lappenplastik — 7418 „Rekonstruktion der Mamille durch lokale Lappenplastiken (z.B. Malteserkreuz, Star-Nipple, Skate-Nipple, Hartrampf-Mamille), …" (408,86 €), je Mamma
- 7417 Rekonstruktion der Mamille durch Nipplesharing der Gegenseite (Entnahme und Implantation) (376,27 €), 1x je Sitzung
Zum Vergleich: Beim 2,3-fachen Satz brachte die alte Ziffer 2419 bisher 160,86 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2419
Was hat nicht gestimmt?